EU AI Act gilt ab 2. 8.2026 - Kennzeichnung und Def. "Deepfake" 164

1 month ago
The Artist formerly called Der Bazi von Hetzendorf
Nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich!
Es ist vermutlich zwecklos, aber ich wiederhole mit Deinem eigenen Zitat der Regeln:

"- KI / AI generierte Fotos ... nicht erlaubt und dürfen nicht hochgeladen werden"

Das entscheidende Wort ist "GENERIERTE".
Ein Foto ist nicht generiert, wenn Pickel entfernt werden.
Ein Foto ist nicht generiert, wenn nachgeschärft wird.
Ein Foto ist nicht generiert, wenn die interne Kamera-KI einen Weißabgleich macht.
...
Wir können auch nicht anders, weil ein Trollkollege von Dir kein "out of cam" sehen möchte. :-)

Es gibt übrigens IMMER einen Weg zum Beginn der Einbahnstraße - nur eben nicht auf der Straße selbst.
The Artist formerly called Der Bazi von Hetzendorf schrieb: Das ist wie ein bischen schwanger. Wenn Du mit dem Auto gegen die Einbahnstraße fährts, dann isses egal, ob bis zum Ende, bis zur Mitte oder nur bis zum nächsten Haus. .... Es wird ja auch keiner gezwungen, KI einzusetzen, weil er sonst kein gescheits Foto hinkriegt.


Für mich zählt das Ergebnis, nicht der Weg dahin. Und künstlich generieren ist eben nochmal was ganz anderes als per KI Schritte auszuführen, die man sonst auch manuell durchgeführt hätte. Roboter setzen heute künstliche Hüftgelenke besser ein als menschliche Chirurgen. Da würde ich den Roboter vorziehen. Und so ist es eben auch bei der KI Bildbearbeitung. Ich fotografiere gerne. Das ist mein Interesse. Mein Interesse war nie Bildbearbeitung. Die ist nur ein notwendiges Übel. Und das hat ja nicht unbedingt etwas damit zu tun, ob man kein gescheites Foto hinkriegt. Die meisten die kein gescheites Foto hinbekommen, haben einfach keinen Blick für sowas. Das bleibt auch bei ihren Versuchen aus Schei** Gold zu machen so. Das sieht hinterher meistens nicht besser aus.

Fotos machen viele Makel viel offensichtlicher, als wir sie in der Realität wahrnehmen. Wem ist damit gedient, eine Frau mit einer monströsen Hüfte zu veröffentlichen, die nur durch perspektivische Verzerrung so abgebildet wurde? Ob ich die in Photoshop verflüssige oder die KI die Hüfte ein wenig eindampft, ist am Ende doch kein Unterschied im Ergebnis. Aber ich finde, man schuldet es den fotografierten Menschen, sie so vorteilhaft wie möglich abzubilden und dann verfälscht man das Foto nur, um der Realität wieder näher zu kommen.

Bildbearbeitung nimmt schnell extrem viel Zeit in Anspruch. Manchmal habe ich auch einfach keine Lust mehr in der heissen Bude vorm PC zu hocken. Wenn KI Tools die benötigte Zeit ohne Qualitätsverlust deutlich reduzieren können, dann gewinnt man Lebenszeit, die man besser einsetzen kann. Wer hat etwas davon, wenn man nach einem Shooting den gleichen Pickel auf der Nase in 1 Stunde 50x von Hand wegstempelt, wenn die KI das in 1 Minute 50x kann? Dem Foto oder dem Betrachter müsste das eigentlich egal sein, wie der Pickel verschwunden ist.

Ich würde es mit folgendem Vergleich sagen: Ob Du als Frau auf natürlichem Wege empfangen hast oder künstlich befruchtet wurdest spielt keine Rolle für das Ergebnis. Du bist dann schwanger und das Kind ist nach 9 Monaten immer noch echt.
1 month ago
@ MartinWalltree

Wenn KI Tools die benötigte Zeit ohne Qualitätsverlust deutlich reduzieren können, dann gewinnt man Lebenszeit, die man besser einsetzen kann. Wer hat etwas davon, wenn man nach einem Shooting den gleichen Pickel auf der Nase in 1 Stunde 50x von Hand wegstempelt, wenn die KI das in 1 Minute 50x kann? Dem Foto oder dem Betrachter müsste das eigentlich egal sein, wie der Pickel verschwunden ist.

