Unzufrieden mit Hochzeitsfotos - Recht auf Wiederholung des Shootings? 109

Ich finde die frage recht überflüssig. Warum wurde hier ja schon aufgezeigt. Die bilder sind technisch in ordnung und wurden wie vereinbart gemacht und übergehen.
Wo kommen wir denn da hin, wenn der fotograf jetzt auch noch fuer die gesichtszüge verantwortlich ist.
Sicher gehört es dazu, dies auch in einer anweisung mit ein zu bringen darauf hin zu weisen bitte zu lächeln etc... Womöglich ist dies ja aber passiert !?

kann es sein, das die beiden einfach partout “doof“ geschaut haben und den fotografen schon an den rand des wahnsinns trieben?

Oder durchweg abgelenkt wurden, waren durch gäste oder familie oder oder...da kann mann dann abbrechen, bitten sich zu konzentrieren usw...aber im grunde wollen die beiden ja bilder von sich und müssen dafür auch was tun. Der fotograf hat innen vielleicht sogar mal die augen geöffnet... Womöglich schon längst mal fällig ?

Referenzbilder... Andere menschen, andere launen, andere bilder.
Fuer mich ist der auftrag als erfüllt anzusehen. Und da wir alle nicht dabei waren wissen wir auch nicht, wieviel anweisungen, mühen der fg sich gemacht hat.

Ein mann mit glatze darf sich nicht beschweren wenn auf dem bild keine haare zu sehen sind. Davon ab, geht es auch um die reportage bilder !? Reportage... Das sagt doch schon alles.

Sicher nicht einfach beiden das zu vermitteln aber ich denke sie sind da recht naiv ran gegangen und haben es sich zu einfach gemacht und jetzt soll der arme fg die schuld tragen der eine technisch einwandfreie arbeit fuer wenig geld geliefert hat.
Lg
17.04.2012
Danke für den Hinweis mit dem Dienstvertrag. Macht für mich auch Sinn von der Argumentation.

Die genauen Rahmenbedingungen des Shootings kenne ich (noch) nicht. Ich war an dem Tag leider verhindert und weis auch nicht wieviele Onkel Rudis mit der DSLR mitgeknipst haben.

Schade ist es trotzdem fürs Paar und ich kann den Frust auch verstehen. Mal schauen was bei dem Gespräch herauskommt.
[gone] www.trash-pixel.de
17.04.2012
Ich finde es etwas undienlich die Leistung des Fotografen am Preis festzumachen - hätte er 2500€ genommen, wären dann die Bilder " besser " geworden? hätte man dann als Kunde mehr Anspruchsrechte nur weil es teuer war, das Ergebnis aber das gleiche wäre? ich denke eher nein ....

Nur weil einer knapp oder gar schlecht Kalkuliert heißt das noch lange nicht, dass er der bessere oder schlechtere Fotograf ist. Wenn ich jetzt ein Auto kaufe und die Karre will nicht, dann spielt es keine Rolle ob der 5000 oder 50.000 gekostet hat - sie will halt einfach nicht.

Klar ist man sauer wenn die Bilder des Tages im Leben nicht so geworden sind - aber auch hier muss sich der Kunde mit einspannen lassen, das hier angeführte GAU-Szenario ist schon sehr passend - das passiert nicht nur bei Hochzeitsbildern, nein auch bei allen anderen möglichen Shootings. Ich hatte auch schon so eine im Studio wo 4 Stunden lang nicht ein einziger vernünftiger Blick oder Mimik rüberkam.... da kann das Modell noch so top sein - klar dass da nur Mist bei rauskommt.

Die große Frage ist also nun die Schuldzuweisung und was sich daraus anzwacken lässt... der Preis des Fotografen ist es sicherlich nicht!

