DSGVO und die Folgen für Fotografen 242

Ich werde da irgendwie nicht schlau draus...kann das mal einer in einer verständlichen Form niederlegen was uns nach dem in Kraft treten der Verordnung erwartet hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern aus Shootings ?
[gone] Felix_91
6 years ago
Mir als Hobbyfotograf ist das eigentlich egal und ignoriere die Diskussion... wird vermutlich mal wieder heißer gekocht als es dann gegessen wird. Leben geht weiter und der Spaß am Hobby auch.
6 years ago
Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendwo in der DSGVO auf Fotografie oder Urheberrechte Bezug genommen wird. Ich sehe nicht, dass sich was ändert, aber das will nichts heißen.
6 years ago
In der DSGVO geht es auschließlich um die Speicherung und Verarbeitung von Personenbezogenen Daten.
Also nur relevant wenn Du die Daten (Name Anschrift etc) Deiner Models digital speicherst und verarbeitest. Sprich an andere Firmen oder Personen weitergeben mußt.

Also nur interessant wenn Du z.B. auf Deiner Seite ein mailFormular hast wo Adressdaten auf dem Server gespeichert werden.
6 years ago
Das ist nicht ganz korrekt , denn mit dem in Kraft treten des gesetzes ist es so das Faus Fotos Daten werden und diese wenn man sie Speichert ein Nachweiß haben sollte von wann bis wann diese gespeichert werden ferner musst Du darauf hinweisen wo Du dise Daten verwendest also auch wenn sie hier landen.
Der haken an der ganzen geschichte ist auch das ein Model , Kunde .. selbst nach Jahren verlangen kann das diese Daten gelöscht und oder Du auch nach einem Jahr verpflichtet bist mitzuteilen wo diese Daten wie gespeichert sind .
Hinzu kommt das Du bei jedlicher Fotografie wo ein anderer Mensch ins Bild kommen könnte diesen zuvor um Erlaubnis fragen musst ...und auch dieser muss seine Einwilligung im Vorfeld erteilen durch Vertrag...
6 years ago
Irgendwie weiss keiner so richtig, wie man mit dem Thema umgehen soll. Das einzige, was ich bisher von Juristen darüber gefunden habe, ist das hier:
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/

Ansonsten viel Laienspekulation. Und da wir gerade dabei sind, mache ich mit:
Auf einem Foto ist die Person meist identifizierbar und körperliche Merkmale sind zuordbar, ergo ist es ein personenbezogenen Datum. Speichern tue ich das auf meiner Festplatte, verarbeiten macht meine Kamera oder ich, also fällt das Bild unter die DSGVO.
Was das bedeutet? Kein Plan.

Wer was dagegen tun will, darf hier unterschreiben
https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse

Ob's was bringt, kann niemand sagen. Für weitere qualifizierte Links bin ich dankbar.
Genau wie AH es sagt ....

Wenn es so kommt wie es gerade aussieht ist es auch, bzw ganz besonders ein Hammer in der Fotoszene ...denn dann ist ein Foto mit (min) einer person eben nicht nur ein Foto sondern auch ein personenbezogener Datensatz.

Und selbst bei normalen TFP Shootings ist das bedeutsam ...weil das Model Jederzeit auf Löschung bestehen kann
6 years ago
Auf Löschung kann das Model heute schon bestehen, zumindest geben die Richter den Models recht, weil das Personenstand Recht vor dem Vertragsstand Recht steht....
In der Sache ändert sich nichts, ausser dass es für die abgebildeten Personen leichter und rechtlich eindeutiger wird.
6 years ago
http://www.shooting-stars.net/wcms/foto-model/news.asp?nnr=71611

http://www.webwizard.at/contator/webwizard/news.asp?nnr=72070

https://eu-datenschutz.org/dsgvo/art-9

Da wird bzgl. der DSGVO u.a. die Ablage von Bildern in Clouds erwähnt, wonach ein digitales Bild auch ein Datensatz i.S.d. DSGVO wäre. Betrifft es nur diejenigen, wo ein unternehmerischen Handelns bzgl. derer Nutzung besteht, oder auch Privatpersonen untereinander, damit die DSGVO Anwendung findet, oder wem obliegt die Meldepflicht bei Datenmißbrauch durch Unbefugte z.B. durch Eindringen in die Cloud ... ?
Bei Art. 9 = Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten wird z.B. die rassische Herkunft erwähnt ... reicht dazu dann schon die Erkennbarkeit der Hautfarbe auf dem Farbbild ? Bodyparts wären dann nur monochrom problemlos ?
#10
6 years ago
Bis irgendwelche Aufsichtsbehörden beim Einmannunternehmen aufschlagen, ist es ein weiter Weg, die haben sicher erstmal anderes zu tun. Und bis dahin dürfte es dann auch Gerichtsurteile geben, wie die Bestimmungen der DSGVO und die Ausführungen des neuen BDSG interpretiert werden müssen. Für Fotografen sollte die Erstellung von Verfahrensverzeichnissen sowie die Verauskunftung bei Anfragen Betroffener überschaubar sein. Was ich kritisch sehen würde, ist die Heranziehung von Dienstleistern außerhalb der EU, also bspw. Clouddienste, auf denen personenbezogene Fotos abgelegt werden und die kein entsprechendes Datenschutzniveau garantieren. Eigentlich bräuchte man für jeden Dienstleister einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, aber da wird's dann schon komplizierter. Das gilt streng genommen schon für den Hoster der eigenen Website, sobald da Serverlogs vorhanden sind. Zur Absicherung der eigenen Internetpräsenz sollte man entsprechende Tools einsetzen, dann ist das auch kein Hexenwerk (auch wenn das ein bisschen was kostet).

