EU AI Act gilt ab 2. 8.2026 - Kennzeichnung und Def. "Deepfake" 164
1 week ago
Kritik zu #116...
Es geht hier nicht um Kunst. (Punkt!) Weder im Allgemeinen noch im Besonderen. Es geht um die Kennzeichnungspflicht von AI und seinen Ausnahmen.
Aber hat Kennzeichnungspflicht UNMITTELBAR was mit Kunst zu tun? Gibt es einen Artikel im Act, der ungefähr sagt: ,,Eine Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn das AI generierte oder manipulierte Werk Kunst ist!'' Steht das irgendwo? Nein! Zu Recht, das wäre ja noch schwammiger, die Interpretation was Kunst überhaupt ist, ist unendlich. Da es hier nicht um ,,Kunst'' geht, kann sie auch nicht eingeschränkt werden.
Eine jur. Meinung: Wenn der Urheber sich als Künstler versteht, dann ist das Kunst. Aber diese Definition gibt es schon seit 2000 Jahren oder länger. Hat weder was mit AI und schon gar nichts mit der Kennzeichnungspflicht zu tun.
Irrealität bedeutet einen Zustand der auch nur allein in einer hypothetische Annahmen existieren kann. Aber dafür braucht man keine Kamera oder Pinsel... oder AI.
… und wenn sie ,,schlecht'' darin ist, fragt die Reinigungskraft: ,,KANN DAS WEG? ODER IST DAS KUNST?''
Thema des Threads? Eine Meinung ohne Argumentation ist nur eine wertlose Behauptung. Das ist eines der Merkmale von pseudo-intellektuellen Beiträgen.
Keine nachvollziehbaren Argumente. Behauptungen werden nicht begründet.
Behauptungen werden - gern auch mit vielen Fremdwörtern - kompliziert dargestellt.
Und dann denkt sich der Leser, der ist ja super klug. @Ecki fällt regelmäßig drauf rein. Da hat er dann plötzlich alles verstanden.
Warum gibt es wohl eine Kennzeichnungspflicht, für die die Geld machen wollen? Damit erst gar nicht die Erregung eines Irrtums aufkommt, um dadurch Vermögensverschiebungen vorzunehmen, die auf ein Täuschungen basieren.
Uch! & Oje! ich sehe grade, dass das auch die obj. Tbm eines strafrechtlichen Betrugs i.S.d. § 263 StGB sind.
Thema: EU AI Act gilt ab 2. 8.2026 - Kennzeichnung und Def. Deepfake. Der Act macht es Betrugs-Opfern leichter, da eine Täuschung bereits in der NICHT-Kennzeichnung zu sehen sein kann. Aber das alles hat NICHTS mit Kunst zu tun.
Aber kann ein Künstler unbewusst Künstler sein. Und - zum Thema - kann man unbewusst KI anwenden? Ich habe noch nie jemanden gehört, der gesagt hat. ,,Ich bin unbewusst Künstler!''.
Noch nie zuvor hatte jemand den ,,Sternenhimmel'' so gemalt wie Vincent van Gogh. Ist der ,,Sternenhimmel'' das Ergebnis einer ''bewusst künstlerisch angelegte Manipulation'' ?
Was?? ,,die irritieren will'' oder ,,illusionistisch zu agieren.'' Also mehr ins Abstrakte gehen kann man wohl nicht!? Noch besser sein Zirkelschluss: Die Behauptung wird letztlich mit sich selbst begründet.
Es ist eigentlich ganz lapidar: Ein Künstler braucht die Bühne, sprich Publikum. Sonst kann er weder irritieren noch agieren.
,,Nicht so kunstaffinem Publikum'' ? Ich spitz es mal zu: Also Kunstbanausen. Aber die wissen doch gar nicht was Surrealismus überhaupt ist und erfreuen sich dennoch an Werken, die dem Surrealismus zugeordnet werden.
Man sollte nicht Kunst mit Unterhaltung vermischen.
Sag' mal den Besuchern, die Geld dafür ausgeben, dass sie wiederholt Bach's drei stündige Matthäuspassion anhören, dass sie ein nicht so affines Publikum sind. Ganz schön überheblich dieses Meinung, die natürlich auch wieder ohne Argumente daher kommt.
Und wie kann man nicht so affines Publikum von anderen unterscheiden? Unterschiede und Schnittmengen beruhen auf Meinungen. Und Meinungen sind widerlegbar und können manipuliert werden.
''Das nicht so kunstaffine Publikum''... das sind auch die Liker die Mu+Ti Bildchen liken. Die sehen das auch nicht was gute Bilder sind. Hat nichts mit Kunst zu tun!!! UNVERSCHÄMT, jawohl!
Es geht hier nicht um Kunst. (Punkt!) Weder im Allgemeinen noch im Besonderen. Es geht um die Kennzeichnungspflicht von AI und seinen Ausnahmen.
Es gibt Kunst, die arbeitet bewußt und weitgehend mit Illusion, mit dem Schwerpunkt der Imagination.Und es gibt auch Kunst, die das nicht macht. Und es gibt so viele Def. der Kunst.
Aber hat Kennzeichnungspflicht UNMITTELBAR was mit Kunst zu tun? Gibt es einen Artikel im Act, der ungefähr sagt: ,,Eine Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn das AI generierte oder manipulierte Werk Kunst ist!'' Steht das irgendwo? Nein! Zu Recht, das wäre ja noch schwammiger, die Interpretation was Kunst überhaupt ist, ist unendlich. Da es hier nicht um ,,Kunst'' geht, kann sie auch nicht eingeschränkt werden.