Ich kenne ein Model, das hatte mit einem Fotografen zusammen ein Shooting - die Bilder auf der SC und Homepage alles topp und genau das was sie wollte, vom Stil, von der Bearbeitung genau das was sie sich vorstellte Ich habe das Shooting seinerzeit begleitet - nicht ein Bild was annähernd wie die Referenzen und es lag nicht am Modell. Von daher kann man fast behaupten die " guten " Bilder auf der SC und Homepage waren nur Zufallstreffer und kein Können. Das bestätigt auch die anderen diversen Shootings mit anderen Modellen mit dem hier auf dieser Plattform eigentlich sehr angesehenen Fotografen... und nein ich bin es nicht, denn ich genieße hier kein Ansehen.
Reklamationsfähig sind handwerkliche Leistungen bzw. die zugesagte Leistung lt. Vertrag.
Alles andere sind gewünschte, aber nicht einholbare Leistungen, wie Emotionalität, Heiterkeit, Ausdruck etc.

In diesen Fällen sind Kennenlern-Shootings zur Abklärung der Chemie überdenkenswert.

Aber das Ergebnis an Referenzfotos festzumachen, ist ein bedingter Trugschluß, da bei Menschenfotografie die Individualität verantwortlich ist, sprich die persönliche Fotogenität und Ausdruckskraft, die zwar bedingt beeinflußbar ist, aber nicht beliebig manipulierbar.
17.04.2012
Zum Thema Dienst- oder Werkvertrag: Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich in allen gängigen Kommentaren und in der Rechtsprechung immer vom Werkvertrag gelesen habe, wenn es um Verträge zwischen Fotograf und Kunde geht. Kann ich morgen in der Uni nochmal genauer schauen, aber was anderes würde mich überraschen.

Ändert aber nichts daran, dass bei technisch mangelfreien Fotos der geschuldete Erfolg erbracht wurde.

Vielleicht lässt sich da ja was über Kulanz machen oder weil der Fotograf "schlechte Presse" vermeiden will.

Was die Preisfrage angeht: Eine Freundin von mir macht Hochzeitsreportagen ab 400 Euro (viel höher kommt sie auch eher selten), für Studenten oder sehr junge Paare sogar noch günstiger. Ihre Hochzeitsfotos sind dennoch die schönsten, gefühlvollsten und authentischsten, die ich jemals gesehen habe und würde ich heiraten, ich würde sie sofort engagieren - und zwar nicht, weil oder obwohl sie so günstig ist. :)
17.04.2012
Hallo, ich denke man sollte mit dem Fotografen "reden". Kann mir nicht vorstellen, dass der unzufriedene Kunden will. Wahrscheinlich wird er von sich aus ein weiteres kostenloses Shooting anbieten, um einen zufriedenen Kunden zu haben.
17.04.2012
Original von Rosalie ( L'Ame Immortelle !:-)* neu !)
Wenn sie für das Shooting bezahlt haben, haben sie doch auch ein Anrecht auf die
Referenzfotos des Fotografen, oder seh ich das Falsch?

Jein. Bzw. zu einfach.

Mal ganz einfach und vereinfacht:

Der Auftrag eines Kunden an einen Fotografen, bestimmte Fotos zu erstellen, ist im Regelfall ein "Werkvertrag".

Anders als beim Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer nicht den Erfolg seiner Arbeit schuldet, sondern nur, daß er seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt (der angestellte Mechaniker muß also versuchen, den Reifen zu wechseln, wenn er das nicht schafft, hat er seine vertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbarte Arbeitsleistung trotzdem erbracht und Anspruch auf seinen Lohn) ---

--- anders als beim Arbeitnehmer schuldet der Leistungserbringer beim Werkvertrag durchaus den Erfolg seiner Arbeit.

Seine Hauptpflicht besteht in der Herstellung des versprochenen Werkes, das er jedoch nicht eigenhändig herstellen muß. Es muß frei von Mängeln sein, sonst gilt der Vertrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt, und der Besteller kann seine Abnahme verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Dabei ist der Begriff des Sach- und Rechtsmangels mit dem im Kaufrecht verwendeten identisch.

Desweiteren gelten für den Werkunternehmer die üblichen Sorgfaltspflichten. So darf er z.B. nicht die Rechtsgüter anderer, ganz besonders nicht die des Bestellers, schädigen.

