Empfehlung für Fachanwalt zum checken von tfp-Vertrag 416

2 weeks ago
Martin Walltree (@chilloutfotografie)
#38:
2 weeks ago
eckisfotos
Nur einmal so nebenbei zur DSGVO:
Wieso sollte da ein Unterschied zwischen TFP und Pay bestehen?

Tut es nicht. Es kann nur im Falle einer Interessenabwägung relevant sein, ob das KUG stärker gewichtet wird weil das Modell bezahlt wurde.
bareBEAUTY schrieb: „Um das Risiko eines Bußgeldes nach der DSGVO zu vermeiden, sollte man im Zweifel vorsichtshalber von der freien Widerrufbarkeit der Einwilligung ausgehen.“ Quelle: https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-und-fotos/


Das ist allerdings ein allgemein gefasstes Fazit unter einem Artikel, der Fotos verschiedenster Art unter einen Hut zu bringen versucht. Also z. B. solche bei denen die Frage ist, ob sie unter die Panoramafreiheit fallen und solche die bei einem Shooting entstanden sind. Der Abschnitt, der explizit auf Shootings eingeht, sagt aber genau das aus, was ich auch geschrieben habe "Erfüllung eines Vertrages: Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO ist die Anfertigung und ggf. auch Nutzung einer Aufnahme rechtmäßig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist."

Wenn man dem entgegen abschließend rät "Bei der Einwilligung hingegen sollte entgegen dem KUG zur Sicherheit von deren freier Widerrufbarkeit ausgegangen werden.", kann man das machen. Aber dann misstraut man offenbar dem Willen des Gesetzgebers. Warum man das in diesem Fall tun sollte und wie man dem Gesetz eine "sicherere" Wirkung im journalistischen Bereich zubilligen mag, als im künstlerischen, kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen und das wird ja vom anonym bleibenden "Dr. Datenschutz" auch nicht weiter begründet.

Wenn wir im Zweifel vorsichtshalber von irgendwas ausgehen, sollten wir eigentlich gar nichts und niemanden mehr fotografieren. Im Klagefall urteilt irgendeine untere Instanz heutzutage anscheinend ohnehin häufiger Bullshit als früher, gerade im "Neuland"-Bereich. Erst höhere Instanzen heben solche Bullshit-Urteile dann wieder auf. Da braucht man einen langen Atem und im besten Fall wirksamen Rechtschutz. Das ist aber alles recht selten, weshalb man zu solchen Themen auch recht wenig Urteile findet.

Es muss jeder selbst entscheiden, wie vorauseilend vorsichtig er da sein möchte. Das Leben ist ja bekanntlich kurz. Für mich ist all dieses Theater allerdings einer der Gründe, warum ich lieber mit Profi-Models arbeite, die schon seit Jahren nach hunderten Shootings publiziert werden. Auch keine 100%ige Sicherheit. Aber m. E. wahrscheinlich schon eher eine 99%ige. Bei Hobby-Models kann ich die Motive und Weitsicht nicht einschätzen. Da kann sich die Einstellung nach Lust, Laune und Phase eher mal wieder ändern und es wird ggf. schwieriger sich auseinanderzusetzen als im Profi-Bereich.
2 weeks ago
Offensichtlich gibt es zur Löschung aber auch im Netz kontroverse Meinungen:

„Nach Art. 17 Abs. 3e) DSGVO besteht kein Löschungsanspruch, wenn die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Personenfotos sind nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG), die nach § 64 UrhG 70 Jahre p.m.a. (nach dem Tod des Urhebers) urheberrechtlich geschützt sind (Schutzfristen). Um Rechte z. B. auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) oder Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG) geltend zu machen und die Urheberschaft (§ 10 UrhG) beweisen zu können, sollten die Originale (RAW-Dateien) aufgehoben werden. Damit würde dann über das Urheberrecht die Pflicht zur Löschung der Personenfotos zu Lebzeiten des Fotografen zuzüglich 70 Jahre entfallen. Hierüber ist dann der Kunde im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO zu informieren.“

Quelle: https://www.diefotomanufaktur.de/blog/dsgvo-fotografie-wann-muessen-daten-fotos-geloescht-werden-104295, Überschrift: „Wenn Daten länger gespeichert werden sollen: Berechtigtes Interesse:“
2 weeks ago
Martin Walltree (@chilloutfotografie)
Wenn wir im Zweifel vorsichtshalber von irgendwas ausgehen, sollten wir eigentlich gar nichts und niemanden mehr fotografieren.