Volle Zustimmung !
Der Beitrag ist rechtlicher Quatsch (sry. für den gewählten Ausdruck aber es ist so). Kennzeichnungspflichtig ist nur Material, dass ohne zutun des Menschen erzeugt wurde. Bedeutet: wenn KI Tools als Werkzeuge verwendet werden und noch ein urheberrechtlicher Anspruch vorhanden ist, ist es nicht kennzeichnungspflichtig! Was ja auch logisch ist, denn KI kann kein rechtlicher Urheber sein. Außerdem gibt es keine KI, es gibt neuronale Netze = Variablen mit Gaußscher Normalverteilung und Verhältnisbindung der Zustände untereinander. Die Sachen richtig benennen und richtig lesen.
1 month ago
fischerphotographer
Du vertrittst eine durchaus vernünftige Ansicht, aber es zählt nicht immer der gesunde Menschenverstand, sondern das, was in der Verordnung steht. Und ich habe den Eindruck, dass 90% der Schreiber hier, diese Verordnung anders deuten als Du - bei aller Uneinigkeit, die hier offen sichtbar ist.
1 month ago
Der Gedanke des "urheberrechtlichen Anspruchs" würde schon passen, denn eingangs hieß es :

Die Definition des Begriffs "Deepfake" ist in Artikel 3 Nr. 60 bewusst weit gefasst. Er umfasst Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die mithilfe von KI erzeugt oder manipuliert wurden und für Betrachter echt wirken können. Damit sind nicht nur vollständig künstlich erzeugte Bilder gemeint, sondern grundsätzlich auch KI-gestützte Veränderungen an Fotografien.

Damit wäre schon mal kennzeichnungspflichtig, was komplett KI-generiert wurde, also Bilder, denen kein photographisches Lichtbild zugrundeliegt - wenn mittels Prompt "gestalte 3 nackte Frauen, eine Brünette, eine Blondine und eine Rothaarige, die auf einer arktischen Eisscholle posieren, dabei nähern sich von links ein Wal und von rechts ein Eisbär". Die KI erzeugt die 3 nackten Frauen, die Eisscholle, den Wal und den Eisbär, und das ist dann kennzeichnungspflichtig !
Dann betrifft es aber auch Inhalte, die mittels KI manipuliert, also verändert wurden :
Da wäre das echte Foto des Arktisfotografen, der eine echte Begegnung von Eisbär und Robbe auf einer Eisscholle fotografiert hat, oder es wäre das echte Foto von 3 nackten Frauen am Palmenstrand auf den Bahamas.
Wer nun vor 10 Jahren ein Composing schuf aus seinem Bahamas-Urlaub von 2012 und seiner Nordmeerexpedition von 2015, konnte dieses im PC zusammengefügte Bild vor 10 Jahren posten, ohne etwas daran kennzeichnen zu müssen. Obwohl Nation.. Geo.. dieses Bild in die Tonne warf, konnte er auf einigen online-Kanälen mit seinen "sensationellen" Bildern bestens punkten. So flog er vorletztes Jahr tatsächlich mit 3 hübschen Frauen, von denen er in Malibu noch mehrere Testbildserien schoß, nach Alaska, doch die brünette Latina bekam Schnupfen und die blonde New Yorkerin kalte Füße. Nur die Rothaarige war bereit, nackt auf der Eisscholle zu posieren. Da er aber doch ein ganzes Trio wollte, überzeugte er 2 Inuit-Frauen von seiner Idee, jedoch natürlich ohne sich auf ein Auftauchen von Eisbär oder Wal zu fixieren.
2024 hätte er also mittels Photoshop, Lightroom oder Gimp ein weiteres Composing erzeugt - mit Eisbär, Wal und 3 nackten Frauen - und wenn er dies so in 5 Wochen täte, müßte er es auch nicht kennzeichnen ! Fügt er aber Wal und Eisbär per KI ein, dann wäre das mittels KI manipuliert !
Das Gesicht der Latina durch Collien Fer. und das der Blondine durch Taylor Swi. zu ersetzen, wäre eh schon illegal - egal, ob per Gimp oder Grok erzeugt.
Und es wäre gewiß keine Bagatelle, wenn die Inuitfrauen einen zu hohen BMI hatten und nun mittels der Latina und der Blondine ein schwarz-rot-blondes Trio durch Morphing auf dem Polarbild samt Wal und Eisbär erschiene .. was aber, wenn das Morphing - wie schon vor 5 Jahren - tatsächlich ohne KI erfolgte ?
1 month ago
Da fragt man sich zunächst einmal wer das kontrollieren soll? Photoshop und LR arbeiten praktisch ständig mit KI Prozessen, das fängt bereits mit dem erstellen KI generierter Masken und den einschlägigen Retusche Werkzeugen an.. Das ist wieder so eine Verordnung die nichts als bürokratischen Aufwand erzeugt. Am ende steht dann unter jedem Bild KI generiert und es weiß wieder niemand was davon traditionelle Bildbearbeitung war und was tatsächlich Fake Fotos sind.
1 month ago
Mein Gott das kann doch so schwer nicht sein:
Ein FOTO ist dann ein FOTO, wenn lediglich Retuschen vorgenommen werden. Darunter fallen beispielsweise geringfügige Veränderungen was die technische Seite betrifft. Also etwa die Belichtung. Wenn bei der Aufnahme eine auf dem Boden liegende Kippe weg gestempelt wird. Wenn gewisse Unreinheiten der Haut, ja selbst hässliche Narben entfernt werden.
Fliegt allerdings ein außerirdisches Wesen durch das Bild, liegt das Model plötzlich am Strand vor Bora-Bora und nicht wie in der Realität an einem Baggersee bei Hinterweidenthal, oder hat plötzlich Ohren wie Mister Spock, dann hat das mit Fotografie genau so viel zu tun, wie Seifenkisten Rennen mit der Formel 1.
1 month ago
Ich zitiere noch einmal extra für Norbert Hess:
Die Definition des Begriffs "Deepfake" ist in Artikel 3 Nr. 60 bewusst weit gefasst. Er umfasst Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die mithilfe von KI erzeugt oder manipuliert wurden und für Betrachter echt wirken können. Damit sind nicht nur vollständig künstlich erzeugte Bilder gemeint, sondern grundsätzlich auch KI-gestützte Veränderungen an Fotografien.

