DSGVO und die Folgen für Fotografen 242

5 years ago
In Östereich sollte man leben, die Schweiz ist nicht EU, also sind blos die deutschen Fotografen (und Profi-Models) die gelackmeierten:
https://www.onlinehaendler-news.de/handel/internationales/31531-datenschutzgrundverordnung-oesterreich-dsgvo.html
Österreich: neues Privileg für Journalisten, Wissenschaftler, Künstler.
In letzter Minute nimmt Österreich der neuen EU-Datenschutzverordnung den Biss.
5 years ago
Ich bin natürlich schon für Datenschutz, aber ich bin dagegen dass Datenschutz gegen ganz kleine Einzelunternehmer(innen) instumentalisiert wird, die mit Monster-Verordnungen überfordert sind.

Auch wenn in Österreich die DSGVO abgeschwächt wurde, müssen und werden die Österreicher MK-Mitglieder sich natürlich trotzdem damit beschäftigen, aber ich vermute, es ist für diese nicht mehr so bedrohlich.
5 years ago
weiterer Netzfund:

"Müssen alte Einwilligungen neu eingeholt werden?

Veröffentlichungen, die vor dem 25. Mai 2018 nach den bis dahin geltenden Gesetzen rechtskonform vorgenommen wurden, müssen nicht nachträglich durch neue Einwilligungen entsprechend der DSGVO legitimiert werden.

Haben Sie bisher Ihre Einwilligungen zur Veröffentlichung auf der Grundlage des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG) „Recht am Bild“ eingeholt, so sollten Sie von zukünftigen Veröffentlichungen dieser (Archiv-) Fotos ohne eine Einwilligung entsprechend der DSGVO absehen.

Insbesondere bei erneuten Veröffentlichungen von Archivfotos, die Sie nach den Ausnahmeregelungen des Kunsturheberrechtsgesetzes („Zeitgeschehen, Beiwerk und Versammlung“) ohne Einwilligung veröffentlicht haben, sollten Sie bis zur Klärung der Rechtslage verzichten oder Einwilligungen entsprechend der oben beschrieben Anforderungen einholen.
Modelverträge

Eine Einwilligung entsprechend der DSGVO muss nicht eingeholt werden, wenn die Erstellung und Veröffentlichung der Personenfotos für bestimmte Projekte bereits auf der Rechtsgrundlage eines Modelvertrages (Model Release) legitimiert ist. Dieses gilt dann, wenn zwischen einem (professionellen) Model und dem Nutzer der Fotos die Leistung (Zweck, Dauer und Umfang der Nutzung) sowie die Gegenleistung (Vergütung) vertraglich vereinbart sind."

http://nordbild.com/foto-einwilligungen-dsgvo/
Ach Leute, lasst doch mal die Panikmache

Art. 2 DSGVO

(2) Diese Verordnung findet keine(!) Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
...
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

Damit sind alle TFP Knipser und Models, die sich mal eben privat auf ein paar Fotos treffen raus aus der Nummer, selbst wenn die Bilder veröffentlicht werden. Da gelten nur die bisher schon bekannten Einschränkungen bezüglich Urheberrecht und Recht am eigenen Bild. Und wenn es um Pay Shootings geht bei denen der Fotograf das Model bezahlt (hier in der MK ja eher der Fall als anders herum): da ist es das Model, das eine bezahlte Dienstleistung anbietet und sich um die DSGVO kümmern muss, der Fotograf bleibt als Kunde und Privatmann auch da frei von Pflichten.
5 years ago
Äääääh, nein. Ich glaube du hast da was falsch verstanden.
Wenn, dann hätte es mein Anwalt falsch verstanden :-) Ist aber so wie oben geschrieben.
Dank der bewußten Untätigkeit des Bundesgesetzgebers wird in Deutschland hinsichtlich der DSGVO noch auf Jahre hinaus Rechtsunsicherheit herrschen. Ein weites und lukratives Betätigungsfeld also für Juristen, und ein hohes Kostenrisiko für die Betroffenen.
5 years ago
Ich sehe das auch wie Manfred. Aber ich bin auch nur stellvertretender Datenschutzbeauftragter.
5 years ago
@Manfred P.: (Beitrag 45) Danke! Sachlich und vernünftig finde ich. Mein Blutdruck blieb und bleibt stabil. :-)
#51
5 years ago
Ist es eine ausschließlich persönliche Tätigkeit, wenn ich Bilder für jeden einsehbar auf Facebook oder Instagram hochlade?
5 years ago
Hier gibt es zwei interessante Links zu genau dem Thema:

