@Sveniieh: Den Eiffelturm darfst du immer fotografieren. Nur Nachtaufnahmen (also wo er so schön beleuchtet ist) dürfen nicht bzw. nur mit Genehmigung veröffentlicht werden
Das ist so pauschal übrigens falsch. In Deutschland dürfen auch Fotos des beleuchteten nächtlichen Eiffelturms unbegrenzt veröffentlicht werden. Die Lichtinstallation ist nämlich dauerhaft angebracht, daher greift nach deutschem Recht die "Panoramafreiheit" gemäß Paragraph 59 UrhG.
Fotofinder bietet genauso jede Menge Fotos vom beleuchtten Eiffelturm wie Vario Images, um nur mal zwei Agenturwn zu nehmen, in deren Archiven man ohne Anmeldung suchen kann.
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Das ist so pauschal übrigens falsch. In Deutschland dürfen auch Fotos des beleuchteten nächtlichen Eiffelturms unbegrenzt veröffentlicht werden. Die Lichtinstallation ist nämlich dauerhaft angebracht, daher greift nach deutschem Recht die "Panoramafreiheit" gemäß Paragraph 59 UrhG.
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