Eine Neuherstellung kann verlangt werden, wenn das Werk mit Fehlern behaftet ist und demnach nicht zur Erfüllung der Herstellungspflicht taugt. Die Neuherstellung kann jedoch nur verlangt werden, wenn eine Beseitigung des Mangels nicht möglich ist und die Neuherstellung dem Unternehmer zugemutet werden kann, sonst greifen die sekundären Gewährleistungsrechte ein.

Mit der Abnahme des Werkes erlischt auch der Anspruch auf Neuherstellung.

Der Besteller hat Anspruch auf Herstellung eines mangelfreien Werkes durch den Unternehmer, der nach § 635 II auch die entsprechenden Kosten tragen muß. Dieser hat jedoch (im Unterschied zum Kaufrecht) die Wahl, ob dies durch Nachbesserung oder Neuherstellung geschehen soll. § 635 IV gewährt dem Unternehmer bei einer Neuherstellung einen Herausgabeanspruch auf das mangelhafte Werk.

(Zitiert aus dem Großen BGB-Schein "Anspruchsgrundlagen im Werkvertragsrecht" auf Juraindividuell.de)

In einem Fall wie dem beschriebenen ist allerdings die entscheidende Frage: Wurde die Leistung vertragsgemäß erbracht oder nicht?

Daß die Leistung dem Empfänger nicht gefällt ist dabei irrelevant. Es geht um objektive Kriterien, und das ist bei einer kreativen Leistung wie Fotos immer extremst schwierig zu beurteilen.

Wären die Fotos technisch schlecht, wär's einfach. Da lässt sich leicht, ggf. mit Hilfe eines Gutachters der HWK, sagen: entspricht dem Standard, der verlangt werden kann, oder entspricht dem Standard nicht.

Inhaltlich, künstlerisch, gestalterisch... ganz, ganz, ganz, ganz extrem schwierig.

Da hilft es nicht mal was, wenn man sich auf Referenzfotos beruft - "Auf den Referenzfotos haben die Hochzeitspaare alle ganz toll gelächelt!"

"Hohes Gericht - die Kläger haben auf ihrer Hochzeit von morgens bis abends eine Miene wie in Zitrone gebissen gemacht. Trotz aller Bemühungen ist es mir nicht gelungen, sie zu einem fotogenen Lächeln zu bewegen."

Das zeigt auch schon gut, wie schwer es mit "Referenzfotos" ist.

Referenzfotos zeigen, was der Fotograf aus dem Brautpaar XY gemacht. Was er - oder ein anderer Fotograf - aus dem Brautpaar AB machen kann, hat damit herzlich wenig zu tun.

Vielleicht sind X und Y sehr schöne Menschen, und A und B möchte man am liebsten unter Wolldecke und Burkha verhüllt vor den Altar führen...

Wenn man total unzufrieden ist, kann man es natürlich versuchen, das wiederholt haben zu wollen.

Ich würde dringend davon abraten. Das geht erst recht völlig in die Hose.

Wie bitte soll ein Fotograf schöne Fotos von einem Hochzeitspaar machen, wenn es sich um einen "Wiederholungstermin" handelt und alle Beteiligten wissen: das Brautpaar ist stinking, weil es die ersten Fotos scheiße fand, und der Fotograf ist entweder stinkig, weil das Brautpaar unberechtigt gemeckert hat oder er findet seine Fotos vielleicht sogar selbst nicht so pralle, und steht jetzt erst recht unter Stress.

Das wird nicht funktionieren. Ich garantiere, daß die Fotos noch schlechter werden.


Allein schon, weil jetzt auch das Brautpaar darsteht und die ganze Zeit denkt: Gucken wir jetzt zu langweilig? Lächeln wir jetzt genug?

Sollte der Fotograf aber sagen: Nö, mach ich nicht - dann sieht man sich vor Gericht wieder, mit Gutachtern der HWK und anderen. Lohnt das?