Eine jur. Meinung: Wenn der Urheber sich als Künstler versteht, dann ist das Kunst. Aber diese Definition gibt es schon seit 2000 Jahren oder länger. Hat weder was mit AI und schon gar nichts mit der Kennzeichnungspflicht zu tun.
Sie geht vom Realen aus und entführt ins Irreale oder Surreale.Aber das ist kein Alleinstellungsmerkmal der Kunst. Das geht auch, wenn man zu viel Baileys mit Sahne trinkt. In luziden Träumen oder mit Betäubungsmitteln. Vom Realen in die Traumwelt.
Irrealität bedeutet einen Zustand der auch nur allein in einer hypothetische Annahmen existieren kann. Aber dafür braucht man keine Kamera oder Pinsel... oder AI.
Wenn sie gut darin ist, weiß der Betrachter sofort, dass es darum geht.
… und wenn sie ,,schlecht'' darin ist, fragt die Reinigungskraft: ,,KANN DAS WEG? ODER IST DAS KUNST?''
Wer da mit Betrugsvorwürfen kommt, bleibt neben der Spur. Auch bei Fotokunst.
Thema des Threads? Eine Meinung ohne Argumentation ist nur eine wertlose Behauptung. Das ist eines der Merkmale von pseudo-intellektuellen Beiträgen.
Keine nachvollziehbaren Argumente. Behauptungen werden nicht begründet.
Behauptungen werden - gern auch mit vielen Fremdwörtern - kompliziert dargestellt.
Und dann denkt sich der Leser, der ist ja super klug. @Ecki fällt regelmäßig drauf rein. Da hat er dann plötzlich alles verstanden.
Warum gibt es wohl eine Kennzeichnungspflicht, für die die Geld machen wollen? Damit erst gar nicht die Erregung eines Irrtums aufkommt, um dadurch Vermögensverschiebungen vorzunehmen, die auf ein Täuschungen basieren.
Uch! & Oje! ich sehe grade, dass das auch die obj. Tbm eines strafrechtlichen Betrugs i.S.d. § 263 StGB sind.
Thema: EU AI Act gilt ab 2. 8.2026 - Kennzeichnung und Def. Deepfake. Der Act macht es Betrugs-Opfern leichter, da eine Täuschung bereits in der NICHT-Kennzeichnung zu sehen sein kann. Aber das alles hat NICHTS mit Kunst zu tun.
Und das wird in dieser Diskussion leider nur gestreift, nämlich die bewußt künstlerisch angelegte Manipulation,...Äh? Gibt es denn eine un-bewusst künstlerisch angelegte Manipulation? Die Voraussetzungen für eine Manipulation ist aber Absicht. Erst, wenn Manipulation zur Routine wird, kann Manipulation unbewusst geschehen.
Aber kann ein Künstler unbewusst Künstler sein. Und - zum Thema - kann man unbewusst KI anwenden? Ich habe noch nie jemanden gehört, der gesagt hat. ,,Ich bin unbewusst Künstler!''.
Noch nie zuvor hatte jemand den ,,Sternenhimmel'' so gemalt wie Vincent van Gogh. Ist der ,,Sternenhimmel'' das Ergebnis einer ''bewusst künstlerisch angelegte Manipulation'' ?
..die entweder irritieren will (um unsere Wahrnehmungsroutinen zu hinterfragen) oder um illusionistisch zu agieren.
Was?? ,,die irritieren will'' oder ,,illusionistisch zu agieren.'' Also mehr ins Abstrakte gehen kann man wohl nicht!? Noch besser sein Zirkelschluss: Die Behauptung wird letztlich mit sich selbst begründet.
Es ist eigentlich ganz lapidar: Ein Künstler braucht die Bühne, sprich Publikum. Sonst kann er weder irritieren noch agieren.
Das sind künstlerische Verfahren, die sich übrigens, wie z.B. Surrealismus, besonders großer Beliebtheit bei sonst nicht so kunstaffinem Publikum erfreuen.
,,Nicht so kunstaffinem Publikum'' ? Ich spitz es mal zu: Also Kunstbanausen. Aber die wissen doch gar nicht was Surrealismus überhaupt ist und erfreuen sich dennoch an Werken, die dem Surrealismus zugeordnet werden.
Man sollte nicht Kunst mit Unterhaltung vermischen.
Sag' mal den Besuchern, die Geld dafür ausgeben, dass sie wiederholt Bach's drei stündige Matthäuspassion anhören, dass sie ein nicht so affines Publikum sind. Ganz schön überheblich dieses Meinung, die natürlich auch wieder ohne Argumente daher kommt.
Und wie kann man nicht so affines Publikum von anderen unterscheiden? Unterschiede und Schnittmengen beruhen auf Meinungen. Und Meinungen sind widerlegbar und können manipuliert werden.
''Das nicht so kunstaffine Publikum''... das sind auch die Liker die Mu+Ti Bildchen liken. Die sehen das auch nicht was gute Bilder sind. Hat nichts mit Kunst zu tun!!! UNVERSCHÄMT, jawohl!
#122Report
1 week ago
#119 nur kurz
Siri, nenn' mal Merkmale, dass jemand pseudo-intellektuell agiert.
- Große Worte, wenig Inhalt
- Keine nachvollziehbaren Argumente
- Behauptungen werden nicht begründet
- Scheinpräzision, es klingt wissenschaftlich, bleibt aber vage
- übertriebene Verwendung von Fremdwörtern
Was sagt denn ChatGPT? Woran erkennt man pseudo-Intellektuelle Beiträge?
Antwort u.a.: ,,Philosophische Begriffe als Nebelkerze. Je weniger eine Aussage verständlich ist, desto ,,tiefer'' soll sie wirken. Und Überinterpretation: Aus einer relativ einfachen Aussage, wird eine angeblich tiefgründige Erkenntnis konstruiert''.......
