Neuer Titel: Lehren zur Shootingvereinbarung und Bewertung :) 124
19.05.2011
Original von Der Ablichter
[quote]Original von BS
Warum denn überhaupt darauf einigen das die BW gelöscht werden ?
Und nu ? ^^
Na das war doch der "Lösungsvorschlag" von Manni. ;-)
Nur: durch die einfache Möglichkeit der Rachebewertung ist eben eine Erst-Negativ-Bewertung ziemlich sinnlos.[/quote]
Der "Lösungsvorschlag" kommt natürlich nur dann in Betracht, wenn man in der Kommunikation feststellt, dass da wohl einige Mißverständnisse ... gelaufen sind. Wenn nicht dann eben nicht.
Zum drölfzehnhundertsten Mal: Die MK ist nicht die Gerichtsbarkeit zur Aburteilung von Differenzen zwischen den Shootingpartnern. In Einzelfällen schalten wir uns gerne aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vermittelnd unter Anhörung der Parteien, Sichtung von Verträgen, Unterlagen ... ein - ohne Garantie dass die Vermittlung auch erfolgreich verläuft. Tut sie manchmal, manchmal aber auch nicht. Wie im richtigen Leben halt.
By the way: Hier ist von vermeintlich ungerechtfertigten Negativbewertungen die Rede - von sicherlich vorhandenen ungerechtfertigten Positivbewertungen spricht kein Mensch. Ein Schelm der ..... ;)
VLG: Manni
#102Report
[gone] janine h*
19.05.2011
By the way: Hier ist von vermeintlich ungerechtfertigten Negativbewertungen die Rede - von sicherlich vorhandenen ungerechtfertigten Positivbewertungen spricht kein Mensch. Ein Schelm der ..... ;)
VLG: Manni[/quote]
einer hats erkannt:)
ich finds jetzt halt nur schlecht das die Bewerung aufgrund von Rachebewertung oder unvollständiger Sachlage gelöscht sind
edit:
meine Lehre daraus werd ich ziehen : shoote nicht mit dem TO auf TFP :)
VLG: Manni[/quote]
einer hats erkannt:)
ich finds jetzt halt nur schlecht das die Bewerung aufgrund von Rachebewertung oder unvollständiger Sachlage gelöscht sind
edit:
meine Lehre daraus werd ich ziehen : shoote nicht mit dem TO auf TFP :)
#103Report
19.05.2011
Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Der Ablichter
Nur: durch die einfache Möglichkeit der Rachebewertung ist eben eine Erst-Negativ-Bewertung ziemlich sinnlos.
Das bestreite ich mal, lies mal z.B. die negativen bei mir, und die habe immer ich zuerst geschrieben...[/quote]
Ich sehe 6x negativ von dir bewertet. Davon 4x negativ zurück bewertet und 2x (noch) gar nicht bewertet.
Ausserdem weiss ich jetzt, dass du "sehr unprofessionell" bist und "Schwachsinn erzählst". *g*
Also da sehe ich jetzt kein stichhaltiges Gegenbeispiel. ?
#104Report
19.05.2011
Original von Dirk Lorenz
Ich meine hier sollten beide Seiten ihre Haltung überdenken.
Als Modell kann man nicht davon ausgehen das man bearbeitete Bilder bekommt, nur weil es immer so war. Man bekommt das was im Vertrag steht. Wenn der Vertrag bis zur Abfahrt nicht vorlag, wäre ich gar nicht losgefahren.
Als Fotograf der bearbeitete Bilder auf der SC zeigt, würde ich dem Modell im VORFELD ganz deutlich mitteilen das sie so bearbeitete Bilder nicht bekommt, sondern "nur" die Rohdaten.
Das ganze ist für mich mal wieder ein Musterbeispiel für mangelnde Kommunikation.
Dem kann ich nur bis ins kleinste Detail zustimmen!
