Empfehlung für Fachanwalt zum checken von tfp-Vertrag 416

Martin Walltree (@chilloutfotografie) schrieb:

Denn: „Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.“ (§ 22 Satz 2 KUG).


Das galt bis 2018, seitdem gilt die DSVGO. Es gibt keine gerichtliche Aussage, dass das KUG weiterhin für künstlerische(!) Arbeiten gilt. Ich würde mich deshalb darauf nicht mehr verlassen. Aber klar, es wäre gut wenn es das mal beizeiten geklärt würde.
#101Report
1 month ago
Dann zeig halt wo was dazu in der DSGVO steht.
,,Es gibt keine gerichtliche Aussage" Wo hast du das denn schon wieder kopiert? Und was meinst du damit?
Und "künstlerischen Arbeit"? Warum gehst du davon aus, dass es sich um eine künstlerische Arbeit handelt?

Bleib doch lieber dabei, hier im Forum auf interessante YT Videos zu verweisen!
#102Report
1 month ago
@ MartinWalltree
Super geschrieben, eines 100. Beitrags absolut würdig !
@ Chris W. Braunschweiger
Das möchte ich allerdings auch gerne wissen, wieso die Einwilligungsfiktion per Gagenerhalt gemäß § 22 Satz 2 KUG seit 2018 ausgehebelt sein soll ?
#103Report
1 month ago
Ein Gratis-User kann die Lage nicht richtig einschätzen. Darum fragt er ganz aufgeregt...
Verstehe ich die Situation richtig? Der eine Anwalt zeigt mit dem Daumen nach oben und der andere Anwalt zeigt mit dem Daumen nach unten...


Kleinkinder wissen schon, dass es mehr als eine Meinung gibt! Wenn einen zwei Meinungen schon überfordern? ... Schwieriges Thema. Aber Inklusion ist wichtig und richtig! Nachsicht und Milde sind hier sicher nicht falsch.

Also, Ja!! Gut gemacht! Du verstehst richtig!
#104Report
"Ein Gratis-User kann die Lage nicht richtig einschätzen."

Der Gratis-User kann aber hervorragend einschätzen, wenn er von etwas keine Ahnung hat und fragt dann ganz uneitel nach. Dabei ist sich der Gratis-User nicht zu schade dafür, dies öffentlich wie hier im Forum zu machen.

Das fragile Ego vom kleinen Marcus dagegen lässt nicht das geringste Zuständnis an gemachte Fehler zu, selbst wenn die Faktenlage noch so eindeutig gegen den kleinen Marcus spricht. Stattdessen macht er sich lieber immer weiter zum Affen, anstatt zu seinem Fehler zu stehen. Zum Glück ist dieses fragile und zugleich vollkommen übersteigerte Konstrukt eines Egos nicht ansteckend.



"Kleinkinder wissen schon, dass es mehr als eine Meinung gibt! Wenn einen zwei Meinungen schon überfordern? ... Schwieriges Thema. Aber Inklusion ist wichtig und richtig! Nachsicht und Milde sind hier sicher nicht falsch.

Also, Ja!! Gut gemacht! Du verstehst richtig!"

Oh...da hast du also mal wieder editieren müssen, weil es deine dümmliche Bosheit beim ersten Mal nicht geschafft hat, deine Gedanken zu Ende zu bringen. Da kam dann noch ein Gedankenfurz hinterher. Dauerzustand bei dir.

Das Kleinkind ist mit zwei Meinungen nicht überfordert. Es weiß aber, dass es verbindlicheres als wackelige Meinungen gibt. Vor allem wenn es diese Meinungen im Dutzend billiger gibt - wie hier im Thread. Ach ne, es waren ja nur zwei Stück.

Kuss vom Kleinkind. :-*
#105Report
Chris W. Braunschweiger schrieb: Das galt bis 2018, seitdem gilt die DSVGO. Es gibt keine gerichtliche Aussage, dass das KUG weiterhin für künstlerische(!) Arbeiten gilt. Ich würde mich deshalb darauf nicht mehr verlassen. Aber klar, es wäre gut wenn es das mal beizeiten geklärt würde.


