Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534

04.11.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Herwig
postlagernd/postfach .... wär doch ne lösung. oda warum geht dit eigentlich nich?

Ein Postfach reicht nicht, weil es eine reale Adresse sein muß unter der man ansässig ist.

Kann man im Telemediengesetz nachlesen: Klick hier

Es geht also bei der Informationspflicht darum "schwarze Schafe" auch wirklich greifbar
zu machen und bei einem Postfach geht das eben nicht.

Viele Grüße
Peter[/quote]

kla. tmg is bekannt.

aber wenn man eben (ständig) an der "schraube" dreht, wer alles darunter fällt, könnte man (gesetze sind ja keine unveränderbaren heiligtümer) doch auch was dran ändern, um es eben den hier z.t. benannten personen zu erleichtern, n impressum zu verwenden.

das mit postfach is ja ooch nur ma so ne frage/idee/gedanke.

vielleicht is ja ooch irgendwat anneres sinnvoll...

lg
h
#141Report
04.11.2011
Original von Pixelspalter
Jetzt würde mich aber schon mal interessieren....

In was für Fällen hat euch das Impressum auf einer privaten Homepage (wohlgemerkt nicht kommerziell) denn schon mal weitergeholfen in einem Rechtsstreit?



in keinem.

aber darum gehts doch nicht. das steht doch nicht im urteil oder bin ick jetzt doofe.

und da weiter vorne wurde doch (hab aber nicht alles gelesen) lang und breit drüber geredet, was drunter fällt und was nicht.

ich dachte, dass doch wenigstens einigermassen klar wäre, dass es um geschäftsmässige tätigkeiten geht...*kopfkratz*

(und geschäftsmässig ist eben nicht privat....)

und davon gibts eben auch hier in der mk denk ich ne ganze menge. da ist der ganze spass hier eben NICHT mehr reines hobby und spass an der freud... da gehts um geschäftsmässiges handeln

(was das genau ist wurde ja auch weiter vorne erläutert, wenngleich soweit ich verfolgt nicht abschliessend beurteilt, was meines dafürhaltens auch nicht geht, weils individuell entschieden wird im einzelfall im zweifelsfall...)

*find ich*

und damit abba ma raus und inne heiakiste.

nachti und schlaft schön.

lg
h
#143Report
Original von Satyr [GothicModels.net]
Wird ja immer besser: 50'000 Euro Busse für Gefällt-mir Button?



hab das Gefühl das alle immer weiter vom Thema berutschen
#144Report
04.11.2011
hm... dass es offenbar trotz geschäftmäßigen handelns auch ohne impressum geht, zeigt doch ebay täglich millionenfach. die hinterlegten daten (oft nur die bankverbindung und keine "ladungsfähige" adresse) der "privaten" verkäufer erfährt man erst, nachdem man den artikel erworben hat. und bei jemandem, der jedes jahr 50 oder mehr bewertungen als verkäufer hat, kann man ja wohl von "geschiftsmäßigkeit" ausgehen...

übertragen auf die model-kartei wäre das doch so, als ob die persönlichen daten nach einer gegenseitig einvernehmlich angenommenen shootingvereinbarung einsehbar wären. und damit hätte ich kein problem...

ansonsten kommt für mich die forderung nach einer impressumspflicht für die nutzer von social communities aus der gleichen ecke, die auch vorratsdatenspeicherung und bundestrojaner befürwortet ^^
#145Report
Also, um es nochmal deutlicher zu wiederholen: es geht nicht nur um gewerbliche Webseiten. Der Begriff 'geschäftsmässig' erfasst sehr weite Bereiche - weit über das hinaus, wo man ein Impressum erwarten würde:

Die Formulierung "Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind" zeigt, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Websitebetreiber mit seinem Angebot wirklich wirtschaftliche Zwecke verfolgt, sondern nur darauf, dass typischerweise mit solchen Angeboten ein Entgelt erstrebt wird. Ein Anbieter, der aus idealistischen Gründen kostenlos Dienste anbietet, die in der Regel nur entgeltlich erfolgen, fällt unter § 5 TMG. Dies kann in Einzelfällen zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen.