Siri, nenn' mal Merkmale, dass jemand pseudo-intellektuell agiert.
- Große Worte, wenig Inhalt
- Keine nachvollziehbaren Argumente
- Behauptungen werden nicht begründet
- Scheinpräzision, es klingt wissenschaftlich, bleibt aber vage
- übertriebene Verwendung von Fremdwörtern
Was sagt denn ChatGPT? Woran erkennt man pseudo-Intellektuelle Beiträge?
Antwort u.a.: ,,Philosophische Begriffe als Nebelkerze. Je weniger eine Aussage verständlich ist, desto ,,tiefer'' soll sie wirken. Und Überinterpretation: Aus einer relativ einfachen Aussage, wird eine angeblich tiefgründige Erkenntnis konstruiert''.......
Und solange das ''Konstruktive'' sich hauptsächlich ökonomisch (und bestenfalls pragmatisch) begründet, ist die philosophische und kulturelle Reflexion allemal notwendig.
#123Report
1 week ago
Marcus Sawyer Also bitte: mit einem hässlichen und auch unsinnigen Wort wie 'Vermögensverschiebungen' begibst auch DU dich auf sprachlich dünnes Labereis. Und dann diese Abkürzungen... Hand müde? (Tbm??)
Stimme deinem Kontra ja großenteils zu – aber das wäre auch kürzer gegangen, gell?
Wenn ich ein Bild KAUFE (wer's länger möchte: KÄUFLICH ERWERBE), dann verschiebe ich kein Vermögen, sondern ich BEZAHLE die Ware. Das war's auch schon. Passiert auch auf Flohmärkten, Preis dann vielleicht 10 €, also schon mal kein Vermögen.
Eine supereinfache Definition von Künstler wäre:
KÜNSTLER ist, wer früher oder später von seiner Kunst leben kann.
Kann man, damit nicht wieder die Van Gogh-Keule niedersaust, noch auf die Nachfahren ausweiten.
Auch mit dieser Definition sind die KI-Bildbesteller kaum Künstler! Denn was im Web an tollen bis schlimmen, schönen bis entgleisten KI-Bildern so zu haben ist, also GRATIS DOWNLOADBAR in hohen Tausenderzahlen, davon kann der Hobby-Promptschreiber sich keine warme Leberkässemmel kaufen.
Ich sehe hier (noch) kein Geschäftsmodell. Denn auch was Bildagenturen mit Wasserzeichen zeigen, dürfte (noch) kaum gekauft werden. Warum auch? Gibt's ja auch alles gratis.
Stimme deinem Kontra ja großenteils zu – aber das wäre auch kürzer gegangen, gell?
Wenn ich ein Bild KAUFE (wer's länger möchte: KÄUFLICH ERWERBE), dann verschiebe ich kein Vermögen, sondern ich BEZAHLE die Ware. Das war's auch schon. Passiert auch auf Flohmärkten, Preis dann vielleicht 10 €, also schon mal kein Vermögen.
Eine supereinfache Definition von Künstler wäre:
KÜNSTLER ist, wer früher oder später von seiner Kunst leben kann.
Kann man, damit nicht wieder die Van Gogh-Keule niedersaust, noch auf die Nachfahren ausweiten.
Auch mit dieser Definition sind die KI-Bildbesteller kaum Künstler! Denn was im Web an tollen bis schlimmen, schönen bis entgleisten KI-Bildern so zu haben ist, also GRATIS DOWNLOADBAR in hohen Tausenderzahlen, davon kann der Hobby-Promptschreiber sich keine warme Leberkässemmel kaufen.
Ich sehe hier (noch) kein Geschäftsmodell. Denn auch was Bildagenturen mit Wasserzeichen zeigen, dürfte (noch) kaum gekauft werden. Warum auch? Gibt's ja auch alles gratis.
#124Report
1 week ago
#117
eckisfotos
Wie wir es hier intern im Forum handhaben, ist für den EU AI Act vollkommen egal.
Das solltest Du verstehen Ecki.
Die aus Brüssel scherren sich nicht drum, was DU oder ich hier zu melden haben.
Bzgl. der Bilder, machen die aus Brüssel keinen Unterschied, ob die Bilder von der KI generiert oder manipuliert wurden. Nur ein kleines bisschen KI reicht für eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht, es sei denn...
Und die Ausnahmen, für eine Nicht-Kennzeichnungspflicht, machen wir hier auch nicht im Forum.
Bei den Bildern gib es in der MK andere Regeln. Hier gilt grds. AI-Verbot. Was will man dann kennzeichnen? Bei ,,kleineren Arbeiten'' sehen die Admins nicht so genau hin.
Ich war auch schon mal im Verdacht zu viel mit KI gemacht zu haben. Ein schriftlicher Vertrag mit dem Model, die Verlinkung und Hunderte anderer Bilder aus dem Shoot, haben mir da sehr geholfen. Aber auch das würde für die grds. Kennzeichnungspflicht keine Rolle spielen.
Zur Frage der Destinationen. Ich war mit ,,meinen'' Models u.a. in New York, auf Hawaii und bin auch schon in zerrissenen Jeans durch San Francisco gedackelt. Wenn andere so tun, als ob sie da schon mit ihren Models wären... Dann ist das nun mal ein Betrug. Zwar nicht strafrechtlich, aber umgangssprachlich kann man das schon so nennen.
eckisfotos
...wage ich einen letzten Versuch, Dir zu erklären, dass es in 95% der ernstgemeinten Beiträge in diesem Thread nicht um KI-generierte Bilder geht, sondern um solche, die durch KI VERÄNDERT wurden - und zwar im vergleichbaren Maße, wie es seit Jahrzehnten - sogar in der Analogzeit (z.T. mit einer echten Schere) -Aber darum geht es nicht im EU AI Act.