Das ist genau das, was ich an der aktuellen Informationslage auch bemängele. Es scheint mehr Sinn zu machen, nicht zu fotografieren, als es zu tun, weil das ja ohnehin alles für die Katz zu sein scheint.
Aber es gibt auch andere Stimmen (s. meinen vorherigen Kommentar #44) und ich ziehe es vor, es so zu sehen.
bareBEAUTY schrieb: Das ist genau das, was ich an der aktuellen Informationslage auch bemängele. Es scheint mehr Sinn zu machen, nicht zu fotografieren, als es zu tun, weil das ja ohnehin alles für die Katz zu sein scheint.
Aber es gibt auch andere Stimmen (s. meinen vorherigen Kommentar #44) und ich ziehe es vor, es so zu sehen.


Sehe ich auch so. Ich empfinde es bei vielen Gesetzen heute so, dass sie extrem viel Raum für juristische Interpretationen lassen. Wir empfinden das dann eher als Rechtsunsicherheit. Die deutsche Umsetzung der DSGVO ist dabei allerdings fast noch eine Ausnahme und dennoch wird es für einige Fälle nötig bleiben, auf Gerichtsurteile höherer Instanzen zu warten. Und das ist vielleicht ja auch der Grund für diese Art interpretationsbedürftiger Texte in Verordnungen und Gesetzen. Immerhin bestehen unsere Parlamente nicht selten zu 1/3 aus Juristen und die könnten dabei nicht ganz uneigennützig handeln.

Eigentlich müssten gerade sie ansonsten ja wissen, wie man das handwerklich so sauber formuliert, dass der Wille des Gesetzgebers auch eindeutig klar wird. Weil das nicht so ist, haben wir leider in vielen Bereichen das Problem, dass man sich vieles sinnvolle bis zum Vorliegen höchstrichterlicher Urteile entweder verkneifen muss oder mit Restrisiken lebt, bis die Praxis zeigt wo es lang geht (geschieht ja auch an anderer Stelle, vgl. zum Beispiel Einsatz von Dashcams im Auto und die Zulässigkeit der Videos als Beweis etc).
2 weeks ago
Ich bin kein Jurist und kann nur versuchen es so zu beschreiben wie ich es verstanden habe.

Viele TFP-Verträge werden vor Gericht wohl nicht als Verträge, sondern als Einwilligung gedeutet.
Und Einwilligungen sind leichter widerrufbar als Verträge.
Verträge zeichnet aus, dass es gegenseitige Leistungspflichten gibt und TFP-Verträge sind wohl häufig sehr einseitig zu Ungunsten des Models formuliert.
Bei Pay-Verträgen, also bei Bezahlung des Models, sind die gegenseitigen Leistungspflichten offensichtlicher.
Damit werden sie eher als Vertrag und Einwilligung und nicht nur als Einwilligung gewertet.
Wie geschrieben, ich bin kein Jurist und mein Text spiegelt nur meine Meinung und mein laienhaftes Verständnis der Sache wider.
2 weeks ago
Es scheint mehr Sinn zu machen, nicht zu fotografieren, als es zu tun, weil das ja ohnehin alles für die Katz zu sein scheint.


Also du bemängelst die aktuelle Informationslage. Und die Probleme, die Du mit der DSGVO hast, sind der Grund warum es keinen Sinn mehr machen sollte zu fotograferen? Okay, klingt logisch!