Solche Verordnungen sind eine Realität, die sich nicht leugnen lassen. Ich hätte es gern genau so wie Du - aber leider ist es nicht so!
1 month ago
''Die Definition des Begriffs Deepfake ist in Artikel 3 Nr. 60 bewusst weit gefasst.''
Ecki, du zitierst hier nicht, du kommentierst! Ist die Kommentierung von Dir?


Art.3 KI-VO
Nr.60 ,,Deepfake'' einen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde;

Nr.61...
1 month ago
Marcus Sawyer
Ich habe doch geschrieben, dass es eine Wiederholung ist. Das entscheidende Wort in dem von Dir freundlicherweise zitierten Text ist "manipulierten". Es geht also nicht nur um "erzeugten". Die genauen Zusammenhänge ergeben sich aus den vom TO aufgeführten Artikel.

Norbert Hess behauptet hier, dass das Entfernen einer Kippe oder einer Narbe problemlos wäre. Das sagt mir auch mein gesunder Menschenverstand - zumal es doch im Ergebnis egal ist, ob die Kippe per Hand weggestempelt wurde, oder ob das eine KI getan hat.
So ist es aber eben nicht.
Was ist denn wenn ich gar nicht weiß dass KI Verwendet wird, bzw, wenn es keine Bagatellgrenze gibt, reicht doch gg schon die einfache Retusche.

Also, ich haben ein Outdoor Bild und retuschiere im Photoshop vor mich hin, ich möchte wetten dass es da Situationen gibt, wo ich gar nicht mitkriege/weiß on Photoshop da jetzt klassische Technik anwendet, oder ein Stück KI Rasen einfügt etc
Und in ein paar Jahren/Monaten wissen wir das ggf nicht mal mehr bei einem Bild aus der Kamera (ich erinnere daran wo bei der Astro Aufnahme die Sterne verloren gegangen sind um das Rauschen rauszurechnen)

Im Grund ist es was Lichtsieb sagt, wenn Du sicher gehen willst musst Du jedes Bild mit dem Hinweis versehen
Ingo Müller - im-fotografie.de schrieb: Im Grunde ist es das, was Lichtsieb sagt: Wenn du sichergehen willst, musst du jedes Bild mit dem Hinweis versehen.


