Umsatzsteuer ID im Impressum = Schwachsinn 132

[gone] User_6449
05.01.2013
Zitat Uiii-Gen: finde ich auch, dann wären schon 70 % aller fotografen weg vom markt

Ich schätze sogar es wären über 90% weg vom Markt, denn 50.000,- Euro Umsatz pro Jahr
(über 4.100,- Euro pro Monat) sind selbst nach allen Abzügen relativ gut und viele haben
das noch nicht mal in einer Festanstellung.

Meistens kommt im Fotojob jedoch weniger heraus, aber echte Fotografen kämpfen sich
eben durch ... ;-)

Viele Grüße
Peter
Hmmmmmm, sollte man nicht sowieso auf das veröffentlichen der Steuernummer im I-net verzichten?
Wenn ich das mal richtig mitbekommen habe, kann jeder über deine Steuernummer Auskünfte beim Finanzamt
erhalten. Mit der Umsatzsteuer-ID nicht!
[gone] User_6449
05.01.2013
@ Markus mit Mietstudio

Niemand muß seine Steuernummer veröffentlichen. Gefordert ist
im Impressum nur die Umsatzsteuer ID-Nummer, soweit man eine
hat.

Viele Grüße
Peter
05.01.2013
Das ist ja Schwachsinn. Umsatz ist blanke Einnahmen, vor Kosten und Abzügen.
Jetzt nicht wieder so Halbwissen...
[gone] User_6449
05.01.2013
@ RGSWA Münster Neues auf Facebook

Jetzt hast Du ja endlich mal was gelernt ... ;-) ... !

Viele Grüße
Peter
mehr als halbwissen hat er nicht zu bieten.....das ist schon an seine "tip" bezgl des abführens der Umsatzsteuer und sein hinweis auf investitionen lesbar.....
@ Peter Herhold

Schon klar, niemand muß! Ich meine ja nur, das es obendrein auch kontraproduktiv sein kann,
wenn es jemand macht!
[gone] User_6449
05.01.2013
@ Johannes

Ignore ... ;-)
05.01.2013
Die 50000er Grenze gilt ohnehin nur für die voraussichtlich im laufenden Jahr erzielten Einnahmen.
Wenn man über 17500 kommt ist man zumindest im nächsten Jahr fällig und da kann mir keiner
mehr erzählen, dass man von 17500 Euro Umsatz (!) im Jahr als einzigem Verdienst ein gutes
Auskommen hat.

Da bleibt im Optimalfall (reiner Dienstleister, fast keine Ausgaben) nach Steuer und Versicherungen
ein knapper Tausender übrig.
@ peterle.....

bei manchen ist ignorieren gleichbedeutend mit Ignoranz, es bleibt zu hoffen dass sich kein leser hier auf deine zweifelhaften "tips" verlässt......
05.01.2013
Bei Manchen ist "ignore" auch so was wie ein Ritterschlag. Ich wurde ignoriert weil ich der gleichen Meinung war.
Ich schäme mich noch heute - für die Meinung!
@Johannes H. de la Torre
Im Zweifelsfall lese ich als Steuerfuzzi immer noch mit und schreite bei zuuuuu großem Schwachsinn ein. Bis dahin lese ich dann amüsiert mit. ;-)
@ pmw:

dann solltest du hier am ball bleiben, es verspricht sehr amüsant zu werden.....
[gone] User_6449
05.01.2013
@ Fotofuxx

Erst wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500,- Euro nicht überstiegen hat
und im laufenden Kalenderjahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, gibt es
nach Kleinunternehmerregelung eine Befreiung zur Abführung der Umsatzsteuer.

Wenn man langfristig (auch im dritten Jahr) über 50.000,- Euro Umsatz liegt, muß Umsatzsteuer
abgeführt werden und dazu benötigt man dann eine sogenannte Umsatzsteuer ID-Nummer, die
auch im Impressum angegeben werden muß.


Viele Grüße
Peter
[gone] User_6449
05.01.2013
@ Johannes

Noch immer Ignore ... ;-)
05.01.2013
@Peter - das ist jetzt völliger Blödsinn. Schrieb ich aber auch bereits.

Zur Umsatzsteuerpflicht:
Wenn man im laufenden Jahr über 17500 liegt, dann erfüllt man im nächsten Jahr automatisch das
Kriterium für das Vorjahr - das müsste auch Dir einleuchten.

Dennoch hat das rein gar nichts mit der Umsatzsteuer-ID-Nr zu tun.

Die muss ein Umsatzsteuerpflichtiger nicht beantragen und sogar ein Kleinunternehmer
kann sie beantragen - das hat also rein gar nichts mit den Umsatzgrenzen zu tun.

Vielleicht liest ja hier ein Steuerfuzzi mit, dem Du eher glaubst.
""""Wenn man langfristig (auch im dritten Jahr) über 50.000,- Euro Umsatz liegt, muß Umsatzsteuer
abgeführt werden und dazu benötigt man dann eine sogenannte Umsatzsteuer ID-Nummer, die
auch im Impressum angegeben werden muß.""""""

allein das ist so hahnebüchend dass es eigentlich nicht mehr lustig ist.......
05.01.2013
Wenn ich das mal richtig mitbekommen habe, kann jeder über deine Steuernummer Auskünfte beim Finanzamt erhalten.

Dank des Steuergeheimnisses bekommst Du vom Finanzamt überhaupt keine Auskünfte über andere Leute...

Egal ob Du deren Steuernummer kennst oder nicht.

Anhand der USt-Ident-Nummer kannst Du, wenn Du selber eine hast, aber überprüfen, ob die USt-Ident-Nummer eines anderen korrekt ist.
05.01.2013
Wenn man langfristig (auch im dritten Jahr) über 50.000,- Euro Umsatz liegt, muß Umsatzsteuer
abgeführt werden

Ja.
und dazu benötigt man dann eine sogenannte Umsatzsteuer ID-Nummer

Nein.
, die auch im Impressum angegeben werden muß.

Wenn man eine hat, muß man sie angeben. Wenn nicht, dann nicht. (Logisch, irgendwie.)
@Johannes
Der Ball rollt bereits...


@Peter Herhold
Mal ganz kurz gesagt: Deine Aussage "Wenn man langfristig (auch im dritten Jahr) über 50.000,- Euro Umsatz liegt, muß Umsatzsteuer abgeführt werden und dazu benötigt man dann eine sogenannte Umsatzsteuer ID-Nummer" ist Quatsch!!!

Wikipedia weiß folgendes zu berichten:
"[Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]...dient innerhalb der Europäischen Union zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr für Umsatzsteuerzwecke. Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt."

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