EU AI Act gilt ab 2. 8.2026 - Kennzeichnung und Def. "Deepfake" 164

6 days ago
Martin Walltree (@chilloutfotografie) ist...
Wohl eher Jein...


Art.50 Abs. 4 KI-VO hängt nicht unmittelbar davon ab, ob etwas als ,,Kunst'' einzuordnen ist.
,,Unmittelbar'' würde heißen, dass das Kriterium der ,,Kunst'', die Kennzeichnungspflicht erst überhaupt entstehen lässt. Das ist aber eben NICHT der Fall.
Da gibt es KEINE Ausnahme.
Daher ist ein ,,Jein'' falsch

Selbstverständlich muss die Kunstfreiheit berücksichtigt werden. Aber der Kunstbegriff (gibt es überhaupt einen bestimmten Kunstbegriff?) ist keine Tatbestandsvoraussetzung dafür, dass Art.50 Abs.4 KI-VO überhaupt einschlägig ist.
Auch aus diesem Grund ist ein ,,Jein'' falsch.


,,mittelbar'' ja. Aber es geht nicht UNMITTELBAR um die Kunst. Sondern um die grds. KENNZEICHNUNGSPFLICHT von AI. Das ist mehr als offensichtlich.
#141Report
Marcus Sawyer schrieb: Art.50 Abs. 4 KI-VO hängt nicht unmittelbar davon ab, ob etwas als ,,Kunst'' einzuordnen ist.
,,Unmittelbar'' würde heißen, dass das Kriterium der ,,Kunst'', die Kennzeichnungspflicht erst überhaupt entstehen lässt. Das ist aber eben NICHT der Fall.
Da gibt es KEINE Ausnahme.
Daher ist ein ,,Jein'' falsch


Du kannst das gerne als falsch bezeichnen. Es ändert nur an der geforderten Praxis nichts. Wenn ein als Kunstwerk geschaffenes AI Bild keinen Hinweis im Bild selbst aufweisen muss (was an anderer Stelle für "Nicht-Kunst" genau so gefordert ist), sondern ein Hinweis an anderer Stelle reicht (in einem Bildband etc. irgendwo im Text beim Impressum etc.), dann ist das eine starke Unterscheidung in der Kennzeichnungspflicht. Auf der Downloadseite der EU für die netten KI Icons ist der Hinweis für die abweichende Praxis bei Kunstwerken auch nochmal extra so aufgeführt.
#142Report
6 days ago
Darum geht es nicht!

Es geht um die UNMITTELBARKEIT von Kunst. Und die ist nun mal auch in der Praxis nicht gegeben. Auch nicht in Teilen. Von daher weder unmittelbar, noch dein ,,jein''.



Du kannst das gerne als falsch bezeichnen.

Es geht nicht darum, ob ich es ,,gerne'' falsch bezeichne. Dein ,,Jein'' habe ich nachvollziehbar und begründet widerlegt.


Es ändert nur an der geforderten Praxis nichts.

Oh doch! Sehr wohl! Wenn es bei der KI-VO unmittelbar um die ,,Kunst'' gehen würde, hätte das in der Praxis für die AI Anwendung praktisch keine Folgen. Die Kennzeichnungspflicht wäre ausgehebelt. AI? Egal! Was unmittelbar zählt ist die ,,Kunst'' ! Komplett absurd. Aber es gibt ein ,,Jein''?? Jein heißt ungefähr ein bisschen doch? Auch nicht. Es gibt auch kein ein bisschen schwanger! Genauso ist es hier mit Martins ,,Jein'' !!


Wenn ein als Kunstwerk geschaffenes AI Bild keinen Hinweis im Bild selbst aufweisen muss (was an anderer Stelle für Nicht-Kunst genau so gefordert ist), sondern ein Hinweis an anderer Stelle reicht (in einem Bildband etc. irgendwo im Text beim Impressum etc.), dann ist das eine starke Unterscheidung in der Kennzeichnungspflicht.

Kunst hin oder her. Aber als Hobby-Creator muss ich doch überhaupt nichts kennzeichnen!? An welcher Stelle die Kennzeichnung erfolgt ist mir doch vollkommen egal!? Wenn die Kunst aber unmittelbar gelten würde...? ,,Unmittelbar'' heißt auch ,,direkt'' dann würde man zwischen Profis und Hobby gar keinen Unterschied machen. Aber genau das mach die EU KI-Verordnung.