Mein TFP Vertrag beeinhaltet übrigens nichts zum Thema Bearbeitung! Die Bilder die ICH auf die SC stelle sind im Regelfall bearbeitet und das Model bekommt so viele Bilder bearbeitet wie ich nur gerade schaffe - aber ein RECHT darauf gibt es nicht.
Viele Grüße,
Frank
#105Report
19.05.2011
Wenn du SICHER bist: Verklage das Model - dann wird sie die Bewertung vielleicht auch löschen.
Viele Grüße,
Frank
Viele Grüße,
Frank
Original von 509th BARON
Er, ein Mod, was weiß ich.
Eine solche negativwertung ist schließlich dann rechtswidrig wenn in einer negativwertung etwas gefordert wird was im Vertrag ausgeschlossen wird.
Dafür muss man eher mit solcher fälschlichen brandmarkung leben.
#106Report
19.05.2011
Die öffentliche Behauptung eines falschen Faktes ist übrigens justiziabel. Also wenn KEINE Regelung zur Bearbeitung getroffen wurde (d.h. das Model hat keinen Anspruch auf bearbeitete Bilder), sie aber öffentlich behauptet oder nahelegt, dem wäre so und der Fotograf wäre dem nicht nachgekommen, so kann er sie auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen - prinzipiell. Natürlich muss der finanzielle Schaden oder der "Schmerz" nachgewiesen werden, und ich glaube nicht, dass jemand außer auf Rücknahme/Unterlassung dafür einen Anwalt bemüht - was ich damit lediglich sagen will, ist, dass man sich auch bei Shootingbewertungen im Internet trotz aller Wut an die Wahrheit halten muss - das gilt ebenso für Fotografen. "Ist nicht erschienen ohne Absage" darf da halt nicht stehen, selbst wenn das Model zwei Minuten nach Shootingbeginn die berühmte "Oma-tot"-SMS geschickt hat. Es gibt immer mal ein Gegenüber, das einen Anwalt in der Familie hat der die Sache kostenlos durchficht. Also Vorsicht.
#107Report
[gone] janine h*
19.05.2011
1 man kann niemanden wegen einer blossen Erwartungshaltung verklagen und das Model hat nur geäussert sie hätte bearbeitete Bilder erwartet .( und dies konnte sie auch erwarten )##
2. der schaden fehlt, den die Bewertung wurde gelöscht
also nada mit schadensersatz
und den tröt als schaden tja nun der TO hat ihn ja selbst gestartet
by the way: mal abgesehen von der Unproffessionalität bei nem TFP nach 3 Monaten nur 1 einziges Bild bearbeitet zu haben
2. der schaden fehlt, den die Bewertung wurde gelöscht
also nada mit schadensersatz
und den tröt als schaden tja nun der TO hat ihn ja selbst gestartet
by the way: mal abgesehen von der Unproffessionalität bei nem TFP nach 3 Monaten nur 1 einziges Bild bearbeitet zu haben
Original von VoiceOfTheNight
Die öffentliche Behauptung eines falschen Faktes ist übrigens justiziabel. Also wenn KEINE Regelung zur Bearbeitung getroffen wurde (d.h. das Model hat keinen Anspruch auf bearbeitete Bilder), sie aber öffentlich behauptet oder nahelegt, dem wäre so und der Fotograf wäre dem nicht nachgekommen, so kann er sie auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen - prinzipiell. Natürlich muss der finanzielle Schaden oder der "Schmerz" nachgewiesen werden, und ich glaube nicht, dass jemand außer auf Rücknahme/Unterlassung dafür einen Anwalt bemüht - was ich damit lediglich sagen will, ist, dass man sich auch bei Shootingbewertungen im Internet trotz aller Wut an die Wahrheit halten muss - das gilt ebenso für Fotografen. "Ist nicht erschienen ohne Absage" darf da halt nicht stehen, selbst wenn das Model zwei Minuten nach Shootingbeginn die berühmte "Oma-tot"-SMS geschickt hat. Es gibt immer mal ein Gegenüber, das einen Anwalt in der Familie hat der die Sache kostenlos durchficht. Also Vorsicht.
