Impressumspflicht 184
[gone] wishmasterIN
13.08.2010
also ich hab keines und lebe noch xD
und auf unserer tollen gesetzes artikel website steht nur was von medienunternhmen.
bin ich nicht xD
und auf unserer tollen gesetzes artikel website steht nur was von medienunternhmen.
bin ich nicht xD
#42Report
13.08.2010
Na dann lass ich dich mal in deinem Glauben das du Recht hast..
Eine Abmahnung kostet in D meist so 600-1200€, wenn dir dein Dickkopf das wert ist mach mal :-)
Eine Abmahnung kostet in D meist so 600-1200€, wenn dir dein Dickkopf das wert ist mach mal :-)
Original von wishmasterIN
also ich hab keines und lebe noch xD
und auf unserer tollen gesetzes artikel website steht nur was von medienunternhmen.
bin ich nicht xD
#43Report
[gone] wishmasterIN
13.08.2010
tut mir ja leid aber ich bin schweizer.
meine website ist teils auch in englisch verfasst - muss ich mich jetzt auch noch ans amerikanische, britische, deutsche, österreichische und australische recht halten nur weil die da meine website verstehen.
wohl eher nicht ;)
meine website ist teils auch in englisch verfasst - muss ich mich jetzt auch noch ans amerikanische, britische, deutsche, österreichische und australische recht halten nur weil die da meine website verstehen.
wohl eher nicht ;)
Original von ScharfGestellt[/quote]
Na dann lass ich dich mal in deinem Glauben das du Recht hast..
Eine Abmahnung kostet in D meist so 600-1200€, wenn dir dein Dickkopf das wert ist mach mal :-)
[quote]Original von wishmasterIN
also ich hab keines und lebe noch xD
und auf unserer tollen gesetzes artikel website steht nur was von medienunternhmen.
bin ich nicht xD
#44Report
13.08.2010
Kommt auf die Gesetze der Länder an. Unwissenheit oder Faulheit schützt aber bekanntlich nicht vor Strafe. Ist dein Ding.
#45Report
[gone] wishmasterIN
13.08.2010
klar wenn sich da jeder dran halten würde. wohl eher nicht.
ausserdem sind die deutschen die einzigen, die da doof tun.
es kommt mir echt so vor als hätten eure behörden keine wichtigeren probleme als den kleinen bürger zu quälen und ihm das geld aus der tasche zu ziehen.
heut zu tage hat jeder schweizer durchschnittlich 3 domain name registriert also auch etwas soviele webseiten. ich will ja nicht wissen wieviele sich davon ans deutsche recht halten.
muss ich jetzt meinem hosting anbieter schreiben er soll bitte den zugang zu meiner website für deutsche IP sperren xD
ausserdem sind die deutschen die einzigen, die da doof tun.
es kommt mir echt so vor als hätten eure behörden keine wichtigeren probleme als den kleinen bürger zu quälen und ihm das geld aus der tasche zu ziehen.
heut zu tage hat jeder schweizer durchschnittlich 3 domain name registriert also auch etwas soviele webseiten. ich will ja nicht wissen wieviele sich davon ans deutsche recht halten.
muss ich jetzt meinem hosting anbieter schreiben er soll bitte den zugang zu meiner website für deutsche IP sperren xD
Original von ScharfGestellt
Kommt auf die Gesetze der Länder an. Unwissenheit oder Faulheit schützt aber bekanntlich nicht vor Strafe. Ist dein Ding.
#46Report
13.08.2010
Original von wishmasterIN
es kommt mir echt so vor als hätten eure behörden keine wichtigeren probleme als den kleinen bürger zu quälen und ihm das geld aus der tasche zu ziehen.
Fast richtig.
Es sind nicht die deutschen Behörden, sondern die deutschen Politiker, und viele parasitäre deutsche Interessensgruppen die mit den Politikern gemeisame Sache machen.
Ihr Schweizer habts da besser.
#47Report
[gone] T..
13.08.2010
Original von ScharfGestellt
Bei Rechtsthemen sollte man genau wissen was man schreibt, sonst ist es besser nichts zu schreiben. Das kapieren hier leider wenige.
Völlig richtig. Deshalb solltest du dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Tobi
#48Report
13.08.2010
Schade, dass hier so viele ihre starken Behauptungen nicht begründen bzw. belegen können.
Besonders würde mich interessieren, wie man deutsche Gesetze im fernsten Ausland durchsetzen will. Gerade bei einem fehlenden Impressum auf einer in deutsch gehaltenen Seite aus Vanuatu (.vu) oder Tokelau (.tk) würde mich auch einmal interessieren, wohin die Abmahnungen geschickt werden.
Umgekehrt: Wer eine .de Seite besitzt, kann ohne weiteres Risiko seine Daten in einem Impressum eintragen. Die Daten sind nämlich sowieso bei der Denic einsehbar.
