Impressumspflicht 184
14.08.2010
Original von Darkman
Ahoi,
mal eine Anmerkung, da ich das Gefuehl habe, hier liegt die eigentliche Problematik:
Es ist relevant *WER* die Seite betreut, nicht *wo* sie liegt oder unter *welcher* Adresse sie erreichbar ist.
Ich bin als deutscher Staatsbuerger den deutschen Gesetzen unterworfen, soll heissen: wenn ich eine Webseite pflege, muss ich i.d.R. ein Impressum haben.
Woraus geht das hervor?
Mal angenommen, dass eine Bürgerin eines Landes, wo das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit verboten ist, in ein strenges islamisches Land verreist. Trägt sie dort eine Burka, so verstößt sie gegen ein Gesetz ihres Landes - trägt sie keine, droht die Steinigung - noch bevor sie sich auf heimatliches Recht berufen kann. Natürlich ist das aus anderen Gründen nicht vergleichbar, da der Aufenthaltsort eine ganz andere Rolle spielt.
Außerdem: Du schreibst von "Betreuung" einer Webseite. Die Betreuung muss ja nicht zwingend vom "Nutznießer" einer Seite vorgenommen werden. Viele von uns nutzen ja auch Subdomains, was bei ".de.vu" anfängt und bei der MK-Homepage aufhört. Gerade bei ersterem dürfte die Lage sehr kompliziert sein.
#82Report
14.08.2010
Moin,
Woraus geht das hervor?[/quote]
Was jetzt genau?
Du hast damit auch ein Problem gefunden, mit dem viele Menschen, vorallem aber Politiker und Rechtevertreter nicht klar kommen. Das Internet kennt i.d.R. erstmal keine Landesgrenzen, sondern es ist als Medium "ueberall". Nichts desto: selbstverstaendlich gilt auch die Gesetzgebung eines Landes in dem ich mich aufhalte fuer mich. Genauso auch im Internet. Wenn ich meine Webseite in USA hoste, muss ich mein Angebot dort so gestalten, das es nicht gegen amerikanisches Gesetz verstoesst. Falls doch kann mich ein dort ansaessiger entsprechend belangen. Desweiteren gelten fuer mich aber auch die lokalen Gesetze, denn hier halte ich mich als "Betreiber" der Seite ja auf.
Trotzdem wirken Gesetze nicht "einfach" ueberall. Was ein Mensch in Timbuktu ins Internet stellt, kann deutschen Gesetzen relativ scheiss egal sein, solang es nicht international gueltige Regelungen gibt, gegen die derjenige verstoesst. Andernfalls waer z.B. die Diskussion um das sog. "Stopp Schild gegen Kinderpornografie" nie aufgekommen... ist hier verboten, also kann ich doch auch einen Betreiber einer solchen Seite in Timbuktu verklagen, eh? ne, eben nicht. Wenns da legal ist, kann ich hier genau garnichts dagegen tun, daher der Ansatz (voellig hirnrissig) der Politik die Seite dann "fuer Deutsche" zu sperren.
Subdomain etc. ist in dem Fall garnicht so sehr relevant. Eine Webseite ist ein Inhalt, den ich ins Netz stelle und pflege.
Beispiel MK Homepage:
hier pflege ich einen Teil(!) einer Unterseite mit meinen Texten und Bildern. Diese muessen den Regeln der MK entsprechen. Aus diesem Grund sind die MK Regeln teilweise auch etwas schaerfer, als die aktuellen Gesetze. Tritt jetzt eine Rechteverletzung auf, wird als erster Henrik angesprochen. Dieser kann aber klar benennen das der bemaengelte Content nicht von Ihm, sondern einem Nutzer eingestellt wurde. Laesst sich dieser jetzt nicht eindeutig ermitteln, wird Hendrik max. dazu verpflichtet das Problem zu beheben und fuer die Zukunft, soweit moeglich, zu unterbinden. Damit ist das Thema erstmal durch. Findet man den Verantwortlichen muss dieser ggfs. mit der Rechteverletzung o.ae. "klarkommen". Daher ist ein Impressum hier nicht zwingend notwendig, da nicht einfach "wild" Content angeboten wird. Wer allerdings Payshootings anbietet, sollte sich immer im klaren darueber sein, das eine fehlende Anbieterkennzeichnung Konsequenzen haben kann.
