Empfehlung für Fachanwalt zum checken von tfp-Vertrag 416

1 month ago
Bedenkt doch mal bitte, ob es Bilder unter erotischem Aspekt und zur Nutzung in kommerziellen Medien vorwiegend für männliche Kunden sind, die dann das Buch, Magazin, Kalender usw. kaufen und somit zumindest der Verlag Geld verdient.
Für das Model kam es in diesem Moment nicht aufs Geld verdienen, sondern aufs berühmt werden an ! Ein Schritt, den so jetzt Influencerinnen vielleicht ganz autark gehen : Da braucht es auch erst mal 10.000 Follower/innen und dann erst klingelt die Kasse ..
Wenn Tom Rider schreibt "Meine beidseitig unterschriebenen Verträge sind ok. Und das Model bekommt eine Antwort." dann kann diese Antwort entweder das Ende des Streits oder erst der Anfang sein. Das muss uns aber nicht weiter interessieren.

Die Frage, wie ein Vertrag gestaltet werden muss, damit eine Einwilligung vom Model im DSGVO-Zeitalter nicht so ohne weiteres widerrufen werden kann, wurde hier zwar diskutiert, aber eben nicht am konkreten Fall. Somit ist der Erkenntnisgewinn doch gering.
Chris W. Braunschweiger schrieb: Die Frage, wie ein Vertrag gestaltet werden muss, damit eine Einwilligung vom Model im DSGVO-Zeitalter nicht so ohne weiteres widerrufen werden kann, wurde hier zwar diskutiert, aber eben nicht am konkreten Fall. Somit ist der Erkenntnisgewinn doch gering.


Das ist ja denke ich das Missverständnis. Die DSGVO fügt hier m. E. keine Erfordernisse hinzu. Wenn Du einen ordentlichen TfP-Vertrag schließt (also einen, der das Model nicht unangemessen benachteiligt und somit angreifbar ist), dann schließt die Ausübung Deiner vertraglichen Rechte die Notwendigkeit der Datenverarbeitung gemäß DSGVO ein. Gleichzeitig räumt Dir die DSGVO auch genau für diesen Zweck das Recht ein diese zum Zweck der Vertragserfüllung auch auszuüben.

Das Problem ist eher, dass bei modernen Gesetzen häufig diffuse Unsicherheit herrscht, weil Gesetze teilweise nicht 110%ig eindeutig formuliert sind und es dann Gerichten überlassen wird, den Willen des Gesetzgebers zu interpretieren und in Urteile zu gießen. Dafür muss es aber erstmal ein Verfahren geben, gerne bei oberen Instanzen. Die gibt es bisher anscheinend nicht. Einerseits erfreulich, weil das alles dann juristisch offenbar gar nicht so oft zum Problem wird. Andererseits unerfreulich, weil es solange eine Spielwiese von Redakteuren, Experten, Anwälten etc. bleiben wird. Und die haben eben regelmäßig viel eher ein Interesse am Besorgnis erregen, Mahnen und Warnen. Denn Du sollst ja ihre Artikel anklicken, Ratgeber kaufen etc...
1 month ago
In der Praxis habe ich die DSGVO noch nie gebraucht. Und ich wurde auch noch nie drauf aufmerksam gemacht, dass ich gegen die DSGVO verstoße. Für wen ist die eigentlich relevant?

Dass man das Model vorher fragt, ob man Bilder auf denen es abgebildet ist veröffentlicht, sollte selbstverständlich sein.

Chris W. Braunschweigersorgt sich um den Erkenntnisgewinn und wirft die Frage auf...
..., wie ein Vertrag gestaltet werden muss, damit eine Einwilligung vom Model im DSGVO-Zeitalter nicht so ohne weiteres widerrufen werden kann, wurde hier zwar diskutiert, aber eben nicht am konkreten Fall. Somit ist der Erkenntnisgewinn doch gering.


Gibt es denn sonst noch einen konkreten Fall, der einen auch konkret betrifft?
Chris? Du interessierst dich doch so dafür. Du hast ja offensichtlich Fragen, obwohl Du in #55 zutreffend geschrieben hast,

Schaut man sich die Musterverträge der Modelkartei an, so stellt man fest, dass die Einwilligung durch die Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) erfolgt und die Erstellung von Fotos eben selbst der Vertragsgegenstand ist. Dies hat den Vorteil, dass der Vertrag bindend wirkt. Ein Widerruf ist hier nicht ohne Weiteres möglich, da die Bildnutzung die vertragliche Hauptleistung darstellt.