Besonders würde mich interessieren, wie man deutsche Gesetze im fernsten Ausland durchsetzen will. Gerade bei einem fehlenden Impressum auf einer in deutsch gehaltenen Seite aus Vanuatu (.vu) oder Tokelau (.tk) würde mich auch einmal interessieren, wohin die Abmahnungen geschickt werden.
Umgekehrt: Wer eine .de Seite besitzt, kann ohne weiteres Risiko seine Daten in einem Impressum eintragen. Die Daten sind nämlich sowieso bei der Denic einsehbar.
#49Report
13.08.2010
Original von ScharfGestellt
Na das Gerichtsurteile eigentlich nie allgemeinverbindlich sind (es sei denn sie werden als solche ausdrücklich ausgesprochen) sollte einem die Allgemeinbildung sagen.
Und die Regel zum Impressum ist doch ganz einfach und in einem Satz erklärbar:
Du hast in Deutschland eine Internetseite und auf dieser befinden sich regelmäßig oder unregelmäßig aktualisierte Inhalte: Du brauchst ein Impressum wenn du Ärger aus dem Weg gehen willst:-)
Leider ein Gerücht ohne festen Wohnsitz. Im Gesetz steht:
§ 5 TMG:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt
#50Report
13.08.2010
Ich weiß schon was ich schreibe.. Wenn du nur nen sinnlosen Satz schreiben willst ohne Argumente zu nennen dann hast du das wunderbar geschafft :-)
Völlig richtig. Deshalb solltest du dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Tobi[/quote]
Original von Tobias JM
[quote]Original von ScharfGestellt
Bei Rechtsthemen sollte man genau wissen was man schreibt, sonst ist es besser nichts zu schreiben. Das kapieren hier leider wenige.
Völlig richtig. Deshalb solltest du dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Tobi[/quote]
#51Report
13.08.2010
Schön wie du zitieren kannst :-) Bringt aber nichts.. Das ist so ein schöner Fall von: Willst unbedingt was schreiben, hast aber nur wenig Ahnung. Es gibt nämlich auch noch den Rundfunkstaatsvertrag, der auch Gültigkeit hat.
Noch nen Besserwissenkommentar? :-)
Leider ein Gerücht ohne festen Wohnsitz. Im Gesetz steht:
§ 5 TMG:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt[/quote]
§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Noch nen Besserwissenkommentar? :-)
Original von Ralf S
[quote]Original von ScharfGestellt
Na das Gerichtsurteile eigentlich nie allgemeinverbindlich sind (es sei denn sie werden als solche ausdrücklich ausgesprochen) sollte einem die Allgemeinbildung sagen.
Und die Regel zum Impressum ist doch ganz einfach und in einem Satz erklärbar:
Du hast in Deutschland eine Internetseite und auf dieser befinden sich regelmäßig oder unregelmäßig aktualisierte Inhalte: Du brauchst ein Impressum wenn du Ärger aus dem Weg gehen willst:-)
Leider ein Gerücht ohne festen Wohnsitz. Im Gesetz steht:
§ 5 TMG:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt[/quote]
§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
#52Report
13.08.2010
Ahoi,
mal eine Anmerkung, da ich das Gefuehl habe, hier liegt die eigentliche Problematik:
Es ist relevant *WER* die Seite betreut, nicht *wo* sie liegt oder unter *welcher* Adresse sie erreichbar ist.
Ich bin als deutscher Staatsbuerger den deutschen Gesetzen unterworfen, soll heissen: wenn ich eine Webseite pflege, muss ich i.d.R. ein Impressum haben. Die einzige Ausnahme ist, wenn es fuer "familiaere Zwecke" ist. Hierbei sollte man aber beachten, das ein Blog z.B. schon als nicht mehr familiaer ausgelegt werden kann, sondern als meinungsbildend (sofern nicht vor Zugriffen, z.B. durch User/Pass geschuetzt).
Daher empfiehlt das BJM (Bundesministerium fuer Justiz) jedem zur Sicherheit ein Impressum anzulegen.
Und nochmal: Das gilt nur fuer Leute, die diesem Gesetz unterliegen. Firmen im Ausland gehoeren i.d.R. *nicht* dazu. Ist auch relativ logisch, denn welche amerikanischen Gesetze finden z.B. hier Anwendung? Naaa? (Bitte keine Patente o.ae., die haben nen anderen Rahmen).
Also: wer deutschem Gesetz unterliegt, sollte(!) ein Impressum haben... wer das nicht moechte, sollte sich ernsthaft mit einem Anwalt in Verbindung setzen (gibt welche die das sehr guenstig pruefen) um einer deutlich teureren Abmahnung zu entgehen.
In diesem Sinne,
schoenes WE!