#108Report
19.05.2011
Was hat denn die Geschwindigkeit der Bildbearbeitung mit der Professionalität zu tun, insbesondere bei einem TfP Shooting zwischen ausgewiesenen Hobbyisten?
Wie schon vorher mal hier erwähnt:
- Bildbearbeitung muss im Vertag erwähnt sein
- die Profis haben Bildbearbeiter, oder willst Du eine ganze Zunft arbeitslos machen?
Wie schon vorher mal hier erwähnt:
- Bildbearbeitung muss im Vertag erwähnt sein
- die Profis haben Bildbearbeiter, oder willst Du eine ganze Zunft arbeitslos machen?
#109Report
19.05.2011
Original von C BEine ganze Menge. Alternativ kann man es auch Zuverlässigkeit nennen. Hat NIX mit "Hobby" zu tun sondern mit der korrekten, vollständigen, zeitnahen ... Abwicklung zwischen den Partnern.
Was hat denn die Geschwindigkeit der Bildbearbeitung mit der Professionalität zu tun, insbesondere bei einem TfP Shooting zwischen ausgewiesenen Hobbyisten?
Original von C B... und wennste keinen hast, keinen willst .... musste halt selbst finishen.
- die Profis haben Bildbearbeiter, oder willst Du eine ganze Zunft arbeitslos machen?
VLG: Manni
#110Report
19.05.2011
Das hängt eben sehr damit zusammen was konkret ausgemacht ist!
Ich werde jetzt in meinen Standardvertrag eine unmissverständliche Passsge aufnehmen, ob überhaupt und wenn ja wieviele Bilder bearbeitet werden bis wann....
Ich werde jetzt in meinen Standardvertrag eine unmissverständliche Passsge aufnehmen, ob überhaupt und wenn ja wieviele Bilder bearbeitet werden bis wann....
#111Report
19.05.2011
Original von C BStümmt. Auch.
Das hängt eben sehr damit zusammen was konkret ausgemacht ist!
Aber meiner Ansicht nach auch und insbesondere vom Selbstverständnis der eigenen Rolle und Akzeptanz / Respekt der Rolle des Gegenübers.
VLG: Manni
#112Report
19.05.2011
Also meine bisherigen Fotografen haben ALLE selbst die Bilder bearbeitet!
Wer lässt schon als fotograf Bilder von jemand anderem bearbeiten?
Wer lässt schon als fotograf Bilder von jemand anderem bearbeiten?
#113Report
19.05.2011
@CB
Welchen Sinn macht es ein Model von *janzweitwech* antanzen zu lassen...bisserl knippsen...und dann nix veröffentlichen ?
Ok....
Wenn beide Seiten einverstanden sind....no Problem.
Das sollte aber dann immer gesondert, genau und ausführlich *vor* einem Shooting besprochen werden.
Nicht nur "Da Vertrag ... Lies...Unterschreib"
Nööö....richtig deutlich *nochmal*....sonst wirst du immer mal Ärger haben wegen...hmmm....so Mißverständnissen.
My 2c
Welchen Sinn macht es ein Model von *janzweitwech* antanzen zu lassen...bisserl knippsen...und dann nix veröffentlichen ?
Ok....
Wenn beide Seiten einverstanden sind....no Problem.
Das sollte aber dann immer gesondert, genau und ausführlich *vor* einem Shooting besprochen werden.
Nicht nur "Da Vertrag ... Lies...Unterschreib"
Nööö....richtig deutlich *nochmal*....sonst wirst du immer mal Ärger haben wegen...hmmm....so Mißverständnissen.