Du gibst dir deine Antwort, ja praktisch selbst. Seltsam, dass dir das nicht aufgefallen ist. Oder hast Du den Text #55 gar nicht selbst geschrieben?
1 month ago
Ich kann nachvollziehen, dass es Fälle gibt, in denen ausreichend Vertrauen existiert, um keinen schriftlichen Vertrag aufzusetzen.

Für andere Fälle würde ich argumentieren, dass ein Vertrag auch das Model schützt (Anzahl der Bilder, Lieferfrist, wo veröffentlicht werden darf ...) und es zumindest über die Konsequenzen von TFP informiert.

Ist diese Perspektive als allgemeiner Rat an Models aus eurer Sicht vertretbar?
Martin Walltree (@chilloutfotografie) ich glaube, die unterschätzt die Problematik der DSGVO.

Seit Mai 2018 gilt die DSGVO und damit folgendes:

Ein Foto, das das äußere Erscheinungsbild einer Person wiedergibt ist ein personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für das Erstellen und für das Veröffentlichen von Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, ist eine Rechtsgrundlage erforderlich.

Eine mögliche Rechtsgrundlage könnte die Einwilligung der Person sein, die fotografiert werden soll (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).
Eine Einwilligung kann jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Die betroffene Person ist vor Erteilung der Einwilligung über ihr Widerrufsrecht zu informieren.
Erfolgt ein Widerruf, müssen die Fotos gelöscht (oder gesperrt) werden.

Die Model Verträge der MK umgehen diese Problematik da die Einwilligung durch die Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) erfolgt.

Quelle: https://stiftungdatenschutz.org/ehrenamt/praxisratgeber/praxisratgeber-detailseite/fotos-und-datenschutz-275
1 month ago
#86
Chris W. Braunschweiger Wusste ich es doch, dass der Beitrag #55 nicht von dir kam.
Ja, genau! Geht doch! Bei copypaste immer schön die Quelle angeben. So ist's fein!
1 month ago

Ach ja... mit ,,ohne Vertrag'' heißt ohne schriftlichen Vertrag. Ein Vertrag wird bei TfP- und Pay-Shoots immer geschlossen. Das war auch schon oft ein Thema.


Bei einem bezahlten Shooting würde ich nicht auf einen schriftlichen Vertrag verzichten. TFP-Shootings habe ich auch schon ohne schriftlichen Vertrag gemacht, z. B. in Spanien mit Models, welche ausschließlich Spanisch sprechen, oder bei Models, die von TFP-Verträgen keine Ahnung haben.
Marcus Sawyer ... warun hast du eigentlich deinen Beitrag mit deiner Kritik an die MK Modelverträge wieder gelöscht ?
1 month ago
#85
Alexander Konopka
Ist diese Perspektive als allgemeiner Rat an Models aus eurer Sicht vertretbar?


https://alexanderkonopka.de/blog/tfp-fotoshooting-guide-model/

Du beschreibst ganz genau, was das Model bei TfP bekommt, und was das Model von TfP erwarten darf. Meine Einschätzung ist, dass das TfP-Model von dir nicht bloß ein Shooting erwarten kann, sondern ein kompletes Event. Ein rundum TfP-Sorglos-Paket!

Du erklärst ganz genau was TfP bedeutet, und für wen TfP geeignet ist. Was ich auch sehr schätze ist, dass Du mit offenen Karten spielst. Du drängst dich nicht auf, willst nicht überreden, sondern beschreibst ausführlich deine Arbeit. Und was Du vom Model erwartest.
Das ist nicht nur ,,vertretbar'', sondern fair und an manchen Stellen sogar großzügig.


Der Satz, der mich am meisten beeindruckt:
TFP ist kein Gefälligkeitsformat. Wer TFP für kommerzielle Aufträge oder Werbekampagnen nutzt, hat das Modell falsch verstanden.
Richtig und Wichtig!