Auf der Downloadseite der EU für die netten KI Icons ist der Hinweis für die abweichende Praxis bei Kunstwerken auch nochmal extra so aufgeführt.
Richtig. Aber das ändert doch nichts daran, dass es in der KI-Verordnung nicht unmittelbar um den Kunstbegriff geht. Auch kein ,,Jein'' weil ,,Kunst'' nicht Vorrang vor ,,AI'' hat. Auch nicht in bestimmten Fällen.
Geht es in der KI-Verordnung unmittelbar um den ,,Kunstbegriff'' bzw. um die ,,Kunstfreiheit'' ??

Zum Schluss der Wortlaut. Es heißt KI-Act, nicht Art-Act.


Dagegen ,,mittelbar'' vollkommen einverstanden. Aber darum geht es Martin ja nicht.
#143Report
Marcus Sawyer schrieb: Richtig. Aber das ändert doch nichts daran, dass es in der KI-Verordnung nicht unmittelbar um den Kunstbegriff geht. Auch kein ,,Jein'' weil ,,Kunst'' nicht Vorrang vor ,,AI'' hat. Auch nicht in bestimmten Fällen.

Geht es in der KI-Verordnung unmittelbar um den ,,Kunstbegriff'' bzw. um die ,,Kunstfreiheit'' ??

Zum Schluss der Wortlaut. Es heißt KI-Act, nicht Art-Act.


Ich nehme nur die Ausnahmen von einer gesetzlichen Regel wahr. Die habe ich mir ja nicht ausgedacht, sondern nur zitiert. Für Kunst wird die Kennzeichnungspflicht offenbar bewusst modifiziert. Bei offenkundig künstlerischen Werken darf die Offenlegung des KI-Einsatzes auf eine Art und Weise erfolgen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt, also außerhalb des Werkes. Was offenkundig künstlerisch ist, darüber können Du und andere sich dann sicher wieder vorzüglich streiten. Und über Unmittelbarkeiten gerne auch. Ich brauch's nicht.

Eine Ausnahme für diesen spezifischen Fall heißt ja nicht, dass andere Ausnahmen deshalb nicht mehr gelten. Also wenn Du als Privatperson eh ausgenommen bist, brauchst Du die Ausnahme zur Kunst eben nicht ausüben. Wo ist das Problem? Allerdings kommt es wohl auch auf den Kontext an. Es dürfte ja z. B. schwer zu vermitteln sein, dass Du in irgendeinem Museum eine Ausstellung als reine Privatperson machst. Also würde ich als 'KI-Künstler' den KI-Hinweis in diesem Fall wohl eher irgendwo aushängen. Aber man muss eben nicht jedes seiner Kunstwerke in der Ausstellung mit einem KI-Icon verhunzen. Und wenn man sich gerne streitet und mag, kann man mit dem Künstler dann ja eine Diskussion anfangen, ob er an seiner KI-Kunst überhaupt unmittelbar ein Urheberrecht haben kann usw. usf.
#144Report
SEE Knipsbildner schrieb: Da wird natürlich sehr viel Mist als Kunst ausgegeben, schon immer, - aber wir müssen es aushalten.


Ja, genau. In der Kunstsammlung NRW kann man sich ja derzeit z. B. noch die Austellung von Jon Rafman "Main Stream Media" anschauen. Auf sowas blicken "echte Künstler" teilweise immer noch herab. Nun wird die "digitale Kunst" mit KI noch einmal weiter getrieben. Es gibt Künstler, die sich der KI bedienen. Natürlich probieren sich jetzt erst mal Millionen aus und machen ja auch KI-Musik usw. usf. Aber auch da wird sich wieder erweisen, dass manche eben besseres und einzigartigeres erschaffen als andere. Dennoch wird natürlich von manchen weiter die Nase gerümpft und diskutiert, ob das denn überhaupt Kunst sei. Nicht selten in diesem Fall von Fotografen.