Das einzige, worüber man sich da m.E. halbwegs sinnvoll streiten kann, wäre das Geld. Honorar kürzen.

Und einen anderen Fotografen engagieren, noch mal schöne Fotos vom Paar zu machen - aber dabei nicht die Hochzeit nachstellen, sondern einfach schöne Paarfotos machen.
17.04.2012
Original von Peter Herhold
Werkvertrag -> Der Erfolg wird geschuldet
Dienstvertrag -> Die Leistung wird geschuldet

Ja.

Ein Fotograf ist für nicht korrekt belichtete Bilder verantwortlich
zu machen - also für die Leistung - aber nicht für das Aussehen
des Brautpaars ...

Nicht so pauschal! Das Brautpaar in glücklicher Pose abzulichten gehört zum Kern des Auftrags des Hochzeitsfotografen.

Daher bei Fotografen -> Dienstvertrag

Nein. Sorry, nicht so einfach.

Fotograf und Kunde -> in der Regel Werkvertrag. Es handelt sich um eine Handwerksleistung (Hochzeitsfotografie = Handwerk), und der Handwerker schuldet den Erfolg (also z.B. den Einbau einer funktionstüchtigen Toilette) und nicht nur die Leistung (also den Einbau einer Toilette, egal ob sie anschließend funktioniert oder nicht).

Ist so wie bei Rechtsanwälten oder Ärzten, welche eine Leistung
erbringen, jedoch ohne Garantie auf Erfolg.

Jein - auch Ärzte und Rechtsanwälte schulden mehr als das Bemühen, sie schulden eine Leistung, die dem üblichen Standard entspricht, für Falschbehandlung und ihre Folgen ist der Arzt voll regresspflichtig, genau wie der Anwalt für Falschberatung.
17.04.2012
Original von Die große Vorsitzende Miau Tse-Tung
Zum Thema Dienst- oder Werkvertrag: Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich in allen gängigen Kommentaren und in der Rechtsprechung immer vom Werkvertrag gelesen habe, wenn es um Verträge zwischen Fotograf und Kunde geht. Kann ich morgen in der Uni nochmal genauer schauen, aber was anderes würde mich überraschen.

Das hast Du richtig gelesen, der Abzweig "Dienstvertrag" führt hier in die Irre.

Ändert aber nichts daran, dass bei technisch mangelfreien Fotos der geschuldete Erfolg erbracht wurde.

Wieder: jein.

Technisch mangelfreie Fotos sind schon mal ein großer Teil der Leistung.

Wenn aber ein Fotograf für das Fotografieren einer Hochzeit engagiert wird, und hinterher ist nur der Bräutigam, aber nicht die Braut auf dem Bild, oder das Brautpaar ist zwar super scharf und perfekt belichtet, aber auf allen Fotos nur von hinten zu sehen...

... dann wäre das ein klarer Mangel, der auch beanstandet werden könnte.

Ebenso bei: Brautpaar auf allen Fotos nur mit geschlossenen Augen. Da müsste der Fotograf dann schon nachweisen, daß die wirklich die ganze Zeit nur mit geschlossenen Augen rumgelaufen sind. (Und sich dann fragen lassen, warum er sie nicht gebeten hat, die Augen zu öffnen...)


Was die Preisfrage angeht: Eine Freundin von mir macht Hochzeitsreportagen ab 400 Euro (viel höher kommt sie auch eher selten), für Studenten oder sehr junge Paare sogar noch günstiger. Ihre Hochzeitsfotos sind dennoch die schönsten, gefühlvollsten und authentischsten, die ich jemals gesehen habe und würde ich heiraten, ich würde sie sofort engagieren - und zwar nicht, weil oder obwohl sie so günstig ist. :)

Fotos für Privatkunden... Bei Portrait kannste ja noch mehrfach rangehen, und wenn's nix wird, dann sucht sich der Kunde halt einen anderen Fotografen, und man muß sich nur über Abnahme und Bezahlung streiten.

