Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534

03.11.2011
Original von Dr.P.
Das würde ja letztendlich bedeuten, dass hier alle SCs (Fotografen, Models, Visas, etc.) ein Impressum haben müssten. Ich hoffe, dass diese Interpretation von "geschäftsmäßig" nicht rechtskräftig ist ...


Diese Interpretation von "geschäftsmäßig" gibt es so schon sehr lange. Deshalb ist ja so gut wie jede Homepage im Internet impressumspflichtig
In wie weit das jetzt auf Social Communities im gleichen Umfang angewendet werden kann ist noch die andere Frage. Und ob dort ein Link auf eine Homepage nicht genug ist selbst wenn es dann einen Klick mehr braucht um aufs Impressum zu kommen.
03.11.2011
Ich wäre gerne der große Weise in der Höhle :(
[gone] sk-photoart.de
03.11.2011
Ich finde den passenden Text zum Thema 1-Klick nicht mehr, aber da gab es mal eine Entscheidung des BGH, dass das Impressum von jeder Unterseite einer Webseite aus unmittelbar erreichbar sein muss. Und unmittelbar heißt nun mal ohne Zwischenstop.

Wer im Internet vom Impressum ausgenommen ist, lässt sich übrigens auf Wikipedia nachlesen:

Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
[gone] Hermann Klecker
03.11.2011
Original von anTon
[quote]Original von Coniaric
Hölle...

Das bedeutet, daß Millionen Facebooknutzer mit einer Abmahnung rechnen müssen, weil sie kein Impressum auf Ihrem Profil haben?

Und desweiteren: Macht das die Diskussion um den Datenschutz bei Facebook nicht weitgehend obsolet?



"Das Landgericht Aschaffenburg hat die Impressumspflicht für geschäftsmäßig genutzte Profil-Seiten in Sozialen Netzwerken wie Facebook (oder auch MK) bestätigt."

erst Lesen, dann Schreien. Wer da eine gewerbliche Seite aufmacht sollte damit rechnen.

anTon[/quote]

Geschäftsmäßig ist nicht gewerblich.

Es gelten halt auf FB & Co. die gleichen Regeln wie sie gelten würden, wenn man die selben Inhalte auf einer eigenen HP veröffentlicht.
03.11.2011
Wie sieht denn das das HIER in der Model-Kartei aus? Da braucht es dann bei gewerblichen Anbietern auch ein Impressum?

Z.B. Modeln ist ja eine gewerbliche Tätigkeit .... bei bestimmten Einsatzgebieten als Fotograf dito. Ich zum Beispiel habe einen Gewerbeschein - auf meiner SC prankt aber ein großer Verweis auf meine Homepage -> welche ausschließlich meine Kontaktdaten beinhaltet und z.Z. noch auf die MK Homepage weiterleitet ....

Viele Grüße,
Frank
03.11.2011
gut daß immer einer die Haare spaltet, "geschäftsmässig" ist natürlich sehr viel umfangreicher als "gewerblich". Hier ist aber kein Juristenchat :-) Für die Gemeinde hier könnte man sagen daß schon mal alle die bezahlte Leistungen anbieten auf jeden Fall drunter fallen :-)

anTon
03.11.2011
Original von anTon
gut daß immer einer die Haare spaltet, "geschäftsmässig" ist natürlich sehr viel umfangreicher als "gewerblich". Hier ist aber kein Juristenchat :-) Für die Gemeinde hier könnte man sagen daß schon mal alle die bezahlte Leistungen anbieten auf jeden Fall drunter fallen :-)

anTon

eigentlich könnte man sagen, dass ALLE hier drunter fallen, egal ob Model, Fotograf, Visa oder sonst was, denn ALLE bieten hier Leistungen an.
Ob diese nun bezahlt werden muss oder nicht ist vollkommen unerheblich.
03.11.2011
Original von Image Worx
denn ALLE bieten hier Leistungen an.


Ich biete keine Leistung an, sondern suche Leute, mit denen ich
gemeinsam mein Hobby ausleben kann.

Wenn sich Leute im Internet zum gemeinsamen Urlaub verabreden,
dann ist das nicht geschäftsmässig. Wenn jemand Urlaube organisiert,
anbietet und vertickt, dann ist das geschäftsmässig.
03.11.2011
ja dann schreib halt ein Impressum auf deine Seite :-)

Eine hilfreiche Hand von Herrn Kötz wäre sicher angebracht.

anTon
Ohne den Text herauszusuchen meine ich, dass es Urteile gibt, die sinngemäß sagen, dass zwei Klicks zum Impressum noch als ausreichen einfach zu finden gelten.

Original von Enno Kiel - Berlin
Jetzt wäre noch die Frage, ob die Verlinkung

Plattform -> Homepage -> Impressum

ausreichend ist.

[quote]Grundsätzlich ist es zulässig, auf ein außerhalb des Social Media Auftritts – z.B. auf einer eigenen Webseite – vorhandenes Impressum zu verlinken; diese Verlinkung muss dann jedoch einfach zu finden und leicht als Verlinkung auf das Impressum zu erkennen sein.


Das klingt so, als wäre es nicht ausreichend...[/quote]
***bookmark***
[gone] www.trash-pixel.de
03.11.2011
Kanzlei Moosmayer, Hoffmann & Partner Stuttgart zum Thema Impressumspflicht...

Wann ist ein Teledienst / Mediendienst "geschäftsmäßig"?