Da hat es schon eine gewisse Komik, dass die gleiche Diskussion einst ausgerechnet rund um die aufkommende Fotografie geführt wurde. Es war fast die gleiche Situation: Plötzlich schaffte so ein neumodisches chemisch-mechanisches Gerät in Minuten, wofür ein Maler zuvor Wochen brauchte. Die Zuflucht aller gescheiterten Maler sei diese Fotografie und dürfe niemals Kunst sein - so schimpfte man damals. Maler meinten, ein Foto sei nur ein passiver Abdruck der Natur, ohne Seele, ohne menschlichen Geist und ohne die Auswahlkraft eines echt Künstlers. Freilich begannen Maler bald selbst heimlich Fotografie zu nutzen, weil ein Modell von ihnen auch gut von einem Foto abgemalt werden konnte und so nicht Wochen im Atelier sein musste.

Heute kostet ein Gursky mehr als mancher alte Ölschinken. Dabei sind gerade seine teuersten Werke oft so stark per Photoshop verändert (Paradebeispiel Rhein II), dass eine KI kaum bildverändernder hätte zu Werke gehen können. Er begründete das folgendermaßen: 'Paradoxerweise ist diese Ansicht des Rheins vor Ort nicht zu erhalten, eine fiktive Konstruktion war erforderlich, um ein akkurates Bild eines modernen Flusses zu liefern.' Das Werk brachte in dieser Form jedenfalls Millionen.
#145Report
6 days ago
Was offenkundig künstlerisch ist, darüber können Du und andere sich dann sicher wieder vorzüglich streiten.
Ich habe mich in diesem Thread doch gar nicht geäußert was ,,offenkundig künstlerisch'' ist?


Und über Unmittelbarkeiten gerne auch. Ich brauch's nicht.

Ja warum fängst Du dann mit #140 ? Wenn Du dich vorher etwas mehr informiert hättest, wärst du mit einem ,,Jein'' doch gar nicht erst angekommen. Du hast bist jetzt noch nicht gesagt, was ,,Kunst'' überhaupt ist. Willst sie aber zumindest in Teilen, direkt und unmittelbar in einem KI-Act anwenden? Ein ,,Jein'' ist vollkommen abwegig.


Es ist eigentlich ganz leicht zu verstehen, welche Folgen es haben würde, wenn es statt um die Kennzeichnungspflicht es um die unmittelbare Anwendung des Kunstbegriffs gehen würde. Die Folgen sind für dich unbeachtlich? Der Wortlaut ist es auch? Und Sinn & Zweck der Verordnung ist eher eine Empfehlung? Und in der Praxis: Zuerst kommt die Kunst und dann können wir mal schauen, ob da vielleicht noch ein bisschen AI drin steck? Aber so läuft das eben nicht.

Die Voraussetzung - nicht nur für die Kennzeichnungspflicht, sondern für die KI-Verordnung überhaupt, ist der Einsatz von AI, dann gibt es Ausnahmen. Wenn es andersrum wäre, dann könnte man unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit Deepfakes rechtfertigen. Das ist Kunst! Open Legs mit Angela Merkel. Ja, es ist ein Deepfake. Ja, es ist AI. Kennzeichnungspflicht NEIN! Es ist doch Kunst!? Was? Das linke Knie ist abgeschnitten, also dann ist es keine Kunst mehr. Kennzeichnungspflicht auf jeden Fall!

Merkst du nicht wie absurd das wäre, wenn der Kunstbegriff unmittelbar darüber entscheiden würde, was nun kennzeichnungspflichtig ist und was nicht!?



Ich nehme nur die Ausnahmen von einer gesetzlichen Regel wahr. Die habe ich mir ja nicht ausgedacht, sondern nur zitiert.

Ja und? Da kannst Du noch soviel zitieren. Wenn es nicht passt, dann ist es nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern falsch. Außerdem ist die UNMITTELBARKEIT der ,,Kunst'' wie dargelegt keine Ausnahme von der gesetzlichen Regel.

Du kannst da gerne einen auf See machen, und deine weiteren Ausführen sind sicher lesenswert, aber das hat für die fehlende Unmittelbarkeit des ,,Kunstbegriffes'' nun mal gar nichts zu tun.

Der erste Punkt einer möglichen Kennzeichnungspflicht: Ist überhaupt AI im Spiel?
Unmittelbar und direkt. Auch kein ,,Jein'' weil es ein bisschen nicht gibt.

Dann kannst Du mit Kunst kommen...
#146Report
Marcus Sawyer schrieb: Ja warum fängst Du dann mit #140 ? Wenn Du dich vorher etwas mehr informiert hättest, wärst du mit einem ,,Jein'' doch gar nicht erst angekommen. Du hast bist jetzt noch nicht gesagt, was 'Kunst'' überhaupt ist. Willst sie aber zumindest in Teilen, direkt und unmittelbar in einem KI-Act anwenden?