Hochzeitsfotos sind naturgemäß ein anderes Kaliber.

Die Diskussion ist alt und wird regelmäßig wieder neu geführt - ich kann nur sagen (und das nicht zuletzt auf der Grundlage der Erfahrung von über 30 Jahren Pressefotografie plus einigen Dutzend Privat- und Auftragshochzeiten):

Die Leichtfertigkeit, mit der mache Leute meinen, eine DSLR mit Aufsteckblitz und zwei Kitobjektiven befähige sie dazu, eine Hochzeit als Auftragsarbeit zu fotografieren, ist immer wieder bemerkenswert.

Und was manche gelernte Handwerksfotografenmeister da abliefern, das ist dann - genau wie im beschriebenen Fall - zwar meistens technisch einwandfrei, denn das haben die irgendwann ja gelernt, inhaltlich aber manchmal auch...

Na ja.
17.04.2012
Original von AKB charakterbilder.com
Wenn das Schule machen würde müsste der Fotograf so oft antanzen bis das Brautpaar zufrieden ist ....nacht mattes ....

Bisher fand ich es selbstverständlich, daß das Brautpaar nach Aushändigung der Fotos sagt: "Super!"

Alles andere empfinde ich persönlich (als Fotograf) als absolutes Debakel.

Und dem Brautpaar Fotos zu machen, die nicht nur handwerklich einwandfrei sind (das ist selbstverständlich), sondern vor allem auch dem Brautpaar gefallen, ist die selbstverständliche Aufgabe des Fotografen.

Wenn er das nicht hinkriegt, soll er's lassen.
#31
Original von TomRohwer
[quote]Original von AKB charakterbilder.com
Wenn das Schule machen würde müsste der Fotograf so oft antanzen bis das Brautpaar zufrieden ist ....nacht mattes ....

Bisher fand ich es selbstverständlich, daß das Brautpaar nach Aushändigung der Fotos sagt: "Super!"

Alles andere empfinde ich persönlich (als Fotograf) als absolutes Debakel.

Und dem Brautpaar Fotos zu machen, die nicht nur handwerklich einwandfrei sind (das ist selbstverständlich), sondern vor allem auch dem Brautpaar gefallen, ist die selbstverständliche Aufgabe des Fotografen.

Wenn er das nicht hinkriegt, soll er's lassen.[/quote]

Ja klar, völlig richtig.
Klar ist auch, wenn er nur halbwegs Verstand hat, dass er von sich aus eine Nachbesserung anbietet, schließlich lebt ein Hochzeitsfotograf nicht unwesentlich von Mundpropaganda.

Aber einen Anspruch auf Nicht-Langweilige Fotos gibt es wohl nicht.
[gone] DISAign - Dirk Saschenbrecker
17.04.2012
Auch meine Empfehlung: Redet mit ihm!

Unsere Beratung im Vorfeld zielt aus mehreren guten Gründen darauf ab, die Paarbilder als Aftershoot durchzuführen.

Die coolpixer undpowershotser hatten wir schon. Mir reicht schon die Brautmutter in der Nähe. "Nein, mit 'Beine hoch!', meinte ich eigentlich etwas anderes da auf der Motohaube ...". :D

Gerade in diesen 60min zwischen Segen, sägen und Sekt schnell mal ein paar so wundervolltraumhaftromantischtolle Bilder zu zaubern wie die gezielt produzierten Referenzbilder, wo nichts so authentisch ist, wie die Tatsache dass sie gefakt sind, ist für alle Beteiligten schwer.

Wieviele Paare verbingen nach einem derartigen "Höllentag" eine wundervoll romantische Hochzeitsnacht (im Sinne einer Hochzeitsnacht)? Sie schläft und und/oder er ist besoffen. Alkohol und Stress als Verhütungmittel, ganz klassisch.