Fazit: Offen & ehrlich. Fair & Win-Win. TfP in seiner besten Form!
1 month ago
eckisfotos

Schon echt g*, was Du so schreibst. Das Leben ist lebensgefährlich. Und wenn ich bei jeder zwischenmenschlichen Aktion einen Vertrag bräuchte, um nicht verklagt zu werden, müsste ich meinen Keller unterkellern, um die Verträge zu archivieren.

Ecki schrieb:
„Nur wer Verträge nicht einhalten möchte, der steht besser ohne schriftlichen Vertrag da.“

Diese Behauptung sagt sehr viel aus. Nämlich über Dich selbst. Was Vertrauen ist, scheinst Du nie kennengelernt zu haben. „Meine“ Models wissen, dass ich nichts veröffentliche, was nicht vorher freigegeben war. Ganz ohne Vertrag. Für Dich unvorstellbar. Für Menschen mit Vertrauen selbstverständlich.

Und wenn ein Model hinterher tatsächlich behaupten würde, man hätte ohne Einwilligung Fotos veröffentlicht, stünde Aussage gegen Aussage. Die Richter sind nicht naiv. Die kennen den Zweck eines TFP-Shootings. Und der besteht in aller Regel nicht im Wegschliessen der Bilder. Aber s.o., ich veröffentlichte nichts ohne Zustimmung.
Chris W. Braunschweiger schrieb: ich glaube, die unterschätzt die Problematik der DSGVO.


Nein. Und ich habe es ja auch bereits in einer früheren Antwort genau erklärt warum. Es gibt mehrere Möglichkeiten an die Sache heranzugehen: Lesen bis man auf vermeintliche Probleme stößt und sich dann damit beschäftigen sich diese vorzustellen und all die denkbaren Konsequenzen durchzugehen usw. Wie fast immer, kommen nach Artikel 1 aber noch jede Menge weitere, die die ganze Sache einordnen und vor allem mit Ausnahmen beschränken.

Das sollte man alles lesen und versuchen die Gesamtheit zu verstehen und in diesem Fall insbesondere die Intention des Gesetzgebers zu erkennen. Die Datenschutzgrundverordnung trägt eindeutig eine Handschrift, die sie in die bestehende nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten einbetten soll. Diesen Freiraum hat die EU damals auch bewusst gelassen. Das ist nicht selbstverständlich. EU-Verordnungen stehen per se über nationalen Gesetzen und diese müssen dann ggf. angepasst werden. Das hat man beim hier vorliegenden Thema NICHT so gemacht. Damit im Hinterkopf sollte man sich die DSGVO vornehmen.

Und dann muss man einmal bewusst die geschaffenen Ausnahmen lesen und verstehen, die die Einbettung in bestehende Gesetze wie KUG und BGB erledigen sollen. Also z. B. DSGVO Artikel 6 Absatz 1b und Artikel 17 Absatz 3e. Und es ist dort aufgeführt, dass Du ein Recht hast Daten zu verarbeiten, wenn Du damit Rechte aus einem Vertrag wahrnimmst. Ein solches Recht ist bei den allermeisten Shootingverträgen die Nutzung und Veröffentlichung der Fotos. Die DSGVO wollte nach diesen Ausnahmen offensichtlich NICHT, dass durch sie durch die Hintertür auch ein Widerrufsrecht für Verträge eingeführt wird, für die das gesetzlich nicht vorgesehen ist. Genauso wie sie nie, anders als in ihrer Frühzeit einige Zeit wild diskutiert und berichtet, Street Photography verbieten und die Panoramafreiheit abschaffen wollte. All das wurde eine Weile wie wild als Sau durchs Dorf getrieben. Es stimmte nur nicht. Auch da greifen die Ausnahmen der Panoramafreiheit wie bisher und kein Mensch, der als Beiwerk auf Deinen Fotos ist, kann über das Vehikel DSGVO heute einen Anspruch auf Löschung geltend machen. Natürlich kann man es versuchen. Man kann jeden Tag einen Brief von einem Anwalt mit einer kreativen Rechtsauslegung und einer Aufforderung erhalten. Damit verdienen Anwälte viel Geld. Man kann dann auch lieber kuschen, weil man keinen Prozess riskieren will. Die tatsächliche Gesetzeslage ändert das aber nicht.