Sollte die Aufsichtsbehörde doch aufschlagen, so ist die derzeit gängige Meinung, dass es wichtig ist darzulegen, dass man sich mit dem Thema befasst hat. Dann sollten im ersten Schritt keine Strafen ausgesprochen werden, sondern Nachbesserungsaufforderungen.

Als Hobbyknipser würde ich erstmal gar nichts unternehmen außer die eigene Website mit einer Datenschutzerklärung verzieren und sie unter SSL laufen lassen, wenn die Kosten dafür überschaubar sind. Letzteres fördert ja auch ein bisschen das eigene Ranking bei Google. Ansonten: abwarten und Tee trinken. Ich werde auch weiterhin im Stadion die Zuschauer fotografieren und bei Facebook für meinen Fanclub hochladen. Wenn sich einer beschwert, wird das entsprechende Bild halt gelöscht. Die Ultras wollen schon heute nicht erkannt werden, vor denen habe ich mehr Angst als vor der DSGVO. Grundsätzlich würde mich mal interessieren, wie dieser Paragrafenwust in Ländern wie Griechenland oder Portugal gehandhabt wird ...
6 years ago
Auweia, nur noch Sachen und Tiere sicher fotografieren?
6 years ago
auch hier gibt es 4 Artikel, die sich mit dem Thema befassen (und schon oben erwähnt wurden):
fotorecht-seiler.eu
DSGVO Teile 1-4
6 years ago
Tote sind scheinbar auch weiterhin erlaubt ...
6 years ago
Ich versteh die ganze Aufregung um Bilddaten nicht. Wer sich eine Einwilligung der fotografierten Personen einholt und die Verwendung der Bilder ordentlich definiert, sollte kaum Sorgen haben.
Wer mit Model-Releases arbeitet hat eine gute Grundlage für die Aufnahme und Speicherung von Bildern mit personenbezogenen Merkmalen und Daten.

Eine mittlere Katastrophe sind da eher die Schnappschüsse auf Facebook und Co. Für die wird es kaum Model-Releases geben und die müssen somit eigentlich gelöscht werden.

Viel interessanter finde ich aber, dass alle Verbindungen von Personen zu Personen gelöscht werden müssten.
Da steckt noch einiges an Sprengstoff in dieser Verordnung :)
Social-Networks können damit eigentlich nicht mehr legal betrieben werden, zumindest müssen die Konzepte sehr gut überdacht werden.
6 years ago
ja die Abmahnanwälte wetzten schon die Messer...
das wir wieder mal ein Milliardengeschäft
#18
[gone] User_6449
6 years ago
Für Fotografien mit Modellen hat man doch üblicherweise einen Vertrag, in
welchem die Nutzungs- und Veröffentlichungsbedingungen vereinbart sind.

Dass die Fotografien dafür in irgend einer Form gespeichert werden müssen
(digital oder analog) versteht sich von selbst, denn ohne Dateien, Negative
oder Positive gibt es selbstverständlich kein Fotografien.

Was könnte man also darüber hinaus - extra für die DSGVO - noch in einem
Vertrag über die Veröffentlichung und Nutzung von Fotografien vereinbaren?
Mir fällt dazu selbst nach längerer Überlegung leider absolut nichts ein ...


Anders sieht es natürlich mit den Daten zu Fotografien aus:

Selbst wenn man das Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht für die eigentlichen
Fotografien vereinbart hat, greift der Datenschutz bei allen weiteren Daten (wie
z.B. EFEX, GPS, Datum, Uhrzeit, Hashtags, Links, Verschlagwortung, Suchbegriffe
usw.), welche gespeichert werden und Rückschlüsse zur Auswertung zulassen.


Die Sache mit dem DSGVO wird vielmehr Internetplattformen und deren Umgang
mit Daten treffen, nicht Fotografen mit einem üblichen "Model Release" ...
Hat irgendwer schon ein Muster Release das der DSGVO angepasst ist und stellt es zur Verfügung zur Begutachtung ? der 25.5. ist leider nicht mehr weit....

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