Gegen Nichterscheinen des Models absichern 119

27.10.2012
Original von Heinz Drstak - CSM Mediendienst
Es scheint mir wenig zweckmäßig zu sein, mit quasi Drohungen und Verträgen Laienmodels vor die Kamera zwingen zu wollen.
Ich sag es mal so ... was bringt mir ein Model, was ich "vor die Kamera gezwungen habe" wenn sie beim Shooting absolut lustlos ist oder sich total verklemmt gibt, weil man durch die vorherige Drohung kein Vertrauen aufbauen kann?
#82
27.10.2012
Original von JH-Fotodesign
[quote]Original von Tobias Voss
Ansonsten bin ich weiterhin der Ansicht, dass man sehr oft potentielle Nullnummern bereits im Vorwege erkennen kann, da gibt es ein paar Indikatoren auf den jeweiligen Sedcards.
Wie sehen diese Indikatoren denn konkret aus?[/quote]Indikatoren können sein:
  • langsame oder zögerliche Kommunikation
  • kaum aktuelle Bilduploads oder viele neue Handyfotos
  • kaum (neue) Shootingvereinbarungen
Dazu kann man auch immer einen Blick ins Netzwerk werfen ... obige Punkte und ausschließlich männliche Models im Netzwerk verursachen bei mir gerne mal Bauchschmerzen.

Ob das alles zutreffen muss, ist nicht gesagt, aber es kann ein Indikator sein ...
Original von JH-Fotodesign
...
Dagegen stehen jedoch zahlreiche Berichte im Forum von Fotografen, die bereits "no shows" erlebt haben.

Und - auch nicht ganz unwichtig: Wenn Kosten im Spiel sind, muß man sich dieses Vertrauen auch leisten können. ;-)


Die zwei wichtigesten Sätze und auch nicht ungefährlich.
Der erste: Du hast selber noch keine "No-Shows" erlebt? Du verlässt Dich auf Berichte Dritter aber nicht auf Zusagen des Models? Ich kann alle "meine" Models empfehlen, denn ein No Show hatte ich tatsächlich noch nicht. Die Bitte um eine Verlegung des Termines schon, aber meist über 48 Std im vorraus, wobei gleich ein Ausweichtermin festgemacht wurde...

Der zweite: Ja Kosten sind doof. Als ich das allererste Mal ein Model inkl. Studio buchte, hatte ich die Telefonnummern von 5-10 Models der Umgebung in der Tasche. Natürlich kam das entsprechende Model pünktlich und voll vorbereitet, also war Plan B nicht notwendig.
Gleiches könnte ich mir mit Hotelzimmern vorstellen etc.
27.10.2012
Original von Heinz Drstak - CSM Mediendienst
Je mehr PN man schreiben muss, desto unsicherer wird die Sache.
Auch das KANN ein möglicher Indikator sein, aber es kann auch nur bedeuten, dass Model oder Fotograf sich ihrer Sache (Shooting-Planung) noch nicht ganz sicher sind oder Fragen haben.

Muss man dem Model aber wichtige Dinge schon aus der Nase ziehen, dann ist die Chance, dass irgendwas schief geht relativ hoch ...
Viel PN - wenig PN, schnelle oder langsame Antwort... Alles völlig egal. Es kommt auf den INHALT an.
27.10.2012
Original von Michael Gundelach - With Design In Mind
Viel PN - wenig PN, schnelle oder langsame Antwort... Alles völlig egal. Es kommt auf den INHALT an.
Ja, das auch ...

Und selbst wenn die Kommunikation mit dem Model eine Katasrophe ist, heisst es nicht zwangsläufig, dass die Zusammenarbeit auch so aussehen muss. Genauso kann man sich auch nach einer perfekten Abstimmungsarbeit nicht sicher sein, dass das Shooting auch wirklich stattfindet.