"Die geplante Datenschutzgrundverordnung sieht eine sog. Haushaltsausnahme vor. Sie soll nämlich dann keine Anwendung finden, wenn die Datenverarbeitung durch natürliche Personen erfolgt und dies zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken ohne jede Gewinnerzielungsabsicht geschieht. (Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 d). Diese Regelung dürfte in der jetzigen Form allerdings auf Veröffentlichungen mit Personenbezug kaum Anwendung finden, da Veröffentlichungen im Regelfall nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen."

Quelle: https://berliner-datenschutzrunde.de/von-der-haushaltsausnahme-zum-aeusserungsprivileg

"Andererseits wird – was nachfolgend aufgezeigt wird – das Privi-
leg zu weit gezogen. So z.B. kann der Nutzung eines sozialen
Netzwerks nur dann, wenn der Kreis der Empfänger auf einen
engen Familien- und Freundeskreis beschränkt ist, noch persön-
lich-familiärer Charakter zugeschrieben werden."

Quelle: http://www.xamit-leistungen.de/downloadfiles/XamitZD01-2016Gola-Lepperhoff.pdf
[gone] User_6449
5 years ago
Theo Retisch - VoThoGraf

weiterer Netzfund:

"Müssen alte Einwilligungen neu eingeholt werden?

Eine Einwilligung entsprechend der DSGVO muss nicht eingeholt werden, wenn die Erstellung und Veröffentlichung der Personenfotos für bestimmte Projekte bereits auf der Rechtsgrundlage eines Modelvertrages (Model Release) legitimiert ist. Dieses gilt dann, wenn zwischen einem (professionellen) Model und dem Nutzer der Fotos die Leistung (Zweck, Dauer und Umfang der Nutzung) sowie die Gegenleistung (Vergütung) vertraglich vereinbart sind.

Das hört sich zunächst sehr gut an und würde auf meine Fotoverträge
der letzten 30 Jahre zutreffen. Aber es steht leider nur in irgend einem
Blog unter http://nordbild.com/foto-einwilligungen-dsgvo/.

Gibt es zu der Veröffentlichung auch eine rechtsverbindliche Quelle?
5 years ago
Das Bürgerliche Gesetzbuch §433 ff
Gibt es zu der Veröffentlichung auch eine rechtsverbindliche Quelle?


Ja, die gibt es: Erwägungsgrund 171 DSGVO. Hierzu siehe auch Pkt. 5c in
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/einwilligung.pdf
[gone] User_6449
5 years ago
Ich wohne jedoch nicht in Bayern, sondern in Niedersachsen.

Relevant wäre also eher eine Quelle auf Bundesebene oder
der EU ...
Die Quelle für die DSGVO und ihren Erwägungsgrund 171 ist die EU.
5 years ago
@Frank IE: Besten Dank für die Info.
5 years ago
@CS: ich bitte Dich mein erstes Posting noch mal genau zu lesen: "z.B. in den Bildern Infos enthalten sind oder Logo und/oder Name des Fotografen abgebildet sind".
Das Wort EXIF stand in dem von mir zitierten Artikel und hat mich -unter anderem- zu der Fragestellung gebracht.

Ich komme aus der Medizintechnik, da ist das Thema Datenverarbeitung und -schutz schon seit Jahren ein Thema und daher bin ich da ein bisschen in der Materie drin.
Nur hat der "Normalbürger" sich bisher keinen Kopf drum gemacht. Man sichert seine Handykontakte irgendwo in der Cloud, man verlinkt Personen auf Postings in den social media kanälen, man benutzt Gesichtserkennung um die Handygalerie zu ordnen, etc, etc.

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