Wie wir es hier intern im Forum handhaben, ist für den EU AI Act vollkommen egal.
Das solltest Du verstehen Ecki.
Die aus Brüssel scherren sich nicht drum, was DU oder ich hier zu melden haben.
Bzgl. der Bilder, machen die aus Brüssel keinen Unterschied, ob die Bilder von der KI generiert oder manipuliert wurden. Nur ein kleines bisschen KI reicht für eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht, es sei denn...
Und die Ausnahmen, für eine Nicht-Kennzeichnungspflicht, machen wir hier auch nicht im Forum.
Bei den Bildern gib es in der MK andere Regeln. Hier gilt grds. AI-Verbot. Was will man dann kennzeichnen? Bei ,,kleineren Arbeiten'' sehen die Admins nicht so genau hin.
Ich war auch schon mal im Verdacht zu viel mit KI gemacht zu haben. Ein schriftlicher Vertrag mit dem Model, die Verlinkung und Hunderte anderer Bilder aus dem Shoot, haben mir da sehr geholfen. Aber auch das würde für die grds. Kennzeichnungspflicht keine Rolle spielen.
Zur Frage der Destinationen. Ich war mit ,,meinen'' Models u.a. in New York, auf Hawaii und bin auch schon in zerrissenen Jeans durch San Francisco gedackelt. Wenn andere so tun, als ob sie da schon mit ihren Models wären... Dann ist das nun mal ein Betrug. Zwar nicht strafrechtlich, aber umgangssprachlich kann man das schon so nennen.
#125Report
1 week ago
Marcus SawyerManfred #
KI-generierte Bilder sind in der MK verboten. Die Begründung liegt auf der Hand (und da stimme ich sogar mit Norbert Hess überein, der sich sicher gleich ärgert, dass ich ihn erwähne: Das hat nichts mit Modellfotografie zu tun).
Weil aber solche generierten Bilder hier verboten sind, kann es in diesem Thread nur um Fotos gehen, die durch KI nachbearbeitet werden. Und selbstverständlich meint der EU AI Act auch genau solche Fotos.
Dass die Diskussion so schwierig ist, liegt nicht nur an diversen Trollen und begriffsstutzigen Menschen, sondern auch daran, dass sich die Logik des ganzen fast niemanden zu erschließen scheint. Nehmen wir das SEE Knipsbildner-Beispiel:
1. Ein Modell lässt sich Brüste vergrößern oder verkleinern.
2. Ein Bildbearbeiter verändert auf einem Foto die Größe der weiblichen Brüste mit KI-freiem Photoshop
3. Ein Bildbearbeiter verändert auf einem Foto die Größe der weiblichen Brüste mit KI.
Kennzeichnungspflicht? Betrug?
KI-generierte Bilder sind in der MK verboten. Die Begründung liegt auf der Hand (und da stimme ich sogar mit Norbert Hess überein, der sich sicher gleich ärgert, dass ich ihn erwähne: Das hat nichts mit Modellfotografie zu tun).
Weil aber solche generierten Bilder hier verboten sind, kann es in diesem Thread nur um Fotos gehen, die durch KI nachbearbeitet werden. Und selbstverständlich meint der EU AI Act auch genau solche Fotos.
Dass die Diskussion so schwierig ist, liegt nicht nur an diversen Trollen und begriffsstutzigen Menschen, sondern auch daran, dass sich die Logik des ganzen fast niemanden zu erschließen scheint. Nehmen wir das SEE Knipsbildner-Beispiel:
1. Ein Modell lässt sich Brüste vergrößern oder verkleinern.
2. Ein Bildbearbeiter verändert auf einem Foto die Größe der weiblichen Brüste mit KI-freiem Photoshop
3. Ein Bildbearbeiter verändert auf einem Foto die Größe der weiblichen Brüste mit KI.
Kennzeichnungspflicht? Betrug?
#126Report
1 week ago
PetersPhotos
Peter, Danke für die Zustimmung in Teilen.
Die ,,Vermögensverschiebung'' ist ein objektives Tatbestandsmerkmal bei der Prüfung eines Betrugs i.S.d. § 263 StGB. Wenn die ,,Vermögensverschiebung'' fehlt, kann man den anderen grds. gar keinen rechtlich relevanten Betrug vorwerfen. Dann muss halt der moralische Betrug erhalten. Hauptsache man bleibt flexibel.
Aber ja, Du hast Recht, dies hätte ich auch viel kürzer machen können.
Kunst kommt nun mal von Können und nicht von Wollen. Aber unter dem Deckmantel der Kunst, kann man den größten Unsinn Schabernack rechtfertigen.
TfP-Fotografen z.B. , sagen durch die Bank, dass sie Künstler seien. Arbeitsverweigerer haben auch was mit ,,Kunst'' zu tun. Sie nennen sich gerne Lebens-,,Künstler''. Und von allen Künsten, die es so gibt (ja-ha auch für das Origami falten), braucht man für die Kunst der Fotografie am wenigsten Talent und Intelligenz.
Also bitte: mit einem hässlichen und auch unsinnigen Wort wie 'Vermögensverschiebungen' begibst auch DU dich auf sprachlich dünnes Labereis. Und dann diese Abkürzungen... Hand müde? (Tbm??)
Stimme deinem Kontra ja großenteils zu – aber das wäre auch kürzer gegangen, gell?
Peter, Danke für die Zustimmung in Teilen.
Die ,,Vermögensverschiebung'' ist ein objektives Tatbestandsmerkmal bei der Prüfung eines Betrugs i.S.d. § 263 StGB. Wenn die ,,Vermögensverschiebung'' fehlt, kann man den anderen grds. gar keinen rechtlich relevanten Betrug vorwerfen. Dann muss halt der moralische Betrug erhalten. Hauptsache man bleibt flexibel.
