Fotorechte - Wer hat die Bildrechte wenn kein Vertrag unterschrieben wurde? 218

[gone] User_6449
15.08.2012
Original von ennokiel | Berlin
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Das Model gibt ja zu, bezahlt worden zu sein. Wenn jetzt der Fotograf nicht völlig dämlich ist, ist er auf der absolut sicheren Seite.

Genau so steht es wörtlich in § 22 Kunsturhebergesetz, also besteht kein Zweifel ...

Viele Grüße
Peter
Original von H B Koch
Warum sollte auch jemand dafür bezahlen, jemanden zu fotografieren, wenn er hinterher die Bilder niemanden zeigen darf?


... davon gibts hier genug ! Da werden uaf PAY-Basis (Fotograf zahlt Modell) alle Aufnahmebereiche locker-flockig durchgeknipst, mit dem Hinweis des Modells: Aber bitte die Fotos nicht veroeffentlichen ... nur zum privaten Gebrauch ...
[gone] User_6449
15.08.2012
Original von *** FRANKY Foto-Design (Hannover) ***
... davon gibts hier genug ! Da werden uaf PAY-Basis (Fotograf zahlt Modell) alle Aufnahmebereiche locker-flockig durchgeknipst, mit dem Hinweis des Modells: Aber bitte die Fotos nicht veroeffentlichen ... nur zum privaten Gebrauch ...

Das wäre vorher schriftlich per Vertrag zu vereinbaren, denn mündliche Abreden
lassen sich nun mal leider kaum beweisen ...

Viele Grüße
Peter
15.08.2012
Original von *** FRANKY Foto-Design (Hannover) ***
[quote]Original von H B Koch
Warum sollte auch jemand dafür bezahlen, jemanden zu fotografieren, wenn er hinterher die Bilder niemanden zeigen darf?


... davon gibts hier genug ! Da werden uaf PAY-Basis (Fotograf zahlt Modell) alle Aufnahmebereiche locker-flockig durchgeknipst, mit dem Hinweis des Modells: Aber bitte die Fotos nicht veroeffentlichen ... nur zum privaten Gebrauch ...[/quote]
denen geht es aber dann meist weniger um die Fotos als vielmehr um die junge hübsche, meist wenig bis gar nicht bekleidete Dame vor der Kamera. Was genau sie sich davon versprechen müssen sie mit sich selbst ausmachen. Von "netter Nachmittag mit netter Gestellschaft" über "vielleicht bin ich ihr ja sympatisch" oder "vielleicht seh ich ja schön viel Ti.. und Mu.." bis hin zu "vielleicht läuft da ja was" ist wohl alles möglich.
Oder warum zum Geier sollte jemand Bilder machen um sie dann in einer Schublade (bzw. heutzutage auf irgendeinem x-beliebigen Ordner auf der Festplatte" verstauben zu lassen?
15.08.2012
Original von *** FRANKY Foto-Design (Hannover) ***
[quote]Original von H B Koch
Warum sollte auch jemand dafür bezahlen, jemanden zu fotografieren, wenn er hinterher die Bilder niemanden zeigen darf?


... davon gibts hier genug ! Da werden uaf PAY-Basis (Fotograf zahlt Modell) alle Aufnahmebereiche locker-flockig durchgeknipst, mit dem Hinweis des Modells: Aber bitte die Fotos nicht veroeffentlichen ... nur zum privaten Gebrauch ...[/quote]

Das ist ein mir schlicht und einfach unbegreifliches Phänomen.
15.08.2012
Original von frau m.
gut, bei ihr floss geld. bei manchen tfp`s fließt aber nunmal kein geld wie bei mir.

ist doch auch irrelevant!
es muss ja nicht Geld sein... im Gesetzt steht "Entlohnung". Wie diese aber aussieht ist vollkommen egal: ob das nun Bargeld ist, oder aber auch Bilder, ein Abendessen im besten Restaurant der Stadt, die Wohnung putzen oder ein Luxusurlaub auf den Malediven ist egal. Es sollte jedoch in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Aber Bilder gegen Bilder steht naturgemäß immer in einem vernünftigen Verhältnis, da ja gleiches mit gleichem entlohnt wird
15.08.2012
Wollte nur mal kurz etwas zum Titel "Fotorechte - Wer hat die Bildrechte wenn kein Vertrag unterschrieben wurde?" sagen...


