Impressumspflicht 184

13.08.2010
Das ist ein! Urteil, mehr nicht. Die allgemeine Rechtsauffassung ist anders. Auch ein Nutzer der zB seine Seiten selber macht und nur seine Briefmarkensammlung im Netz der Öffentlichkeit präsentieren will und die Seite regelmäßig aktualisiert ist Impressumspflichtig, theoretisch.
Grob gesagt, sobald man als Deutscher eine Webseite hat die ein Inhalt aufweist und regelmäßig gepflegt wird muss ein Impressum rauf, egal ob privat oder kommerziell.


Original von MARKUS WUESTEFELD PHOTOGRAPHY
Eine Impressumspflicht besteht nicht für private Seiten - die einzige Ausnahme bei den privaten Seiten ist, wenn es sich hierbei um redaktionell gestaltete Elemente handelt, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit richten und der Meinungsbildung dienent.
dann muss auch ein Impressum vorhanden sein - bei allen anderen immer.

Urteil des hanseatischen Oberlandesgerichts (Az.: 3 W 64/07 03.04.2007)
[gone] MARKUS WUESTEFELD PHOTOGRAPHY
13.08.2010
Also zählt das Urteil vom Oberlandesgericht nichts?


Original von ScharfGestellt
Das ist ein! Urteil, mehr nicht. Die allgemeine Rechtsauffassung ist anders. Auch ein Nutzer der zB seine Seiten selber macht und nur seine Briefmarkensammlung im Netz der Öffentlichkeit präsentieren will und die Seite regelmäßig aktualisiert ist Impressumspflichtig, theoretisch.
Grob gesagt, sobald man als Deutscher eine Webseite hat die ein Inhalt aufweist und regelmäßig gepflegt wird muss ein Impressum rauf, egal ob privat oder kommerziell.


[quote]Original von MARKUS WUESTEFELD PHOTOGRAPHY
Eine Impressumspflicht besteht nicht für private Seiten - die einzige Ausnahme bei den privaten Seiten ist, wenn es sich hierbei um redaktionell gestaltete Elemente handelt, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit richten und der Meinungsbildung dienent.
dann muss auch ein Impressum vorhanden sein - bei allen anderen immer.

Urteil des hanseatischen Oberlandesgerichts (Az.: 3 W 64/07 03.04.2007)
[/quote]
13.08.2010
Solange es zig andere Gerichte gibt die auch Urteile machen, Nein :-)
Ein Urteil bezieht sich meist auf einen Einzelfall und ist meist nie allgemein gültig, es gibt immer andere Gerichte die das anders sehen können :-)
Solange es sich nicht um Urteile der höchsten deutschen oder europäischen Instanz handelt ist immer mit nem Anwalt zu rechnen der das anders sieht :-)
[gone] MARKUS WUESTEFELD PHOTOGRAPHY
13.08.2010
Na toll - jeder weiß es besser und keiner weiß bescheid - Das ist Deutschland
danke für die Aufklärung :)
13.08.2010
Na das Gerichtsurteile eigentlich nie allgemeinverbindlich sind (es sei denn sie werden als solche ausdrücklich ausgesprochen) sollte einem die Allgemeinbildung sagen.

Und die Regel zum Impressum ist doch ganz einfach und in einem Satz erklärbar:
Du hast in Deutschland eine Internetseite und auf dieser befinden sich regelmäßig oder unregelmäßig aktualisierte Inhalte: Du brauchst ein Impressum wenn du Ärger aus dem Weg gehen willst:-)
[gone] Jürgen F Berlin
13.08.2010
Impressum, ja oder nein, das ist doch im Internet eigentlich keine Frage mehr! Über Personensuchmaschinen, Google, Denik usw. findet man doch heute so gut wie jeden der sich im Internet bewegt.