Wo hattest Du denn konkrete Probleme mit/bei der DSGVO ?? Gib uns doch kurz ein konkretes Beispiel, bei dem Du direkt betroffen warst ?? Vielleicht kann die Schwarmintelligenz helfen?
2 weeks ago
Tom Rider

Bei deinem aktuellen Problem kann ich dir nicht weiterhelfen. Aber ich habe mal in deine Bewertungen geguckt. Du hast vor 12 Jahren schon Probleme mit einem Model gehabt die deinen Vertrag verbal komplett zerpflückt hat.
Warum also nicht damals schon darum gekümmert ?!
2 weeks ago
DOWL
Deine "Beschreibung" scheint mir eine maßlose Übertreibung zu sein. Ja, da haben sich auch sogar zwei Modelle von fast 200 über den Vertrag aufgeregt. Allerdings entweder diffus oder unangemessen.
2 weeks ago
Lichtsieb
An Deiner Einwilligungsthese könnte etwas dran sein. Vielen Fotografen scheint es wichtig zu sein, dass das Modell der Veröffentlichung von Bildern zustimmt - und so formulieren sie es dann auch. Nichts weiter wird geregelt.
2 weeks ago

Am Ende kommt es zu einer Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitesrechten des Models und den Urheberrechten des TfP-Fotografen. Welches Recht kann in diesem konkreten Fall eher eingeschränkt werden?


In diesem konkreten Fall möchte das Model dem Fotografen die weitere Veröffentlichung der Fotos untersagen. Ich verstehe nicht so ganz, warum dadurch das Urheberrecht des Fotografen eingeschränkt wird. Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt.


Und Geld sparen ist für euch TfP-Fotografen
doch die größte Motiviation!? ;)


Für mich ist auch die Rückmeldung des Models eine Motivation. Bei PAY-Shootings gibt es das nicht. Da hat das Model kein Interesse an den Fotos.
2 weeks ago
@ Manfred #

Für mich ist auch die Rückmeldung des Models eine Motivation. Bei PAY-Shootings gibt es das nicht. Da hat das Model kein Interesse an den Fotos.

Für ein "ex und hopp"/"einmal und nie wieder"-Payshooting mag das zutreffen. Sicherlich gibt es Models, die nur kurzfristig den "schnellen Euro" machen wollen und nach einem oder spätestens 2 Jahren wieder verschwunden sind.
Aber auch bei Payshootings ist doch eine mehrfache, vielleicht auch langfristige Zusammenarbeit denkbar ? Dann wird es auch eine Zufriedenheit geben auf beiden Seiten ! Denn nur so kann ein Paymodel auch langfristig erfolgreich sein - indem es auch bei der nächsten Shootingidee wieder gebucht wird ! Auch wenn das Model dann zwar keine Bilder für ihre eigene Sedcard bekäme, ist ein gutes Gelingen perfekter Resultate dann doch für beide Seiten wichtig !? Oder würdest Du einem unmotivierten, talentlosen, unfähigen Model nochmal 300 € hinterherwerfen ? Das ist dann doch ein "einmal und nie wieder".. und hätte nur für solche Models einen Sinn, die binnen von 10 oder 20 Monaten durch Kontakt zu 250 Fotografen dann vielleicht 300 Payshootings runterreißen wollen. Geschmäcker sind bekanntlich verschieden, und so kann Fotograf 1 sehr zufrieden sein, während Fotograf 2 dann eben "never again" sagt.

Und zum Juristischen : Gemäß KUG geht es genau um das Veröffentlichungsrecht, Bilder für die eigene Schublade oder eigene Festplatte (die es 119 Jahren gar nicht gab) waren auch vor 40 Jahren gar nicht Regelungsinhalt des KUG. Gegen "Wixvorlagenknipsen" am FKK-Strand gab es gar keine Handhabe, wenn z.B. nur Bodyparts fotografiert wurden; erst die Einwirkung von StGB und DSGVO hat auch das KUG beeinflußt ..
Manfred # schrieb: Für mich ist auch die Rückmeldung des Models eine Motivation. Bei PAY-Shootings gibt es das nicht. Da hat das Model kein Interesse an den Fotos.