Beispiel "fotograf.de.vu":
Hierbei wird einer Person eine Webadresse ueberlassen, dahinter wird i.d.R. eine Webseite aufgebaut (von der Person! NICHT vom Anbieter der Adresse!) und diese ist, sofern deutschem Gesetz unterliegend weil deutscher Admin, sehr wohl Impressumspflichtig. Wenn keins Angegeben ist, kann der Anwalt die Betreiber der Domain de.vu kontaktieren und auf herrausgabe der Daten pochen. Die Betreiber selbst werden entweder entsprechende Daten liefern koennen, oder nicht. Falls nicht ist analog zu Hendrik das erstmal nicht ihr Problem. Haeuft sich das und koennen Sie das nicht unterbinden, gilt irgendwann die Mitstoererhaftung.
Als Betreiber koennen aber in der Tat durchaus 2 Personen auftreten: einmal derjenige, der die Seite erstellt, pflegt, whatever. Und einmal derjenige, der "dahinter" das Geschaeft betreibt. Letzterer ist nach TMD usw. verpflichtet sich zu "zeigen". Deswegen gibt es oftmals die Versuche einen "Strohmann" dazwischen zu haben, wie z.B. im Zitierten Urteil von ScharfGestellt. Das entbindet aber eben NICHT von der Kennzeichnungspflicht. Schon garnicht bei in Deutschland oder von Deutschen gehosteten Seiten.
Ich hoff das is nun klar genug ;)
Und nochwas: PRIVAT ENTBINDET NICHT VON DER IMPRESSUMSPFLICHT. Ich weiss nicht, warum das immer wieder gepushed wird, es ist schlicht falsch. Wers nicht glaubt frage bitte direkt beim BJM an oder einem Anwalt. Nur sehr sehr wenige Faelle sind wirklich davon freigestellt...
In diesem Sinne,
Darkman
Original von S. Eckhardt
[quote]Original von Darkman
Ahoi,
mal eine Anmerkung, da ich das Gefuehl habe, hier liegt die eigentliche Problematik:
Es ist relevant *WER* die Seite betreut, nicht *wo* sie liegt oder unter *welcher* Adresse sie erreichbar ist.
Ich bin als deutscher Staatsbuerger den deutschen Gesetzen unterworfen, soll heissen: wenn ich eine Webseite pflege, muss ich i.d.R. ein Impressum haben.
Woraus geht das hervor?[/quote]
Was jetzt genau?
Original von S. Eckhardt
Mal angenommen, dass eine Bürgerin eines Landes, wo das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit verboten ist, in ein strenges islamisches Land verreist. Trägt sie dort eine Burka, so verstößt sie gegen ein Gesetz ihres Landes - trägt sie keine, droht die Steinigung - noch bevor sie sich auf heimatliches Recht berufen kann. Natürlich ist das aus anderen Gründen nicht vergleichbar, da der Aufenthaltsort eine ganz andere Rolle spielt.
Du hast damit auch ein Problem gefunden, mit dem viele Menschen, vorallem aber Politiker und Rechtevertreter nicht klar kommen. Das Internet kennt i.d.R. erstmal keine Landesgrenzen, sondern es ist als Medium "ueberall". Nichts desto: selbstverstaendlich gilt auch die Gesetzgebung eines Landes in dem ich mich aufhalte fuer mich. Genauso auch im Internet. Wenn ich meine Webseite in USA hoste, muss ich mein Angebot dort so gestalten, das es nicht gegen amerikanisches Gesetz verstoesst. Falls doch kann mich ein dort ansaessiger entsprechend belangen. Desweiteren gelten fuer mich aber auch die lokalen Gesetze, denn hier halte ich mich als "Betreiber" der Seite ja auf.