Aber ja, Du hast Recht, dies hätte ich auch viel kürzer machen können.
Kunst kommt nun mal von Können und nicht von Wollen. Aber unter dem Deckmantel der Kunst, kann man den größten Unsinn Schabernack rechtfertigen.
TfP-Fotografen z.B. , sagen durch die Bank, dass sie Künstler seien. Arbeitsverweigerer haben auch was mit ,,Kunst'' zu tun. Sie nennen sich gerne Lebens-,,Künstler''. Und von allen Künsten, die es so gibt (ja-ha auch für das Origami falten), braucht man für die Kunst der Fotografie am wenigsten Talent und Intelligenz.
#127Report
1 week ago
Marcus!! Jetzt kürzt du sch. wd. ab! grds. = grundsätzlich? Bitte ASAP wieder damit afhrn! ;-))
Mal ganz kurz zu deinem Stichwort reingeworfen – eine Scherzfrage aus eigener Feder:
Wie nennt man Origami für Anfänger?
Mal ganz kurz zu deinem Stichwort reingeworfen – eine Scherzfrage aus eigener Feder:
Wie nennt man Origami für Anfänger?
#128Report
1 week ago
@Ecki schreibt
#126
Selbstverständlich? Bei dir eben nicht. Der EU AI Act meint alle AI-Bilder. Du meinst aber auch die Bilder, die man ohne KI auch schon verändert hat / verändern konnte.
Du schreibst ....
#117
Also bei dir geht es nicht um KI-generierte Bilder... sondern...
Also Du unterscheidest zwischen KI-generierten Bildern und Bildern, die durch KI verändert wurden!
Und genau das macht der EU AI Act eben NICHT!!!! Der Act macht keine Ausnahmen.(!!) Ein bisschen AI gibt es nicht. Der AI Act vergleicht auch nicht, wie man früher Bilder verändert hat. Bei Gesetzen, Verordnungen, etc. ist der genaue Wortlaut nun mal wichtig.
Es heißt in Art. 50 AI Act. nun mal nicht ,,Veränderung'', sondern es steht was von ,,erzeugt'' und ,,manipuliert''.
Entscheidend ist: ,,Veränderung'' und ,,Manipulation'' sind rechtlich nicht gleichzusetzen.
Frag die AI deines Vertrauens.
Wenn die Mk das mit AI und Kennzeichnen anders regelt, dann ist das nun mal so.
Das hat was von Monyt Python's ''Judäische Volksfront'' und ''Volksfront von Judäa''
#126
Weil aber solche generierten Bilder hier verboten sind, kann es in diesem Thread nur um Fotos gehen, die durch KI nachbearbeitet werden. Und selbstverständlich meint der EU AI Act auch genau solche Fotos.
Selbstverständlich? Bei dir eben nicht. Der EU AI Act meint alle AI-Bilder. Du meinst aber auch die Bilder, die man ohne KI auch schon verändert hat / verändern konnte.
Du schreibst ....
#117
...wage ich einen letzten Versuch, Dir zu erklären, dass es in 95% der ernstgemeinten Beiträge in diesem Thread nicht um KI-generierte Bilder geht,...
Also bei dir geht es nicht um KI-generierte Bilder... sondern...
...sondern um solche, die durch KI VERÄNDERT wurden - und zwar im vergleichbaren Maße, wie es seit Jahrzehnten - sogar in der Analogzeit (z.T. mit einer echten Schere) - gemacht wird.
Also Du unterscheidest zwischen KI-generierten Bildern und Bildern, die durch KI verändert wurden!
Und genau das macht der EU AI Act eben NICHT!!!! Der Act macht keine Ausnahmen.(!!) Ein bisschen AI gibt es nicht. Der AI Act vergleicht auch nicht, wie man früher Bilder verändert hat. Bei Gesetzen, Verordnungen, etc. ist der genaue Wortlaut nun mal wichtig.
Es heißt in Art. 50 AI Act. nun mal nicht ,,Veränderung'', sondern es steht was von ,,erzeugt'' und ,,manipuliert''.
Entscheidend ist: ,,Veränderung'' und ,,Manipulation'' sind rechtlich nicht gleichzusetzen.
Frag die AI deines Vertrauens.
Wenn die Mk das mit AI und Kennzeichnen anders regelt, dann ist das nun mal so.
Das hat was von Monyt Python's ''Judäische Volksfront'' und ''Volksfront von Judäa''
#129Report
1 week ago
#130Report
1 week ago
Origami für Anfänger nennt man:
Dreifaltigkeit.
Dreifaltigkeit.
#131Report
1 week ago
Klasse! :) Kannte ich noch nicht! :)
#132Report
1 week ago
Danke,
nochmal: Der. ist. von. mir.
Ohne ChatGPT erstellt. Einfach aus meiner kleinen Humormanufactur. ;-)
nochmal: Der. ist. von. mir.
Ohne ChatGPT erstellt. Einfach aus meiner kleinen Humormanufactur. ;-)
#133Report
1 week ago
*räusper*
Will ja nicht eure 'Bratpfannen-auffen-Kopp- und Scherzbeiträge' stören, allerdings wurde ja weiter oben wieder mehrfach erwähnt, dass KI hier in der MK ja sowieso nix zu suchen hat.....also nochmal zu meinem Kurzbeitrag #107 (Teil eines ganzen Ordners, schöne Bilder, alle mit 'KI' deklariert.)
Kann das weg, oder ist das (in der MK gewollte) Kunst?
