Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534

03.11.2011
Original von Fotofuxx
Mach ich nicht und reicht nicht.
Und nu ?


Das hier sagt das glatte Gegenteil:
klick

Es mag sein, daß Du eine andere Auslegung des Begriffes "geschäftsmäßig" als die deutschen Gerichte hast. Aber genau das wird Dir vor Gericht nicht viel weiterhelfen, wenn es soweit kommen sollte.

Du stehst in direkter Konkurrenz zu jedem anderen Fotografen. Das alleine reicht aus um Dich abzumahnen wenn sich jemand wettbewerbsmäßig benachteiligt fühlt.
03.11.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Image Worx
Du hast hier eine Seite in der du anbietest diejenigen Leute zu fotografieren, die sich dafür zur Verfügung stellen.
Das reicht!


Mach ich nicht und reicht nicht.

Und nu ?[/quote]
Deine Sedcard sagt was Anderes:

Willst Du ein Shooting mit mir ?

Kein Problem - am besten bewirbst Du dich auf eines meiner untenstehenden Projekte bzw. einen meiner Jobs oder schreibst eine Nachricht.


Du bietest einwandfrei etwas an. Du schreibst sogar Jobs aus! Egal wie sehr du dich bemühst das Gegenteil zu behaupten, du handelst Geschäftsmässig
[gone] sk-photoart.de
03.11.2011
Original von stephan_w
Und ich überleg gerade, wie sowas dann wieder "vollzogen" wird. Also wird dann der Beamte Obermayer verpflichtet, alle deutschen Facebook-Seiten durchzugehen und zu überprüfen, ob die Angaben auch stimmen ......


Eben nicht. Das ganze spielt wieder einmal nur den einschlägigen Lobbies in die Hände... allen voran den Abmahnanwälten.
03.11.2011
Original von Image Worx
Deine Sedcard sagt was Anderes:


Nein, würde ich Shootings anbieten, dann würde die Annahme durch
ein Modell reichen und es käme zu einem Shooting.

(Angebot - Annahme - Vertrag)

Bietest Du Shootings an ? Mal schauen - vielleicht nehme ich eins.
03.11.2011
Original von Pixelspalter
Es mag sein, daß Du eine andere Auslegung des Begriffes "geschäftsmäßig" als die deutschen Gerichte hast. Aber genau das wird Dir vor Gericht nicht viel weiterhelfen, wenn es soweit kommen sollte.


Da bist es aber eher Du, der eine andere Auslegung hat.

Hier noch einmal ein Zitat aus einer Urteilsbegründung des OLG Hamburg,
welches betont, daß
Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten.


Ich bin sowas von nicht kommerziell ...
...unabhängig mal davon, was hier nun breitgetreten wird:

Auf dem Blog habe ich jedenfalls keinen Link zu diesem Urteil gefunden. Also gehe ich nun erst einmal von der Annahme aus, daß man in seinem Blog so ziemlich alles schreiben kann, was man möchte. Egal, ob dies nun den Tatsachen entspricht oder nicht.

Der Link im Eingangspost:
http://www.kriegs-recht.de/impressumspflicht-facebook/

Nur meine Meinung.

LG,
Rolf
[gone] sk-photoart.de
03.11.2011
Original von Fotofuxx
Hier noch einmal ein Zitat aus einer Urteilsbegründung des OLG Hamburg,
welches betont, daß
[quote]Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten.


Ich bin sowas von nicht kommerziell ...[/quote]

Manche Leute sind echt belehrungsresistent!!!

Es geht nicht darum, ob Du kommerziell handelst, sondern lediglich darum, dass Du eine Dienstleistung anbietet... völlig egal, ob Du dafür Kohle nimmst oder nicht! Und auf Deiner Sedcard bietest Du mal sowas von eine Dienstleistung an... nämlich Fotografie!
03.11.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Image Worx
Deine Sedcard sagt was Anderes:


Nein, würde ich Shootings anbieten, dann würde die Annahme durch
ein Modell reichen und es käme zu einem Shooting.