Nein. Die EU Kommission will das und schreibt es deshalb auch klipp und klar so. Mir reicht das um zu wissen, was zu tun ist. Wenn Du meinst, es bräuchte vielleicht erst ein Sachverständigengutachten dazu, was Kunst überhaupt ist, dann kann das ja so sein. Darüber was Kunst ist, kann man sich philosophisch streiten und auch juristisch. Man wird wohl nie zu einem 100%igen Ergebnis kommen. Deshalb wird die Frage sich sehr wahrscheinlich juristisch oft im Kontext beantworten lassen. Mein Beispiele waren eine Museumsausstellung oder ein Kunstbuch. Es ist nicht unmöglich aber doch eher unwahrscheinlich, dass ein Gericht sich in diesem Kontext daran abarbeiten wollte, ob da etwa ein Museum eine Ausstellung mit Nicht-Kunst veranstaltet hat und entsprechend feststellen, dass ein Aushang am Eingang oder irgendwo in der Ausstellung den aufgeführten Ausnahmen im Sinne einer reduzierten Kennzeichnungspflicht für Kunstwerke gemäß des EU AI Act entspricht.

Merkst du nicht wie absurd das wäre, wenn der Kunstbegriff unmittelbar darüber entscheiden würde, was nun kennzeichnungspflichtig ist und was nicht!?


Die Frage finde ich witzig, geht es doch immerhin um ein Gesetz, das nur eine bestimmte Bearbeitungstechnik zur Erzeugung eine solchen Werkes regulieren will. Da finde ich den Kunstbegriff tatsächlich deutlich sinniger als Unterscheidung als zwischen KI-Fakes und solchen die manuell erstellt werden zu unterscheiden.
#147Report
6 days ago
Das hat aber Alles mit deiner Behauptung aus #140 wohl eher Jein.....
nichts mehr zu tun.

Auch in deinem Beitrag #147 sehe ich weitere Probleme. Zunächst hier...

Die Frage finde ich witzig, geht es doch immerhin um ein Gesetz, das nur eine bestimmte Bearbeitungstechnik zur Erzeugung eine solchen Werkes regulieren will. Da finde ich den Kunstbegriff tatsächlich deutlich sinniger als Unterscheidung als zwischen KI-Fakes und solchen die manuell erstellt werden zu unterscheiden.

Das kannst du sinniger finden. Aber wenn es eindeutig ist, brauchst du dann den Kunstbegriff? Eben!
Dein Jein würde wieder nicht passen, weil Voraussetzung für ein Jein ja Zweifel, dass es überhaupt AI ist, geben müsste. Auch hier und so gesehen braucht man den Kunstbegriff nicht unmittelbar. Und auch kein Jein (jur. sowieso viel zu unpräzise). Bei Unsicherheiten kannst du den Kunstbegriff natürlich mittelbar hinzuziehen.

Jetzt gibst du schon selbst Argumente, die gegen deine Behauptung aus #140 sprechen.
Das finde ich nun witzig.
#148Report
Marcus Sawyer schrieb: Jetzt gibst du schon selbst Argumente, die gegen deine Behauptung aus #140 sprechen.
Das finde ich nun witzig.


Prima. Ist sicher auch besser für Deinen Blutdruck. Was Du ursprünglich geschrieben hast und worauf ich in #140 reagiert habe:


,,Eine Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn das AI generierte oder manipulierte Werk Kunst ist!'' Steht das irgendwo? Nein!


Darauf schrieb ich eher Jein. Warum? Tatsache ist doch: Es steht im AI Act weder, dass sie entfällt, noch dass sie unvermindert gilt. Sie gilt auch für Kunst. Aber sie gilt für Kunst eben ausnahmsweise stark abgemildert. Das ist keine Behauptung von mir, das gibt der Wortlaut von Art. 50 Abs. 4 genau so her und wird von der EU Kommission selbst als erklärender Text auf verschiedenen Seiten zum Thema extra als Ausnahme erwähnt, um nicht direkt im Kunstwerk kennzeichnen zu müssen. Für mich kann man das im praktischen Ergebnis in Bezug auf Deine Aussage dann schlicht ein Jein statt des behaupteten Nein nennen. Denn Nein trifft es eben auch nicht mehr ganz. Du kannst es aber nennen wie Du willst und die Existenz oder Relevanz dieser Ausnahme natürlich auch in Abrede stellen oder einfach komplett ignorieren. Ich finde es einfach nützlich zu wissen, dass es gleich mehrere Gründe gibt, warum ein KI-Bild legal nicht als solches (im Bild) gekennzeichnet wurde.

