DSGVO und die Folgen für Fotografen 242

5 years ago
Spinnen wir doch mal weiter.
Muss ich dem Model, dem ich die Fotos als digitale Datei weitergebe, auch eine Einwilligung für die Speicherung auf ihrem Rechner geben?

In den Exif Daten habt ihr bestimmt auch Angaben zu euch.
#101Report
Muss ich dem Model, dem ich die Fotos als digitale Datei weitergebe, auch eine Einwilligung für die Speicherung auf ihrem Rechner geben?

So will es doch die DSGVO. Und wenn es ein Pay- Modell ist, dann ist es Gewerbetreibende(r) und Du (als Amateur) Privatperson. Da macht die DSGVO auch Unterschiede.
#102Report
5 years ago
Immerhin schult die Sächsische Handwerkskammer in einer Ende Mai beginnenden Wandertour zu dem Thema.
Ich denke, wenn ich das Programm sehe, werden für die DSGVO wohl ca. 30 min aufgewendet werden.
#103Report
5 years ago
Ich frage mich wie es mit dem TV wird. Das sind ja auch nur viele digitale Einzelbilder.
Bei Sportveranstaltungen keine schwenks ins Publikum? Bei Quizshows?
#104Report
5 years ago
Es wird Unmengen von Novellierungen geben, aber den Unfall-Handy-Gaffer mit facebook-Ambitionen wird es schnell den A... kosten, allerdings auch den, der fehlgeleitete Staatsgewalt dokumentiert.
#105Report
5 years ago
Was ist mit Blitzern? Ist das nicht auch digital?
#106Report
#107
5 years ago
Ganz so easy wie sich das manche Leute hier vorstellen ist die Sache mit der DSGVO leider nicht. Auch wenn die eine oder andere Frage noch nicht geklärt ist und viel Unsicherheit herrscht. In Österreich hat die Innung der Berufsfotografen zu diesem Thema eine Reihe von Informationsveranstaltungen angeboten.

Dir ist aber schon klar, daß die DSGVO die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie ist (wie üblich mal wieder 250prozentig übererfüllt...) und mit der österreichischen Rechtslage nur sehr vage Ähnlichkeit hat?
#108Report
5 years ago
Mit Karteikästen, Registerkarten etc. bist du, denke ich, wieder voll dabei, bei der DSGVO ... *schmunzel*

Nein - die umfasst nur, genau wie das BDSG, die automatisierte Verarbeitung und Speicherung von Personendaten.
Auch das Büchlein mit dem Adressverzeichnis wird weder vom BDSG noch von der DSVGO erfasst...
#109Report
5 years ago
ch frage mich wie es mit dem TV wird. Das sind ja auch nur viele digitale Einzelbilder.
Bei Sportveranstaltungen keine schwenks ins Publikum? Bei Quizshows?

Medienberichterstattung wird gar nicht von der DSGVO erfasst. Und bevor Du überhaupt bei einer Quizshow im Publikum sitzen darfst, hast Du erstmal einen dicken Stapel Papier mit diversen Freigabeerklärungen unterschrieben... Allem voran die Einwilligung in die Veröffentlichung zu allen möglichen und unmöglichen Zwecken.
#110Report
5 years ago
Sobald sich aber jemand auf dem Bild wiedererkennt, wird es für den Fotografen zum Problem. Denn eine Einwilligung der Person wird er nicht nachweisen können. Das Thema "Beiwerk" ist im übrigen durch die DSGVO völlig überschrieben und durch den dt. Gesetzgeber nicht in Einklang mit der bisher geltenden KUG und BDSG harmonisiert worden. D.h. in Deutschland gelten erst einmal die strengeren Regeln der DSGVO.

Nö. "Ober sticht Unter". Eine Gesetzesvorschrift geht einer Verordnung im Zweifelsfall vor, und außerdem sagt das BDSG ja z.B. ausdrücklich, daß die Regelung durch eine Gesetzesvorschrift den Bestimmungen des BDSG immer vorgeht:

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
§4 Abs.1 BDSG

Rechtsvorschriften, die die Speicherung von Personenbildern erlauben, gibt es im UrhG. Rechtsvorschriften, die die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Personenbildern erlauben, gibt es im KunstUrhG.
Was ist mit Blitzern? Ist das nicht auch digital?

Lies es von meinen Lippen ab: das ist durch die zugrundliegende Rechtsvorschrift erlaubt.
#111Report
5 years ago
Die Quelle für die DSGVO und ihren Erwägungsgrund 171 ist die EU.

Die DSGVO ist keine EU-Vorschrift...
Sie ist eine nationale deutsche Vorschrift, die eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt.
#112Report
#113
@TomRohwer:
Die triffst in Rechtsfragen hier meist den Nagel auf den Kopf, aber da bist du einem Irrtum aufgesessen. Die DSGVO ist keine deutsche Rechtsverordnung iSd Art. 80 GG, sondern eine europäische Verordnung iSd Art. 288 Abs. 2 AUEV: Verordnung (EU) 2016/679.

Kontrollüberlegungen:
- Deutsche Rechtsverordnungen ergehen auf Grund einer bestimmten, in der Einleitung angegebenen Verordnungsermächtigung in einem nationalen Gesetz.
- Deutsche Rechtsverordnungen enthalten keine Erwägungsgründe.
- Es gibt keine europäische "Datenschutzgrundrichtlinie", die hier umzusetzen wäre.
#114Report
@Heinz: Umgesetzt werden muss da nichts, das müssen Richtlinien. Verordnungen gelten auch dann, wenn der Mitgliedsstaat gar nichts tut (so wie hier in Deutschland kritisiert).
#115Report
#116
Sind nur mal so meine Gedanken! Was ist mit all den Unwissenden EU Bürgern die zwar eine Kamera, Handykamera usw. mal gekauft haben, aber nichts von der DSGVO je erfahren werden noch sich damit Befassen werden wenn sie 3 mal im Jahr Urlaubsfoto oder mal Unterwegs Knips nur mal so nebenbei gedankenlos in Freude machen? Wenn dann die ersten Bestraft werden sollten, ihrem Unwissen was nicht vor Strafe ja schützt, beginnt ein Aufschreien der Unwisenden? Kauft sich noch einer mal eine Kamera, wenn er damit rechnen muss bei Knips bestraft zu werden im öffentlichen Raum, der ja eigentlich allen gehört. Es sind nur mal Gedanken darum. Mal Umfragen starten im Nichts ahnenden Raum der Bürger was sie von der DSGVO wissen und was ihnen erwartet wenn sie hart Bestraft werden sollen bei nur mal unbedacht Knips! Ich habe mal im Bekanntenkreis gefragt. Keiner weiß davon und ist auch Desinteressiert darum. Bis die ersten eventuell damit in Konflikt kommen? Wie gesagt, ich frage mich da nur mal selbst was da noch kommen könnte mit all den Unwissenden darum. Es sind ja Millionen die eine Kamera besitzen. Geschweige von Handys mit Kamera.
#117Report
#118
Na endlich! Das erste zu verstehende wonach man sich richten kann. Danke.
#119Report
#120

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