"Ich will nicht mehr so gesehen werden" 205

[gone] User_184280
5 years ago
Bezahlte Nebentätigkeiten sind dann unproblematisch, wenn zwischen Beginn der abhängigen Beschäftigung und der Nebenbeschäftigung 11 Stunden liegen. Wer am Sonntag abends vom Shoot wieder daheim ist, sollte dann am Montag um 8 Uhr frisch und munter losarbeiten können.

Letztlich darf die gesetzliche Höchststundenzahl in der Woche nicht überschritten werden, die liegt, denke ich, bei 48 Stunden innerhalb von 6 Tagen. Sonntage sind aber problematisch, somit ist es klüger, Shoots auf Samstage zu legen.
#121Report
Tom, Du bist weder Anwalt noch hast Du Jura studiert, wenn ich mich an Deinen Lebenslauf recht erinnere (den ich mal ergooglet hatte, weil ich mich darüber gewundert habe, wieso hier eigentlich jemand so viele juristische Tips gibt...).
Du magst Erfahrungen in allem, was sich um Fotos und damit verbundene Rechte dreht, haben, aber ganz sicherlich nicht im Arbeitsrecht.
Ich bin auch kein Anwalt und habe auch kein Jura studiert, aber was Du schreibst widerspricht so diametral allen meinen Erfahrungen, dass da was nicht stimmen kann.

Im Fotorecht magst Du oft richtig liegen, da geht es aber letztlich meist nur um Kleinigkeiten. Im Arbeitsrecht geht es aber um die Existenz. Und sich da hinzustellen, alle Bedenken wegzuräumen, ohne tatsächlich eine entsprechende Kompetenz zu besitzen, ist nicht nur höchst befremdlich, sondern grob fahrlässig.

Ich stell mich auch gerne im Forum als der Allergeilste dar - das macht ja auch Spaß. Und in der Regel ist das auch total egal. Aber bei Fragen, bei denen es wirklich um was geht und bei denen ich mich aber nicht auskenne, da halte ich dann meine Klappe. Und ich würde mir wünschen, Du würdest das auch tun.
#122Report
5 years ago
Der Unterschied liegt zwischen "so ist es" und "so schätze ich das ein". Da geht bei Tom oft die Selbstpositionierung in Sachen Beurteilungskompetenz durch, aber eigentlich wissen die regelmäßigen Leser das hier und schmunzeln. Wenn man sich jedoch vom selbstsicheren Schreibduktus verleiten läßt, das 100-prozentig zu nehmen, ist man schnell genervt. Geht mir leider auch so - wider besseres Wissen.
#123Report
5 years ago
@eckis
Ich gehe aber davon aus, dass Aktmodelle, die von Vorgesetzten "angesprochen" wurden, nicht richtig verstanden haben, warum sie angesprochen wurden - nämlich wegen der bezahlten Nebentätigkeit und nicht wegen Akt.

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Du liegst falsch. In dem von mir beschriebenen Fall ging es um das Posten von Aktfotos auf Insta.
Mit keinem der Fotos hat das Modell Geld verdient, und meines Wissens auch sonst nicht mit modeln.
#124Report
[gone] schallkoerper fotografie
5 years ago
ich vermute, wenn man bei der Arbeit auf seine Fotografien angesprochen wird, gibt es die Ansage, wieso das ein Problem darstellt, normalerweise gratis, da muss man erstmal nicht grübeln, ob die Frau was falsch verstanden hat.
#125Report
5 years ago
"Ich gehe aber davon aus, dass Aktmodelle, die von Vorgesetzten "angesprochen" wurden, nicht richtig verstanden haben, warum sie angesprochen wurden - nämlich wegen der bezahlten Nebentätigkeit und nicht wegen Akt. "
Ihre Engstirnigkeit ist wirklich unglaublich.
#126Report
5 years ago
Ich kann hier nur aus eigener Erfahrung folgendes sagen:
Gerade zu analogen Zeiten arbeitete ich nicht selten mit reinen Amateuren, also jungen Frauen die oftmals nur bei mir vor der Kamera standen. Bares wechselte da überhaupt nicht die Seiten. Als Gegenleistung erhielten die "Models" hochwertige in der Dunkelkammer ausgearbeitete Fotografien im Portrait Format. Also auch meistens eine einmalige Angelegenheit. Es sei denn die "Models" fingen Feuer und wir ließen noch das eine oder andere Shooting folgen. Mit anderen Fotografen arbeiteten die zu über 90% nie zusammen.

in ihrem "normalen" Leben waren die als Verkäuferinnen, als kaufmännische Angestellte der verschiedensten Fachrichtungen, bis hin zur Freiberuflerin (z.B. Grafikerin) tätig. Aber es befanden sich darunter auch 3 Lehrerinnen, 2 Polizei Beamtinnen, eine Vorstandsassistentin, eine Frau Doktor an einer Universität und sogar eine evangelische Pastorin!