Ich diskutiere nicht gerne ums Prinzip, sondern um die legale Praxis. Was bedeutet das nun für die MK? Reine AI Bilder sind verboten. Nicht per Gesetz, sondern per MK Regel. Was ist mit per KI manipulierten (nicht nur bearbeiteten) echten Fotos, wie es hier zuletzt Thema war? Wenn die regelkonform sind: Wie müssten die dem Gesetz nach gekennzeichnet werden? Muss es unter dem Bild als Text stehen (wenn man 'Berufskünstler' ist), wenn es nicht im Bild stehen muss? Oder reicht ein Hinweis im Fotografenprofil 'Fotos werden mit Hilfe von KI manipuliert'? Man könnte es jedenfalls so auslegen. Und man könnte sich irgendwann vor Gericht darum streiten, wenn man mag.
#149Report
6 days ago
Martin, wie gesagt, dein ,,Jein'' ist nicht gedeckt. Jur. ist ein ,,Jein'' vollkommen unpräzise. Es macht bzgl. der AI-Verordnung keinen Sinn. Bei den Tatbestandvoraussetzungen steht die Frage, ob überhaupt AI vorliegt an erster Stelle und nicht ein ,,Jein''. (Wie soll eine Prüfung mit ,,Jein'' anfangen??). In der Praxis hätte dein ,,Jein'' absurde Folgen. Ein ,,Jein'' wäre widersprüchlich zu grundlegenden Rechtsprinzipien. Es ist nicht Sinn & Zweck der KI-Verordnung. Der Wortlaut des Gesetzes gibt ein ,,Jein'' nicht her und im Zweifel wird der Kunstbegriff ,,nur'' mittelbar hinzugezogen.



Ich diskutiere nicht gerne ums Prinzip

Du hast tatsächlich nicht verstanden. Hier geht es nicht ums Prinzip. Das ,,Jein'' ist keine Floskel.
Ein Jein heißt mal so, mal so, aber hier ist das ja gerade nicht der Fall. Es geht unmittelbar darum, ob überhaupt KI vorliegt. Nicht ,,mal so, mal so''. Wenn keine KI vorliegt, dann ist der AI-Act überhaupt nicht einschlägig!
Ergo, die Frage nach der ,,Kunst'' kommt gar nicht erst auf!


Ich finde es einfach nützlich zu wissen, dass es gleich mehrere Gründe gibt, warum ein KI-Bild legal nicht als solches (im Bild) gekennzeichnet wurde.

Hat jemand was anderes behauptet? Aber Du merkst es tatsächlich nicht, Du schreibst es selbst: ''warum ein KI-Bild legal nicht als solches (im Bild) gekennzeichnet wurde.'' Du setzt gerade selbst KI voraus. Da gibt es KEIN ,,Jein'' zur Kunst oder ein ,,unmittelbar'' Kunst!!


Was bedeutet das nun für die MK?

Dein Jein bedeutet gar nichts, bedeutungslos & belanglos. Weil es in der Mk ein KI-Verbot gibt. Ob das Verbot auch durchgesetzt wird ist eine andere Frage.
In der Praxis spielt die Kennzeichnungspflicht für uns private & gesetztestreue Hobby-Fotografen keine Rolle.
#150Report
Marcus Sawyer schrieb: Martin, wie gesagt, dein ,,Jein'' ist nicht gedeckt. Jur. ist ein ,,Jein'' vollkommen unpräzise. In der Praxis hätte dein ,,Jein'' absurde Folgen. Ein ,,Jein'' wäre widersprüchlich zu grundlegenden Rechtsprinzipien.


Langweilig, bei dem im Kreis drehen wird einem höchstens schwindelig. Dann ignorier halt die Aufweichung der Kennzeichungspflicht für KI-Kunst und behaupte weiter, dass es gar keine gibt.