  • Der Vertrag ist an keine Form gebunden, somit sind auch mündliche abreden gültig

  • Eine Entlohnung ist nicht an ein bestimmtes Papier/Metal gebunden. Somit sind auch andere Währungen, bspw. USD, Klamotten, Bilder, Bratwürste, usw. usf. möglich

  • Die Urheberrechte liegen beim Fotografen

  • Das Recht am eigenen Bild am Model oder Gegenstand (sofern dieser Geschützt ist: hier Geschmacksmusterverzeichnis und/oder von nicht öffentlichen Grund

  • Das Honorar muss angemessen zum erziehlten Erfolg sein

  • Unter bestimmten Umständen ist auch keine Einwilligung zur Veröffentlichung erforderlich

  • Eine Entlohnung oder bestimmtes Posing (bspw. in die Kamera zu lächeln) kann ein Indiz zur Einwilligung gelten

  • Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Kommerziell und privat; Veröffentlichung ist jedoch ausgeführt

  • Bei Spezialitäten, bspw. Veröffentlichung nur in bestimmten Medien, Ländern, bla, bla, bla; sind diese im Vertrag zu spezifizieren



An die TO: Nach deinen bisherigen Aussagen, lässt keine Schlüsse zu, ob dein Bild rechtens auf das Buchcover gekommen ist oder nicht. Hier sind nähere Angaben erforderlich und ggf. ein Fachanwalt zurate zu ziehen.
[gone] User_6449
15.08.2012
Original von Sensual Designs
Aber Bilder gegen Bilder steht naturgemäß immer in einem vernünftigen Verhältnis, da ja gleiches mit gleichem entlohnt wird

Nein, denn als Fotograf schlechte Bilder abzuliefern wäre kein angemessener
Gegenwert im Verhältnis zum Einsatz des Modells als Vertragsparter bei freien
Projekten (TfP).

Es muß sich immer um ein "Win-Win Konzept" als Interessensausgleich handeln,
außer es fliest Geld, wie bei Honoraraufträgen üblich ...

Viele Grüße
Peter
Versteh die Frage nicht... denn wenn man ihre SC inbesondere ihre Referenzen liest, sollte man meinen, einen VOLL- Profi vor sich zu haben. (Ich weiß, ich bin böse.., Asche auf mein Haupt )
Liebe Models, wenn ihr nicht wollt, das Bilder von euch in Umlauf kommen, nehmt doch einfach mal Geld in die Hand und sucht euch, einen Fotografen eures Vertrauens..
15.08.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Sensual Designs
Aber Bilder gegen Bilder steht naturgemäß immer in einem vernünftigen Verhältnis, da ja gleiches mit gleichem entlohnt wird

Nein, denn als Fotograf schlechte Bilder abzuliefern wäre kein angemessener
Gegenwert im Verhältnis zum Einsatz des Modells als Vertragsparter bei freien
Projekten (TfP).

Es muß sich immer um ein "Win-Win Konzept" als Interessensausgleich handeln,
außer es fliest Geld, wie bei Honoraraufträgen üblich ...