Genau. Das hatte ich ja im nächsten Absatz auch so ausgeführt. Nur habe ich zu wenig Zweifel, um mich deshalb kirre machen zu lassen. Ich gehe (wie im vorigen Kommentar ausgeführt) davon aus, dass der Gesetzgeber nicht im Sinn hatte diese bestehenden Regeln mit der DSGVO zu kippen. Das war ja nie der Sinn der DSGVO. Sonst hätten sie auch das KUG und BGB etc. entsprechend angepasst, ja anpassen müssen. Und letztendlich ist es Richtschnur der Gerichte, die Intention des Gesetzgebers zu erfassen und entsprechend zu urteilen.

Ja, Unsicherheit gibt es trotzdem. Die gibt es mit und ohne Vertrag. Gerade die besonders ausgefeilten Verträge sehr ausgefuchster Fotografen könnten sogar das größere Problem werden, weil sie völlig einseitig und am Ende nichtig sind. Ich shoote zu 3/4 mit Vertrag, habe auch schon einfach den MK Vertrag genutzt und habe auch noch einen eigenen für Spezialfälle. Ich räume den Models allerdings oft fast die gleichen Rechte ein wie mir. Wenn sie es schaffen sollten, mit einem Foto von mir reich zu werden, sollen sie das tun. Ich habe dadurch ja nicht weniger. Das finden manche sicher total dumm. Aber damit lebe ich. ;-)

1/4 der Shootings habe ich ohne Vertrag gemacht, hab aber meine Kommunikation was wir machen und was an Honorar dafür floss dokumentiert. Das sind i.d.R. Reisemodels, die echt so gar keinen Sinn für DSGVO in der EU und sowas haben, weil sie nicht von hier kommen, seit x Jahren unterwegs sind und 10.000 Fotos von 100 Fotografen von sich im Netz haben. Man kann sich dann noch eine halbe Stunde damit aufhalten irgendeine Vertragsunterschrift durchzudrücken. Sicher folgt dann noch ein sehr entspanntes Shooting... Oder man denkt an den Paragraphen dazu im KUG, an Verkehrssitte, Branchenüblichkeit und wie unglaubwürdig später ein Streit über Veröffentlichungsrechte wäre und shootet. Dann kommt man vielleicht auch mit 2 Stunden aus, hält die Kosten unten und hat sehr wahrscheinlich am Ende auch kein Problem. Demgegenüber kannst Du mit irgendeinem Hobby-Model aus Castrop-Rauxel (ich habe niemanden bestimmtes im Sinn) einen Vertrag geschlossen haben. Sie ist aber womöglich in Grundsicherung, dann packt sie die Klagewut und sie hat über die Prozesskostenhilfe dann quasi die unendliche Rechtschutzversicherung und einen Anwalt gefunden, der gerne Geld mit ihr verdient. Da kanns dann auch mit Vertrag schneller passieren in kostspieligen Streit zu geraten. Weil sie einfach überhaupt kein finanzielles Risiko hat. Du dann ggf. schon, weil Du zwar am Ende wahrscheinlich Ansprüche gegen sie hast und vielleicht auch Recht bekommst aber sie nicht durchsetzen kannst und Deine Anwaltsrechnungen erst mal selbst bezahlen musst.
#106Report
1 month ago
Patrick plustert sich mal wieder wie ein Kugelfisch auf und inszeniert sich als externer
Mk-Forum Widerstandskämpfer... Okay, okay. Welche Fehler soll ich denn gemacht haben?

Dann zeig mal was du drauf hast...
#107Report
1 month ago
Wo war noch gleich der Rechtsanwalt, der trotz oder wegen Unkenntnisses des Vertrags von Tom den Daumen nach unten bewegt hat? Hab das irgendwie überlesen.
#108Report
"Patrick plustert sich mal wieder wie ein Kugelfisch auf und inszeniert sich als Mk-Widerstandskämpfer..."

Aufplustern? Dich doof zu finden und es dir mitzuteilen ist doch kein Aufplustern.