Um einem Irrtum abzuhelfen: "geschäftsmäßig" ist nicht gleichzusetzen mit "beruflich" oder "gewerblich". Das Angebot muss noch nicht einmal mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

Ausreichend ist vielmehr das "nachhaltige Angebot von Telekommunikation", was auch bei privaten Internetseiten in der Regel zutrifft. Nicht geschäftsmäßig Angebote stellen damit die absolute Ausnahme dar.


Für Dummis - es reicht, wenn man eine Webseite dauerhaft zur Verfügung stellt - was und wie oder mit welcher Absicht etwas angeboten wird ist dabei völlig unerheblich...
03.11.2011
OLG Hamburg
Aktenzeichen: 3 W 64/07
Entscheidung vom 3. April 2008

Das Normelement „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ beschränkt den Anwendungsbereich der Regelung des § 5 TMG jedoch nicht auf kostenpflichtige Telemediendienste.

Vielmehr zeigt die Entstehungsgeschichte der Norm, dass mit diesem Tatbestandselement lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten. Ansonsten sollten die allgemeinen Informationspflichten der Dienstanbieter, die zuvor in § 6 TDG geregelt waren, unverändert übernommen werden (BR-Drucksache 556/06, S. 15, 20 und BT-Drucksache 16/3078 S. 14). Somit ist die Norm dahingehend auszulegen, dass sämtliche kommerziellen Telemediendienste den Anforderungen des § 5 TMG unterliegen. Dieses Verständnis der Norm steht auch im Einklang mit § 1 TMG, wonach die Regelungen des TMG für alle Anbieter … unabhängig davon gelten, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.
Das bedeutet, daß Millionen Facebooknutzer mit einer Abmahnung rechnen müssen, weil sie kein Impressum auf Ihrem Profil haben?


Nein, nur für deutsche Facebook-User, zum Glück gelten diese bescheuerten Gesetze nur in Deutschland.

Man, da wiehert ja der Amtschimmel mal wieder kräftig, aber wahrscheinlich gehts wie immer nur ums Geld: Um die Steuern für den Staat und um die Gehälter und Abmahnungen der Anwälte. Schliesslich denken die sich so einen Blödsinn nicht umsonst aus. Die Russen haben die Mafia, wir haben die Anwälte und den Staat. Schlimm.
Original von stephan_w
[quote]Das bedeutet, daß Millionen Facebooknutzer mit einer Abmahnung rechnen müssen, weil sie kein Impressum auf Ihrem Profil haben?


Nein, nur für deutsche Facebook-User, zum Glück gelten diese bescheuerten Gesetze nur in Deutschland.

Man, da wiehert ja der Amtschimmel mal wieder kräftig, aber wahrscheinlich gehts wie immer nur ums Geld: Um die Steuern für den Staat und um die Gehälter und Abmahnungen der Anwälte. Schliesslich denken die sich so einen Blödsinn nicht umsonst aus. Die Russen haben die Mafia, wir haben die Anwälte und den Staat. Schlimm.[/quote]

An sich ja. Aber wenn ich richtig informiert bin, geht das ursprünglich auf eine EU-Richtlinie zurück. Wie weit die geht, weiss ich aber nicht.
03.11.2011
Original von Andreas Jorns
Ich schätze, ganz so leicht kann man das nicht abtun. Die Frage ist doch, was unter "geschäftsmäßig genutzte Profil-Seite" läuft! Ich bin sicher, dass das nicht nur die gewerblichen Fan-Seiten sind, sondern auch private Profile, auf denen Fotografen (u.a.) für ihre Arbeiten werben ...


So sieht das aus! Geschäftsmässig ist nämlich was völlig anderes, als gewerblich. Wer z.Bsp. seine eigenen Kochrezepte ins Netzstellt und zum kostenlosen Download anbietet, handelt zwar nicht gewerblich, aber geschäftsmässig.
andereseits wäre es ja praktisch. Wenn ich ein hübsches Model treffen will, kann ich dann gleich hinfahren und bei ihr klingeln, das wird sie bestimmt freuen. Wenn sie nicht gleich will, würde ich halt ein wenig vor ihrer Haustür warten. Oder halt ein paar Aktbilder an die Hauswand pinnen.

Denken manche Leute eigentlich nie zuende, was sie so verzapfen?

Und ich überleg gerade, wie sowas dann wieder "vollzogen" wird. Also wird dann der Beamte Obermayer verpflichtet, alle deutschen Facebook-Seiten durchzugehen und zu überprüfen, ob die Angaben auch stimmen ...... da hat er ja was zu tun. Eine wahre Lebensaufgabe. Er müsste ja auch die IP haben. Hm .... nicht unmöglich, aber doch doch ein sehr ambitioniertes Projekt.

Wie gesagt, das dient allenfalls der Steuer und anderen Erpressungsversuchen.
[gone] Martina Raab
03.11.2011
auch mal ***bookmark***
(mich würde interessieren, ob man es tatsächlich auch hier in der MK angeben muss...)
03.11.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Image Worx
denn ALLE bieten hier Leistungen an.


Ich biete keine Leistung an, sondern suche Leute, mit denen ich
gemeinsam mein Hobby ausleben kann.

Wenn sich Leute im Internet zum gemeinsamen Urlaub verabreden,
dann ist das nicht geschäftsmässig. Wenn jemand Urlaube organisiert,
anbietet und vertickt, dann ist das geschäftsmässig.[/quote]
Du hast hier eine Seite in der du anbietest diejenigen Leute zu fotografieren, die sich dafür zur Verfügung stellen.
Das reicht!
03.11.2011
Original von Image Worx
Du hast hier eine Seite in der du anbietest diejenigen Leute zu fotografieren, die sich dafür zur Verfügung stellen.
Das reicht!


Mach ich nicht und reicht nicht.

Und nu ?

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