Wenn nicht einmal die HochzeitsNACHT gelingen wird, da soll der Fotograf für den Stress in den Gesichtern verantwortlich gemacht werden? Ich unterstelle, dass auch er als Profi den Hinweis auf den Aftershoot vorab gegeben haben wird. "Handwerksmeister" bedeutet ja nicht automatisch "Langeweile, für Sie ins Bild gepresst", auch wenn wir alle mind. eine(n) solche Kennen.

Also: Die beiden sollen mit ihm reden in Form der Fragestellung, wo denn das Problem des "Glücksmangels" bei dem Pärchen war. Eine Reklamation wird er - nach meiner Einschätzung zu Recht - abweisen und die beiden fortjagen oder ihnen ein kulantes Angebot für einen Aftershoot unterbreiten.
Inhaltlich hat Tom Rohwer das ja schon exzellent zusammengefasst (wie so oft – wo nimmt der Mann nur sein Wissen und die viele Zeit für die vielen langen Beiträge her und wie schnell kann der tippen? ;): Kein Rechtsanspruch, maximal Kulanz (die sich bei einem guten Hochzeitsfotografen, der etwas auf seinen Ruf gibt, von selbst verstehen sollte).

Auch mein Tipp wäre: Freundlich (!) miteinander reden! Nicht mit dem Anwalt drohen, sondern die eigene Enttäuschung zeigen, dass von diesem wichtigen Tag keine fröhlichen Paarbilder existieren. Wenn das Verhältnis Brautpaar - Fotograf grundsätzlich gut gewesen ist und der Fotograf angemessen reagiert, kann man es mit einem Nachshooting versuchen, ansonsten würde ich auch davon abraten.

Was ich am erschreckendsten finde, ist die Einstellung der meisten Anmerker hier: Der Kunde ist schuld, der hat doof geguckt und sich nicht ordentlich vorbereitet. Sorry, aber da lache ich nur. Ich seh das als meinen Job an, mich vorzubereiten, das Brautpaar auszufragen und vorzubereiten, die benötigte Ruhe während des Shootings herzustellen, usw. Und ja, das ist möglich. :)))
nein und ja. Wir waren eben alle! Nicht dabei. Nicht mal der ersteller dieses beitrages. und dennoch liest es sich zu anfangs so , als wäre der fg schuld.
Deswegen hat niemand das recht ihm zu unterstellen, er könne es nicht, soll es besser sein lassen etc... Sich das recht raus zu nehmen halt ich für allerhand.

Und von wegen doof gucken... War auch das eine fragestellung, möglichkeit. Denn wieder sei gesagt... wir waren nicht dabei. Und super wenn du dich so toll vorbereitest, dann kann man aber deswegen nicht sagen dieser unbekannte fg hätte dies nicht getan. Wer weiß schon welche umstände zu der zeit herrschten.

daher hätte auch der ersteller dieses beitrages sich erst mal schlau machen können vor dem posten.
[gone] VisualPursuit
17.04.2012
Original von DISAign - thx for 2.500.000 - naja, fast !!!
(...) wie die gezielt produzierten Referenzbilder, wo nichts so authentisch ist,
wie die Tatsache dass sie gefakt sind, (...)


Ich zeige ausschliesslich echte Fotos als Referenz.
"Gezielt produzierte Referenzbilder" würde ich als Betrug oder zumindest
als den Versuch dazu einstufen.
[gone] VisualPursuit
17.04.2012
Original von Die große Vorsitzende Miau Tse-Tung
Vielleicht lässt sich da ja was über Kulanz machen oder weil der
Fotograf "schlechte Presse" vermeiden will.


Vielleicht sagt man das aber besser nicht so, wenn man
den Straftatbestand "Nötigung" vermeiden will.....
[gone] VisualPursuit
17.04.2012
Original von Georg Banek (Mainz)
Was ich am erschreckendsten finde, ist die Einstellung der meisten Anmerker
hier: Der Kunde ist schuld, der hat doof geguckt und sich nicht ordentlich vorbereitet.