Probleme bekam bis zum heutigen Tag keine. Höchstens mal wenn ein neuer Partner in deren Leben trat und meinte den großen Zampano spielen zu müssen und mir glaubte verbieten zu können die fotografischen Ergebnisse von damals auch weiterhin zu verwenden. Aber das war genau zwei Mal der Fall. Ohne Chance für deren Ansinnen.. Und wir reden hier von einigen Hunderten verschiedenen Models.

Natürlich hatte ich mit allen "Models" einen ordnungsgemäßen Vertrag. Den schützt bis zum heutigen Tag mich aber auch das jeweilige Model!

Sollte in Zukunft auch nur EIN Arbeitgeber auf die Idee kommen meinem (ehemaligen) "Model" Probleme am Arbeitsplatz machen zu müssen oder zu können, dann bekäme dieser es als erstes einmal mit mir zu tun.

Und ob das für Arbeitgeber dann zu so positiven Schlagzeilen führen würde, sich auf ein solches Spiel einzulassen, das werden die sich 2 Mal überlegen.
#127Report
5 years ago
Davon kannst Du natürlich ausgehen.
Stimmt aber nicht bei allen Branchen. Eher gibt es viele verschiedene Gründe. Da spielen Betriebsgröße, Ruf und einiges mehr eine Rolle.
#128Report
5 years ago
@ Carsten Weiss | plainorwat:
Tom, Du bist weder Anwalt noch hast Du Jura studiert, wenn ich mich an Deinen Lebenslauf recht erinnere

Da irrst Du - ich habe mehrere Semester Jura studiert... ;-) (Zusammen mit BWL.) Anwalt bin ich nicht, da liegst Du richtig. Meine juristischen Kenntnisse durfte ich einige Jahre in der "Syndication & Licensing"-Abteilung eines großen Medienunternehmens nutzbringend anwenden, da spezialisiert man sich dann zwangsläufig auf Medienrecht. Mit Arbeitsrecht durfte ich mich, als ich mich um die Einstellung von Mitarbeitern kümmern musste, auch mal beschäftigen.
Beides zusammen setzt mich in die Lage, Gesetzestexte und Kommentare und Urteile zu lesen und zu verstehen.
Davon abgesehen ist die Frage der Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern und Bediensteten im öffentlichen Dienst eine Sache, die so zigtausendfach durchgeklagt und durchberaten wurde, daß man da nicht auf Rätselraten angewiesen ist. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig - und die Randunschärfe beschränkt sich auf exotische Sonderfälle.

Frag einen beliebigen Anwalt - er wird Dir gern bestätigen, daß zutreffend ist, was ich dazu schrieb.

Daß die Rechtlage und das praktische Leben im Unternehmen manchmal zwei Paar Stiefel sind - geschenkt.
Du kannst gegen Deinen Arbeitgeber vorm Arbeitsgericht recht bekommen, aber die Arbeit macht anschließend nicht mehr wirklich Spaß.

Das kann passieren. In Kleinbetrieben viel eher als in größeren Unternehmen, wo das eher rein sachlich gesehen wird.

Nur: was hilft uns alle schöne Gesetzgebung und Rechtsprechung, die die Rechte von Arbeitnehmern festigt, schützt und ausbaut - wenn alle immer sagen "Ach nee, dann ist mein Chef sauer, das bringt nur Ärger!"

Dann könnte man sich das ganze Gerümpel einschließlich Kündigungsschutzbestimmungen gleich komplett schenken.

Das ist aber kein Weg, den man gehen sollte. Rechte bekommt man nicht geschenkt - Rechte nützen einem erst, wenn man sie auch wahrnimmt.

Wer das nicht tun will, und nicht bereit ist, dafür auch mal ein paar Mißhelligkeiten in Kauf zu nehmen - bitte, muß jeder selbst entscheiden.

Aber dann darf man auch nicht jammern. Politik, Gesetzgeber und Rechtsprechung können den Bürgern einen Swimmingpool mit Wasser füllen.