(Angebot - Annahme - Vertrag)

Bietest Du Shootings an ? Mal schauen - vielleicht nehme ich eins.[/quote]
NEIN!
Da liegst du falsch!
Du bietest etwas an, daran gibt es nichts zu rütteln.
Auch ist deine Kette Angebot - Annahme - Vertrag falsch!
Wenn jemand etwas Anbietet reicht es nicht dass jemand anderes "Annimmt" um einen Vertrag zu schliessen!
Es reicht z.B. in einem Laden nicht, einen Gegenstand aus dem Regal zu nehmen um einen Kaufvertrag zu schliessen. Sogar wenn du den Gegenstand dem Kassierer an der Kasse in die Hand drückst ist noch kein Kauvertrag geschlossen. Du wirst aber nicht bestreiten, dass ein Laden Waren anbietet, oder?
Der Vertrag wird erst geschlossen, wenn der Kassierer, als Vertreter des Ladens, dein Kauf-Gesuch annimmt.
Genau so ist es bei dir:
Du bietest Shootings an, das Model wendet sich mit ihrem Shooting-Wunsch an dich und nun bist du an der Reihe, dieses Gesuch anzunehmen.
03.11.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten.

Ich bin sowas von nicht kommerziell ...[/quote]

Dann schau doch mal genau hin, ob Du privat bist:

Impressum auch für private Webseiten?

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.
03.11.2011
Gibts irgendwo Arbeit?

Na ja, aber spätestens wenn du von einem FB-Account vollgespamt oder angegriffen wirst, weißt du ein Impressum sehr zu schätzen


Original von stephan_w
[quote]Das bedeutet, daß Millionen Facebooknutzer mit einer Abmahnung rechnen müssen, weil sie kein Impressum auf Ihrem Profil haben?


Nein, nur für deutsche Facebook-User, zum Glück gelten diese bescheuerten Gesetze nur in Deutschland.

Man, da wiehert ja der Amtschimmel mal wieder kräftig, aber wahrscheinlich gehts wie immer nur ums Geld: Um die Steuern für den Staat und um die Gehälter und Abmahnungen der Anwälte. Schliesslich denken die sich so einen Blödsinn nicht umsonst aus. Die Russen haben die Mafia, wir haben die Anwälte und den Staat. Schlimm.[/quote]
Original von http://www.la-garda.de - verkaufe Mamiya-Kamera
Na ja, aber spätestens wenn du von einem FB-Account vollgespamt oder angegriffen wirst, weißt du ein Impressum sehr zu schätzen


[quote]Original von stephan_w
[quote]Das bedeutet, daß Millionen Facebooknutzer mit einer Abmahnung rechnen müssen, weil sie kein Impressum auf Ihrem Profil haben?


Nein, nur für deutsche Facebook-User, zum Glück gelten diese bescheuerten Gesetze nur in Deutschland.

Man, da wiehert ja der Amtschimmel mal wieder kräftig, aber wahrscheinlich gehts wie immer nur ums Geld: Um die Steuern für den Staat und um die Gehälter und Abmahnungen der Anwälte. Schliesslich denken die sich so einen Blödsinn nicht umsonst aus. Die Russen haben die Mafia, wir haben die Anwälte und den Staat. Schlimm.[/quote][/quote]

Na ja, aber zu was für einem Preis?
Das ist einfach eine Interessenabwägung - und im Zweifelsfall schlägt sowas halt leider immer in Richtung Kontrolle aus.
Tja, wenn ich das richtig verstehe, wären ja dann die Banner, die die MK schaltet, der Grund, warum hier alle SCs unter diese Kriterien fallen.