Darkman
mal eine Anmerkung, da ich das Gefuehl habe, hier liegt die eigentliche Problematik:
Es ist relevant *WER* die Seite betreut, nicht *wo* sie liegt oder unter *welcher* Adresse sie erreichbar ist.
Ich bin als deutscher Staatsbuerger den deutschen Gesetzen unterworfen, soll heissen: wenn ich eine Webseite pflege, muss ich i.d.R. ein Impressum haben. Die einzige Ausnahme ist, wenn es fuer "familiaere Zwecke" ist. Hierbei sollte man aber beachten, das ein Blog z.B. schon als nicht mehr familiaer ausgelegt werden kann, sondern als meinungsbildend (sofern nicht vor Zugriffen, z.B. durch User/Pass geschuetzt).
Daher empfiehlt das BJM (Bundesministerium fuer Justiz) jedem zur Sicherheit ein Impressum anzulegen.
Und nochmal: Das gilt nur fuer Leute, die diesem Gesetz unterliegen. Firmen im Ausland gehoeren i.d.R. *nicht* dazu. Ist auch relativ logisch, denn welche amerikanischen Gesetze finden z.B. hier Anwendung? Naaa? (Bitte keine Patente o.ae., die haben nen anderen Rahmen).
Also: wer deutschem Gesetz unterliegt, sollte(!) ein Impressum haben... wer das nicht moechte, sollte sich ernsthaft mit einem Anwalt in Verbindung setzen (gibt welche die das sehr guenstig pruefen) um einer deutlich teureren Abmahnung zu entgehen.
In diesem Sinne,
schoenes WE!
Darkman
#53Report
13.08.2010
Und wieder leider komplett falsch. Denn in diesem Fall greift zB auch das Deutsche Wettbewerbsrecht.
Sie auch hierzu:
LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
"Auch für im Ausland registrierten Teledienste-Anbieter besteht das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Daher müssen auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer offengelegt werden."
Auch hier nochmal die Bitte: Nur was schreiben von dem man es 100%ig weiß.
Sie auch hierzu:
LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
"Auch für im Ausland registrierten Teledienste-Anbieter besteht das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Daher müssen auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer offengelegt werden."
Auch hier nochmal die Bitte: Nur was schreiben von dem man es 100%ig weiß.
Original von Darkman
Und nochmal: Das gilt nur fuer Leute, die diesem Gesetz unterliegen. Firmen im Ausland gehoeren i.d.R. *nicht* dazu. Ist auch relativ logisch, denn welche amerikanischen Gesetze finden z.B. hier Anwendung? Naaa? (Bitte keine Patente o.ae., die haben nen anderen Rahmen).
#54Report
[gone] wishmasterIN
13.08.2010
whois gibts bei vielen domainen.
hier könnt ihr die domain eingeben und sehen wem sie gehört.
viel spass damit ;)
http://whois.ch/
hier könnt ihr die domain eingeben und sehen wem sie gehört.
viel spass damit ;)
http://whois.ch/
Original von S. Eckhardt
Schade, dass hier so viele ihre starken Behauptungen nicht begründen bzw. belegen können.
Besonders würde mich interessieren, wie man deutsche Gesetze im fernsten Ausland durchsetzen will. Gerade bei einem fehlenden Impressum auf einer in deutsch gehaltenen Seite aus Vanuatu (.vu) oder Tokelau (.tk) würde mich auch einmal interessieren, wohin die Abmahnungen geschickt werden.
Umgekehrt: Wer eine .de Seite besitzt, kann ohne weiteres Risiko seine Daten in einem Impressum eintragen. Die Daten sind nämlich sowieso bei der Denic einsehbar.
#55Report
13.08.2010
Ahoi,
Die bitte gebe ich mal spontan zurueck. Meines Kenntnissstands nach ging es bei dem von Dir zitierten Fall um eine Firma, die ihren "Hauptsitz" in GB hatte, eine Aussenstelle in FFM als "Vertretung" angegeben hat, aber bei der Vertretung weder deutsche (weil nicht vorhanden) noch eine britische Adresse etc. hinterlegt war. Das Ganze ist im Falle von Wettbewerbsrecht auch nur eine EU-Regelung... also auch hier ists essig mit "jeder muss".
Bin ich auf dem deutschen Markt taetig (vorallem wenn ich hier ansaessig bin!) muss(!) ich mich "Ausweisen". Wenn ein Asiate eine uebersetzte Seite fuer seine Eletronikartikel hat damits auch ein Deutscher lesen kann... dann vergiss Deine Einstellung mal schnell.
Also bitte, tu nicht so als waerst Du unantastbar. Du machst fuer Deinen Fall alles richtig und niemand wird Dir je vorwerfen das Du ein Impressum zuviel hast... aber nur weil Du gewissenhaft und nach eigenen, sicherlich guten, Regeln arbeitest, ist das noch lang nicht Gesetz.