My 2c
#114Report
19.05.2011
Zu 1.: Nein, wegen einer Erwartungshaltung nicht, aber wegen übler Nachrede oder ehrverletzender unwahrer Tatsachenbehauptungen. Wenn ich also öffentlich behaupte (oder suggeriere), Fotograf X habe mir bearbeitete Bilder vertraglich zugesichert oder fest zugesagt und nicht geliefert und das stimmt einfach nicht, weil nur über Rohbilder geredet wurde, dann ist das PRINZIPIELL justiziabel. Wäre es theoretisch ein professioneller Fotograf und könnte er theoretisch nachweisen, dass ihm wegen dieser Verleumdung Aufträge verloren gingen und somit wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre, könnte er außer auf Unterlassung (Persönlichkeitsrecht verletzt) auch noch auf Schadenersatz klagen. Schon klar, dass das in diesem Dimensionen (hoffentlich) niemand tut, mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass bei aller Wut eine Shootingbewertung eine veröffentlichte (!!) Aussage ist und sie deshalb anderen rechtlichen Einschränkungen unterliegt als das Fluchen am Stammtisch.
Zu 2.: Ein Schaden kann auch eingetreten sein, bis die Bewertung gelöscht wurde, und für den entstandenen Schaden wäre der Urheber der falschen Aussage immer haftbar, auch wenn ihm die Eingrenzung des Schadens durch Rücknahme der Aussage sicher positiv angerechnet würde.
Zu 2.: Ein Schaden kann auch eingetreten sein, bis die Bewertung gelöscht wurde, und für den entstandenen Schaden wäre der Urheber der falschen Aussage immer haftbar, auch wenn ihm die Eingrenzung des Schadens durch Rücknahme der Aussage sicher positiv angerechnet würde.
Original von MISS LONELINESS[/quote]
1 man kann niemanden wegen einer blossen Erwartungshaltung verklagen und das Model hat nur geäussert sie hätte bearbeitete Bilder erwartet .( und dies konnte sie auch erwarten )##
2. der schaden fehlt, den die Bewertung wurde gelöscht
also nada mit schadensersatz
und den tröt als schaden tja nun der TO hat ihn ja selbst gestartet
by the way: mal abgesehen von der Unproffessionalität bei nem TFP nach 3 Monaten nur 1 einziges Bild bearbeitet zu haben
[quote]Original von VoiceOfTheNight
Die öffentliche Behauptung eines falschen Faktes ist übrigens justiziabel. Also wenn KEINE Regelung zur Bearbeitung getroffen wurde (d.h. das Model hat keinen Anspruch auf bearbeitete Bilder), sie aber öffentlich behauptet oder nahelegt, dem wäre so und der Fotograf wäre dem nicht nachgekommen, so kann er sie auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen - prinzipiell. Natürlich muss der finanzielle Schaden oder der "Schmerz" nachgewiesen werden, und ich glaube nicht, dass jemand außer auf Rücknahme/Unterlassung dafür einen Anwalt bemüht - was ich damit lediglich sagen will, ist, dass man sich auch bei Shootingbewertungen im Internet trotz aller Wut an die Wahrheit halten muss - das gilt ebenso für Fotografen. "Ist nicht erschienen ohne Absage" darf da halt nicht stehen, selbst wenn das Model zwei Minuten nach Shootingbeginn die berühmte "Oma-tot"-SMS geschickt hat. Es gibt immer mal ein Gegenüber, das einen Anwalt in der Familie hat der die Sache kostenlos durchficht. Also Vorsicht.
#115Report
19.05.2011
Original von .::greenrose89::. NEW PIC
Also meine bisherigen Fotografen haben ALLE selbst die Bilder bearbeitet!
Wer lässt schon als fotograf Bilder von jemand anderem bearbeiten?
