Fotorechte - Wer hat die Bildrechte wenn kein Vertrag unterschrieben wurde? 218

das urteil hat doch hier nix verloren.
es ist kein geld und/oder bilder geflossen bzw konnte dies nicht bewiesen werden.

das ist abernicht das szenario, welches hier diskutiert wird. und ja dieser faktor ist entscheidend.
#161Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
23.08.2012
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Andreas Kwasniak
In diesem Fall wurde eine Kundin zum Model gemacht, ja sogar zum "Maskottchen". :)

Ich vermute wenn ein professionelles Modell auf Unterlassung klagte bei einer Veröffentlichung, würde, bei sonst gleichen Bedingungen, dies sicher in einer anderen Entscheidung münden.


Für Deine Vermutung gibt es im Urteil keinerlei Anhaltspunkt.

Die Begründung kommt alleine mit dem fehlenden Nachweis der
angeblich erbrachten Entlohnung aus ohne auf den Status Kunde,
Amateurmodell, Profi einzugehen.[/quote]

Richtig. Ich frage mich allerdings was das Urteil mit der TO, oder auch mit mir zu tuen hätte (hat).

Ich habe seit einem Jahrzehnt jedes Jahr weit mehr als hundert Akttermine und meine größte "Galerie" im Netz befindet sich bei Google. Wenn jetzt irgendeiner der Fotografen mit dem ich Mal ein paar Pics gemacht habe meinen nackten Hintern irgendwo draufdrucken lässt, lachen sich doch alle schlapp wenn ich um Rechtsbeistand bitte, weil ich dies unterbinden lassen möchte. :)) Ob nun mit oder ohne Quittung.
#162Report
23.08.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
das urteil hat doch hier nix verloren.
es ist kein geld und/oder bilder geflossen bzw konnte dies nicht bewiesen werden.

das ist abernicht das szenario, welches hier diskutiert wird. und ja dieser faktor ist entscheidend.


Bist Du hier der Threadpolizist oder warum meinst Du das entscheiden zu können ?

Bzgl. des Titels des Threads ist das Urteil absolut relevant.

Bzgl. Eröffnungsposting (Geld floss unstrittig) nicht.

Bzgl der danach geführten Diskussionen
- sind Bilder als Honorar anzusehen
- was sind mündliche Absprachen wert
- infwiefern reichen alleine die Umstände aus
ist das absolut relevant.
#163Report
23.08.2012
Original von Andreas Kwasniak
Richtig. Ich frage mich allerdings was das Urteil mit der TO, oder auch mit mir zu tuen hätte (hat).


Wenn Du nicht nur das erste Posting, sondern auch die 150 danach liest,
wirst Du feststellen, daß das Urteil in Bezug auf den Thread relevant ist.

Themen entwickeln sich nunmal weiter.

Die Frage der TO wurde auf den ersten beiden Seiten hinreichen geklärt,
niemand ist gezwungen der weiteren Diskussion zu folgen ...
#164Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
23.08.2012
Was soll das Fotofuxx? Ich habe weder kritisiert das Du den Fall als Beispiel genannt hast, noch dürfte Dir entgangen sein das ich mich im Laufe des Threads schon einige Male zu Wort gemeldet habe. Siehe besonders Post #11.

Ich wollte nur darauf hinweisen das möglicherweise Richter bei professionellen Modellen anders entscheiden könnten als in dem von Dir vorgestellten Fall. Mehr nicht! :)
#165Report
23.08.2012
Original von Andreas Kwasniak
Ich wollte nur darauf hinweisen das möglicherweise Richter bei professionellen Modellen anders entscheiden könnten als in dem von Dir vorgestellten Fall. Mehr nicht! :)


Diese Auffassung gestehe ich Dir ja zu, ich teile sie halt nicht.

Kann man meiner Meinung nach aus diesem Urteil nicht ableiten.

Wenn die TO oder auch Du keine Quittung für Honorar oder Bilder unterschreiben,
dann hat der Fotograf erst mal schlechte Karten mit "§22 -> Honorar -> Einwilligung"
und das unabhängig von der "Professionalität" des Modells.
#166Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
23.08.2012
Mit mir nicht! :)
#167Report
das is doch absoluter käse und paranoid.
herausgabe von bildern lässt sich auch anders beweisen als die quittieren zu lassen. die diskussion ist schwachsinn.

im urteil hat die Klägerin NICHTS bekommen. Das wird unterstellt. Wenn Bilder geflossen sind, dann lässt sich das auch irgendwie beweisen (und wenns nur ne mail ist: " Hey schnecke.anbei ein link zu deinen bildern".