Viele Grüße
Peter[/quote]
aber du vergisst, dass dann Model und Fotograf die gleichen schlechten Bilder haben. Genauso wie sie im umgekehrten Fall auch beide die gleich guten Bilder haben.
"Win-Win" ist dabei eben relativ und heisst dabei nicht mehr als dass keiner der beiden mehr hat als der Andere. Bei gleichen Bilder ist das ja immer der Fall. Ob das Bild dabei für das Model ein "Gewinn" ist, das ist zum gleichen Teil ihr Risiko wie es auch das Risiko des Fotografen ist. Es kommen vielleicht nicht immer gute Bilder raus, mal liegt es am Fotografen, mal am Model, mal an ganz was Anderem. Das gehört dazu und muss man in Kauf nehmen, nicht nur bei TFP, auch bei Pay. Wenn man sich vorher auf TFP einigt, dann bekommen eben beide die Bilder, egal wie gut oder schlecht, keiner hat was Anderes als der Andere...
15.08.2012
Na und auch Honorar in Form von Bilder, eben tfp ist eine BEZAHLUNG!


Original von frau m.gut, bei ihr floss geld. bei manchen tfp`s fließt aber nunmal kein geld wie bei mir.
15.08.2012
Original von Fotofuxx
Wenn man Kunststuerzes Argumentation folgt, dass auch Bilder eine Entlohnung
sind, dann gilt das im Zweifel auch für ein TfP.


Die Argumentation begründet sich auf die These das die Fotos als eine Art "Entlohnung" angesehen werden, mit der man das "Recht am eigenen Bild" quasi abkaufen kann.

Sehr dünnes Eis....^^

Wenn man diese These weiterspinnt dann würde das bedeuten das ich überall und ungefragt Bilder veröffentlichen könnte.
Hauptsache ich übersende das Pic als "Entlohnung" per Mail oder übersende (am besten per Einschreiben *g*) einen Print.

So einfach ist das dann wohl doch nicht
;)

Wer das immer noch behauptet dem biete ich ein Experiment an.
(Bitte nur "solvente" Fotografen sollen sich dazu melden)

Ich lasse mich knipsen..... ohne Vertrag !
Man sendet mir die Bilderchen per Mail, Print whatever...
Ich bestätige gerne den Erhalt...
Der Fotograf veröffentlicht dann ein Bildchen.

Bitte nicht sauer sein wenn ich klage....nix persönliches....es geht dann nur ums Prinzip(und n bisserl auch um Kohle...brauch was für nen Urlaub ^^)

Also....
Butter bei de Fische.
Wer wagt mit mir das Experiment ?
:)
15.08.2012
ist ein MK Moderator nicht so was wie eine
"Person des öffentlichen Lebens"
dann sollte das gehen
*grins*
15.08.2012
Du hast dabei ein ganz entscheidenden Punkt übersehen. Das geht nur bei geschlossenem Vertrag, egal ob schriftlich, mündlich, oder konkludent. Kommt also Madmoiselle Vorstadt zu Dir und shootet und sagt Dir gleich beim reinkommen, wir machen Bilder, aber ich will nicht dass die veröffentlicht werden, dann geht das nicht. Denn dann ist die Veröffentlichung explizit ausgeschlossen. Fotografierst Du dann doch, kannst Du ihr Bilder geben so viel Du willst, vertragsbestandteil ist dann der Ausschluss der Veröffentlichung. Das muss aber dann im Streitfall das Modell beweisen.


Original von BS
[quote]Original von Fotofuxx
Wenn man Kunststuerzes Argumentation folgt, dass auch Bilder eine Entlohnung
sind, dann gilt das im Zweifel auch für ein TfP.


Die Argumentation begründet sich auf die These das die Fotos als eine Art "Entlohnung" angesehen werden, mit der man das "Recht am eigenen Bild" quasi abkaufen kann.

Sehr dünnes Eis....^^

Wenn man diese These weiterspinnt dann würde das bedeuten das ich überall und ungefragt Bilder veröffentlichen könnte.
Hauptsache ich übersende das Pic als "Entlohnung" per Mail oder übersende (am besten per Einschreiben *g*) einen Print.