Quelle

Und das trifft auf alle MK-Mitglieder zu. Und *das* ist das Problem. Personen, die etwas als Hobby machen ohne irgendeine Gewinnabsicht, fallen trotzdem unter die Impressumspflicht. Können sich aber in der Regel nicht hinter einer Geschäftsadresse verstecken.
Im Impressum der Deutschen Bank steht auch nicht die Privatadresse des Verantwortlichen, sondern seine Dienstadresse. Der ist dann fein raus. Weil der kann abends in sein anonymes Heim fahren.

Und das gilt offensichtlich nicht nur für 'normale' Webseiten (obwohl ich mich da auch nur wundern kann, dass ich meine Anschrift preisgeben müsste, wenn ich mir solch eine Seite einrichte um bspw. einfach meine Bilder zu zeigen), sondern auch teilweise für Einträge in sozialen Netzwerken. Und die MK könnte als solches angesehen werden.

Nur, weil das hier in verschiedenen Beiträgen durcheinander gerät.
#146Report
04.11.2011
Original von Herwig
ich dachte, dass doch wenigstens einigermassen klar wäre, dass es um geschäftsmässige tätigkeiten geht...*kopfkratz*
(und geschäftsmässig ist eben nicht privat....)


Ich meine damit nicht, was der Gesetzgeber unter geschäftsmäßig versteht. Ich meine mit privat alles wo die Leute nur ihr Hobby ausleben und wo kein Geld fließt oder verdient wird.
#147Report
[gone] User_6449
05.11.2011
Original von Henning Zachow *ein Portrait :)*
hm... dass es offenbar trotz geschäftmäßigen handelns auch ohne impressum geht, zeigt doch ebay täglich millionenfach. die hinterlegten daten (oft nur die bankverbindung und keine "ladungsfähige" adresse) der "privaten" verkäufer erfährt man erst, nachdem man den artikel erworben hat. und bei jemandem, der jedes jahr 50 oder mehr bewertungen als verkäufer hat, kann man ja wohl von "geschiftsmäßigkeit" ausgehen...

Letztes Jahr habe ich einen Hinweis von ebay wegen "Geschäftsmäßigkeit"
erhalten, da ich eine zeitlang relativ viele Artikel pro Monat als Privatperson
verkauft habe.

Ebay achtet also durchaus darauf wer rein privat und wer möglicherweise
geschäftsmäßig tätig ist und weist auf die Lage hin, soweit es auffällt.


Viele Grüße
Peter
#148Report
05.11.2011
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Herwig
ich dachte, dass doch wenigstens einigermassen klar wäre, dass es um geschäftsmässige tätigkeiten geht...*kopfkratz*
(und geschäftsmässig ist eben nicht privat....)


Ich meine damit nicht, was der Gesetzgeber unter geschäftsmäßig versteht. Ich meine mit privat alles wo die Leute nur ihr Hobby ausleben und wo kein Geld fließt oder verdient wird.[/quote]