Trotzdem wirken Gesetze nicht "einfach" ueberall. Was ein Mensch in Timbuktu ins Internet stellt, kann deutschen Gesetzen relativ scheiss egal sein, solang es nicht international gueltige Regelungen gibt, gegen die derjenige verstoesst. Andernfalls waer z.B. die Diskussion um das sog. "Stopp Schild gegen Kinderpornografie" nie aufgekommen... ist hier verboten, also kann ich doch auch einen Betreiber einer solchen Seite in Timbuktu verklagen, eh? ne, eben nicht. Wenns da legal ist, kann ich hier genau garnichts dagegen tun, daher der Ansatz (voellig hirnrissig) der Politik die Seite dann "fuer Deutsche" zu sperren.
Original von S. Eckhardt
Außerdem: Du schreibst von "Betreuung" einer Webseite. Die Betreuung muss ja nicht zwingend vom "Nutznießer" einer Seite vorgenommen werden. Viele von uns nutzen ja auch Subdomains, was bei ".de.vu" anfängt und bei der MK-Homepage aufhört. Gerade bei ersterem dürfte die Lage sehr kompliziert sein.
Subdomain etc. ist in dem Fall garnicht so sehr relevant. Eine Webseite ist ein Inhalt, den ich ins Netz stelle und pflege.
Beispiel MK Homepage:
hier pflege ich einen Teil(!) einer Unterseite mit meinen Texten und Bildern. Diese muessen den Regeln der MK entsprechen. Aus diesem Grund sind die MK Regeln teilweise auch etwas schaerfer, als die aktuellen Gesetze. Tritt jetzt eine Rechteverletzung auf, wird als erster Henrik angesprochen. Dieser kann aber klar benennen das der bemaengelte Content nicht von Ihm, sondern einem Nutzer eingestellt wurde. Laesst sich dieser jetzt nicht eindeutig ermitteln, wird Hendrik max. dazu verpflichtet das Problem zu beheben und fuer die Zukunft, soweit moeglich, zu unterbinden. Damit ist das Thema erstmal durch. Findet man den Verantwortlichen muss dieser ggfs. mit der Rechteverletzung o.ae. "klarkommen". Daher ist ein Impressum hier nicht zwingend notwendig, da nicht einfach "wild" Content angeboten wird. Wer allerdings Payshootings anbietet, sollte sich immer im klaren darueber sein, das eine fehlende Anbieterkennzeichnung Konsequenzen haben kann.
Beispiel "fotograf.de.vu":
Hierbei wird einer Person eine Webadresse ueberlassen, dahinter wird i.d.R. eine Webseite aufgebaut (von der Person! NICHT vom Anbieter der Adresse!) und diese ist, sofern deutschem Gesetz unterliegend weil deutscher Admin, sehr wohl Impressumspflichtig. Wenn keins Angegeben ist, kann der Anwalt die Betreiber der Domain de.vu kontaktieren und auf herrausgabe der Daten pochen. Die Betreiber selbst werden entweder entsprechende Daten liefern koennen, oder nicht. Falls nicht ist analog zu Hendrik das erstmal nicht ihr Problem. Haeuft sich das und koennen Sie das nicht unterbinden, gilt irgendwann die Mitstoererhaftung.
Als Betreiber koennen aber in der Tat durchaus 2 Personen auftreten: einmal derjenige, der die Seite erstellt, pflegt, whatever. Und einmal derjenige, der "dahinter" das Geschaeft betreibt. Letzterer ist nach TMD usw. verpflichtet sich zu "zeigen". Deswegen gibt es oftmals die Versuche einen "Strohmann" dazwischen zu haben, wie z.B. im Zitierten Urteil von ScharfGestellt. Das entbindet aber eben NICHT von der Kennzeichnungspflicht. Schon garnicht bei in Deutschland oder von Deutschen gehosteten Seiten.