Wer glaubt, wenn er sein Impressum nicht angibt, dass er dann im Internet anonym bleibt ist meiner Meinung nach ein Phantast, der die digitale und vernetzte Welt einfach noch nicht richtig verstanden hat!
13.08.2010
Es gibt bei der Impressumspflicht keine Unterscheidung anch gewerblich oder privat, sondern nach geschäftsmässig und nicht geschäftsmässig.
Wer geschäftsmässig eine Internetseite betreibt und was angeben muss, findet man hier.

Wenn ihr Euch nicht sicher seit, wo ihr Euch da einordnen müsst, fragt bitte einen Anwalt und lasst Eurer Angebot einfach mal auf die verschiedenen Merkmale hin überprüfen.
13.08.2010
Das doofe an solchen Freds ist, das es jeder besser weiß und man am Ende dümmer ist als vorher! :D

An deiner Stelle würde ich mir das Telemediengesetz schnappen und mir selber einen Überblick verschaffen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/
Original von ScharfGestellt
Nein, deine Antwort ist Schwachsinn.
Die Impressumspflicht hat nichts mit mit dem Firmensitz zu tun. Eine Seite ist Impressumspflichtig sobald sich das Angebot auch an Deutschsprachige Nutzer wendet oder wenden kann.
Also eine Seite in Kuala Lumpur die im Online Shop nach Deutschland versendet ist Impressumspflichtig, egal wie die Sprache des Shop ist.
)



Meine Websites richten sich auch an Besucher aus Deutschland.
Und der Server steht sogar in Deutschland. ^^

Eure Gesetze müssen mich aber nicht kümmern, für mich gilt die schweizerische Gesetzgebung.
nicht zu vergessend der Rundfunksstaatsvertrag, denn die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV
13.08.2010
Nein, das ist Unfug. Wenn deine Seite sich auch an Deutsche richtet muss sie auch dem Deutschem Recht entsprechen sonst kannst du von Deutschen problemlos abgemahnt werden. Weder der Geschäftssitz noch der Serverstandort ist ausschlaggebend, das ist alles Unfug. Es gilt nur die Frage ob die Seite sich auch an Deutsche richtet.


Original von Satyr [GothicModels.net]
[quote]Original von ScharfGestellt
Nein, deine Antwort ist Schwachsinn.
Die Impressumspflicht hat nichts mit mit dem Firmensitz zu tun. Eine Seite ist Impressumspflichtig sobald sich das Angebot auch an Deutschsprachige Nutzer wendet oder wenden kann.
Also eine Seite in Kuala Lumpur die im Online Shop nach Deutschland versendet ist Impressumspflichtig, egal wie die Sprache des Shop ist.
)



Meine Websites richten sich auch an Besucher aus Deutschland.
Und der Server steht sogar in Deutschland. ^^

Eure Gesetze müssen mich aber nicht kümmern, für mich gilt die schweizerische Gesetzgebung.[/quote]
Original von ScharfGestellt
Nein, das ist Unfug. Wenn deine Seite sich auch an Deutsche richtet muss sie auch dem Deutschem Recht entsprechen sonst kannst du von Deutschen problemlos abgemahnt werden. Weder der Geschäftssitz noch der Serverstandort ist ausschlaggebend, das ist alles Unfug. Es gilt nur die Frage ob die Seite sich auch an Deutsche richtet.

Mich würd interessieren, woher du das hast... *lach*
(Zumal schwer zu sagen ist, woran man erkennt, an welche Leute/Staatsangehörigen sich eine Seite richtet...)
13.08.2010
Das ist, wenn man in dem Bereich viel macht und guten Kontakt zu Rechtsanwälten hast, bei mir Allgemeinbildung. Wenn du mir nicht glaubst dann ist mir das relativ egal :-) Kannst dich aber gerne selber erkundigen..
[gone] Hermann Klecker
13.08.2010
Original von ScharfGestellt
...
Das ist Schwachsinn


Sag mal, kannst Du das nicht etwas feiner ausdrücken?