Das Problem heute sind die teilweise sperrigen oder schwammigen Formulierungen, die wie so oft heutzutage interpretierbar und auslegbar sind. Darüber, wie die ausgelegt werden können, dürfen sich Juristen streiten. So, wie sie sich früher drüber streiten durften, was eigentlich in Sachen zufällige Menschen mit im Bild genau Beiwerk ist und was nicht. Und schon in 10 Jahren hat man dann vielleicht ein paar höchstrichterliche Urteile zu den Ausnahmen der DSGVO. Bis dahin muss jeder mit seiner Rechtsauslegung tun oder lassen was er für richtig hält. Am besten haben es wahrscheinlich wie immer die, die sich einen Dreck um all das scheren. Die unwissendsten und dümmsten Menschen sind genau deshalb eben oft auch die glücklichsten und zufriedensten.
Ja genau, auf DSGVO Artikel 6 Absatz 1b beziehen sich ja die Model-Verträge der MK.
Nur wer von uns nutzt die wirklich ?
Die von dir angesprochene Einbettung des KUG in die deutsche DSGVO wurde richterlich bislang nur für journalistische Arbeiten, nicht aber für künstlerische Arbeiten bestätigt.

Ich verstehe sehr gut, wenn hier ohne Verträge und rein auf Vertrauen fotografiert wird. Aber irgendwann kommt vielleicht mal der Punkt an dem du Fotos publizieren möchtest und bevor du in den Druck gehst sollte ein Vertrag da sein.
1 month ago
Ohne schriftlichen Vertrag dürfte es als Fotograf sehr schwer sein zu belegen, dass man die DSGVO einhält bzw. eingehalten hat.
Bei Verstößen gegen die DSGVO stehen erhebliche Bußgelder im Raum, unabhängig von möglichen Forderungen eines Models.
Niemand findet Eheverträge toll, wenn die Liebe groß ist. Wenn die Scheidung vor der Tür steht sieht das dann meist anders aus.
Verträge sind nicht für die gute Zeiten sondern für die schlechten.

Nie ohne! ;-)
Zumindest werde ich es weiterhin so halten.
1 month ago
Mein Erkenntnisgewinn ist auf jeden Fall, dass der von Tom konsultierte Anwalt offenbar der Meinung ist, dass der vorgelegte Vertrag "wasserdicht" genug ist, um gegen das Modell zu bestehen. Das widerlegt schon einmal die Meinung, dass Verträge eh nichts nützen, weil man alles widerrufen kann. Ein solcher Vertrag vermindert also das Risiko, dass ein Fotograf von einem Modell, was seine Meinung geändert hat, erfolgreich verklagt wird.

Mehr muss man eigentlich nicht wissen.
1 month ago
Doch Ecki, da kann man viel, viel mehr wissen.
Aber mit Wissen wird nun mal Kohle verdient. Und das Mk-Forum ist auch nicht dafür bekannt eine jur. Denk-Fabrik zu sein. Aber, wenn ein Vertrag als ,,wasserdicht'' gilt,
dann kommt es auf die Argumentationskette der Einreden an. Das sollte man schon wissen.

Daher ist es vollkommen okay, wenn man weiter scheibt.


Ich habe am Anfang des Threads bereits gesagt, der Inhalt eines Vertrages ist in diesem Fall vollkommen egal! Mit #1 hat sich der TO selbst sein Grab geschaufelt, das Model bzw. sein Interessenvertreter muss ihn nur noch reinschupsen. Wie das geht? Geh zum Anwalt, der muss auch irgendwie über die Runden kommen. Oder alleine weitermachen, bis zu einem Streitwert von über 5000 Euro gibt es bei TfP-/ Pay-Verträgen keinen Anwaltszwang.

Mehr muss man eigentlich nicht wissen.

Im Forum geht es nicht um Wissen. Hier braucht sich niemand zu qualifizieren! Hier im Forum geht es um Austausch. Und Unterhaltung ist hier angesagt.

Hier zeigt jeder, was für ein toller Hecht er ist. Das ist nicht böse gemeint, jeder der hier schreibt, hat ein gewisses Mitteilungsbedürfnis, der eine mehr, der andere weniger.
Verstehe ich die Situation richtig? Der eine Anwalt zeigt mit dem Daumen nach oben und der andere Anwalt zeigt mit dem Daumen nach unten.