Ich hoff das is nun klar genug ;)
Und nochwas: PRIVAT ENTBINDET NICHT VON DER IMPRESSUMSPFLICHT. Ich weiss nicht, warum das immer wieder gepushed wird, es ist schlicht falsch. Wers nicht glaubt frage bitte direkt beim BJM an oder einem Anwalt. Nur sehr sehr wenige Faelle sind wirklich davon freigestellt...
In diesem Sinne,
Darkman
#83Report
14.08.2010
Ach, ich hab die letzten Seiten jetzt nicht mehr gelesen, nur noch das, was unmittelbar auf meinen letzten Beitrag folgte... & ich finde es schon witzig, wie einige Leute (scharfsteller) sich aufführen (obwohl sie Unrecht haben)... :)
Mit Impressum macht man nichts falsch, ohne Impressum kann es teuer werden. So einfach ist das. Dass diese Gesetze nicht zwangläufig sinnvoll sind, steht auf einem andren Blatt.
Mit Impressum macht man nichts falsch, ohne Impressum kann es teuer werden. So einfach ist das. Dass diese Gesetze nicht zwangläufig sinnvoll sind, steht auf einem andren Blatt.
#84Report
[gone] wishmasterIN
14.08.2010
ich versteh euer problem nicht - ein impressum ist sowas von sinnlos.
es gibt whois.ch da kann ich in der schweiz jeweils den besitzer, den technischen zuständigen und den hoster feststellen.
bei deutschen sogar noch telefon und email - was ich jetzt erlich gesagt von mir nicht drin haben möchte - spam lässt grüssen?
durch diese kleine seite erübrigt sich ein impressum für mich, ausser ich betreibe eine zbsp community und will auf dinge hinweisen wie rechte und pflichten von dritten.
aber ja das internet leben der schweizer ist schön :D
wir brauchen keine doofen impressum, wir dürfen musik downloaden bis die festplatte raucht und das alles ist legal und wunderbar :D in dem sinne: danke lieber staat, it's great to be here.
toll kümmert ihr euch um andere dinge, wie uns bürgern das leben schwer zu machen. zbsp um die deutsche regierung, die versucht uns das leben schwer zu machen.
es gibt whois.ch da kann ich in der schweiz jeweils den besitzer, den technischen zuständigen und den hoster feststellen.
bei deutschen sogar noch telefon und email - was ich jetzt erlich gesagt von mir nicht drin haben möchte - spam lässt grüssen?
durch diese kleine seite erübrigt sich ein impressum für mich, ausser ich betreibe eine zbsp community und will auf dinge hinweisen wie rechte und pflichten von dritten.
aber ja das internet leben der schweizer ist schön :D
wir brauchen keine doofen impressum, wir dürfen musik downloaden bis die festplatte raucht und das alles ist legal und wunderbar :D in dem sinne: danke lieber staat, it's great to be here.
toll kümmert ihr euch um andere dinge, wie uns bürgern das leben schwer zu machen. zbsp um die deutsche regierung, die versucht uns das leben schwer zu machen.
Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
Ach, ich hab die letzten Seiten jetzt nicht mehr gelesen, nur noch das, was unmittelbar auf meinen letzten Beitrag folgte... & ich finde es schon witzig, wie einige Leute (scharfsteller) sich aufführen (obwohl sie Unrecht haben)... :)
Mit Impressum macht man nichts falsch, ohne Impressum kann es teuer werden. So einfach ist das. Dass diese Gesetze nicht zwangläufig sinnvoll sind, steht auf einem andren Blatt.