Das wirkt dann nach aussen auch nicht so peinlich, wenn man im Verlauf der Diskussion feststellt, daß Deine Ansicht inkorrekt ist.



Um aber auf die Sachebene zurück zu kommen, erkläre doch bitte ...

1. Wie Du z.B. bei einem Unternehmen im Kongo das deutsche Telemediengesetz durchsetzt und den dort zuständigen Richtern erkärst, daß es einschlägig sei.

2. Wo im TMG das mit der .com Domain geschrieben steht oder woraus es abgeleitet wird.



Übrigens ist Wikipedia nicht schlechter als jede andere Seite, deren Inhalt man glauben muß oder nicht. Eine Seite, an der viele mitwirken ist für mich vertrauenswürdiger als eine Seite eines einzelnenn vermeintlichen Fachmanns.
13.08.2010
kinder, streitet euch doch nicht.

mich wundert eben immer noch das einige webseiten ohne impressum sind.
oftmals sind es auch seiten die man "fertig" mieten kann bzw. die diese open-cms-systeme anbieten (will jetzt keine namen nennen).
sind die webseitenbesitzer jetzt zocker oder brauchen die keine angst zu haben abgemahnt zu werden?
[gone] Hermann Klecker
13.08.2010
Original von ScharfGestellt
Nein, das ist Unfug.


Du besserst Dich. Aber ich bin mir sicher, daß Du das auch einfach nur durch "Das trifft nicht zu", "Das ist falsch", "Da bin ich anderer Meinung", etc. ersetzen könntest.

Gib Dir einen Ruck. Du weißt doch, wie man in den Wald ruft ...


Wenn deine Seite sich auch an Deutsche richtet muss sie auch dem Deutschem Recht entsprechen sonst kannst du von Deutschen problemlos abgemahnt werden. Weder der Geschäftssitz noch der Serverstandort ist ausschlaggebend, das ist alles Unfug. Es gilt nur die Frage ob die Seite sich auch an Deutsche richtet.


Erklär das doch mal etwas genauer, wie Du eine Abmahung nach deutschem Wettbewerbsrecht (abmahnen darf ja nur ein Anwalt mit Mandat eines Wettbewerbers, der darin einen Wettbewerbsnachteil sieht) in der Schweiz vollstreckst.

Gibts da ein Auslieferungsabkommen für Abmahnungen?

Also es gibt ein paar Dinge, die man im anderen Land durchsetzen kann. Falsch Parkieren oder Übertretungsanzeigen oder so. Aber bei Abmahnungen wäre mir das neu.



Ja, Du kannst abmahnen lassen in Deutschland wenn Dein Wettbewerber den deutschen Markt adressiert.
Dabei ist tatsächlich nicht ausschlaggebend, wo die Firma sitzt, wo deren Blech steht und in welcher Sprache sie bewirbt. Ausschlaggebend ist der Erfüllungsort, also ob sie nach Deutschland liefern oder nicht.

Du kannst aber genau so gut gegen den Wind pinkeln.

Wobei der Vergleich hinkt. Wenn Du gegen den Wind pinkelst, dann wird Dir für eine kurze Zeit wenigstens Warm um die Beine. Eine Abmanung ins Ausland bewirkt nicht so viel.
[gone] Hermann Klecker
13.08.2010
Original von dwf ---> foto|werk
...

mich wundert eben immer noch das einige webseiten ohne impressum sind.
...


Mich wundert das nicht, da es Webseiten gibt, die keines brauchen.


Kann man aber im TMG nachlesen. Ist in so ner Art Deutsch verfasst. Jeder siebenjährige sollte das vorlesen können.
13.08.2010
Meine Ansichten sind nicht falsch, daher ist das OK. Ich bin Admin von zig Onlineshops und zig Webseiten und auch verantwortlich für die Gesetzlichkeit. Wenn was falsch ist hab ich die Arschkarte. Daher guck ich mich genug um. Du musst mir nicht glauben, mir ist das relativ egal was du machst.