Und ich bin kein Widerstandskämpfer nur weil ich dir deine Doofheiten unter die Nase reibe. Du bist für mich einfach nur ein Random-Typ, der sich zusammen mit anderen Leuten - auch mir - quasi in einer Kneipe befindet und wahllos die Leute anpöbelt und dabei keinen nüchternen Eindruck macht. Und dass ich dich doof finde, ist kein Widerstandskampf. Das ist generell kein Kampf. Das ist noch nicht einmal anstrengend wie ein Kampf, dafür bietest du wenig Offensivkraft. Du bietest einfach nur überwiegend latent zynisch-aggressives Gequatsche. Maximal bist du daher das, was man als nervig bezeichnen könnte. Also noch ganz weit entfernt von einem Forumsherrscher oder für was du dich da immer hältst.



"Okay, okay. Welche Fehler soll ich denn gemacht haben?"

Zu diesem Anliegen.

Der letzte Fehler ist noch gar nicht so lange her. Überleg mal! Ich kann dir ja auch nicht alles vorsagen. Machst du ja auch nie.

Länger her ist aber einer meiner Lieblinge, als du im Forum ganz wichtig einen Auftritt als Anwalt hingelegt hattest, der Auftritt aber in zweifacher Hinsicht abgestürzt ist. Na, kannst du dich noch daran erinnern? Und darüber hatte ich mich damals schon beömmelt. Aber vielleicht hast du ja seit dem etwas daran ändern können.

Zugegeben: Es könnte in der Tat schwierig sein, dass du dir darüber Gedanken machst, da dein Verstand die besagten Vorkommnisse vermutlich gar nicht als Fehler/Versäumnis/Unfähigkeit einstuft.

Aber vermutlich bringt es sowieso nichts, weil du dich aus allen Fehlern/Versäumnissen/Unfähigkeiten immer rausredest. Wenn du behauptest, dass 1+1=3 ist, dann ist das für dich halt so. Dann blökst du noch ein bisschen rum und lachst alle anderen aus und kommst dir als Sieger vor oder alternativ kommt die Aussage, dass alles nur ein Spaß war und du alles geplant hattest, weil du ja ganz genau wusstest, wie es ablaufen würde und wer reagieren würde. Halt so dieses typische Blabla.
#109Report
1 month ago

Das sind i.d.R. Reisemodels, die echt so gar keinen Sinn für DSGVO in der EU und sowas haben, weil sie nicht von hier kommen, seit x Jahren unterwegs sind und 10.000 Fotos von 100 Fotografen von sich im Netz haben. Man kann sich dann noch eine halbe Stunde damit aufhalten irgendeine Vertragsunterschrift durchzudrücken.


Alternativ kann man auch ganz einfach den Vertrag dem Model vorab zur Prüfung zukommen lassen. Wenn das Model mit dem Vertrag nicht einverstanden ist, vereinbart man gar nicht erst einen Termin. Die Vertragsunterschrift dauert dann definitiv keine halbe Stunde, da das Model ja den Vertrag bereits vorab prüfen konnte. Sollte dann aber trotzdem das Model vor Ort den Vertrag nicht unterschreiben wollen, dann gibt es auch keine Kohle. Somit muss man da gar nichts durchdrücken. Den Vertrag lässt man übrigens immer zu Beginn des Shootings unterschreiben.

Bei einem bezahlten Shooting würde ich definitiv nicht auf einen schriftlichen Vertrag verzichten.
#110Report
1 month ago
Und da ist er schon wieder - der Unterschied zwischen TFP und Pay. Herrlich, wie der eine bei TFP und der andere bei Pay auf einen Vertrag verzichten könnte. Was könnte uns das sagen?
#111Report
1 month ago
#109
Am 22.07.2026, um 15:55h schreibt Patrick Michael Weber ganz aufgeregt in sein Tagebuch, äh ins Forum folgendes, nachdem ich ihm gesagt habe, dass er sich aufplustert wie ein Kugelfisch...


Aufplustern? Dich doof zu finden und es dir mitzuteilen ist doch kein Aufplustern.