auch wenn du dein "Hobby auslebst" könntest du damit etwas heraufbeschwören was den Betrachter der Seite veranlasst, dich kontaktieren zu wollen.
Beispielsweise, wenn du versehentlich damit irgendwelche Persönlichkeits- oder Schutzrechte verletzt (das geht wie wir alle wissen sollten sehr sehr schnell).
Dann wäre es dir doch sicherlich auch lieber, wenn man dir einfach nur eine Mail oder ein Briefchen schreibt um dich darauf hinzuweisen.
Oder wäre es dir lieber wenn man erst einmal zum Anwalt gehen muss, damit dieser die Mühlen des Gesetzen in Gang bringt um erst einmal deine Kontaktdaten herauszufinden und dir dann sofort eine kostenpflichtige Abmahnung zu schicken?
Wenn ich mir mal ansehe, wie viele Bilder hier in der MK trotz "rein privatem Hobby auslebens" gegen verschiedenste Rechte verstossen haben die meisten hier ohnehin schon sehr viel Glück gehabt, da bisher noch keine Probleme bekommen zu haben. Wehe, wenn man da mal an den Falschen gerät...
Es reicht ja schon, dass auf (gefühlt) jeder zweiten Sedcard eine Bildidee aus "Germany's next Topmodel" nachgestellt ist
#149Report
[gone] User_6449
05.11.2011
Original von Herwig
aber wenn man eben (ständig) an der "schraube" dreht, wer alles darunter fällt, könnte man (gesetze sind ja keine unveränderbaren heiligtümer) doch auch was dran ändern, um es eben den hier z.t. benannten personen zu erleichtern, n impressum zu verwenden.

Man könnte die Impressumspflicht natürlich "entschärfen", aber weshalb sollte man das tun?
Denn das Internet ist ein rechtsfreier Raum, jeder kann sich dort absolut anonym betätigen
und ein Impressum erübrigt sich somit für die entsprechenden User.

Ich sehe es also umgekehrt:

Die Impressumspflicht sollte viel schärfer kontrolliert werden, um seriöse User besser von
schwarzen Schafen unterscheiden zu können. Im realen Leben muß man seine Identität bei
geschäfsmäßigen Aktivitäten vorher auf den Tisch legen, im Internet sollte es daher genau
so sein.


Viele Grüße
Peter
#150Report
05.11.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Herwig
aber wenn man eben (ständig) an der "schraube" dreht, wer alles darunter fällt, könnte man (gesetze sind ja keine unveränderbaren heiligtümer) doch auch was dran ändern, um es eben den hier z.t. benannten personen zu erleichtern, n impressum zu verwenden.

Man könnte die Impressumspflicht natürlich "entschärfen", aber weshalb sollte man das tun?
Denn das Internet ist ein rechtsfreier Raum, jeder kann sich dort absolut anonym betätigen
und ein Impressum erübrigt sich somit für die entsprechenden User.

Ich sehe es also umgekehrt:

Die Impressumspflicht sollte viel schärfer kontrolliert werden, um seriöse User besser von
schwarzen Schafen unterscheiden zu können. Im realen Leben muß man seine Identität bei
geschäfsmäßigen Aktivitäten vorher auf den Tisch legen, im Internet sollte es daher genau
so sein.


Viele Grüße
Peter[/quote]

ich kann zwei aspekte der "gegenseite" durchaus verstehen peter....

also zum einen eben, dass stalkern tür und tor geöffnet wird, wenn model x, die alle jubeljahre mal modelt (so dass es ausreichen täte, um das ganze dennoch als "geschäftsmässig" anzusehen) zum impressum und eben ja wirklich preisgabe ihrer daten gezwungen wird. und das (das ist ja nicht klar...mir jedenfalls nicht...), wenn sie die plattform nicht mal geschäftsmässig nutzt oder nur in einem sehr geringfügigen masse.

die hat denn quasi öffentlich zu machen, wo sie wohnt. oder muss sich eben in abhängigkeit begeben wg. c/o-adresse. und auch danach suchen.


das andere ist das argument, was plain mir oben genannt hat und was man nicht völlig von der hand weisen kann, nämlich dass der staat in die pflicht genommen werden könnte zur preisgabe von daten.

das wäre sogar gar nicht so schwer. man könnte z.b. ja durchaus als "zugangsvorraussetzung" eine gestellte strafanzeige oder so nehmen. nur mal so als idee. vielleicht müsst mans auch anders machen.



ich seh da also schon bedarf, obgleich ich ja deine meinung auch teile und eben selbst alles andere als glücklich bin über versteckte impressi-möglichkeit.