Zu 1. Das ist sicherlich eine Frage des Aufwandes, aber es gibt rechtliche Möglichkeiten.
Zu 2. Ich habe nie was mit .com erwähnt. Die Impressumspflicht hat nichts mit der Domainendung zu tun, absolut nichts.

Wenn du Wikipedia vertraust ist das deine Entscheidung. Den Anwälten die dich evtl abmahnen ist Wikipedia aber mehr als egal.


Original von Hermann Klecker
[quote]Original von ScharfGestellt
...
Das ist Schwachsinn


Sag mal, kannst Du das nicht etwas feiner ausdrücken?


Das wirkt dann nach aussen auch nicht so peinlich, wenn man im Verlauf der Diskussion feststellt, daß Deine Ansicht inkorrekt ist.



Um aber auf die Sachebene zurück zu kommen, erkläre doch bitte ...

1. Wie Du z.B. bei einem Unternehmen im Kongo das deutsche Telemediengesetz durchsetzt und den dort zuständigen Richtern erkärst, daß es einschlägig sei.

2. Wo im TMG das mit der .com Domain geschrieben steht oder woraus es abgeleitet wird.



Übrigens ist Wikipedia nicht schlechter als jede andere Seite, deren Inhalt man glauben muß oder nicht. Eine Seite, an der viele mitwirken ist für mich vertrauenswürdiger als eine Seite eines einzelnenn vermeintlichen Fachmanns.[/quote]
[gone] Hermann Klecker
13.08.2010
Original von ScharfGestellt
Meine Ansichten sind nicht falsch, daher ist das OK. Ich bin Admin von zig Onlineshops und zig Webseiten und auch verantwortlich für die Gesetzlichkeit. Wenn was falsch ist hab ich die Arschkarte.


Nein. Wenn Du die Ansicht vertrittst, ein Impressum müsse immer, dann hast Du keine Arschkarte gezogen. Denn selbst, wenn Du damit falsch liegst, würdest Du trotzdem alles ricihtig machen. Denn es ist nicht verboten, ein Impressum zu pflegen, auch wenn keine Verpflichtung dazu besteht.

Bei Onlinejobs würde ich aber recht sicher von einer Impressumpflicht ausgehen.


Bis auf eine gewisse Respektlosigkeit Deinen Diskussionspartnern gegenüber machst Du also alles richtig.
13.08.2010
1. Ich habe nicht gesagt Immer. Aber sobald man eine Webseite hat die Inhalte hat und nicht zB. nur für die Familie durch ein Passwort zugänglich ist, muss ein Impressum rein. Alles andere sorgt für Abmahnungen durch Anwälte.
2. Ich bin nicht respektlos, ich finds nur nicht gerade schön wie in diesem Thread soviel Leute Sachen schreiben die schlicht falsch sind und anderen Leuten die drauf hören teuer zu stehen kommen können. Bei Rechtsthemen sollte man genau wissen was man schreibt, sonst ist es besser nichts zu schreiben. Das kapieren hier leider wenige.


Original von Hermann Klecker
[quote]Original von ScharfGestellt
Meine Ansichten sind nicht falsch, daher ist das OK. Ich bin Admin von zig Onlineshops und zig Webseiten und auch verantwortlich für die Gesetzlichkeit. Wenn was falsch ist hab ich die Arschkarte.


Nein. Wenn Du die Ansicht vertrittst, ein Impressum müsse immer, dann hast Du keine Arschkarte gezogen. Denn selbst, wenn Du damit falsch liegst, würdest Du trotzdem alles ricihtig machen. Denn es ist nicht verboten, ein Impressum zu pflegen, auch wenn keine Verpflichtung dazu besteht.

Bei Onlinejobs würde ich aber recht sicher von einer Impressumpflicht ausgehen.


Bis auf eine gewisse Respektlosigkeit Deinen Diskussionspartnern gegenüber machst Du also alles richtig.[/quote]

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