Regierung plant: Akt nur noch nach 23 Uhr 212

13.03.2009
als ich das TO las dachte ich : "... ist denn schon 1. April?"

mehr kann ich dazu nicht sagen! JB
[gone] User_6962
13.03.2009
Regierung plant: Kein Sex mehr vor 22.00h im heimischen Wohnzimmer. Wann kommen die mal drauf, uns in Ruhe zu lassen und sich nur um die wichtigen Dinge zu kümmern! Die Wähler (wir) sind keine kleinen Kinder, die Verkehrsschilder brauchen, oder Waffenscheine oder sonst eine Genehmigung für irgendetwas.
[gone] With Design In Mind
13.03.2009
Finde ich sehr bezeichnend für unsere Regierung, dass Erotik und Sex erst ab 23:00 Uhr laufen soll, aber Gewaltverbrechen weiterhin im Nachmittagsprogramm zu finden sind...

Bin ich zu alt, oder hieß das füher mal "make love - not war"?
[gone] Nasty World Media
13.03.2009
@Pantee - Blende 08/15:

Stimmt so nicht ganz, denn es gibt noch den Zusatz:

"(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."


Aber wann beginnt die gröbliche Verletzung der Erziehungspflicht?

Wenn man 8 Jährigen Pornos zeigt? BESTIMMT

Wenn die Eltern ihre 16 / 17 jährigen Kinder frei surfen lassen???


PS: Wobei der Passus mit der Erziehungspflicht glaube ich früher zumindestens im Paragraf 131 noch nicht vorhanden war.


Gruß
Nasty


Original von Pantee - Blende 08/15
§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3 - gilt ebenso für Bilder, Videos etc.)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
....
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Ähnliches gibt es auch zu gewaltverherrlichenden Inhalten etc.
Was bedeutet das meiner Meinung nach für das Internet? Wenn Eltern ihren Kindern einen unbeaufsichtigten und ungefilterten Rechner mit Internetzugang überlassen - dann machen sie sich strafbar. Eine weitere Regelung seitens des Gesetzgebers ist nicht notwendig.
[gone] Nasty World Media
13.03.2009
@With Design In Mind:

Falsch - Im Fernsehn ist es schon lange so, dass Filme ab 16 erst ab 22 Uhr gezeigt werden dürfen und Filme ab 18 (oder "Keine Jugendfreigabe" wie es korrekt heißt) erst ab 23 Uhr gezeigt werden dürfen.


Gruß
Nasty


Original von With Design In Mind
Finde ich sehr bezeichnend für unsere Regierung, dass Erotik und Sex erst ab 23:00 Uhr laufen soll, aber Gewaltverbrechen weiterhin im Nachmittagsprogramm zu finden sind...

Bin ich zu alt, oder hieß das füher mal "make love - not war"?
13.03.2009
Original von foto4mat | hat Universum fotografiert !
als ich das TO las dachte ich : "... ist denn schon 1. April?"

Ich glaub das eigentlich auch jetzt noch...
[gone] MISS BELLA
13.03.2009
Naja das ist halt die Frage allgemein wie man was einordnet.
Alles an Akt zu verbieten find ich gar nich nötig, wenn ich mir Deine SC anschau wärs viell. besser die vor und nach 23 Uhr net zu sehen.

Original von Nasty World Media
@With Design In Mind:

Falsch - Im Fernsehn ist es schon lange so, dass Filme ab 16 erst ab 22 Uhr gezeigt werden dürfen und Filme ab 18 (oder "Keine Jugendfreigabe" wie es korrekt heißt) erst ab 23 Uhr gezeigt werden dürfen.


Gruß
Nasty


[quote]Original von With Design In Mind
Finde ich sehr bezeichnend für unsere Regierung, dass Erotik und Sex erst ab 23:00 Uhr laufen soll, aber Gewaltverbrechen weiterhin im Nachmittagsprogramm zu finden sind...

Bin ich zu alt, oder hieß das füher mal "make love - not war"?
[/quote]
13.03.2009
Original von Nasty World Media
@With Design In Mind:

Falsch - Im Fernsehn ist es schon lange so, dass Filme ab 16 erst ab 22 Uhr gezeigt werden dürfen und Filme ab 18 (oder "Keine Jugendfreigabe" wie es korrekt heißt) erst ab 23 Uhr gezeigt werden dürfen.