Die Kernaussage der Diskussion jedoch bleibt: habt ihr euern Wohnsitz in .DE (oder der EU, just to be sure!), packt ein Impressum hin + gut is. Und glaubt nicht daran, nur weil eure Webseite nicht mit ".de" endet ist alles bene. Im Zweifel: IMPRESSUM HIN!
Und nun gut Nacht ;)
Original von ScharfGestellt
Und wieder leider komplett falsch. Denn in diesem Fall greift zB auch das Deutsche Wettbewerbsrecht.
Sie auch hierzu:
LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 28.03.2003
3-12 O 151/02
"Auch für im Ausland registrierten Teledienste-Anbieter besteht das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Daher müssen auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer offengelegt werden."
Auch hier nochmal die Bitte: Nur was schreiben von dem man es 100%ig weiß.
Die bitte gebe ich mal spontan zurueck. Meines Kenntnissstands nach ging es bei dem von Dir zitierten Fall um eine Firma, die ihren "Hauptsitz" in GB hatte, eine Aussenstelle in FFM als "Vertretung" angegeben hat, aber bei der Vertretung weder deutsche (weil nicht vorhanden) noch eine britische Adresse etc. hinterlegt war. Das Ganze ist im Falle von Wettbewerbsrecht auch nur eine EU-Regelung... also auch hier ists essig mit "jeder muss".
Bin ich auf dem deutschen Markt taetig (vorallem wenn ich hier ansaessig bin!) muss(!) ich mich "Ausweisen". Wenn ein Asiate eine uebersetzte Seite fuer seine Eletronikartikel hat damits auch ein Deutscher lesen kann... dann vergiss Deine Einstellung mal schnell.
Also bitte, tu nicht so als waerst Du unantastbar. Du machst fuer Deinen Fall alles richtig und niemand wird Dir je vorwerfen das Du ein Impressum zuviel hast... aber nur weil Du gewissenhaft und nach eigenen, sicherlich guten, Regeln arbeitest, ist das noch lang nicht Gesetz.
Die Kernaussage der Diskussion jedoch bleibt: habt ihr euern Wohnsitz in .DE (oder der EU, just to be sure!), packt ein Impressum hin + gut is. Und glaubt nicht daran, nur weil eure Webseite nicht mit ".de" endet ist alles bene. Im Zweifel: IMPRESSUM HIN!
Und nun gut Nacht ;)
#56Report
[gone] wishmasterIN
13.08.2010
ich hab deine telefonnummer :P dein domain unternehmen ist lustig xD
Original von Verena Mandragora // Wurzelwerke
Hier in Österreich: laut Konsumentenschutz reicht auf privaten (!) HPs die Angabe des vollständigen Namens, der PLZ und des Wohnorts.
Bei Gewerbe vollständige Adresse/Firmenadresse.
#57Report
13.08.2010
Ich weiß von keinem Fall von England und so. Ich habe allgemeine Regeln aufgeführt. Und nochmal: Wenn du als Ausländer auf dem Deutschen Markt tätig bist, dann bist du zum Impressum verpflichtet. Deshalb hatte ich auch das Urteil angeführt, was genau dieses aussagt. Und es ist nicht das einzigste Urteil in dieser Richtung. Aber bleib bei deiner Meinung. Ist mir inzwischen relativ egal. Alle schreiben was, das meiste ist leider Unsinn.
#58Report
13.08.2010
Original von ScharfGestellt
...... Ist mir inzwischen relativ egal. Alle schreiben was, das meiste ist leider Unsinn.
Du sagst es !
Warum echauffierst Du Dich eigentlich so sehr Marc ?
Liegt es daran, dass alle Deine Fotos auf Deiner
Sedcard älter als 2 Jahre sind ?
(Dein Architekturbild ohne einen einzigen Menschen drauf
und Dein EBAY-Hosenverkaufsfoto mal ausgenommen)
Oder gibt es da ein anderes schwerwiegendes Problem mit
einer gesperrten Domain namens scharfgestellt.com ?
#59Report
[gone] wishmasterIN
13.08.2010
also ich finde es super das die deutschen domain verwalter die telefonnummern von euch noch dazu schreiben und die email adresse.
ich glaub ich schreib euch mal ne mail *g*
ich glaub ich schreib euch mal ne mail *g*
#60Report
Topic has been closed
Nunja, es ist so, daß Dinge bösartigerweise - weil die Politiker das Internet hassen - im Gesetz stehen, die sich in keinster Weise durchsetzen lassen.
Letztendlich müsste dann auch jeder Blogspot-Blogger im Internet die Hose runterlassen, und hundert Angaben zu sich machen, lesbar im hintersten Winkel von Nigeria.
Aber sollten die "Pflichten" durchgesetzt werden, dann gäbs nen Bürgerkrieg, und damit hätte sich das Gesetz auch erübrigt.