#85Report
14.08.2010
Find einen Punkt auf wo ich unrecht habe. Du wirst keinen finden. Alles was ich geschrieben habe kann ich mit Urteilen und Gesetzen belegen. Basta
Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
Ach, ich hab die letzten Seiten jetzt nicht mehr gelesen, nur noch das, was unmittelbar auf meinen letzten Beitrag folgte... & ich finde es schon witzig, wie einige Leute (scharfsteller) sich aufführen (obwohl sie Unrecht haben)... :)
Mit Impressum macht man nichts falsch, ohne Impressum kann es teuer werden. So einfach ist das. Dass diese Gesetze nicht zwangläufig sinnvoll sind, steht auf einem andren Blatt.
#86Report
14.08.2010
Es tut mir leid, das ist, wie ich hier bereits geschrieben hatte schlicht und ergreifend Unsinn und falsch.
Nochmal für dich. Rundfunkstaatsvertrag Deutschland. Aktuelle Fassung und rechtlich bindend:
Eine private Seite ohne Impressum ist nur für den familiären Bereich möglich. Also wenn eine Seite zB. durch ein Passwort komplett geschützt ist, welches nur Mitglieder der Familie haben. Ansonsten gilt §55 wie oben zitiert.
Nochmal für dich. Rundfunkstaatsvertrag Deutschland. Aktuelle Fassung und rechtlich bindend:
§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Eine private Seite ohne Impressum ist nur für den familiären Bereich möglich. Also wenn eine Seite zB. durch ein Passwort komplett geschützt ist, welches nur Mitglieder der Familie haben. Ansonsten gilt §55 wie oben zitiert.
Original von DiVo - 1 Tag
2. Privatpersonen müssen gar nichts
LG DiVo
#87Report
14.08.2010
gilt eine Seite wie hier in der modelkartei als "website" und heisst das im Klartext, das diese mit
Name, Adresse, Telefonnummer, etc geführt werden muss?
Name, Adresse, Telefonnummer, etc geführt werden muss?
#88Report
14.08.2010
Original von wishmasterIN
ich versteh euer problem nicht - ein impressum ist sowas von sinnlos.
Sinnlos ja, aber gesetzlich vorgeschrieben hier in Deutschland. ;)
OK, scharfgstellt, such mal den Gesetzestext von wegen "an Deutsche gerichtet". :D
Original von Esther Ginolas
gilt eine Seite wie hier in der modelkartei als "website" und heisst das im Klartext, das diese mit
Name, Adresse, Telefonnummer, etc geführt werden muss?
Klar. Ist ja auch der Fall. :)
#89Report
14.08.2010
LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
Zum nachlesen in kurz:
http://www.internet4jurists.at/e-commerce/impressum1a.htm
7ter Absatz von unten
und andere...
Sinnlos ja, aber gesetzlich vorgeschrieben hier in Deutschland. ;)
OK, scharfgstellt, such mal den Gesetzestext von wegen "an Deutsche gerichtet". :D
Klar. Ist ja auch der Fall. :)[/quote]
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
Zum nachlesen in kurz:
http://www.internet4jurists.at/e-commerce/impressum1a.htm
7ter Absatz von unten
und andere...
Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
[quote]Original von wishmasterIN
ich versteh euer problem nicht - ein impressum ist sowas von sinnlos.
Sinnlos ja, aber gesetzlich vorgeschrieben hier in Deutschland. ;)
OK, scharfgstellt, such mal den Gesetzestext von wegen "an Deutsche gerichtet". :D
Original von Esther Ginolas
gilt eine Seite wie hier in der modelkartei als "website" und heisst das im Klartext, das diese mit
Name, Adresse, Telefonnummer, etc geführt werden muss?
Klar. Ist ja auch der Fall. :)[/quote]
#90Report
14.08.2010
Original von Esther Ginolas
gilt eine Seite wie hier in der modelkartei als "website" und heisst das im Klartext, das diese mit
Name, Adresse, Telefonnummer, etc geführt werden muss?
Das ist ein Profil und keine eigene Website.
#91Report
14.08.2010
Original von ScharfGestellt
LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
und andere...