Schwimmen müssen die Bürger schon selber...
#129Report
5 years ago
Ich gehe aber davon aus, dass Aktmodelle, die von Vorgesetzten "angesprochen" wurden, nicht richtig verstanden haben, warum sie angesprochen wurden - nämlich wegen der bezahlten Nebentätigkeit und nicht wegen Akt.

Mag sein - rein arbeitsrechtlich indessen ist es eher genau umgekehrt... ;-)

Wenn man die Beamten mal beiseite legt und bei den Angestellten im ÖD diejenigen, die vergessen haben, vorher zu informieren (= Bescheid sagen; nicht: um Erlaubnis fragen!), dann ist es in der Tat so:

# ob bezahlte Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen oder nicht, ist eine einfache Frage: sagt der Arbeitsvertrag oder ein anzuwendender Tarifvertrag "Es muss die Erlaubnis eingeholt werden", dann muss vorher eine Erlaubnis eingeholt werden. Sagt der Arbeits- oder Tarifvertrag nichts dazu, dann muss sie nicht eingeholt werden, und der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, dem Arbeitnehmer dies zu untersagen oder ihn deshalb abzumahnen oder gar zu kündigen.
Ist so. Ganz einfach. Da muß man nur mal in seinen Verträgen nachlesen nachlesen, dann weiß man, was für einen gilt.

# wenn er gefragt wird, weil er gefragt werden muss, muss der Arbeitgeber zustimmen - es sei denn, er kann wichtige berechtigte Gründe dagegen geltend machen. Da ist der Arbeitgeber in der Pflicht, rechtlich plausibel darzulegen, wieso er das untersagen muss.
Ist so. Auch ganz einfach. Es liegt nicht im Ermessen des Arbeitgebers, ob er es "möchte" oder nicht. (Ist genau wie mit der teilweisen Untervermietung von Wohnraum. Der Vermieter muss vorher gefragt werden, und er muss zustimmen, wenn er keine berechtigten Interessen dagegen geltend und glaubhaft machen kann.)

# gerade weil das einzige rechtlich tragfähige Argument für den Arbeitgeber es ist "Diese Nebentätigkeit beinträchtigt erheblich wichtige Interessen des Arbeitgebers", geht es regelmäßig gerade nicht um "Geld verdienen oder kein Geld verdienen". Denn der Arbeitgeber kann niemals ein "berechtigtes Interesse" daran geltend machen, daß sein Arbeitnehmer nicht weiteres Geld dazu verdienen darf.
Sondern darum: ist die konkrete Nebentätigkeit geeignet, durch ihren Inhalt die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

Wer als Geldtransport-Fahrer angestellt ist und nebenbei als Barkeeper in einer "Ganoven-Kneipe" arbeitet, in der der Durchschnittsgast auf 5,5 Jahre Knasterfahrung kommt - der muss damit rechnen, daß sein Arbeitgeber sagt: "Kneipe meinetwegen, aber nicht diese!" Und damit vor dem Arbeitsgericht auch Recht bekommt. Wer beim Grünflächenamt für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Gärtnereien und Baumschulen zuständig ist, dem wird sein Dienstherr sagen "Ob Sie in Ihrer Freizeit für Geld als Pornodarsteller arbeiten ist mir wurscht. Aber daß Sie nach Feierabend bei der Baumschule Müller einen Nebenjob haben - das geht nicht. Auch wenn Sie dienstlich völlig korrekt arbeiten, allein der Anschein möglicher Mauscheleien darf nicht sein."

Dasselbe gilt für Konkurrenzverhältnisse. Für einen Konkurrenten in derselben Branche arbeiten? Nada. Nicht mal, wenn der Arbeitsvertrag dazu nix regelt. Nennt sich "Treuepflicht". (Die gilt übrigens in beide Richtungen...)