Du hast tatsächlich nicht verstanden. Hier geht es nicht ums Prinzip. Das ,,Jein'' ist keine Floskel.
Ein Jein heißt mal so, mal so, aber hier ist das ja gerade nicht der Fall.


Das ist Deine Interpretation von 'Jein'? Dann mag Dein Unmut daran liegen. Mein 'Jein' war allein auf deine Frage bezogen und das Ergebnis ist nicht mal so mal so, sondern immer gleich. Es gibt eine aufweichende Ausnahme für Kunst, immer und damit etwas zwischen Kennzeichnungspflicht und keine Kennzeichnungspflicht (im Bild).

Hat jemand was anderes behauptet? Aber Du merkst es tatsächlich nicht, Du schreibst es selbst: ''warum ein KI-Bild legal nicht als solches (im Bild) gekennzeichnet wurde.'' Du setzt gerade selbst KI voraus. Da gibt es KEIN ,,Jein'' zur Kunst oder ein ,,unmittelbar'' Kunst!!


Das war in Deiner eigenen Fragestellung aber doch bereits eindeutig festgelegt. Ich habe sie ja schon mehrfach zitiert aber hier gerne nochmal, wenn das noch nicht gereicht hat:

Eine Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn das AI generierte oder manipulierte Werk Kunst ist!'' Steht das irgendwo? Nein!


Ein AI generiertes oder manipuliertes Werk IST immer AI generiert oder manipuliert. Das liegt bei aller Künstlichkeit in der Natur der Sache und natürlich setzte ich das dann auch voraus, wenn das so von Dir gefragt wird. Soll man Dich nicht mehr beim Wort nehmen oder worauf willst Du hinaus?

Dein Jein bedeutet gar nichts, bedeutungslos & belanglos. Weil es in der Mk ein KI-Verbot gibt. Ob das Verbot auch durchgesetzt wird ist eine andere Frage.


'KI / AI generierte Fotos sind nicht erlaubt und dürfen nicht hochgeladen werden.' So steht es in den MK-Regeln. Hier wurden zuletzt KI-manipulierte Fotos thematisiert, auf die ich mich bezog. In den MK Regeln steht aber schlicht NICHTS zu Fotos, die nicht komplett generiert, sondern auf Basis eines echten Fotos teilweise manipuliert wurden.
#151Report
6 days ago
@ Martin Walltree zu #145
Das war nicht mein Zitat, zumal es eben gar nicht um Kunst, sondern um Kreativität geht.
Zudem kann eben "Mist" tatsächlich hinreichend kreativ sein, auch wenn ich es nicht als Kunst bezeichnen würde.
Der EU-AI-Act privilegiert somit weitaus mehr als das KUG, denn auch das allerunterirdischste Foto kann durchaus kreativ sein, während man bei strenger Auslegung vielleicht nur klassischen Akt als Kunst akzeptieren und jeglichem Freizügigen die Schöpfungshöhe verweigern könnte.
#152Report
6 days ago
Nun lasst doch endlich die generierten KI-Bilder ganz außen vor. Wir sind uns doch alle einig, dass jene Fotos hier aus gutem Grund verboten sind.
#153Report
SEE Knipsbildner schrieb: Das war nicht mein Zitat, zumal es eben gar nicht um Kunst, sondern um Kreativität geht.
Zudem kann eben "Mist" tatsächlich hinreichend kreativ sein, auch wenn ich es nicht als Kunst bezeichnen würde.


Sorry. Du hast absolut Recht. Ich habe Dir beim Rumscrollen während des Zitierens aus Versehen in #145 ein Zitat des
Reverend
untergeschoben. :-o

Der EU-AI-Act privilegiert somit weitaus mehr als das KUG, denn auch das allerunterirdischste Foto kann durchaus kreativ sein, während man bei strenger Auslegung vielleicht nur klassischen Akt als Kunst akzeptieren und jeglichem Freizügigen die Schöpfungshöhe verweigern könnte.


Stimmt. Und spätestens seit ich auf 3-Sat vor Jahrzehnten mal eine Aufführung gesehen habe, bei der halbnackte Menschen ein Stahlrohr zwischen die Beine geklemmt hatten und damit zwecks Geräuschentwicklung hüftschwingend von unten nach oben auf einen Metallrahmen einschlugen, gehe ich davon aus, dass man bei Kunst und Kultur einfach aus Prinzip oft nicht streng auslegt ;-)
#154Report
5 days ago
Martin Walltree (@chilloutfotografie)
Diesmal nur noch das...
#151
Langweilig, bei dem im Kreis drehen wird einem höchstens schwindelig. Dann ignorier halt die Aufweichung der Kennzeichnungspflicht für KI-Kunst und behaupte weiter, dass es gar keine gibt.