1. Bitte zitiere mich sinnvoll - d.h. nicht alles & somit auch das, worauf du dich nicht beziehst.
2. GESETZestexte, bitte. & das, was du da schriebst, gibt alleine sowieso keine Informationen.
#92Report
14.08.2010
Original von Satyr [GothicModels.net]
[quote]Original von Esther Ginolas
gilt eine Seite wie hier in der modelkartei als "website" und heisst das im Klartext, das diese mit
Name, Adresse, Telefonnummer, etc geführt werden muss?
Das ist ein Profil und keine eigene Website.[/quote]
Oh, ich hatte mich leicht verlesen, sorry. Ja, ein einzelnes Profil innerhalb dieser Seite gilt nicht als eigenständige Website! Nur die MK an sich braucht natürlich ein Impressum.
#93Report
14.08.2010
Ich habe dir eines von vielen Urteilen aufgeführt. Suchen kannst du den Rest alleine..
1. Bitte zitiere mich sinnvoll - d.h. nicht alles & somit auch das, worauf du dich nicht beziehst.
2. GESETZestexte, bitte. & das, was du da schriebst, gibt alleine sowieso keine Informationen.[/quote]
Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
[quote]Original von ScharfGestellt
LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
und andere...
1. Bitte zitiere mich sinnvoll - d.h. nicht alles & somit auch das, worauf du dich nicht beziehst.
2. GESETZestexte, bitte. & das, was du da schriebst, gibt alleine sowieso keine Informationen.[/quote]
#94Report
14.08.2010
Was ist denn sooo schlimm dran, einfach ohne langes Rumgepopele eine stinknormales Impressum zu haben, das alles enthält, das gesetzlich gefordert ist - selbst dann, wenn man vielleicht aus irgendeiner trickreichen Argumentation heraus eine der gemachten Angaben auch hätte weglassen dürfen?
Ich finde nicht, dass im in Deutschland vorgeschriebenen Impressum was "Schlimmes" drin steht. Wenn ich nicht will, dass man meine Bilder mir als Person zuordnen kann, dann zeige ich sie eben auch nicht im Internet - basta!
Ich finde nicht, dass im in Deutschland vorgeschriebenen Impressum was "Schlimmes" drin steht. Wenn ich nicht will, dass man meine Bilder mir als Person zuordnen kann, dann zeige ich sie eben auch nicht im Internet - basta!
#95Report
14.08.2010
Original von ScharfGestellt
Ich habe dir eines von vielen Urteilen aufgeführt. Suchen kannst du den Rest alleine..
[quote]Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
[quote]Original von ScharfGestellt
LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
und andere...
1. Bitte zitiere mich sinnvoll - d.h. nicht alles & somit auch das, worauf du dich nicht beziehst.
2. GESETZestexte, bitte. & das, was du da schriebst, gibt alleine sowieso keine Informationen.[/quote][/quote]
Langsam wird's albern. ;)
#96Report
14.08.2010
Original von KlausMangold
Was ist denn sooo schlimm dran, einfach ohne langes Rumgepopele eine stinknormales Impressum zu haben, das alles enthält, das gesetzlich gefordert ist - selbst dann, wenn man vielleicht aus irgendeiner trickreichen Argumentation heraus eine der gemachten Angaben auch hätte weglassen dürfen?
Ich finde nicht, dass im in Deutschland vorgeschriebenen Impressum was "Schlimmes" drin steht. Wenn ich nicht will, dass man meine Bilder mir als Person zuordnen kann, dann zeige ich sie eben auch nicht im Internet - basta!
Ich glaube, was viele Leute daran so schlimm finden, ist die Tatsache, dass jeder Depp, ohne viel Ahnung von irgendwas wie z.B. whois haben zu müssen, bei einem Sturm klingeln kann. Oder Telefonterror machen kann. Was natürlich nicht so schön ist!
#97Report
14.08.2010
Ja, für dich. Ich habe dir eins von vielen Urteilen aufgeführt in denen ein Ausländischer Anbieter der auf dem deutschen Markt agiert zur Angabe eines vollständigen Impressums laut §6 TDG und §1 UWG verpflichtet wird.