Alles was hier geschrieben wird, können nur Indikatoren sein ... und ob man sich auf die Indikatoren verlassen kann, erfährt man im Zweifel erst am Tag des geplanten Shooting.
Ich glaube auch, dass eine gehörige Portion Erfahrung nicht unwichtig ist. Auch Erfahrung hier in der MK. Forum lesen, gerne auch Kommentare. Wer was kommentiert usw. Viele lernt man so kennen, ohne je ein Wort gewechselt zu haben...
Original von Tobias Voss
[quote]Original von Heinz Drstak - CSM Mediendienst
Es scheint mir wenig zweckmäßig zu sein, mit quasi Drohungen und Verträgen Laienmodels vor die Kamera zwingen zu wollen.
Ich sag es mal so ... was bringt mir ein Model, was ich "vor die Kamera gezwungen habe" wenn sie beim Shooting absolut lustlos ist oder sich total verklemmt gibt, weil man durch die vorherige Drohung kein Vertrauen aufbauen kann?[/quote]

Und dies kann u.U. das schlimmere Dilemma sein - gar keine Leistung durch Totalausfall bedeutet zwar den Verlust etwaiger Vorlaufkosten, aber das Modelhonorar selbst wird dann nicht mehr fällig. Bei mißmutig-lustloser "Schlechtleistung" käme das Shooting zwar zustande - und damit auch die (evtl. gekürzte) pay-Pflicht ; nur mit den Ergebnissen wäre dann kaum etwas anzufangen.

Die Kommunikation ist oft ein guter Indikator, aber eben nicht immer : So hatte ich 2 Shootings mit 2 supertollen tschechischen Models - da war sprachbedingt textlich nicht viel los, aber beide haben wunderbar erstklassig posiert und mir gelangen traumhaft schöne Fotos .... mit wenigen Sätzen, aber viel Lachen und voller Sympathie !
27.10.2012
Original von SEE-Schnappschußfoto
[quote]Original von Tobias Voss
[quote]Original von Heinz Drstak - CSM Mediendienst
Es scheint mir wenig zweckmäßig zu sein, mit quasi Drohungen und Verträgen Laienmodels vor die Kamera zwingen zu wollen.
Ich sag es mal so ... was bringt mir ein Model, was ich "vor die Kamera gezwungen habe" wenn sie beim Shooting absolut lustlos ist oder sich total verklemmt gibt, weil man durch die vorherige Drohung kein Vertrauen aufbauen kann?[/quote]

Und dies kann u.U. das schlimmere Dilemma sein - gar keine Leistung durch Totalausfall bedeutet zwar den Verlust etwaiger Vorlaufkosten, aber das Modelhonorar selbst wird dann nicht mehr fällig. Bei mißmutig-lustloser "Schlechtleistung" käme das Shooting zwar zustande - und damit auch die (evtl. gekürzte) pay-Pflicht ; nur mit den Ergebnissen wäre dann kaum etwas anzufangen.
![/quote]

Das geht meiner Ansicht nach mal wieder in die völlig falsche Richtung. Natürlich hat niemand Lust, ein unwilliges Model vor die Kamera zu zwingen. Es geht doch vielmehr darum, dass den Modellen klar ist oder wird, dass es sich vorher überlegen sollte, ob es zu einem Shooting zusagt, was es gar nicht will. Da sich abzeichnet, dass für eine solche Erkenntnis in vielen Fällen ein zu großes Defizit beim Sozialverhalten vorhanden ist, hilft dann nur noch die Tatsache, dass es zu Konsequenzen (beispielsweise Schadensersatzforderungen) kommen kann. Keine Konsequenzen führen auch zu keiner Verhaltensänderung.
Ob man sich darüber freuen sollte, dass das Modelhonorar eingespart werden konnte, möchte ich dann auch einmal mit einem Fragezeichen versehen. Also bei meinem letzten ausgefallenen Shooting war es so, dass ich an dem Abend länger im Büro geblieben bin. ich habe durch Mehrarbeit zumindest in der Theorie mehr Geld verdient, als ich für die Studiomiete bezahlen musste. Das ist also schon ein Gewinn, was ich eigentlich für einen Verlust hielt. Wenn dann noch ein eingespartes Modelhonorar dazukommt, dann kann man noch richtig reich werden und sollte den unzuverlässigen Fotomodellen sehr dankbar sein.
:-)
28.10.2012
Da jetzt anscheinend keine weiteren Beiträge mehr kommen, sage ich mal herzlichen Dank für Euer Feedback!
30.11.2012
...leider erfahre ich meist zu spät von den interessanten neuen Themen. Meine Antwort - die sicher schon gegeben wurde - ist:

Das Gesetz sichert den Fotografen ab. Hierzu hatte ich einmal bereits eine Gerichtsentscheidung veröffentlicht. Ein grundloses Nichterscheinen rechtfertigt Schadensersatz. "Ich war krank" gilt so lange als kein Grund, bis das nachgewiesen wird.