Will ja nicht eure 'Bratpfannen-auffen-Kopp- und Scherzbeiträge' stören, allerdings wurde ja weiter oben wieder mehrfach erwähnt, dass KI hier in der MK ja sowieso nix zu suchen hat.....also nochmal zu meinem Kurzbeitrag #107 (Teil eines ganzen Ordners, schöne Bilder, alle mit 'KI' deklariert.)
Kann das weg, oder ist das (in der MK gewollte) Kunst?
#134Report
1 week ago
Bates
Sorry, Deine Fragestellung wird mir erst jetzt deutlich.
Der betroffene Fotograf macht sehr widersprüchliche Angaben. Laut Sedcardtext wären alle Bilder inkl. Hintergrund reine Fotografien. In jener Galerie allerdings steht in jedem Bild, dass es mittels KI anonymisiert worden wäre. Man blickt aber zum Teil sehr direkt in ein Gesicht. Das ist entweder nicht anonym oder ein KI-generiertes Gesicht oder ein mittels KI stark verändertes Gesicht. Bevor ich diesen Beitrag schrieb, war ich der Überzeugung, dass generiert und verändert sehr unterschiedliche Dinge sind. Ich bin nun der Meinung, dass es bezüglich eines Gesichts, was ja in der Modellfotografie eine zentrale Bedeutung haben kann, eigentlich keinen Unterschied macht Für mich ist es quasi das Gegenstück zum Deep-Fake. Das zu sehende Gesicht ist nicht real. Somit verstößt die Galerie gegen den Geist der MK. Wäre ich Bildmod, so hätte ich den Chef gefragt. :-)
Und wenn man mich zu einer Entscheidung gezwungen hätte, dann hätte ich die Bilder gelöscht.
Nachtrag: Die so genannte Kennzeichnung ist schwer erkennbar/lesbar. Das mag Absicht sein.
Sorry, Deine Fragestellung wird mir erst jetzt deutlich.
Der betroffene Fotograf macht sehr widersprüchliche Angaben. Laut Sedcardtext wären alle Bilder inkl. Hintergrund reine Fotografien. In jener Galerie allerdings steht in jedem Bild, dass es mittels KI anonymisiert worden wäre. Man blickt aber zum Teil sehr direkt in ein Gesicht. Das ist entweder nicht anonym oder ein KI-generiertes Gesicht oder ein mittels KI stark verändertes Gesicht. Bevor ich diesen Beitrag schrieb, war ich der Überzeugung, dass generiert und verändert sehr unterschiedliche Dinge sind. Ich bin nun der Meinung, dass es bezüglich eines Gesichts, was ja in der Modellfotografie eine zentrale Bedeutung haben kann, eigentlich keinen Unterschied macht Für mich ist es quasi das Gegenstück zum Deep-Fake. Das zu sehende Gesicht ist nicht real. Somit verstößt die Galerie gegen den Geist der MK. Wäre ich Bildmod, so hätte ich den Chef gefragt. :-)
Und wenn man mich zu einer Entscheidung gezwungen hätte, dann hätte ich die Bilder gelöscht.
Nachtrag: Die so genannte Kennzeichnung ist schwer erkennbar/lesbar. Das mag Absicht sein.
#135Report
1 week ago
Tja, ich fragte auch unter dem besagten Bild, wie es zu verstehen ist - Bild (mit meiner Frage) wurde gelöscht und neu eingestellt. Oder sind die Bilder alle komplett echt und der Fotograf tut nur so als ob….?! ;/
#136Report
6 days ago
@ eckisfotos
@ Marcello Rubini
@ Bates
... und @ alle
Da sehe ich folgende Definitionsfragen :
- generiert oder verändert ?
- offensichtlich surreal oder pseudorealistisch manipulativ ?
- kreatives Gestalten mit oder ohne kommerzieller Verwendung ?
- mittels KI (textliche Eingabe) oder Bildbearbeitungssoftware (digitalgraphische Eingabe) ?
Generiert ist ein Bild, das komplett von der KI erzeugt wurde : Man erstellt einen Prompt und beschreibt dazu den gesamten Bildaufbau "vom Himmel bis zum Boden"
In diesem Fall gibt es gar kein benennbares Model als authentisch existete Person
Verändert ist ein Bild, wenn man ein fotografiertes Bild vorgibt, also ins KI-Programm hochlädt und dann mittels Prompt die gewünschten Veränderungen beschreibt.
Da wäre mit MK-Bezug ein Model als echte Person abgebildet, aber z.B. eine Beautyretusche oder aber eine Umgebungsveränderung vorgenommen worden.
Also die Frage nach Studiohintergrundkarton, Baggersee oder Deininger Weiher, Acapulco oder Alaska, Bahamas oder Seychellen .. aber auch dem Entfernen der 3 Pickel oder eben manipulativer Bodymodification, wobei die Zunahme der BH-Körbchengröße vielleicht bis ins illusionistisch Surreale reichen könnte.
An dieser Stelle muß auch gesagt werden, daß der EU-AI-Act nicht nur Kunst, sondern auch Kreatives und z.B. auch Satire privilegiert. Damit wird die Frage nach urheberrechtlicher Schöpfungshöhe wie im KUG und UrhG bewußt umgangen, denn ob und wie sehr der Ersteller des Prompts dann uneingeschränkt "Schöpfer" sei, wird so gar nicht gefragt.
Das "unterirdische Ti-Mu-Bild" ist kreativ, auch wenn es keine Kunst ist. Unsere Diskussionen um künstlerischen Akt oder PornArt erübrigen sich bei diesem niederschwelligen Ansatz, während aber das manipulative Deepfake sanktioniert wird.