Hat nun gar nichts mehr mit deinem Ausgangsbeitrag #140 zu tun. Was soll das? Folgt jetzt der Trotz? Da dir langweilig ist, glaube ich mittlerweile, dass Du Sinn & Zweck der KI-VO gar nicht verstanden hast. Dann ist es auch schwer zu folgen. Es gibt viele die Gesetze lesen, aber nicht einordnen können bzw. sie falsch verstehen oder auslegen.

Dennoch am besten ist es, wenn du deine Meinung weiterhin behältst. Auch Mindermeinungen fallen unter die Meinungsfreiheit. Und wenn sie ganz besonders schräg sind, werden sie manchmal auch von der Kunstfreiheit gedeckt....

... #154...
...spätestens seit ich auf 3-Sat vor Jahrzehnten mal eine Aufführung gesehen habe, bei der halbnackte Menschen ein Stahlrohr zwischen die Beine geklemmt hatten und damit zwecks Geräuschentwicklung hüftschwingend von unten nach oben auf einen Metallrahmen einschlugen, gehe ich davon aus, dass man bei Kunst und Kultur einfach aus Prinzip oft nicht streng auslegt ;-)


Eine Jahrzehnte alte persönliche Erinnerung als Maßstab für einen heutigen Kunst- und Kulturbegriff zu bemühen, und vollkommen zu ignorieren, dass Gesellschaft und Kultur sich weiter entwickelt haben!? Das hat was und zeugt von Unabhängigkeit und Individualität!

Was die Truppe da gemacht hat, klingt ja auch lustig, aber nur weil du vor Jahrzehnten einmal eine komische (= i.S.v. seltsam oder i.S.v. Comedy?) Show gesehen hast, lässt sich daraus weder ableiten was ,,Kunst'' ist, noch das Kunst zu weit ausgelegt wurde / wird.

Ich finde dein Beispiel witzig, aber als Beleg dafür, dass Kunst und Kultur angeblich prinzipiell zu weit ausgelegt wurden / werden, ist diese Argumentation nun mal hüftschwingend wenig! :) Und wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus? Gilt die auch für Live-Aufführungen? Da Du das Beispiel gewählt hast, bestimmt oder?
#155Report
5 days ago
@ Martin Walltree
Das zuvor Zitierte habe ich nun auch wieder gefunden : #115 und #118
Weil eben der Kunstbegriff des KUG schon genug Schwierigkeiten bereitet mit Blick auf "ist das Kunst .. oder kann das weg ?" (wie einst die schimmelnden Apfelsinen des Herrn Beuys)
Nachdem vor 90 Jahren von "entartet" die Rede war, ist eine restriktive Haltung zur Schöpfungshöhe im Kunstbegriff nicht mehr durchsetzbar. So ging Kunst wie etwa Dadaismus und Kubismus schon vor 100 Jahren eben so wie heute auch in Form des "modernen Theaters" am Mainstream vorbei und wurde nur von einer sich kunstbeflissen elitär fühlenden Minderheit goutiert - auch weil es diverser wortgewaltiger Expertisen bedurfte, wenn die augenblickliche Betrachtung verwirrend oder gänzlich wirkungslos blieb.
Denn nach diesem fünfzeiligen und so hinreichend kreativ formulierten Satz (der nun wie weit genau von literarischer Schöpfungshöhe entfernt wäre ??) könnte man den erweiterten Schutz des EU-AI-Acts doch als sinnvoll empfinden, um im multikulturell-liberalen Umfeld wenigstens zum Schutzumfang eine stimmige Definition zu haben.
#156Report
Marcus Sawyer schrieb: Da dir langweilig ist, glaube ich mittlerweile, dass Du Sinn & Zweck der KI-VO gar nicht verstanden hast.


Glaub das bitte unbedingt! Mir macht es nichts aus was Du glaubst, Du fühlst Dich dann sicher besser und allen ist geholfen.