Genau das wäre dann so eine Informationssituation, wie ich sie liebe. :-)
1 month ago
Marcus Sawyer
Natürlich hast Du recht! Schön, wie Du erklärst, warum Du Beiträge ins Forum schreibst.

Zu Sache noch einmal: Die absolute Sicherheit hat man natürlich nur, wenn man gar keine Bilder ausstellt. Wie mehrfach erwähnt: Ein Modell kann auch klagen, ohne vorher die Löschung der Bilder zu verlangen. Einfach so! Ja, Du liegst auch damit richtig: Auch das muss man wissen - aber auch das schrieb ich bereits: Deswegen "vermindert" sich das Risiko mit einem Vertrag. Eine erfolglose Klage heißt nämlich, dass das Modell auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt.
Am besten wäre es doch, man fragt einen Anwalt, für dem die DSGVO erkennbar Neuland ist ("habe ich noch nie gebraucht"). Dann kann sich der Anwalt auf Kosten des Mandanten in die Thematik einarbeiten, generiert währenddessen ständig neue Anwaltsschreiben und lässt es letztendlich auf einen gerichtlichen Vergleich hinauslaufen.
Der Treppenwitz wäre wirklich wenn Tom ausgerechnet Marcus gefragt hat.
eckisfotos schrieb: Deswegen vermindert sich das Risiko mit einem Vertrag. Eine erfolglose Klage heißt nämlich, dass das Modell auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt.


So sollte es sein. Aber sogar dieses Risiko vermindert sich nur. Denn Du beauftragst und bezahlst Deinen Anwalt. Die Kosten kannst Du Dir zwar wiederholen und das wird der erfolglosen Klägerin auch auferlegt werden. Nur meistens stimmt bei sinnlos streitsüchtigen Leuten ja generell etwas nicht und sie befinden sich nicht selten in Schwierigkeiten. Heißt also: Kann sie gar nicht zahlen, bleibst Du dann auch (erst mal) mit Deinem Vertrag auf deinen Kosten sitzen.

Aber Du hast Recht: Risiken mindern ist immer das was man versuchen sollte. Und da bin ich wieder dabei, dass es eben nicht Unvermögen oder Neid ist (und was man hier von manchen noch so alles dazu zu lesen bekommt), wenn man Pay-Shootings bevorzugt. Denn ursprünglich war man damit in Sachen Veröffentlichungsrecht auch ohne Vertrag für die üblichen Verwendungszwecke per Gesetz nicht schlechter gestellt als mit einem Papiervertrag für ein Nicht-Pay-Shooting und ggf. sogar besser, als bei einem Papiervertrag, der das Model unangemessen benachteiligte und damit ggf. sogar in einer Auseinandersetzung nichtig wird. Denn: „Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.“ (§ 22 Satz 2 KUG). Damit war das sonst vertraglich zu vereinbarende Recht der Veröffentlichung im üblichen Rahmen durch die Zahlung eines Honorars eh inkludiert.

Hier hat man nun mit der DSGVO und der Unterscheidung Einwilligung/Vertrag ggf. eine kleine Unsicherheit, denn sie setzt in ihrer Formulierung einen Vertrag und nicht nur eine Einwilligung voraus. Da i.d.R. aber mit dieser Einwilligung sowieso klar ist, dass auch ein Vertrag zustande gekommen sein muss (wenn auch mündlich aber durch die Honorarzahlung im Grunde trotzdem zu beweisen), ist das Pay-Shooten wahrscheinlich auch weiterhin selbst ohne Papiervertrag nicht so riskant oder nachteilig wie man manchmal tut, besonders solange man mit den Ergebnissen nur übliches (Social Media, MK, Website, Eigenwerbung etc.) vor hat. Weiteres ist zwar nicht per se unzulässig aber darüber kann man sich dann natürlich wieder schön streiten. Also klar, wenn ich vorhabe eine Buchveröffentlichung zu machen oder die Fotos an ein Magazin zu verkaufen etc., dann lohnt sich ein Vertrag, der diese Rechte auch definitiv enthält. Und ansonsten schadet er sicher nicht. Keinen zu machen ist aber auch nicht gleich böse Absicht oder anderweitig idiotisch.
#100Report

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