Und ich bin kein Widerstandskämpfer nur weil ich dir deine Doofheiten unter die Nase reibe. Du bist für mich einfach nur ein Random-Typ, der sich zusammen mit anderen Leuten - auch mir - quasi in einer Kneipe befindet und wahllos die Leute anpöbelt und dabei keinen nüchternen Eindruck macht. Und dass ich dich doof finde, ist kein Widerstandskampf. Das ist generell kein Kampf. Das ist noch nicht einmal anstrengend wie ein Kampf, dafür bietest du wenig Offensivkraft. Du bietest einfach nur überwiegend latent zynisch-aggressives Gequatsche. Maximal bist du daher das, was man als nervig bezeichnen könnte. Also noch ganz weit entfernt von einem Forumsherrscher oder für was du dich da immer hältst.


Patrick ist außer sich vor Wut! Auf der anderen Seite maximale Unterhaltung für das Forum! :))


Dann frage ich - ganz unschuldig - welche Fehler soll ich denn gemacht haben?
Passive Provokation! Er lässt sich tatsächlich drauf ein. Und jetzt sprudelt es aus Patrick raus. Und sein ganzer Groll, seine ganze gesammelte Wut entlädt sich. Heiige Maria Mutter Gottes voll der Gnaden, damit habe ich nicht gerechnet... :/


Der letzte Fehler ist noch gar nicht so lange her. Überleg mal! Ich kann dir ja auch nicht alles vorsagen. Machst du ja auch nie.

Länger her ist aber einer meiner Lieblinge, als du im Forum ganz wichtig einen Auftritt als Anwalt hingelegt hattest, der Auftritt aber in zweifacher Hinsicht abgestürzt ist. Na, kannst du dich noch daran erinnern? Und darüber hatte ich mich damals schon beömmelt. Aber vielleicht hast du ja seit dem etwas daran ändern können.

Zugegeben: Es könnte in der Tat schwierig sein, dass du dir darüber Gedanken machst, da dein Verstand die besagten Vorkommnisse vermutlich gar nicht als Fehler/Versäumnis/Unfähigkeit einstuft.

Aber vermutlich bringt es sowieso nichts, weil du dich aus allen Fehlern/Versäumnissen/Unfähigkeiten immer rausredest. Wenn du behauptest, dass 1+1=3 ist, dann ist das für dich halt so. Dann blökst du noch ein bisschen rum und lachst alle anderen aus und kommst dir als Sieger vor oder alternativ kommt die Aussage, dass alles nur ein Spaß war und du alles geplant hattest, weil du ja ganz genau wusstest, wie es ablaufen würde und wer reagieren würde. Halt so dieses typische Blabla.



Okay das wars? Gut, dann bin ich dran.

Ich hab eigentlich nur eine einzige Frage: Kennt jemand einen guten Exorzisten??

:))

Ernsthaft. Dein Fanatismus schadet nur dir selbst! Ich lese deine Beiträge, ansonsten mache ich mir um den Inhalt keine großen Gedanken. Ich glaube, ich bin im Vorteil!
#112Report
Manfred # schrieb: Alternativ kann man auch ganz einfach den Vertrag dem Model vorab zur Prüfung zukommen lassen. Wenn das Model mit dem Vertrag nicht einverstanden ist, vereinbart man gar nicht erst einen Termin.


Mit solchen praktischen Tipps und allgemeinverbindlichen Weisheiten könntest Du einen Podcast starten.
#113Report
eckisfotos schrieb: Und da ist er schon wieder - der Unterschied zwischen TFP und Pay. Herrlich, wie der eine bei TFP und der andere bei Pay auf einen Vertrag verzichten könnte. Was könnte uns das sagen?