Was die Truppe da gemacht hat, klingt ja auch lustig, aber nur weil du vor Jahrzehnten einmal eine komische (= i.S.v. seltsam oder i.S.v. Comedy?) Show gesehen hast, lässt sich daraus weder ableiten was ,,Kunst'' ist, noch das Kunst zu weit ausgelegt wurde / wird.


Von 'zu weit' war ja keine Rede. Genau andersherum ist es zu verstehen: Es wird im Zweifelsfall keine besonders hohen Ansprüche geben, um von Kunst und großzügig gewährten Ausnahmen von der harten Kennzeichnungspflicht für Kunstwerke auszugehen.
#157Report
SEE Knipsbildner schrieb: Weil eben der Kunstbegriff des KUG schon genug Schwierigkeiten bereitet mit Blick auf "ist das Kunst .. oder kann das weg ?" (wie einst die schimmelnden Apfelsinen des Herrn Beuys)
Nachdem vor 90 Jahren von "entartet" die Rede war, ist eine restriktive Haltung zur Schöpfungshöhe im Kunstbegriff nicht mehr durchsetzbar.


Das ist ein gut nachvollziehbarer Grund, warum die Justiz den Kunstbegriff im Zweifelsfall dementsprechend eher wohlwollend auslegen dürfte. Die Formulierung 'offenkundig' im Gesetzestext ist diesbezgl. allerdings ganz interessant. Was dem einen offenkundig Kunst ist, konnte in der Vergangenheit für den anderen oder die andere offenkundig weg. Beuys Fettecke und Badewanne sind dem ja auch zum Opfer gefallen. Also eigentlich ein Füllwort ohne Wert.
#158Report
Wer mit dem Mobiltelefon fotografiert, kennt all die Standard-Werkzeuge, mit denen man Personen aus dem Hintergrund verschwinden lassen kann, ebenso Gerüste von Gebäuden oder Autos von der Strasse. Auch alle Werkzeuge wie Facetune, Faceapp, PortraiPro, etc können Gesichter bis zur Unkenntlichkeit verändern. Software am PC wie Luminar können Himmel verändern, und natürlich kann ich in allen RAW-Programme und Photoshop herumstempeln oder Bildteile zur Kollage zusammenführen. Aber für alle diese Programme gilt, am Anfang wurde mit einer Kamera ein Bild geschossen, das ich individuell verändere. Im Gegensatz dazu, wenn ich einen Prompt schreibe, gibt es keine Kamera, ich kann Personen erfinden und sie in gewissen Posen mit gewünschten Hintergründen generieren. Letzteres sollte jedenfalls KI gekennzeichnet sein. Wenn aber auch die klassische Bildbearbeitung darunter fällt, und dann konsequenterweise alle Fotos (ausser out of cam) als KI markiert werden würden, kann ich erst recht nicht KI von Fotografien unterscheiden. Das ist sicher nicht im Sinne dieses Gesetzes.
#159Report
5 days ago
@ Marcus Sawyer

Und wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus? Gilt die auch für Live-Aufführungen?

Guter Gedanke, denn KI-gesteuerte tanzende Roboter gibt es bereits. Auch die programmierbare aktive Real Doll wird um 2050 Realität sein und so vielleicht wirklich zu einer Eindämmung des ältesten Gewerbes führen. Tatsächlich soll der Hinweis auf KI auch dann nötig sein, wenn z.B. ein Musical oder Ballett mit einem Roboterpaar aufgeführt würde, das exakt und lebensgroß Marilyn Monroe und Rudolf Nurejew darstellt. Denn da ist doch offensichtlich, daß beide verstorben sind und solch eine Darstellung eben KI-gesteuerte Roboter zeigt.

@ Lanzarote Adventures

Aber für alle diese Programme gilt, am Anfang wurde mit einer Kamera ein Bild geschossen, das ich individuell verändere. Im Gegensatz dazu, wenn ich einen Prompt schreibe, gibt es keine Kamera, ich kann Personen erfinden und sie in gewissen Posen mit gewünschten Hintergründen generieren.

Wenn aber trotz Kamera alles so verändert wäre, daß nichts mehr authentisch blieb - also Frisur, Gesichtszüge, Figur, vielleicht auch Tattoos hinzugefügt oder beseitigt sind - was unterscheidet diese nahezu unkenntlich machende Veränderung dann von einer durch KI-Prompt erzeugten Erstellung ?
#160Report

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