Dann können wir uns jetzt alle gegenseitig abmahnen :-(

Ich finde ein Impressum ja grundsätzlich gut, denn es zwingt einen dazu, vorher darüber nachzudenken, was man später im Internet tut und veröffentlicht.
Ich mag nur keine Abmahnungen, weil da eben oft Schindluder mit getrieben zu werden scheint.
Was sagt eigentlich Hendrik dazu? Gibt es schon ein MK-Statement?
Original von http://www.la-garda.de - verkaufe Mamiya-Kamera
Tja, wenn ich das richtig verstehe, wären ja dann die Banner, die die MK schaltet, der Grund, warum hier alle SCs unter diese Kriterien fallen.

...


Das würde die MK-Seite als Ganzes betreffen: die muss ein Impressum haben. ( Hat sie ja auch^^ )

Für die einzelnen Sedcards ist eher relevant, dass auf oder mit ihnen Dienste angeboten werden, die in der Regel gegen Entgeld angeboten werden. Und das ist ja bei allen der Fall, egal ob man nun im konkrten Einzelfall Geld verlangt oder nicht (in der Regel werden Fotografen, Modelle, Visagisten, Bearbeiter, Studios, ... bezahlt).
03.11.2011
Original von Coniaric
Hölle...

Das bedeutet, daß Millionen Facebooknutzer mit einer Abmahnung rechnen müssen, weil sie kein Impressum auf Ihrem Profil haben?

Nein. Nur die, deren Facebook-Profil-Seite so gestaltet ist und verwendet wird, daß sie auch ein Impressum haben müsste, wenn sie als eigenständige Website veröffentlicht würde.

Also die, deren Facebook-(MK, etc.pp.)-Profilseite den Kriterien der §§ 6 und 7 TMG sowie §54 Rundfunk-Medien-Staatsvertrag entsprechen, welche die Impressumspflicht für geschäftsmäßig veröffentlichte Websites regeln.

Das ist auch absolut logisch - warum sollte eine Website, die man bei Strato oder 1&1 hostet, impressumspflichtig sein, aber eine die bei Facebook ist nicht?

Macht das die Diskussion um den Datenschutz bei Facebook nicht weitgehend obsolet?

Überhaupt nicht. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
03.11.2011
Original von anTon
"Das Landgericht Aschaffenburg hat die Impressumspflicht für geschäftsmäßig genutzte Profil-Seiten in Sozialen Netzwerken wie Facebook (oder auch MK) bestätigt."

erst Lesen, dann Schreien. Wer da eine gewerbliche Seite aufmacht sollte damit rechnen.

"Geschäftsmäßig" ist übrigens nicht dasselbe wie "gewerblich" oder "gewerbsmäßig".
03.11.2011
Original von Dr.P.
Das würde ja letztendlich bedeuten, dass hier alle SCs (Fotografen, Models, Visas, etc.) ein Impressum haben müssten.

Davon würde ich ausgehen, jedenfalls soweit die Model- oder Fotografen-Tätigkeit in irgendeiner Weise über den reinen Amateur-Bereich hinausgeht. Sobald also Geld fließt zum Beispiel, oder in anderer Weise mit den Fotos/dem Modeln Geld verdient wird.
03.11.2011
Dass hierüber wieder so viel lamentiert wird ;-)))

Auch ohne Urteil habe ich das schon immer so gehandhabt. Ich sehe es als selbstverständlich an, dass, wenn ich etwas -egal was- anbiete, auch die entsprechenden Infos zu mir zur Verfügung stelle.
Erst recht, wenn ich etwas "gewerblich" betreibe. Egal, ob Homepage, FB oder sonstwas...

Ich als potentieller "Kunde" würde mit niemanden einen "deal" abschließen, würde sich der Anbieter nicht klar zu erkennen geben. Auch hier, egal ob Hompage, FB oder MK.

Wem das nicht passt, der soll doch einfach dem I-Net fern bleiben. Ob es allerdings wieder mal eines Ureils dazu bedurfte, sei mal dahingestellt, ist halt wieder typisch deutsch... ;-)

LG Mikesch

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