Und das wird ein Arbeitsgericht genauso sehen. Und wenn mal nicht, dann sieht's die zweite Instanz so.
(Mir hat mal ein Anwalt für Arbeitsrecht ganz lakonisch gesagt: Eigentlich müsste ich meinen Arbeitgeber-Mandanten in 80 Prozent der Fälle von vornherein sagen: lassen Sie's, Sie werden das verlieren, die Rechtslage ist einfach völlig eindeutig gegen Sie. Aber wenn der Mandant das nun mal gern vom Gericht gesagt haben möchte, soll's mir recht sein. Ich stelle es ihm gerne in Rechnung.*)

_________________

*) Fast jeder, der mal Betriebs- oder Personalratsarbeit gemacht hat weiß, wie nervig es ist, sich mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht um völlig glasklar eindeutige Dinge streiten zu müssen ("Nein, Sie können nicht kündigen, ohne vorher den Betriebsrat einzuschalten. Geht einfach nicht.")
Manche Arbeitgeber lernen es allerdings nie. Das sind dann entweder die Sturköppe, die's persönlich nehmen, oder die, die dabei nicht ihr eigenes Geld zum Fenster rauswerfen...

(Geil ist's immer, wenn dann der Richter am Arbeitsgericht sagt: "... ist formal unwirksam. Verhandlung beendet." Der ganze schöne inhaltliche Vortrag bleibt dann unvorgetragen...)
#130Report
5 years ago
eckisfotos:
Ich gehe aber davon aus, dass Aktmodelle, die von Vorgesetzten "angesprochen" wurden, nicht richtig verstanden haben, warum sie angesprochen wurden - nämlich wegen der bezahlten Nebentätigkeit und nicht wegen Akt.

Das ist sowas von abwegig, Ecki, aber ein gutes Beispiel dafür, in welchem Maße du dir hier die Welt passend laberst.
#131Report
5 years ago
@Norbert Hess
Sollte in Zukunft auch nur EIN Arbeitgeber auf die Idee kommen meinem (ehemaligen) "Model" Probleme am Arbeitsplatz machen zu müssen oder zu können, dann bekäme dieser es als erstes einmal mit mir zu tun.

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Was heisst das genau?
Angenommen, die Dame ist Kindergärtnerin bei einem katholischen Trägerverein (ich habe zumindest Akt- und BDSM-Aufnahmen von so einem Modell). Träger findet "das geht ja gar nicht" und beruft sich auf das Sonderkündigungstecht für kirchliche Angestellte. Mit der Begründung wurden schon geschiedene rausgeworfen.

Was machst Du dann? Gegen die katholische Kirche prozessieren? Drohen?
#132Report
@Tom:
Ich hab ja Psychologie im Nebenfach studiert. Ich käme aber nie auf die Idee, hier eine Therapie anzubieten.
#133Report
5 years ago
@Carsten:
Wäre manchmal aber echt nötig. Viel mehr als Rechtsberatung.
#134Report
[gone] schallkoerper fotografie
5 years ago
also ist jetzt schon ein lustiges Bild, Onkel Norbert kommt vorbei und...droht irgendwie :D
#135Report
5 years ago
@Ivanhoe

Wenn man so als Betriebsrat in einem großen Unternehmen tätig war, dann bekommt man schon mit, wie Personalabteilungen arbeiten. Übrigens sind nicht alle Betriebsräte Juristen. Die meisten Mitarbeiter von Personalabteilungen sind sehr vorsichtige und besonnene Menschen.
#136Report
5 years ago
„Ich will so nicht mehr gesehen werden“ heißt für mich nicht der Arbeitgeber macht Druck. Sondern ich habe meine Sicht auf mich und mein Umfeld verändert. Und zwar so das ich die Fotos von mir nicht mehr veröffentlicht sehen möchte. Ich kann das verstehen. Es ist mehr als normal. Ich würde nach einer Anfrage jedes Biid einfach löschen...Es wäre für mich ärgerlich aber was soll’s...
#137Report
@Reber:
Mag sein, aber wenn ich mir hier die Abgründe anschaue, hätte ich direkt keinen Bock mehr, Therapeut zu sein.
#138Report
5 years ago
Henning, hör bitte auf realistisch zu sein, das passt hier nicht. Deine Reaktion ist Verrat an der Zunft.
#139Report
[gone] schallkoerper fotografie
5 years ago
Henning...die sind hier aber alle voll auf der Arbeitsschiene, dass ein Mensch (Mensch!!) auf einen zutritt mit eigenen Motiven, ist schwierig zu erfassen, lässt sich halt so schlecht pauschalisieren und überhöhen.

Also wenn jemand nach m Jahr oder zwei oder mehr zu mir kommt und mich bittet, Bilder rauszunehmen...dann mache ich das halt, ich verdiene damit nix, es existiert kein Schaden für mich, muss nicht mal ärgerlich sein, ich lösche ja nicht alle Kopien inkl. Original, es wird schlicht aus dem Netz genommen.
#140Report

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