Da wird es auch schwierig mit der folgenden Praxis der Beweisfrage : Muß bei einem Deepfake die Klägerin beweisen, daß es ein solches ist oder müßte der Verwender beweisen, daß er eine echte authentische Aufnahme nutzt ?
Das Opfer müßte ja im Gerichtssaal "blankziehen", um zum Vergleich zu beweisen, daß das Deepfake unecht ist - so also schon mal nicht. Aber dem Opfer eine amtsärztlich/forensische Vergleichsbescheinigung zuzumuten, entfällt wohl ebenso. Also wird der Verwender beweisen müssen, woher das Bild stammt - und sollte es dann doch eine echte Aufnahme im Swingerclub sein, dann gäbe es jedenfalls keine Klagebefugnis aufgrund dieser Regelung.
Folgert man diese Beweislastverteilung auch für alle anderen KI-Bilder, so wäre tatsächlich der Beweis des "Stempelns" zwecks Pickelentferung zu erbringen wie auch von PS-Presets oder insta-Filtern zur Hautglättung.
Da tut sich auch der nächste Konflikt auf : Würde ein Tattoo digitalgraphisch "weggestempelt", so greift der EU-AI-Act nicht - aber wenn das Tattoo per Promptbefehl wegformuliert wird, dann doch ? Was geben denn die EXIFs und Metadaten dann her, um festzustellen, was wie entfernt wurde ? Wurden die 3 Kippen vor den Füßen des Models per Prompt und das Tattoo durch Stempeln beseitigt oder umgekehrt ?
Dann würde oder gar müßte man vorsichtshalber nahezu alle Bilder als "mithilfe KI verändert" kennzeichnen.
Der finale Punkt ist aber eben die kommerzielle Verwendung : Hautglättung per KI zum Bewerben einer Hautcreme "für straffe, glatte Haut" wäre somit kenntlich zu machen, die bisherige Reklame bliebe aber weiterhin verwendbar, weil visagistisch und digitalgraphisch, aber ohne KI erstellt.
Kosmetikreklame könnte auch einer der Anwendungsfälle für dieses Gesetz sein - aber nicht, was ein sogenannter Ti-Mu-Knipser hier hochlädt, falls die MK-Regeln gelockert würden.
Dass die Diskussion so schwierig ist, liegt ... auch daran, dass sich die Logik des ganzen fast niemanden zu erschließen scheint. Nehmen wir das SEE Knipsbildner-Beispiel:
1. Ein Modell lässt sich Brüste vergrößern oder verkleinern.
2. Ein Bildbearbeiter verändert auf einem Foto die Größe der weiblichen Brüste mit KI-freiem Photoshop
3. Ein Bildbearbeiter verändert auf einem Foto die Größe der weiblichen Brüste mit KI.
Kennzeichnungspflicht? Betrug?
@ Marcello Rubini
Und das wird in dieser Diskussion leider nur gestreift, nämlich die bewußt künstlerisch angelegte Manipulation, die entweder irritieren will (um unsere Wahrnehmungsroutinen zu hinterfragen) oder um illusionistisch zu agieren.
@ Bates
Oder sind die Bilder alle komplett echt und der Fotograf tut nur so als ob….?!
... und @ alle
Da sehe ich folgende Definitionsfragen :
- generiert oder verändert ?
- offensichtlich surreal oder pseudorealistisch manipulativ ?
- kreatives Gestalten mit oder ohne kommerzieller Verwendung ?
- mittels KI (textliche Eingabe) oder Bildbearbeitungssoftware (digitalgraphische Eingabe) ?
Generiert ist ein Bild, das komplett von der KI erzeugt wurde : Man erstellt einen Prompt und beschreibt dazu den gesamten Bildaufbau "vom Himmel bis zum Boden"
In diesem Fall gibt es gar kein benennbares Model als authentisch existete Person
Verändert ist ein Bild, wenn man ein fotografiertes Bild vorgibt, also ins KI-Programm hochlädt und dann mittels Prompt die gewünschten Veränderungen beschreibt.
Da wäre mit MK-Bezug ein Model als echte Person abgebildet, aber z.B. eine Beautyretusche oder aber eine Umgebungsveränderung vorgenommen worden.
Also die Frage nach Studiohintergrundkarton, Baggersee oder Deininger Weiher, Acapulco oder Alaska, Bahamas oder Seychellen .. aber auch dem Entfernen der 3 Pickel oder eben manipulativer Bodymodification, wobei die Zunahme der BH-Körbchengröße vielleicht bis ins illusionistisch Surreale reichen könnte.
An dieser Stelle muß auch gesagt werden, daß der EU-AI-Act nicht nur Kunst, sondern auch Kreatives und z.B. auch Satire privilegiert. Damit wird die Frage nach urheberrechtlicher Schöpfungshöhe wie im KUG und UrhG bewußt umgangen, denn ob und wie sehr der Ersteller des Prompts dann uneingeschränkt "Schöpfer" sei, wird so gar nicht gefragt.
Das "unterirdische Ti-Mu-Bild" ist kreativ, auch wenn es keine Kunst ist. Unsere Diskussionen um künstlerischen Akt oder PornArt erübrigen sich bei diesem niederschwelligen Ansatz, während aber das manipulative Deepfake sanktioniert wird.
Da wird es auch schwierig mit der folgenden Praxis der Beweisfrage : Muß bei einem Deepfake die Klägerin beweisen, daß es ein solches ist oder müßte der Verwender beweisen, daß er eine echte authentische Aufnahme nutzt ?
Das Opfer müßte ja im Gerichtssaal "blankziehen", um zum Vergleich zu beweisen, daß das Deepfake unecht ist - so also schon mal nicht. Aber dem Opfer eine amtsärztlich/forensische Vergleichsbescheinigung zuzumuten, entfällt wohl ebenso. Also wird der Verwender beweisen müssen, woher das Bild stammt - und sollte es dann doch eine echte Aufnahme im Swingerclub sein, dann gäbe es jedenfalls keine Klagebefugnis aufgrund dieser Regelung.