Auch hier wundere ich mich bei solch vermeintlich allgemeingültigen Aussagen wieder, ob denn überhaupt wirklich viel Erfahrung im Pay-Shooting-Bereich vorliegt? Denn das erlebe ich seit Jahren in der Praxis ganz anders. Du hast es natürlich schwerer mit Deinen Fotos bei einem Pay-Model zu punkten (und das meine ich ausdrücklich als generisches Du und nicht als Abwertung Deiner Fotos, die sind wirklich nicht schlecht), wenn es z. B. ein viel gebuchtes Reisemodel ist. Die lässt jeden Tag einige tausend Fotos von sich machen und kommt in relativ kurzer Zeit auf eine fünfstellige Zahl von Fotos von sich, zumal von verschiedensten Fotografen aus aller Welt, wodurch auch nochmal die Luft dünner wird.

Natürlich jubiliert so ein Model nicht wegen jedem normal gut gelungenen Foto vor dem Brunnen im Park von Posemuckel und hängt es sich gar an die Wand. Das hat sie wahrscheinlich schon x Mal besser vor aufregenderer Kulisse. Aber das heißt nicht, dass die Fotos sie gar nicht interessieren. Sie sind lediglich schwerer zu beeindrucken. Deshalb empfindet es der eine oder andere Fotograf eben auch als Auszeichnung, wenn manches Profi-Model Dein Foto z. B. als Post in sein Instagram-Profil aufnimmt oder es gar als Profilfoto auswählt. Einige Profi-Models fangen perspektivisch gedacht auch mal selbst mit dem Fotografieren an. Der Austausch wird dann teilweise besonders interessant.

Manchen ist es u. a. hier aber ja dann auch wieder nicht Recht und Anlass zu erregten Diskussionsbeiträgen, wo teilweise die Meinung vertreten wird, dass man ja völlig bescheuert und eine Schande sei, wenn man neben Kohle auch noch die Fotos an das Pay-Model rausrückt, so dass sie dann kostenlos damit für sich werben kann.

Wenn Pay=Desinteresse bedeuten würde, dürften Berufsfotografen sich auch nicht mehr für ihre Fotos interessieren, Berufsschauspieler sich nicht für ihr Theaterstück/ihren Film/ihre Serie, Berufsmusiker sich nicht für ihre Musik usw. usf. Das bedeutet es aber nicht. Das bedeutet nur, dass man auch sein Geld damit verdient. Mehr erst mal nicht.
Möchte ich als Fotograf Fotos vom Model veröffentlichen brauchte ich bislang nach dem KUG die Einwilligung, also die Nutzungsrechte. Sind die nachweisbar erteilt, wird es für ein Model schwer, diese Nutzungsrechte nachträglich zu widerrufen.

Mit der DSGVO kamen Unsicherheiten auf weil ja gerade Fotos auch personenbezogene Daten sind und für eine Einwilligung nach DSGVO die freie Widerruflichkeit (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) besteht.

Schaut man sich die Musterverträge der Modelkartei an, so stellt man fest, dass die Einwilligung durch die Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) erfolgt und die Erstellung von Fotos eben selbst der Vertragsgegenstand ist. Dies hat den Vorteil, dass der Vertrag bindend wirkt. Ein Widerruf ist hier nicht ohne Weiteres möglich, da die Bildnutzung die vertragliche Hauptleistung darstellt.

In meinen Augen ist das unabhängig von Pay oder TfP.
2 weeks ago
Ich kann einen Anwalt empfehlen, der mich im Thema TFP unterstützt hat: Steffen Majoyeogbe, Dortmund – https://maj-law.de/. Ist nicht Süddeutschland, vielleicht hilft es trotzdem.