Für mich ganz einfach zu erklären: Das KUG gesteht dem Fotografen viele Rechte in dem Moment zu, in dem eine Entlohnung stattgefunden hat. Nach allgemeinem Verständnis besteht bei Geld kein Zweifel, dass es sich um eine Entlohnung handelt. Die Frage bei TfP ist, ob Fotos aus einem TFP-Shooting eine Entlohnung darstellen und ob empfindliche Einschränkungen der Nutzung dieser Fotos für das Model das ggf. negieren. Mit Pay erfüllt man jedenfalls sicher das Kriterium der Entlohnung und dann werden juristisch ein paar Dinge vorausgesetzt, die man sonst halt im schriftlichen Vertrag geregelt hätte. Das heißt ja nicht, dass das ideal und die beste aller Lösungen ist. Aber manche tun so, als stünde man so mit einem Bein im Knast oder handle völlig leichtfertig und naiv. Das gibt das Gesetz so aber nicht her.
#114Report
Das KUG war für uns besonders deshalb relevant, weil es die Ausnahmen für eine Einwilligung definierte. Da stand dann auch dieser eine Satz "Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.". Es war aber schon immer ratsam gewesen, den Umfang und die Gestaltung der Nutzungerechte explizit in einem Pay-Vertrag auszuweisen.

Nun, und das kann ja jetzt wirklich jeder nachlesen, sind die § 22 und 23 des KUG heute laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eben nur für eine journalistische und nicht für eine künstlerische Arbeit als Erweiterung der DSGVO anwendbar.

Die Modelverträge der MK, die ich hier wirklich umfassend lobe, sind diesbezüglich in der Frage Pay oder TfP auch identisch, beide berufen sich auf eine zeitlich und räumlich unbefristete Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 der DSGVO. Und das ist in meinen Augen die einzig richtige Antwort.
#115Report
Chris W. Braunschweiger schrieb: Nun, und das kann ja jetzt wirklich jeder nachlesen, sind die § 22 und 23 des KUG heute laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eben nur für eine journalistische und nicht für eine künstlerische Arbeit als Erweiterung der DSGVO anwendbar.


Das stimmt halt so nur nicht. Es geht vermutlich um das BGH Urteil vom 07.07.2020 – VI ZR 246/19. Dass BGH hat dort klargestellt, dass durch die Öffnungsklausel der DSGVO das KUG im Presserecht/Journalismus als nationale Sonderregelung fortgilt. Dass in dem konkreten Urteil vor allem vom Journalismus die Rede war, liegt schlicht nur daran, dass es im Prozess eben um eine Presseveröffentlichung ging (Berichterstattung der Klatschpresse). Alle anderen Schlussfolgerungen sind pure Spekulation.

Das BGH hat in dem Prozess überhaupt nicht entschieden, dass ausgerechnet das Kunsturhebergesetz nicht für Kunsturheber gelten soll. Es gab lediglich auf dieser Basis sogar in einem journalistischen Fall Recht. Daraus andere Schlüsse zu ziehen, muss man wenigstens mal gut begründen.
#116Report
Martin, obwohl die Modelverträge der MK recht einfach gehalten sind, wären sie in einer englischen Übersetzung für viele Models eine Überforderung. Marcus hatte (in seinem gelöschtem Post) auch weitere Bedenken geäußert. Für einfache Shootings kann man da auch andere Wege zu gehen und notfalls wäre ich auch bereit Fotos wieder rauszunehmen.

Aber wenn du ein Druckerzeugnis planst oder wie Tom Rider Fotos im Penthouse veröffentlichen möchtest - dann rate ich dringend die Verträge der MK als Vorlage zu verwenden.
#117Report
Marcus Sawyer

Ich frage mich immer wieder mal, wie du darauf kommst, dass ich aufgeregt oder wütend sein könnte, wenn ich mit dir bzw. über dich schreibe. Du bist ein vollkommen unaufregender Lappen. Lediglich ein bisschen nervig. Bei dir bräuchte es lediglich mal wieder einen Schlag in den Nacken von einem Moderator, um dich wieder klein zu kriegen. Hat ja schonmal geklappt. Von daher wüsste ich auch in dieser Hinsicht nicht, woher deine von dir gefühlte Größe kommt. Du stellst keinen Aufwand dar. Ich muss mich nicht anstrengen. Du sorgst auch nicht führ schlaflose Nächte. Easy going.