Ich habe gefragt ob das so gewesen sein könnte.
Nichts weiter.
Zu dem Ausgangsfall habe ich gar nichts gesagt – weder habe ich die Schuld beim Fotografen verortet, noch ihm mangelnde Vorbereitung vorgeworfen. Denn ich war nicht dabei. Der letzte Absatz, auf den Du Dich beziehst, hat ausschließlich die Reaktionen der Anmerker hier im Forum zum Gegenstand. Lesen hilft da manchmal. ;)

Original von eyemotion - Jack Skin Project
nein und ja. Wir waren eben alle! Nicht dabei. Nicht mal der ersteller dieses beitrages. und dennoch liest es sich zu anfangs so , als wäre der fg schuld.
Deswegen hat niemand das recht ihm zu unterstellen, er könne es nicht, soll es besser sein lassen etc... Sich das recht raus zu nehmen halt ich für allerhand.

Und von wegen doof gucken... War auch das eine fragestellung, möglichkeit. Denn wieder sei gesagt... wir waren nicht dabei. Und super wenn du dich so toll vorbereitest, dann kann man aber deswegen nicht sagen dieser unbekannte fg hätte dies nicht getan. Wer weiß schon welche umstände zu der zeit herrschten.

daher hätte auch der ersteller dieses beitrages sich erst mal schlau machen können vor dem posten.
17.04.2012
Ich habe ein paar Schweizer gesehen, dazwischen zu schreiben.
Was etwas Unruhe gab in der Argumentation.

In der Schweiz ist eine Leistung eines Fotografen in den meisten
Fällen ein sogenannt einfacher Auftrag, vergleichbar mit dem Besuch
bei Haarescheider. Das Gesetz, Obligationenrecht der Schweiz, Art 397,
Kapitel einfacher Auftrag


1 Hat der Auftraggeber für die Besorgung des übertragenen Geschäftes
eine Vorschrift gegeben, so darf der Beauftragte nur insofern davon abweichen,
als nach den Umständen die Einholung einer Erlaubnis nicht tunlich und
überdies anzunehmen ist, der Auftraggeber würde sie bei Kenntnis der
Sachlage erteilt haben.

2 Ist der Beauftragte, ohne dass diese Voraussetzungen zutreffen, zum
Nachteil des Auftraggebers von dessen Vorschriften abgewichen, so gilt
der Auftrag nur dann als erfüllt, wenn der Beauftragte den daraus
erwachsenen Nachteil auf sich nimmt.

Lesen wir das nach, ist der genaue Auftrag, was ist vereinbart,
jedem Entscheid zu Grunde zu legen.
Es ist wie immer: Was ist ganz genau vereinbart.

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Ich war von einem Paar beauftragt, das Hochzeitserlebnis bildlich festzuhalten.
Im Auftrag war: Dass die ganze Geselllschaft, insbesondere Onkel Rudi
mit der Kamera, auf dem Gesamtbild auch drauf sein musste.
Onkel Rudi ist immer neben mir gestanden und hat jede Aufnahme gebackupt.
Aber Rudi wollte nicht in die Masse, um sich im Kreise seiner Verwandten
ablichten zu lassen. Das Bild mit Onkel Rudi gibt es nicht, weil man dem Feste zuliebe
weiterfahren musste.
Gemäss Absatz 2: Auftrag nicht erfüllt - keine Kohle.

Zu dieser Diskussion kam es nicht. Da die eben verheiratete Dame es sich
nicht nehmen liess, mit dem besten Junggesellen einen netten Abend
zu verbringen und nicht mit dem Ehemann.
Am Dienstag kriegte ich die Absage des Auftrages, weiter zu bearbeiten.
Ich solle nur die Rechnung senden und die Bilder in die Tonne werfen.

Das Glück war, dass wir die Kosten schön aufgegliedert haben in Festtag,
Auswahl durch mich, Vorschlag an das Brautpaar und so weiter.

Hochzeiten sind immer heikel. Noch heikler wenn etwas in die Tonne geht,
wie kürzlich, als einer fleissig Bilder machte - und am Ende merkte:
Ich habe vergessen, die Speicherkarte einzulegen.

Heiner

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