Das Urteil hat überhaupt keine relevanz. da hat sich wer ne hübsche bekanntin einer bekannten rangeholt um billig stockfotos oder ähnliches zu kriegen. nix anderes.
#168Report
23.08.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
das is doch absoluter käse und paranoid.
herausgabe von bildern lässt sich auch anders beweisen als die quittieren zu lassen. die diskussion ist schwachsinn.


Deine Sicht. Schön kräftig formuliert und falsch.

Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
im urteil hat die Klägerin NICHTS bekommen. Das wird unterstellt. Wenn Bilder geflossen sind, dann lässt sich das auch irgendwie beweisen (und wenns nur ne mail ist: " Hey schnecke.anbei ein link zu deinen bildern".


Die Welt ist bunt:
CD direkt nach dem Shooting gebrannt
oder
Bilder auf den USB-Stick kopiert
und schon gibt es keine Email.

Selbst wenn es eine email gibt wie oben angegeben, beweist das noch lange
nicht, daß die Bilder als Entlohnung für das Shooting angenommen wurden.
Sonst könnte man auch jemanden Fotografieren, danach 100 Euro überweisen
mit dem Zweck "für das Shooting vom".

Dagegen hat eine Quittung auf der das Modell den Erhalt der Bilder als
Gegenleistung für das Shooting bestätigt eine ganz andere Qualität.

Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
Das Urteil hat überhaupt keine relevanz. da hat sich wer ne hübsche bekanntin einer bekannten rangeholt um billig stockfotos oder ähnliches zu kriegen. nix anderes.


Wenn Du das Urteil gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass dem nicht so war,
aber hauptsache mal Wirbel machen.
#169Report
ok du hast recht ;-) und ich mei ruh ;)
#170Report
Im vorigen Jahrtausend, also in meiner Schulzeit, gab es immer die gehaßte Frage "Und was lernen wir daraus?". Hier und heute kann man mit einem unbeschwerten "Nichts" antworten.
Leute ich glaub es nicht, 17 Seiten lang wird diskutiert, spekuliert und terrorisiert.
Dabei ist es ganz einfach: 1 Blatt A4 beschreiben mit allem was relevant ist, unterschreiben lassen und gemütlich zurücklehnen.
Hat schon Goethe gewußt: "Nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannnst Du getrost nach Hause tragen ." (Faust I, wenn ich nicht irre.)
#171Report
24.08.2012
Original von Wolfgang Blachnik

Hat schon Goethe gewußt: "Nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannnst Du getrost nach Hause tragen ." (Faust I, wenn ich nicht irre.)


Allerdings ist der Teufel hier der Sprecher!
#172Report
Irgendwie war mir die Ähnlichkeit der Roben schon immer verdächtig.
#173Report
Original von Wolfgang Blachnik
Im vorigen Jahrtausend, also in meiner Schulzeit, gab es immer die gehaßte Frage "Und was lernen wir daraus?". Hier und heute kann man mit einem unbeschwerten "Nichts" antworten.
Leute ich glaub es nicht, 17 Seiten lang wird diskutiert, spekuliert und terrorisiert.
Dabei ist es ganz einfach: 1 Blatt A4 beschreiben mit allem was relevant ist, unterschreiben lassen und gemütlich zurücklehnen.
Hat schon Goethe gewußt: "Nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannnst Du getrost nach Hause tragen ." (Faust I, wenn ich nicht irre.)


wolfgang. in der ausgangssituation geht es aber darum das dieses blatt papier genau NICHT vorliegt. Das ein schriftlicher Vertrag "handfester" ist, bestreitet keiner und versteht sich von selbst :)
#174Report
24.08.2012
Original von Wolfgang Blachnik
Im vorigen Jahrtausend, also in meiner Schulzeit

Herrlich! Den Satz muß ich mir merken! ;-)))

gab es immer die gehaßte Frage "Und was lernen wir daraus?". Hier und heute kann man mit einem unbeschwerten "Nichts" antworten.

Das Murmeltier ist das inoffizielle Wappentier alle WWW-Foren...

Leute ich glaub es nicht, 17 Seiten lang wird diskutiert, spekuliert und terrorisiert.
Dabei ist es ganz einfach: 1 Blatt A4 beschreiben mit allem was relevant ist, unterschreiben lassen und gemütlich zurücklehnen.
Hat schon Goethe gewußt: "Nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannnst Du getrost nach Hause tragen ." (Faust I, wenn ich nicht irre.)

Einfache, logische, zielführende und vernünftige Maßnahmen überfordern viele Menschen.