Ansonsten haben wir einen Kugelfisch...irgendwas mit einem Exorzisten...Ärzte. Zusammen genommen ziemlich wirres Zeug, was du da so schön bunt gemischt von dir gibst. Dazu dann noch die ständigen Beitragseditierungen, in denen du weiteres wirres Zeug nachschiebst, weil du keinen klaren Gedanken am Stück fassen kannst - so wie im aktuellen Beitrag auch schon wieder. Das alles lässt eher auf eine starke innere Aufregung deinerseits schließen. Wirst du auch immer rot im Gesicht und bekommst Schweißperlen auf der Stirn? Erhöhte Herzfrequenz? Sei ehrlich zu dir!
Aber du brauchst wirklich keinen Exorzisten für mich. Ich bin einfach nur ein ganz normaler Mensch, der dir sagt, wie doof er dich findet. Das ist nichts teuflisches. Aber falls das unerträglich für dich sein sollte und du in mir eine besessene Person siehst, liegt das Problem vermutlich bei dir und nicht bei mir.

Aber abgesehen davon finde ich es exorbitant amüsant, dass sich ein Anwalt komplett für lau mit mir beschäftigt und sich dabei zum Affen macht. Er wird für seinen Mist einfach von niemandem bezahlt. Und das auch noch im öffentlich einsehbaren Teil des Forums. Könnte kritisch für seine Anonymität werden. Hoffentlich bleibt die erhalten.

Also, lieber Marcus, rufe du weiterhin nach Exorzisten. Spricht für deinen Geisteszustand. :-*



p.s.: Was ist übrigens mit deinen Besucherzahlen passiert? Die waren dir damals doch schon so wichtig. ("Sehen und gesehen werden!") Zieht dein Geseiere da draußen nicht mehr? Wird des Propheten Stimme nicht mehr erhört und wenden sich deine Jünger von dir ab? Die Zahlen stagnieren ja schon ziemlich deutlich. Zuletzt hatten wir uns darüber unterhalten als du erzählt hattest, dass du pro Woche 2500 Besucher hättest. Hmmm...diesen Schnitt hast du ganz offenbar nicht halten können. ;-) Extremst lustig war allerdings deine fachmännische Erklärung, warum deine damals rund 85.000 Besucher ja irgendwie doch viel mehr wären (du hattest dir da irgendwas zurechtgeschwurbelt) als meine damals rund 400.000. Damals ging es dir offenbar auch schon nicht gut. Verzerrte Wahrnehmung wie bei diesem klitzekleinen Zahlenspiel, dann noch deine Rolle als Prophet der das heilige Ignore für alle Widerwort sprechenden Ungläubigen sprach und damals auch schon deine Auftritte im Forum, die auch zu einer deftigen Abmahnung durch einen Moderator führten.
#118Report
1 month ago
Patrick Michael Weber
Was stimmt mit dir nicht?

Helfe Dir selbst und weise Dich in die Arkham Asylum Psychiatrie in Gotham-City ein.

Frage dort nach Prof. Strange. Der regelt alles Weitere!

Alles Gute!
#119Report
1 month ago
@ Chris W. Braunschweiger

https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-kunsturhebergesetz/

Hier geht es um den Bildbericht zur Scheidung einer prominenten Frau :

https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/kug-und-dsgvo/

Interessant auch dies betreffs Mitarbeiterfotos :

https://www.datenschutz-guru.de/fotos-von-beschaftigten-fur-marketingmaterial-umsetzung-durch-einen-model-release-vertrag/

.. und kommt da nun irgendwo die Anwendung der DSGVO vor, wenn ein Model für das Shooting eine Gage von 300 € oder noch mehr erhält ? Rechne doch mal die 'bis zu 10 Wunschfotos' aus dem Beispiel mit den Mitarbeiterfotos um - ich sage mal 50 € als deren Wert, aber selbst wenn es 100 € wären, betrüge die Gage eines Paymodels das Dreifache, Fünffache, vielleicht sogar Zehnfache.
Entscheidend ist aber Art. 85 DSGVO, der das KUG als Spezialvorschrift vorrangig gelten läßt, wenn die Regelungen der DSGVO nichts spezielleres regeln.
#120Report

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