So einfach ist das dann wohl doch nicht
;)
[/quote]
15.08.2012
Ohne Vertrag - aber Quittung

Da würden vermutlich viele Gerichte eher zu Gunsten
des Fotografen entscheiden.
Wieso soll ein Fotograf sonst bezahlen? Das müsste das Model
nicht erklären sondern beweisen. Hm

Heiner
15.08.2012
Original von Kunststuerze
Du hast dabei ein ganz entscheidenden Punkt übersehen. Das geht nur bei geschlossenem Vertrag, egal ob schriftlich, mündlich, oder konkludent. (...)


Ich hab das nicht übersehen....

Es wurde nur in den besagten Postings vergessen zu erwähnen das das vorausgesetzt werden sollte.
Und wenn es nicht erwähnt wird dann kommen so einfache Gemüter wie ich auf so krude Ideen
;)

*Edit*
Tipfehler korrigiert
15.08.2012
Ich wäre auch mal gerne auf nem Buchdeckel ;-)
Original von Sensual Designs
[quote]Original von *** FRANKY Foto-Design (Hannover) ***
[quote]Original von H B Koch
Warum sollte auch jemand dafür bezahlen, jemanden zu fotografieren, wenn er hinterher die Bilder niemanden zeigen darf?


... davon gibts hier genug ! Da werden uaf PAY-Basis (Fotograf zahlt Modell) alle Aufnahmebereiche locker-flockig durchgeknipst, mit dem Hinweis des Modells: Aber bitte die Fotos nicht veroeffentlichen ... nur zum privaten Gebrauch ...[/quote]
denen geht es aber dann meist weniger um die Fotos als vielmehr um die junge hübsche, meist wenig bis gar nicht bekleidete Dame vor der Kamera. Was genau sie sich davon versprechen müssen sie mit sich selbst ausmachen. Von "netter Nachmittag mit netter Gestellschaft" über "vielleicht bin ich ihr ja sympatisch" oder "vielleicht seh ich ja schön viel Ti.. und Mu.." bis hin zu "vielleicht läuft da ja was" ist wohl alles möglich.
Oder warum zum Geier sollte jemand Bilder machen um sie dann in einer Schublade (bzw. heutzutage auf irgendeinem x-beliebigen Ordner auf der Festplatte" verstauben zu lassen?[/quote]

... das hast du gut erkannt !
15.08.2012
Original von BS
[quote]Original von Fotofuxx
Wenn man Kunststuerzes Argumentation folgt, dass auch Bilder eine Entlohnung
sind, dann gilt das im Zweifel auch für ein TfP.


Sehr dünnes Eis....^^
[/quote]

Find ich auch, dann wenn es hart auf hart kommt, dann muss man
den Richter zusätzlich zur unklaren Beweislage noch davon überzeugen,
dass die Bilder eine angemessene Entlohnung sind.

Original von BS
Wenn man diese These weiterspinnt dann würde das bedeuten das ich überall und ungefragt Bilder veröffentlichen könnte.
Hauptsache ich übersende das Pic als "Entlohnung" per Mail oder übersende (am besten per Einschreiben *g*) einen Print.


Das sicher nicht, da es auch dem Willen des Modells bedarf, diese Bilder
als Gegenleistung anzunehmen. Ungefragt Zusenden reicht nicht.

Daran scheitert auch Dein "Experiment" in dem Du ja sogar vorab
ankündigst, die Bilder nicht als Gegenleistung zu akzeptieren.
[gone] Andreas Jorns
15.08.2012
Original von Kiddo* HNA Topmodel 2010
Wenn ich mit einem Fotografen Bilder gemacht habe und er mir dafür Geld überwiesen hat, er aber die Bilder plötzlich für eine öffentliche Publikation verwendet...

Kann ich ihm verbieten die Bilder zu verwenden?

Abgesehen von der bereits diskutierten rechtlichen Behandlung des Themas finde ich das Ansinnen der TO auch unter moralischen Gesichtspunkten völlig daneben. Wirklich 'ne Spitzen-Referenz für ein Pay-Model ... ^^

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