aber ich verweise erneut auf die für mich schlimmste sache bei allem....nämlich eine international komplett uneinheitliche vorgehensweise/regelung/rechtssprechung...

vlg
h
#151Report
05.11.2011
Original von Peter Herhold
Die Impressumspflicht sollte viel schärfer kontrolliert werden, um seriöse User besser von schwarzen Schafen unterscheiden zu können. Im realen Leben muß man seine Identität bei geschäfsmäßigen Aktivitäten vorher auf den Tisch legen, im Internet sollte es daher genau so sein.
Sehe ich genauso, auch wenn die Verfechter der Internet-Anonymität vermutlich jaulenw erden ...
#152Report
Original von Tobias Voss
[quote]Original von Peter Herhold
Die Impressumspflicht sollte viel schärfer kontrolliert werden, um seriöse User besser von schwarzen Schafen unterscheiden zu können. Im realen Leben muß man seine Identität bei geschäfsmäßigen Aktivitäten vorher auf den Tisch legen, im Internet sollte es daher genau so sein.
Sehe ich genauso, auch wenn die Verfechter der Internet-Anonymität vermutlich jaulenw erden ...[/quote]

Wer ein Impressum hat ist seriös? Und wer nicht, der ist ein schwarzes Schaf? Bizarre Ansicht.
Aber man könnte ja einfach auch neben jeden Computer einen Polizisten stellen. Da wäre die Kontrolle noch besser.
Scheint ja die Woche des geistigen Strammstehens zu sein...
#153Report
05.11.2011
Original von Herwig
also zum einen eben, dass stalkern tür und tor geöffnet wird
Na ja ... ist die Gefahr wirklich sio groß, wie manche es gerne behaupten? Oder ist die Gefahr das Opfer eines Stalkers zu werden nicht im Real-Life mindestens genauso groß?
Original von Herwig
aber ich verweise erneut auf die für mich schlimmste sache bei allem....nämlich eine international komplett uneinheitliche vorgehensweise/regelung/rechtssprechung...
Stimmt, aber das wird sich eh niemals vereinheitlichen lassen ...

Wobei was die Adresse angeht ... zumindest in Kiel gibt es ein Unternehmen, welches (gegen Geld natürlich) Existenzgründern und anderen Selbstständigen die Möglichkeit bietet, neben einer offiziellen Geschäftsadresse auch solch nette Dinge wie Besprechungsräume, Schreibservice und ähnliches anbietet.

es wäre jetzt mal zu klären, ob so eine Firmenadresse im Impressum dem deutschen Recht entsprechen würde. Wenn ja, wäre das ja auch eine Idee, für Models ...
#154Report
05.11.2011
Original von plain
Wer ein Impressum hat ist seriös? Und wer nicht, der ist ein schwarzes Schaf?
Vergessen wir mal, ob ein Impressum eine Seite oder deren Anbieter jetzt seriös macht oder nicht ...

Würden gegen die Angabe des Impressum auf einer Homepage wirklich gewichtige Gründe des Datenschutz sprechen, warum haben sich die bundesdeutschen Datenschützer noch nicht damit befasst bzw. warum gibt es (mutmaßlich) keine Klagen gegen das Telemedienstgesetz?
#155Report
05.11.2011
@Tobias:
Ob diese Idee für Geschäftsgründer (angemietete) Räume auch für Models eine Idee ist, kommt darauf an, ob es eine "ladungsfähige Anschrift" ist.

