DSGVO und die Folgen für Fotografen 242

#81
5 years ago
Lieber Peter Herhold,
wenn Du analoge Bilder machst oder auch digitale Bilder und diese nicht veröffentlichst, wer will sie dann finden und Dich dafür belangen wollen ?
Die DSGVO richtet sich vor allem gegen die automatisierte Weitergabe und Analyse von Personendaten zu Zwecken der eigenen Vorteilsnahme. Bilder, die auf privaten Festplatten liegen werden aus rein technischen Gründen von niemandem legal gefunden und von Dir nicht verbreitet. Du müßtest sie schon jemandem zeigen, der Dich dann anschwärzt und selbst dann müßte man Dir einen Verstoß auch noch nachweisen. Wer will das denn machen ? Anwälte alleine haben keine Rechte Einsicht in Deine privaten Festplatten oder Schubladen zu nehmen und die Polizei verfolgt Straftaten, worunter das Archivieren von nicht strafbaren Bildern nicht fallen dürfte.
Es ist empfehlenswert, das Thema Datenschutz im Sinne anderer Personen ernst zu nehmen.
Es gibt aber keinen Grund die Kamera nun an den Nagel zu hängen.
Ohne öffentlich auffindbare Bilder wird es nämlich legal schwer sein, Dir Verstöße gegen die DSGVO nachzuweisen.
Beste Grüße,
HEK
#83
und was ist mit allen alten Fotos..gibt es einen Stichtag
ich lach mir einen weg,selbst wenn ich ich ein Bild löschen will,muss ich ich Einwilligung holen.....
#86
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: HeuteEinKoenig ...

wenn Du analoge Bilder machst oder auch digitale Bilder und diese nicht veröffentlichst, wer will sie dann finden und Dich dafür belangen wollen?

Ich veröffentliche Bilder auch nach dem 25. Mai, wer sollte mich auch davon abhalten?

Analog (für Fotoausstellungen, Bücher, Printmedien usw.) interessiert das niemanden,
nur digital im Internet wird es schwieriger.

Wieder vermehrt analog deshalb, weil es so keine digitalen Daten zur Auswertung gibt,
noch nicht mal auf einer Speicherkarte direkt bei der Aufnahme.
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Heinz Drstak ...
Tatsächlich wird der Umgang mit Daten, und dazu gehören neben den digitalen Bilddaten und Bildbeschreibungen (Verschlagwortungen) etwa auch der digitale Schriftverkehr mit Models (E-Mail, PN etc.) sowie Verträge und Rechnungen, deutlich komplexer. Überall, wo personenbezogene Daten ins Spiel kommen.

Ich habe noch eine alte Schreibmaschine (Triumph von 1928), Karteikästen mit
Registerkarten und Blaupapier für Durchschläge bei üblichen Schriftferkehr ...

Analog ist zwar umständlich, aber im Notfall kriege ich auch alles noch ohne PC
und digitale Datenverarbeitung hin. Sogar die Fotos ...
#89
[gone] User_483488
5 years ago
@Peter Herhold:

Zu deinem Punkt 2 ....
Warum wartest du bei Landschaft, Architektur, Straßenfotografie, Panoramafotos nicht einfach, bis keine Personen mehr da 'rumlaufen?
Muß0t du halt etwas Zeit mitbringen. ;)
Oder sehr früh am Tag hingehen und deine Bilder machen.
[gone] PaulPicX
5 years ago
Freue mich schon auf meinen nächsten Selfie im Fußballstadion :-) ... muss nur vorher mal schnell ca 20000 Personen um Erlaubnis fragen :-)))
5 years ago
Faktisch wurde der Fotografie unter dem Deckmäntelchen des Datenschutzes in Deutschland ein schwerer Schlag versetzt.
Wer dafür verantowrtlich ist, könnt Ihr Euch selbst überlegen.
Ich finde, wenn Personenfotos mit künstlerischer Absicht oder als Beiwerk veröffentlicht werden und NICHT mit den Namen ge"taggt" sind , sollte das Kunsturheberrecht "schwerer" wiegen als das DSGVO, es wäre höchstens zu verbieten zu versuchen sie automatisiert mit Namen in Verbindung zu bringen. Aber dem ist wohl nicht so.
5 years ago
Gerade erschien ein Artikel bei Telepolis über das DSGVO.
Wie immer sind bei Telepolis die Kommentare interessanter als der eigentliche Artikel.
Also verlinke ich direkt auf die Kommentare ( werden sicher bald mehrere Seiten umfassen ) - wer will findet relativ weit oben dann den Link zum Artikel.
Alle Heise-Foren - Telepolis - Kommentare - Das DSGVO-Chaos ist angerichtet…
5 years ago
@ Kuno
Bei street geht es doch genau darum, zufällig vorbeikommende Passanten mit aufs Bild zu kriegen, und sei es auch nur der "hineintretende" Fuß ... sonst wäre es Architektur oder eben Stadtpanorama. Klar bleiben die Übergänge fließend ... sind 4 Frauen im Bild noch "street" oder schon Personengruppe ? Im Sinne von street wäre auch die chronistische Authentizität z.B. eine vollverschleierte Muslima, eine Inderin in Putzfrauenkluft, eine Managerin im Businesskostüm und eine Latina-Touristin im Look der Copa Cabana .... und wenn die Managerin in ihre Konferenzmappe schaut, die Touristin in Hotpants ihr Tablet zum Selfie hochhält und die Inderin das Putztuch bis knapp über die Augenbrauen hochschwenkt, sodaß nur ihre Stirn und ihre Hände ersichtlich sind, und somit von keiner der 4 genannten das Gesicht erkennbar ist ...? Gilt dann die DSGVO oder das KUG ?
[gone] User_6449
5 years ago
@ SEE Arts & Emotions

Selbst wenn die Personen auf dem Bild nicht erkennbar sind gehen solche
spontanen Straßenfotos nicht mehr, weil man eine passende Datenschutz-
erklärung vereinbaren muss, bevor man überhaupt auf den Auslöser drückt.

Bisher war das anders, denn man konnte erst das Foto machen und die
Prsonen hinterher fragen, ob es veröffentlicht werden darf oder nicht.

Spontan geht da nix mehr ...
5 years ago
Ich finde schon, dass alle Fotografen am besten ihre Kamera an den Nagel hängen sollten!
[gone] User_6449
5 years ago
Weshalb sollten sie das tun?
5 years ago
Ich denke, es ist gut, in den nächsten 2.5 Wochen nochmal kräftig (digital) Streetfotografie zu machen - solange es in Deutschland noch erlaubt ist.
5 years ago
na ja, lustig wie das leben spielt....... seit ich vor zwei jahren entschieden habe, mich wieder komplett der analogen knipserei zu widmen, bin ich mit kopfschütteln und unverständnis konfrontiert worden....... wäre alles viel zu kompliziert, aufwendig, mühsam und schon gar nicht mehr zeitgemäss! :-/

aber wenn ich die situation im moment richtig überblicke, unterliegen meine bilder keinen komplizierten, mühsamen und aufendigen vertraglichen zwängen mit ungewisser zukunft?! ;-)

wie geht ihr mit der tatsache um, dass ja nicht in allen ländern gleiche auslegungen gelten? ein bild wo in schweden entstanden ist, wo ja ein andere eingrenzende gesetzgebung zum thema erlassen wurde und einwandfrei rechtlich dort ist, ist ja dann bei der veröffentlichung in deutschland nicht mehr so rechtskonform? bedenkt die beliebten reisen in den osten und den warmen inseln mit models. zählt das recht im entstehungsland oder dem land wo die bilder spähter verwahrt und hochgeladen werden?

wir reden immer nur von tfp und streetart....... aber wenn ich es richtig interpretiere ist auch der dauerhafte besitz der bildrechte bei pay und im studio nicht sicher? zumal ja die abmahnung-summen dem der ehemaligen honorare überschreiten und daraus eine interessante situation für eine combo aus fleissigen model und einem rechtsverdreher entsteht!?
5 years ago
Gescannte und veröffentlichte Analogbilder unterliegen ebenso diesem Gesetz ;)
#100Report

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