Folgert man diese Beweislastverteilung auch für alle anderen KI-Bilder, so wäre tatsächlich der Beweis des "Stempelns" zwecks Pickelentferung zu erbringen wie auch von PS-Presets oder insta-Filtern zur Hautglättung.
Da tut sich auch der nächste Konflikt auf : Würde ein Tattoo digitalgraphisch "weggestempelt", so greift der EU-AI-Act nicht - aber wenn das Tattoo per Promptbefehl wegformuliert wird, dann doch ? Was geben denn die EXIFs und Metadaten dann her, um festzustellen, was wie entfernt wurde ? Wurden die 3 Kippen vor den Füßen des Models per Prompt und das Tattoo durch Stempeln beseitigt oder umgekehrt ?
Dann würde oder gar müßte man vorsichtshalber nahezu alle Bilder als "mithilfe KI verändert" kennzeichnen.
Der finale Punkt ist aber eben die kommerzielle Verwendung : Hautglättung per KI zum Bewerben einer Hautcreme "für straffe, glatte Haut" wäre somit kenntlich zu machen, die bisherige Reklame bliebe aber weiterhin verwendbar, weil visagistisch und digitalgraphisch, aber ohne KI erstellt.
Kosmetikreklame könnte auch einer der Anwendungsfälle für dieses Gesetz sein - aber nicht, was ein sogenannter Ti-Mu-Knipser hier hochlädt, falls die MK-Regeln gelockert würden.
#137Report
6 days ago
SEE Knipsbildner
Ja, Du hast es schön zusammengefasst. Schade, dass viele Menschen wie beispielsweise Norbert Hess das alles nicht begreifen. Genau deswegen gibt es hier so viele Statements, deren Schöpfungstiefe sehr überschaubar ist.
Ja, Du hast es schön zusammengefasst. Schade, dass viele Menschen wie beispielsweise Norbert Hess das alles nicht begreifen. Genau deswegen gibt es hier so viele Statements, deren Schöpfungstiefe sehr überschaubar ist.
#138Report
6 days ago
@ eckisfotos
Danke ! Was hier in der MK produziert wird, wäre eben zumeist das Gegenteil des typischen Deepfakes. So wie in #107 gezeigt, bekäme der echte nackte Körper mittels KI ein unechtes anonymes Gesicht. Beim Deepfake (so wie es zumeist Klagegrund wäre) passiert das Umgekehrte : Durch "Nudifiy-Prompt" wird zum Gesicht einer Politikerin oder Journalistin ein unechter, aber nackter Frauenkörper angefügt.
Wo früher ein Aktmodel (vielleicht genau von hier) als "Double" herhalten mußte, indem ihr echter nackter Körper mißbraucht (!! - ja, darin sehe ich einen tatsächlichen Mißbrauch) wurde, um einerseits als Double für eine lautstarke, aber letztlich feige Prominente herzuhalten, andererseits aber auch zu manch anderer "Diskreditierung" per Fotomontage benutzt wurde, hat das Deepfake tatsächlich nur ein und nicht 2 Opfer, weil eben ein künstlich zusammengesetzter nackter Körper eingefügt wird, der exakt so eigentlich keiner existenten Frau entspricht, aber Tausenden von Frauen zu 95% ähneln würde.
Danke ! Was hier in der MK produziert wird, wäre eben zumeist das Gegenteil des typischen Deepfakes. So wie in #107 gezeigt, bekäme der echte nackte Körper mittels KI ein unechtes anonymes Gesicht. Beim Deepfake (so wie es zumeist Klagegrund wäre) passiert das Umgekehrte : Durch "Nudifiy-Prompt" wird zum Gesicht einer Politikerin oder Journalistin ein unechter, aber nackter Frauenkörper angefügt.
Wo früher ein Aktmodel (vielleicht genau von hier) als "Double" herhalten mußte, indem ihr echter nackter Körper mißbraucht (!! - ja, darin sehe ich einen tatsächlichen Mißbrauch) wurde, um einerseits als Double für eine lautstarke, aber letztlich feige Prominente herzuhalten, andererseits aber auch zu manch anderer "Diskreditierung" per Fotomontage benutzt wurde, hat das Deepfake tatsächlich nur ein und nicht 2 Opfer, weil eben ein künstlich zusammengesetzter nackter Körper eingefügt wird, der exakt so eigentlich keiner existenten Frau entspricht, aber Tausenden von Frauen zu 95% ähneln würde.
#139Report
6 days ago
Marcus Sawyer schrieb: Aber hat Kennzeichnungspflicht UNMITTELBAR was mit Kunst zu tun? Gibt es einen Artikel im Act, der ungefähr sagt: ,,Eine Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn das AI generierte oder manipulierte Werk Kunst ist!'' Steht das irgendwo? Nein!
Wohl eher Jein. Sie entfällt zwar nicht aber sie ist tatsächlich aufgeweicht. Wenn KI-generierte oder manipulierte Inhalte Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktiven Werks sind, wird die Kennzeichnungspflicht reduziert (Art. 50 Abs. 4 AI Act). Die Offenlegung muss lediglich in einer geeigneten Weise erfolgen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Also der Hinweis muss nicht im Bild selbst sein. Dann reicht ein Hinweis im Begleittext, im Impressum etc., dass Werke mit Hilfe von KI erstellt wurden.
#140Report
Topic has been closed








Mag sein, dass du das so siehst. Ich sehe das nicht so. Ich mache hauptsächlich TFP-Shootings.