So werden es die ganz Vorsichtigen machen. Und die, die sich kaum mit dem Thema beschäftigen wollen, werden daraus schließen, dass man das auch so machen muss. Irgendwann werden die meisten Menschen glauben, dass das jetzt so sein muss. So läuft es hierzulande meistens. Dabei haben wir hier ausnahmsweise ein Gesetz, dass handwerklich gar nicht mal so schlecht gemacht ist und recht deutlich macht, dass KI-Bildbearbeitung kein Deepfake ist etc.

Trotzdem wird das Gesetz wahrscheinlich ad absurdum geführt, weil sowas immer im Geiste der Panik und nicht des Gesetzes in die Landschaft verkündet wird (das kann teuer werden, Gefängnis, bla). Das gibt schließlich Klicks. Im Ergebnis sehen wir dann überall vorsorglich hässliche KI-Hinweise für die geringste KI-gestützte EBV und wissen so auch nicht, was nun ein KI-Bild und was ein Foto war. Dafür werden ein paar Abmahnanwälte wieder ein paar Euro reicher und die Gerichte weiter verstopft.
Martin Walltree (@chilloutfotografie)

Ja das kann man so unterschreiben.
ich gehöre nicht zu den Vorsichten, aber man muss das Thema ja kennen, man muss wissen wann man konform ist. Ich halte den Wegfall einer Bagatellregelung für kritisch.
Im Grunde, und darauf wollte ich hinaus, muss eine Software einem zukünftig irgendwo anzeigen, wenn KI zum Einsatz kommt.
2 weeks ago
Ich weiß nicht, wie man ein Gesetz gut finden kann, was nicht sinnvoll zwischen Generierung und Nachbearbeitung unterscheiden kann. Die einzige Erklärung ist, dass auch viele hier das offenbar nicht unterscheiden können. Dass das dann dazu führt, dass bald schon die Kameras ein Bild "out of cam" mit einer KI-Kennzeichnung versehen, da schon eine kamerainterne Nachbearbeitung durch etwas geschieht, was die Softwareentwickler als KI "verkaufen". Das Ergebnis ist dann, dass man wieder deepfakes nicht von "normalen" Fotos unterscheiden kann.

Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass die Diskussion wieder entflammt ist nur weil ich den Link zum Video eines Anwalts veröffentlicht habe - aber ich bin mir nicht sicher, dass ihr beiden das Video auch angesehen habt.
eckisfotos schrieb: Ich weiß nicht, wie man ein Gesetz gut finden kann, was nicht sinnvoll zwischen Generierung und Nachbearbeitung unterscheiden kann.


Weiß ich auch nicht. Wer findet es denn gut? Allerdings ist Deine Behauptung, dass es nicht unterscheidet ja falsch. Das wurde hier ja schone entsprechend diskutiert und das Video widerspricht in diesem Aspekt auch überhaupt nicht (17:16). Das fällt unter Artikel 50 Absatz 2 des AI Acts, beschreibt die Assistenz-Ausnahme und wird auch im Video entsprechend von der kompletten Neugenerierung eines KI-Bildes (= kennzeichnungspflichtig) unterschieden (= nicht kennzeichnungspflichtig). Klar wird es ab einem gewissen Grad die Frage geben, ob das noch Bildbearbeitung ist, wenn 51% des Fotos veränderte KI-Pixel sind. Aber da sehe ich bei Deinen Fotos ja nun überhaupt keine Gefahr. Du? Mit den Extrembearbeitungen können sich dann ggf. wieder Gerichte und Abmahnanwälte befassen.

Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass die Diskussion wieder entflammt ist nur weil ich den Link zum Video eines Anwalts veröffentlicht habe - aber ich bin mir nicht sicher, dass ihr beiden das Video auch angesehen habt.


Ein Video zu einem ganz aktuell relevanten Thema von Christian Solmecke, einem Kanal mit (inkl. mir) über einer Million Abonnenten, ist schon ein echter Geheimtipp. Wo hast Du diese versteckte Perle nur wieder vor allen anderen ausgegraben.
2 weeks ago
Das ZDF hat übrigens heute behauptet, dass Kunst und nicht gewerblich genutzte Fotos von der Kennzeichnungspflicht befreit wären.
1 week ago
#34
sehe ich genau so

#38
würde Sinn machen, auch wenn die Abgrenzung von Kunst schwierig ist, und es auch gewerblich tätige Künstler gibt.
1 week ago
Was ist denn eigentlich KI und wo und wer hat es definiert?
Ist nicht als rhetorische Frage gemeint!
Wo hat sich der Gesetzesgeber eindeutig dazu geäußert?

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