Für Models, die sich vor einem TFP-Shooting informieren wollen – auch zu Rechten und Absicherung – hab ich einen Guide geschrieben: https://alexanderkonopka.de/blog/tfp-fotoshooting-guide-model/
2 weeks ago
Zitat Chris W. Braunschweiger:
"Möchte ich als Fotograf Fotos vom Model veröffentlichen brauchte ich bislang nach dem KUG die Einwilligung, also die Nutzungsrechte. Sind die nachweisbar erteilt, wird es für ein Model schwer, diese Nutzungsrechte nachträglich zu widerrufen.
Mit der DSGVO kamen Unsicherheiten auf..."

Ich vermute, dass Du mit dem Beitrag auf die o.g. These anspielst und auch der Meinung bist, dass diejenigen Fotografen, die keinen Vertrag machen, sondern sich nur eine Einwilligung geben lassen, eventuell schlechte Karten haben?

Wenn ich Dich da jetzt richtig verstanden habe, dann sind wir offenbar einer Meinung.

Nun möchte ja der TO Tom Rider seinen (TFP-)Vertrag leider hier nicht zum Lesen bereitstellen. Dass das jetzt nicht gerade für den Vertrag spricht, ist natürlich klar.

Ich habe übrigens - wenn auch nur "just for fun" - meinen Vertrag einer KI zwecks Analyse gegeben.
2 weeks ago
Sorry Leute, ich wollte nur einen Tipp zu einem RA, der in der Materie bewandert ist.
Ich möchte nicht meinen Vertrag zur Diskussion unter Fotografen und juristischen Laien einstellen.
Die "Informationslage" werde ich somit nicht weiter befeuern, sondern bilateral mit einem RA besprechen.
Ich habe konkrete Namen empfohlen bekommen per pn, dafür danke!

Alle anderen dürfen sich hier gerne weiter austoben mit fotografisch/juristischen Einschätzungen...
Ich fotografiere mal weiter :-)
Ich führe im Allgemeinen keine Rechtsdienstleistungen durch.
Rein private Einschätzung, keine Rechtsberatung:

Sofern der TfP-Vertrag mit Unterschrift geschlossen wurde, würde ich das Model zunächst darum bitten, ihre Forderung schriftlich mit Unterschrift oder wenigstens telefonisch geltend zu machen, damit Du das anwaltlich prüfen lassen kannst. Eile ist nach 2 Jahren Veröffentlichung nicht geboten.

DSGVO gilt im privaten Bereich kaum/ nicht. Es wäre erstmal zu prüfen, ob TfP hier überhaupt gewerblich wäre.

Die KI-Tools sind mittlerweile ausgezeichnet. Ich nutze ChatGBT Bezahlversion. Neue mir vorgelegte Verträge prüfe ich zuerst damit auf Fallstricke/ rechtliche Belastbarkeit.

Ich selber würde hier dann, wenn das Model nach Identifikation (z.B. Brief mit Unterschrift, oder kurzer Anruf) auf Ende der Veröffentlichung besteht, einfach die Veröffentlichung beenden. Alles andere kostet (Zeit und Geld).
2 weeks ago
aktstudie@outlook.de

Natürlich gilt die DSGVO auch im privaten Bereich.

Ganz allgemein:
Wer einen Vertrag mit einem TFP-Model braucht und auf die Bilder im Zweifelsfalle nicht verzichten kann, hat eher ein Vertrauensproblem.

Und weil weiter oben jemand auf die Idee kam, man könnte eine Klausel in den Vertrag aufnehmen, der das Model bei Entziehung der Veröffentlichungsrechte verpflichtet, ein Ersatzshooting (dann wohl mit einem Pay-Model) zu finanzieren... Das Model könnte dann seinerseits auf die Idee kommen, eine Klausel aufzunehmen, die den Fotografen verpflichtet, die Kosten für ein Ersatzshooting mit einem besseren Fotografen zu übernehmen, wenn die gelieferten Bilder nicht den individuellen Ansprüchen des Models genügen oder nicht genug Bilder geliefert werden... wer solche Verträge schreibt, sollte nicht mit Menschen arbeiten.

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