Das glaube ich gern - aber haben sie sie Dir auch alle geschickt, ohne dass das ausgemacht war? Und selbst wenn sie das taten, was macht Dich glauben, dass Dir daraus ein Anspruch erwüchse? Nur, weil Dir der Wirt in Deinem Lieblingsitaliener nach der Rechnung immer einen Amaretto schenkt, heißt das nicht, dass er dazu künftig verpflichtet wäre. Besser wäre, Du wiesest ihn schon bei der Pizzabestellung darauf hin, dass Du diese Pizza nur bestellst, wenn ein Amaretto eingeschlossen wäre.
#116Report
19.05.2011
Aber der Fotograf muss doch nicht angeben, welchen Sinn das für ihn hat? Das Model muss sich doch auch nicht verpflichten, die beim TfP entstandenen Bilder auf ihre SC zu stellen? Rechte und Pflichten regelt bei TfP (hoffentlich) der Vertrag. Wenn da drinsteht, dass der Fotograf die Aufnahmezeit vom Model bekommt und das Model die Rohbilder, hat jeder etwas erhalten. Wenn es bearbeitete Bilder möchte, das Model, muss es das halt in den Vertrag aufnehmen. Oder wenigstens mündlich zusichern lassen. Beides ist, wenn der TO recht hat, nicht geschehen. Worauf begründet das Model seinen Anspruch? "Allgemeine Üblichkeit"? Weils sonst so ist? Weil sie es sich so wünscht? Weil das bisher so war? Verstehe ich nicht.
(Und nur, um Verdächtigungen zuvorzukommen: Ich shoote NUR pay und trotzdem bekommen die Models, wenn sie wollen, immer bearbeitete Bilder von mir. Aber das ist ja nicht der Punkt. Wenn ein Fotograf keine bearbeiteten Bilder weggeben mag, ist das doch sein Recht, und wenn das Model nicht darauf achtet, das im Vertrag zu regeln, dann ist das NICHT das Problem des Fotografen!)
(Und nur, um Verdächtigungen zuvorzukommen: Ich shoote NUR pay und trotzdem bekommen die Models, wenn sie wollen, immer bearbeitete Bilder von mir. Aber das ist ja nicht der Punkt. Wenn ein Fotograf keine bearbeiteten Bilder weggeben mag, ist das doch sein Recht, und wenn das Model nicht darauf achtet, das im Vertrag zu regeln, dann ist das NICHT das Problem des Fotografen!)
Original von BS
@CB
Welchen Sinn macht es ein Model von *janzweitwech* antanzen zu lassen...bisserl knippsen...und dann nix veröffentlichen ?
Ok....
Wenn beide Seiten einverstanden sind....no Problem.
Das sollte aber dann immer gesondert, genau und ausführlich *vor* einem Shooting besprochen werden.
Nicht nur "Da Vertrag ... Lies...Unterschreib"
Nööö....richtig deutlich *nochmal*....sonst wirst du immer mal Ärger haben wegen...hmmm....so Mißverständnissen.
My 2c
#117Report
[gone] janine h*
19.05.2011
ein theoretisch professioneller fotograf hätte ihr die bearbeiteten Bilder geliefert.............. bla bla bla bla bla
und Beleidigung ist nach 185 StgB auch eine straftat ist mir erst passiert aber deswegen renn ich jetz auch net gleich los .
und Beleidigung ist nach 185 StgB auch eine straftat ist mir erst passiert aber deswegen renn ich jetz auch net gleich los .
Original von VoiceOfTheNight[/quote][/quote]
Zu 1.: Nein, wegen einer Erwartungshaltung nicht, aber wegen übler Nachrede oder ehrverletzender unwahrer Tatsachenbehauptungen. Wenn ich also öffentlich behaupte (oder suggeriere), Fotograf X habe mir bearbeitete Bilder vertraglich zugesichert oder fest zugesagt und nicht geliefert und das stimmt einfach nicht, weil nur über Rohbilder geredet wurde, dann ist das PRINZIPIELL justiziabel. Wäre es theoretisch ein professioneller Fotograf und könnte er theoretisch nachweisen, dass ihm wegen dieser Verleumdung Aufträge verloren gingen und somit wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre, könnte er außer auf Unterlassung (Persönlichkeitsrecht verletzt) auch noch auf Schadenersatz klagen. Schon klar, dass das in diesem Dimensionen (hoffentlich) niemand tut, mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass bei aller Wut eine Shootingbewertung eine veröffentlichte (!!) Aussage ist und sie deshalb anderen rechtlichen Einschränkungen unterliegt als das Fluchen am Stammtisch.