Mal kurz weil immer so viele meinen, ein "alter Briefkasten irgendwo" würde als "ladungsfähige Anschrift" ausreichen.
Beispiel: Ich suche mir die Adresse aus dem Internet (vielleicht aus einem Impressum, früher Telefonbuch) und schicke dort einen gerichtlichen Mahnbescheid hin. Ich brauche dafür keinen Anspruch, nichts ... das Gericht prüft in diesem Fall nämlich GARNICHTS! Denn: Wer sich nicht wehrt, erkennt den Anspruch an. Rechtlich gesehen. Und da ist der Knackpunkt ... der Mahnbescheid wird zugestellt ... an den alten klapprigen Briefkasten "irgendwo". Das Modell oder sonstwer guggt dort aber nur alle 6, 8 Wochen mal nach Post ... Widerspruchsfrist für den Mahnbescheid seit 3 Wochen abgelaufen, Einspruchsfrist für den folgenden Vollstreckungsbescheid ebenfalls abgelaufen ... 2 Wochen später: Besuch vom Gerichtsvollzieher, Zahlemann & Söhne.
Und da interessiert es keinen, ob der Briefkasten "nur mal so" war. Denn: verpflichtet ist man zu einer ladungsfähigen Anschrift, wo ich eben gerade für solche Fälle erreichbar sind. Eben gerade WENN Fristen durch Zustellung in Gang gesetzt werden. Sicher: Ich kann auch den alten klapprigen Briefkasten irgendwo verwenden. Nur WENN dann eine Frist abläuft und ich der Tinte sitze ... ist das MEIN Problem. Denn ich war ja verpflichtet die ladungsfähige Anschrift anzugeben. Tue ich das nicht, sind alle "Folgeschäden" mein Problem.
#156Report
05.11.2011
Original von Marc Stephan
@Tobias:
Ob diese Idee für Geschäftsgründer (angemietete) Räume auch für Models eine Idee ist, kommt darauf an, ob es eine "ladungsfähige Anschrift" ist.
Zumindest zu den üblichen Geschäftszeiten sollte da natürlich jemand sitzen, der auch unter anderem die Post entgegen nehmen kann ...

Und wenn ich mich an den Internet-Auftritt richtig erinnere, haben die ganz normale Geschäftszeiten mit der Anwesenheit von mindestens einem Mitarbeiter.

Sowas sollte doch ausreichen, oder?
#157Report
05.11.2011
Es muss halt sichergestellt sein, dass du deine Post (immer) bekommst und zwar nicht erst zwei Wochen später ... du musst "erreichbar" sein.
Viele Schriftsteller/Autoren zB haben ja die Adresse ihrer Agentur auf der Website ... geht auch. Erreichbar muss man sein. Denn immer, wenn was in die Hose geht, weil Post irgendwo rumgammelt, ist man in so einem Fall "selber schuld".
Ist man aber übrigens auch, wenn ma für 6 Wochen in den Urlaub fährt. Wissen die wenigsten: Man hat dafür zu sorgen, dass die Post einen auch in dieser Zeit "erreicht". Also wenn eine Frist abgelaufen ist, reicht es nicht zu sagen: "Ich war doch im Urlaub ..." Denn Urlaub ist meist planbar und dann ist auch ein Postbevollmächtigter planbar. Meistens reicht ja ein Freund, der mal die Post durchguggt, ob was Amtliches drin ist und ann per Telefon kurz Bescheid sagt ...
Das nur nebenbei. Man muss unter der Impressums-Anschrift erreichbar sein ... das ist alles. Zeitnah erreichbar, nicht irgendwann mal.
#158Report
05.11.2011
Original von Marc Stephan
Es muss halt sichergestellt sein, dass du deine Post (immer) bekommst und zwar nicht erst zwei Wochen später ... du musst "erreichbar" sein.
OK, das sollte ein professionelles Unternehmen ja eigentlich schaffen. Auch wenn das eventuell Geld kostet, ist das doch für die interessant, die kein Impressuma uf der Homepage stehen haben wollen ...
#159Report
05.11.2011
Ja, sollte es.

Und ansonsten: Soll sich der Sedcard-Verwalter halt mal nützlich machen und seine Anschrift zur Verfügung stellen :p
#160Report

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