Die Euro-Krise ist nicht das einzige Beispiel dafür.
#175Report
24.08.2012
Original von Wolfgang Blachnik
Im vorigen Jahrtausend, also in meiner Schulzeit, gab es immer die gehaßte Frage "Und was lernen wir daraus?". Hier und heute kann man mit einem unbeschwerten "Nichts" antworten.
Leute ich glaub es nicht, 17 Seiten lang wird diskutiert, spekuliert und terrorisiert.
Dabei ist es ganz einfach: 1 Blatt A4 beschreiben mit allem was relevant ist, unterschreiben lassen und gemütlich zurücklehnen.
Hat schon Goethe gewußt: "Nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannnst Du getrost nach Hause tragen ." (Faust I, wenn ich nicht irre.)



bitte eingangsstatement lesen .. sechs setzen ... am thema vorbei
#176Report
[gone] Hermann Klecker
29.08.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Wolfgang Blachnik
Im vorigen Jahrtausend, also in meiner Schulzeit

Herrlich! Den Satz muß ich mir merken! ;-)))
[/quote]

Ich sag dann lieber "vor der Währung". :)
#177Report
[gone] Hermann Klecker
29.08.2012
Original von Ralf_Scholze
[quote]Original von Wolfgang Blachnik
Im vorigen Jahrtausend, also in meiner Schulzeit, gab es immer die gehaßte Frage "Und was lernen wir daraus?". Hier und heute kann man mit einem unbeschwerten "Nichts" antworten.
Leute ich glaub es nicht, 17 Seiten lang wird diskutiert, spekuliert und terrorisiert.
Dabei ist es ganz einfach: 1 Blatt A4 beschreiben mit allem was relevant ist, unterschreiben lassen und gemütlich zurücklehnen.
Hat schon Goethe gewußt: "Nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannnst Du getrost nach Hause tragen ." (Faust I, wenn ich nicht irre.)



bitte eingangsstatement lesen .. sechs setzen ... am thema vorbei[/quote]

Das verstehe ich nicht. Sein Beitrag war doch näher am Ausgangsthema, als viele Deiner.

Er nimmt Bezug auf die im Eingangsstatement erwähnte Problematik der lediglich mündlichen Vereinbarungen und bewertet diese. Gleichzeitig resümiert er über das Ergebnis der 17-seitigen Diskussion. Beide Aussagen sind imho richtig und von niemandem, der auf sein Statement geantwortet hat, bestritten worden.

Um den Bezug zur Schule herzustellen, ... Sein Beitrag enthält alles, was ein Kommentar enthalten sollte. Er bezieht sich auf Äußerungen des Autors (des Einganspostings), könnte das allerdings etwas deutlicher bzw bildungsneutraler ausformulieren, damit auch wirklich JEDER den Bezug erkennt. Er nennt seine Meinung und erläutert sie. Als besonderes Stilmittel verwendet er in seinem Schlußsatz noch ein Goethe-Zitat.

Von daher werfe ich mal die Frage in den Raum, wer sich mit einer Sechs setzen oder gar zum Schämen in die Ecke stellen sollte.
#178Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
29.08.2012
Eine neue, interessante These zu disem Thread wird durch ein erst kürzlich erfolgtes englisches Gerichtsurteil aufgestellt:

Dort hatte ein Fotograf mithilfe eines Assistenten eine prominente Dame fotografiert und die Bilder dann an diverse Zeitschriften (mit Einverständis der Prominenten) verkauft. Der Assi hatte für die Fotoaufnahmen einen normalen Stundesatz bekommen und dann auf einen Anteil an den Einnahmen des Fotografen mit den gemeinsam gemachten Bildern geklagt.

Grund: auch ihm gehöre ein Teil der Urheberschaft der Bilder. Was vor Gericht bestätigt wurde. Ohne Vertrag, der diesen Anteil an der Urheberschaft explizit ausschließt, seien die Bilder eine "Teamproduktion" zwischen Fotograf und Assistent und somit sei dem Assi ein angemessener Anteil an den Einkünften der Bilder zu gewähren.

Sobald sich ein Deutsches Gericht dieser Annahme anschließen würde, wäre es vorbei mit der These, ein paar Euros auf die Hand des Models würden ausreichen, um dem Fotografen die uneingeschränkten Nutzungsrechte zu gewährleisten. Zumindest am Verdienst müsste er das Model dann beteiligen. Pay-Verträge mit Model UND allen anderen Beteiligten wie Assis, Stylisten oder Visagisten könnten also immer notwendiger werden.
#179Report
sobald sich ein deutsches gericht einem pussy riot urteil anschließt, wird dieser beitrag vielleicht erwähnenswert.
#180Report

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