Gruß,
Daniel Kötz


Original von JH-Fotodesign
Hallo,

wenn man als Fotograf ein Fotostudio oder eine Location (z. B. ein Tageszimmer in einem Hotel) angemietet hat, ist die Zuverlässigkeit des Models ja nicht ganz unwichtig.

Sichert Ihr Euch in solchen Fällen irgendwie ab gegen ein grundloses Nichterscheinen (oder auch nicht nachvollziehbare starke Verspätungen) des Models? Wenn ja, auf welche Weise?

Hat jemand für oben genannte Fälle vielleicht schon einen entsprechenden Vorvertrag, den er zur Verfügung stellen könnte? Auch wäre ich interessiert an entsprechenden Vertragsklauseln im Modelvertrag.

Freue mich über jeden konstruktiven Tipp.

Gruß, Jörg
30.11.2012
Original von Daniel Kötz, Fachanwalt
...leider erfahre ich meist zu spät von den interessanten neuen Themen. Meine Antwort - die sicher schon gegeben wurde - ist:

Das Gesetz sichert den Fotografen ab. Hierzu hatte ich einmal bereits eine Gerichtsentscheidung veröffentlicht. Ein grundloses Nichterscheinen rechtfertigt Schadensersatz. "Ich war krank" gilt so lange als kein Grund, bis das nachgewiesen wird.

Gruß,
Daniel Kötz






Wenn ich wegen jedem ausgefallenem Shooting zum Anwalt rennen würde, wäre ich bald ein armer Mann. Dies betrifft wohl eher den kommerziellen Bereich und diverse Agenturen, wo auch was zu holen ist, aber nicht das MK-Hobbyshooting, wo dann das 18-Jährige Lehrmädchen nicht zum Shooting kommt. Da kostet mich der Anwalt, mit Verlaub, mehr, als ich Schaden habe...
30.11.2012
Original von Coolpaparazzi
Wenn ich wegen jedem ausgefallenem Shooting zum Anwalt rennen würde, wäre ich bald ein armer Mann. (...) Da kostet mich der Anwalt, mit Verlaub, mehr, als ich Schaden habe...
Na ja ... die Kosten für den Anwalt muss ja der Verlierer des Prozesses übernehmen, zumindest theoretisch ;-)
Original von Coolpaparazzi
Dies betrifft wohl eher den kommerziellen Bereich und diverse Agenturen, wo auch was zu holen ist, aber nicht das MK-Hobbyshooting, wo dann das 18-Jährige Lehrmädchen nicht zum Shooting kommt.
Grundsätzlich betrifft das JEDES Shooting, nur muss man halt für sich persönlich abschätzen ob der Weg zu Anwalt und Gericht sich auch wirklich lohnt.

Sprich, wenn ich weiß, dass beim Model nichts zu holen ist, dann macht sowas unter Umständen keinen Sinn ... aber das kann man eigentlich nur im jeweiligen Einzelfall entscheiden.
Rechtschutzversicherung -
im falle des nicht erscheinens: vertraglich vorher festhalten dass dann die MIetkosten übernommen werden und dann in rechnung stellen

kommt nichts - folgt die 1. Mahnung
dann die 2. vom Anwalt und dann wenn kein Geld kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid - sollte das immer noch nichts bringen kommt ne klage.

Ganz einfach ;)

Durch die rechtsschutzvericherung muss man nicht in vorkasse treten und die anwaltskosten muss dann sowieso das Modell übernehmen.

Is ne Krasse Einstellung aber sie ist gerechtfertigt.

Gruß
Jo
Original von Tobias Voss

Sprich, wenn ich weiß, dass beim Model nichts zu holen ist, dann macht sowas unter Umständen keinen Sinn ... aber das kann man eigentlich nur im jeweiligen Einzelfall entscheiden.


... bei den meisten "Modellen" in der MK ist nichts zu holen. Selbst wenn ich fuer ein TFP-Shooting ein Model aus 50 km Entfernung bitte zum Fotografen zu kommen, scheitert es am Fahrgeld !
Original von Seelenfanatiker
Rechtschutzversicherung -
im falle des nicht erscheinens: vertraglich vorher festhalten dass dann die MIetkosten übernommen werden und dann in rechnung stellen



... das setzt natuerklich voraus, dass das Model den Vertrag vorher auch unterschreibt ... und im Normalfall werden die Vertraege kurz vor dem Shooting unterschrieben. Ansonsten muesste der Vertrag hin- und hergesendet werden, das ist doch eher sehr selten der Brauch.
30.11.2012
Original von Seelenfanatiker
Rechtschutzversicherung -
im falle des nicht erscheinens: vertraglich vorher festhalten dass dann die MIetkosten übernommen werden und dann in rechnung stellen

kommt nichts - folgt die 1. Mahnung
dann die 2. vom Anwalt und dann wenn kein Geld kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid - sollte das immer noch nichts bringen kommt ne klage.