Zu 2.: Ein Schaden kann auch eingetreten sein, bis die Bewertung gelöscht wurde, und für den entstandenen Schaden wäre der Urheber der falschen Aussage immer haftbar, auch wenn ihm die Eingrenzung des Schadens durch Rücknahme der Aussage sicher positiv angerechnet würde.
[quote]Original von MISS LONELINESS
1 man kann niemanden wegen einer blossen Erwartungshaltung verklagen und das Model hat nur geäussert sie hätte bearbeitete Bilder erwartet .( und dies konnte sie auch erwarten )##
2. der schaden fehlt, den die Bewertung wurde gelöscht
also nada mit schadensersatz
und den tröt als schaden tja nun der TO hat ihn ja selbst gestartet
by the way: mal abgesehen von der Unproffessionalität bei nem TFP nach 3 Monaten nur 1 einziges Bild bearbeitet zu haben
[quote]Original von VoiceOfTheNight
Die öffentliche Behauptung eines falschen Faktes ist übrigens justiziabel. Also wenn KEINE Regelung zur Bearbeitung getroffen wurde (d.h. das Model hat keinen Anspruch auf bearbeitete Bilder), sie aber öffentlich behauptet oder nahelegt, dem wäre so und der Fotograf wäre dem nicht nachgekommen, so kann er sie auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen - prinzipiell. Natürlich muss der finanzielle Schaden oder der "Schmerz" nachgewiesen werden, und ich glaube nicht, dass jemand außer auf Rücknahme/Unterlassung dafür einen Anwalt bemüht - was ich damit lediglich sagen will, ist, dass man sich auch bei Shootingbewertungen im Internet trotz aller Wut an die Wahrheit halten muss - das gilt ebenso für Fotografen. "Ist nicht erschienen ohne Absage" darf da halt nicht stehen, selbst wenn das Model zwei Minuten nach Shootingbeginn die berühmte "Oma-tot"-SMS geschickt hat. Es gibt immer mal ein Gegenüber, das einen Anwalt in der Familie hat der die Sache kostenlos durchficht. Also Vorsicht.
#118Report
19.05.2011
Verzeih, aber das ist doch Unsinn. Ein professioneller Fotograf wird doch nicht dadurch unprofessionell, dass er die Übersendung von bearbeiteten Bildern ausschließt. Man kann alles vertraglich regeln.
Und natürlich rennt hoffentlich niemand gleich zum Anwalt.
Und natürlich rennt hoffentlich niemand gleich zum Anwalt.
Original von MISS LONELINESS[/quote][/quote][/quote]
ein theoretisch professioneller fotograf hätte ihr die bearbeiteten Bilder geliefert.............. bla bla bla bla bla
und Beleidigung ist nach 185 StgB auch eine straftat ist mir erst passiert aber deswegen renn ich jetz auch net gleich los .
[quote]Original von VoiceOfTheNight
Zu 1.: Nein, wegen einer Erwartungshaltung nicht, aber wegen übler Nachrede oder ehrverletzender unwahrer Tatsachenbehauptungen. Wenn ich also öffentlich behaupte (oder suggeriere), Fotograf X habe mir bearbeitete Bilder vertraglich zugesichert oder fest zugesagt und nicht geliefert und das stimmt einfach nicht, weil nur über Rohbilder geredet wurde, dann ist das PRINZIPIELL justiziabel. Wäre es theoretisch ein professioneller Fotograf und könnte er theoretisch nachweisen, dass ihm wegen dieser Verleumdung Aufträge verloren gingen und somit wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre, könnte er außer auf Unterlassung (Persönlichkeitsrecht verletzt) auch noch auf Schadenersatz klagen. Schon klar, dass das in diesem Dimensionen (hoffentlich) niemand tut, mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass bei aller Wut eine Shootingbewertung eine veröffentlichte (!!) Aussage ist und sie deshalb anderen rechtlichen Einschränkungen unterliegt als das Fluchen am Stammtisch.