Kapier es, oder lass es. Du behauptest ich laber dummes Zeug ohne einen Beleg von dir. Ich gebe dir einen Beleg das ich Recht habe. Den REst kannst du selber suchen, ich bin nicht dein Raussucher.
1. Bitte zitiere mich sinnvoll - d.h. nicht alles & somit auch das, worauf du dich nicht beziehst.
2. GESETZestexte, bitte. & das, was du da schriebst, gibt alleine sowieso keine Informationen.[/quote][/quote]
Langsam wird's albern. ;)[/quote]
Kapier es, oder lass es. Du behauptest ich laber dummes Zeug ohne einen Beleg von dir. Ich gebe dir einen Beleg das ich Recht habe. Den REst kannst du selber suchen, ich bin nicht dein Raussucher.
Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
[quote]Original von ScharfGestellt
Ich habe dir eines von vielen Urteilen aufgeführt. Suchen kannst du den Rest alleine..
[quote]Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
[quote]Original von ScharfGestellt
LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
und andere...
1. Bitte zitiere mich sinnvoll - d.h. nicht alles & somit auch das, worauf du dich nicht beziehst.
2. GESETZestexte, bitte. & das, was du da schriebst, gibt alleine sowieso keine Informationen.[/quote][/quote]
Langsam wird's albern. ;)[/quote]
#98Report
14.08.2010
Original von ScharfGestellt
Ja, für dich. Ich habe dir eins von vielen Urteilen aufgeführt in denen ein Ausländischer Anbieter der auf dem deutschen Markt agiert zur Angabe eines vollständigen Impressums laut §6 TDG und §1 UWG verpflichtet wird.
Kapier es, oder lass es. Du behauptest ich laber dummes Zeug ohne einen Beleg von dir. Ich gebe dir einen Beleg das ich Recht habe. Den REst kannst du selber suchen, ich bin nicht dein Raussucher.
Da du immer so schnell antwortest, verzeihe ich dir, meine Sachen nur halb gelesen zu haben - & die miese Rechtschreibung... ;)
#99Report
14.08.2010
Ich hab alles gelesen, du scheinst nur nicht alles zu verstehen..
Frag nen Anwalt der wird dir für viel Geld das bestätigen was ich hier aufführe. Ansonsten viel Spaß noch.
Da du immer so schnell antwortest, verzeihe ich dir, meine Sachen nur halb gelesen zu haben - & die miese Rechtschreibung... ;)[/quote]
Frag nen Anwalt der wird dir für viel Geld das bestätigen was ich hier aufführe. Ansonsten viel Spaß noch.
Original von Ann Teegen {Bittersuesz}
[quote]Original von ScharfGestellt
Ja, für dich. Ich habe dir eins von vielen Urteilen aufgeführt in denen ein Ausländischer Anbieter der auf dem deutschen Markt agiert zur Angabe eines vollständigen Impressums laut §6 TDG und §1 UWG verpflichtet wird.
Kapier es, oder lass es. Du behauptest ich laber dummes Zeug ohne einen Beleg von dir. Ich gebe dir einen Beleg das ich Recht habe. Den REst kannst du selber suchen, ich bin nicht dein Raussucher.
Da du immer so schnell antwortest, verzeihe ich dir, meine Sachen nur halb gelesen zu haben - & die miese Rechtschreibung... ;)[/quote]
#100Report
Topic has been closed
Das ist ja alles schön und gut. Ich glaube sogar, dass das jeder versteht. Aber wer von uns kann jetzt einen Amateurfotografen, der ausschließlich TFP-Shootings macht, richtig einsortieren? Das ist doch der springende Punkt. Mal abgesehen davon, dass viele die Aufstellung der Daten unter 1. (wenn denn überhaupt richtig) schlicht nicht machen könnten, da nicht vorhanden.