Ganz einfach ;)

Durch die rechtsschutzvericherung muss man nicht in vorkasse treten und die anwaltskosten muss dann sowieso das Modell übernehmen.

Is ne Krasse Einstellung aber sie ist gerechtfertigt.

Gruß
Jo

Interessant, werde mal meinen Vertreter fragen, ob das in der allgemeinen Familienrechtsschutzversicherung mit drin ist, ich fürchte aber nein. Profis haben vielleicht so eine Versicherung, wenn es sowas gibt!
sowas gibs tatsaechlich. nennt sich dann "event ausfallversicherung" oder aehnlich bei nichterscheinen von kuenstlern/darstellern.

brauch ich prinzip nicht, ist jedoch ne nuetzliche sache wenn kunden nicht zum vereinbarten termin erscheinen, denn meine greift da auch.

bei TFP sehe ich das Problem der Schadensdefinition.
Bei der Quote die hier einige darstellen ist halt auch ddie Frage wie sinnvoll so eine Versicherung ist. Die Praemie schaetz ich als sehr hoch ein, wenn die Versicherung 1x monatlich nen ausgefallenen Shootingtag blechen soll.
30.11.2012
Original von Seelenfanatiker
Rechtschutzversicherung -

Eine Privatrechtschutzversicherung wird das wohl nicht decken...

im falle des nicht erscheinens: vertraglich vorher festhalten dass dann die MIetkosten übernommen werden und dann in rechnung stellen

kommt nichts - folgt die 1. Mahnung
dann die 2. vom Anwalt und dann wenn kein Geld kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid - sollte das immer noch nichts bringen kommt ne klage.

Ganz einfach ;)

Durch die rechtsschutzvericherung muss man nicht in vorkasse treten und die anwaltskosten muss dann sowieso das Modell übernehmen.

Und wenn sie beim Model nicht einzutreiben sind, zahlt sie der Kläger. Und ob die Rechtschutzversicherung die übernimmt, ist mehr als fraglich.

Ich zitiere mal aus den "Mahnwesen-FAQ":

Solange sich das Mahnverfahren, aufgrund eines Widerspruchs oder Einspruchs des Schuldners nicht im streitigen Verfahren befindet, teilweise nicht. Der Grund dafür ist, dass sich so lange dies nicht der Fall ist, kein Rechtsstreit im eigentlichen Sinne bezüglich der beizutreibenden Forderung besteht.

Wenn der Schuldner zahlungsfähig ist, sich im Verzug befindet und die Forderung berechtigt ist, muss dieser die gesamten Kosten des Mahnverfahrens und ggf. der Zwangsvollstreckung begleichen. In diesem Fall ist eine Rechtschutzversicherung nicht erforderlich.

Lässt sich die Forderung nicht beitreiben, weil der Schuldner aktuell nicht zahlungsfähig ist, zahlt die Rechschutzversicherung die Kosten für das Mahnverfahren nicht, da der Gläubiger am Endes des Mahnverfahrens einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, der ihm die Möglichkeit gibt 30 Jahre bei dem Schuldner die ausstehende Forderung zzgl. angefallener Kosten für das Mahnverfahren beim Schuldner mittels Vollstreckungsmaßnahmen beizutreiben.

Die Kosten für bis zu drei Vollstreckungsversuche auf Grundlage des im Mahnverfahrens erwirkten Vollstreckungsbescheides werden dagegen von der Rechtschutzversicherung übernommen.

Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, wird vom Gericht über die Berechtigung der Forderung entscheiden, da über diese zwischen Gläubiger und Schuldner Streit besteht, entsprechend springt eine Rechtschutzversicherung ein, sofern Sie für die der Forderung zugrundeliegende Rechtsangelegenheit Rechtschutz gewährt.

Besitzen Sie eine Rechtschutzversicherung fragen Sie am besten bezüglich der Kostenübernahme vor Einleitung eines Verfahrens nach.


Is ne Krasse Einstellung aber sie ist gerechtfertigt.

Die Einstellung fällt formal-rechtlich weitgehend auf den Bauch...
#100Report

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