Zu 2.: Ein Schaden kann auch eingetreten sein, bis die Bewertung gelöscht wurde, und für den entstandenen Schaden wäre der Urheber der falschen Aussage immer haftbar, auch wenn ihm die Eingrenzung des Schadens durch Rücknahme der Aussage sicher positiv angerechnet würde.
[quote]Original von MISS LONELINESS
1 man kann niemanden wegen einer blossen Erwartungshaltung verklagen und das Model hat nur geäussert sie hätte bearbeitete Bilder erwartet .( und dies konnte sie auch erwarten )##
2. der schaden fehlt, den die Bewertung wurde gelöscht
also nada mit schadensersatz
und den tröt als schaden tja nun der TO hat ihn ja selbst gestartet
by the way: mal abgesehen von der Unproffessionalität bei nem TFP nach 3 Monaten nur 1 einziges Bild bearbeitet zu haben
[quote]Original von VoiceOfTheNight
Die öffentliche Behauptung eines falschen Faktes ist übrigens justiziabel. Also wenn KEINE Regelung zur Bearbeitung getroffen wurde (d.h. das Model hat keinen Anspruch auf bearbeitete Bilder), sie aber öffentlich behauptet oder nahelegt, dem wäre so und der Fotograf wäre dem nicht nachgekommen, so kann er sie auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen - prinzipiell. Natürlich muss der finanzielle Schaden oder der "Schmerz" nachgewiesen werden, und ich glaube nicht, dass jemand außer auf Rücknahme/Unterlassung dafür einen Anwalt bemüht - was ich damit lediglich sagen will, ist, dass man sich auch bei Shootingbewertungen im Internet trotz aller Wut an die Wahrheit halten muss - das gilt ebenso für Fotografen. "Ist nicht erschienen ohne Absage" darf da halt nicht stehen, selbst wenn das Model zwei Minuten nach Shootingbeginn die berühmte "Oma-tot"-SMS geschickt hat. Es gibt immer mal ein Gegenüber, das einen Anwalt in der Familie hat der die Sache kostenlos durchficht. Also Vorsicht.
#119Report
[gone] akigrafie fotodesign
19.05.2011
Seitenlange Egoschlachten, wie fein.
Herrgott ist das so schwer...klare Verhältnisse im Vorfeld ausmachen, einen anständigen Vertrag aufsetzen und nach dem Shooting die Bilder durchgehn.
Darauf aufbauend ist dann keine(r) unzufrieden wenn die Erwartungshaltung realistisch bleibt.
Manche Fotografen sollten statt der großen Klappe auch das leisten was sie versprechen und mache Modelle sollten mal vom hohen Ross runter.
Dann müsste man nicht gleich von Anwalt und Straftaten reden...meine Güte!
Herrgott ist das so schwer...klare Verhältnisse im Vorfeld ausmachen, einen anständigen Vertrag aufsetzen und nach dem Shooting die Bilder durchgehn.
Darauf aufbauend ist dann keine(r) unzufrieden wenn die Erwartungshaltung realistisch bleibt.
Manche Fotografen sollten statt der großen Klappe auch das leisten was sie versprechen und mache Modelle sollten mal vom hohen Ross runter.
Dann müsste man nicht gleich von Anwalt und Straftaten reden...meine Güte!
#120Report
Topic has been closed
Das bestreite ich mal, lies mal z.B. die negativen bei mir, und die habe immer ich zuerst geschrieben...