Wobei Filme, die als "jugendgefährdend" auf dem Index der BPJ stehen, sogar nach 23 Uhr noch ggf. geschnitten werden müssen, so daß sie ausreichend "entschärft" sind.

Was logisch ist, denn das StGB kennt da keine Grenzen wie "ab 23 Uhr", sondern das sagt schlicht und einfach, daß "jugendgefährdende Darstellungen" grundsätzlich Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, weder um 23 noch um 11 Uhr.

Wie absurd die Regelung aber ist, zeigt sich schon, wenn man bedenkt, daß heute die meisten Jugendlichen ihren eigenen Fernseher haben, und ganz anders als "anno dazumal" auch durchaus ohne Wissen ihrer Eltern nach 23 Uhr Fernsehen gucken können, wenn sie den Ton leise drehen.

Und vor allem: wenn sie auch noch einen eigenen Videorecorder haben, dann müssten sie sich dafür nicht mal die Nacht um die Ohren schlagen, sondern gucken das ganz gemütlich am Nachmittag nach der Schule.

Allerdings wird der Drang von Kindern und Jugendlichen, sich Porno-Filme anzuschauen, von Jugendschützern regelmäßig stark überschätzt...

(Vermutlich schließen sie von sich selbst auf andere.)
[gone] MISS BELLA
13.03.2009
Tom , warum ist dann hier noch soviel Müll online ?...........................

( Bilder von Nasty World Media) ? Oder seh das nur ich weil ich über 18 bin un musst so an Augenweh leiden .


Original von TomRohwer
[quote]Original von Nasty World Media
@With Design In Mind:

Falsch - Im Fernsehn ist es schon lange so, dass Filme ab 16 erst ab 22 Uhr gezeigt werden dürfen und Filme ab 18 (oder "Keine Jugendfreigabe" wie es korrekt heißt) erst ab 23 Uhr gezeigt werden dürfen.

Wobei Filme, die als "jugendgefährdend" auf dem Index der BPJ stehen, sogar nach 23 Uhr noch ggf. geschnitten werden müssen, so daß sie ausreichend "entschärft" sind.

Was logisch ist, denn das StGB kennt da keine Grenzen wie "ab 23 Uhr", sondern das sagt schlicht und einfach, daß "jugendgefährdende Darstellungen" grundsätzlich Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, weder um 23 noch um 11 Uhr.

Wie absurd die Regelung aber ist, zeigt sich schon, wenn man bedenkt, daß heute die meisten Jugendlichen ihren eigenen Fernseher haben, und ganz anders als "anno dazumal" auch durchaus ohne Wissen ihrer Eltern nach 23 Uhr Fernsehen gucken können, wenn sie den Ton leise drehen.

Und vor allem: wenn sie auch noch einen eigenen Videorecorder haben, dann müssten sie sich dafür nicht mal die Nacht um die Ohren schlagen, sondern gucken das ganz gemütlich am Nachmittag nach der Schule.

Allerdings wird der Drang von Kindern und Jugendlichen, sich Porno-Filme anzuschauen, von Jugendschützern regelmäßig stark überschätzt...

(Vermutlich schließen sie von sich selbst auf andere.)[/quote]http://www.model-kartei.de/sedcard/fotograf/8161/
13.03.2009
Original von Nasty World Media
@Pantee - Blende 08/15:

Stimmt so nicht ganz, denn es gibt noch den Zusatz:

"(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."


Aber wann beginnt die gröbliche Verletzung der Erziehungspflicht?

Wenn man 8 Jährigen Pornos zeigt? BESTIMMT

Nein. Nicht automatisch.

Der Sorgeberechtigte muß die individuelle pesönliche Reife des Minderjährigen berücksichtigen. Und wenn es so ist, daß der Sorgeberechtigte meint, er könne mit Hilfe eines Softpornos seinem 8jährigen Kind am besten erklären, wie der Papi denn nun den Schniedel in die Mama hineinpraktiziert...

Dann ist das erstmal sein gutes Recht.

Das kann man immer nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilen. Zumal ein Film oder ein Buch usw. ja auch immer nur in seiner Gesamtheit beurteilt werden darf, ob es "jugendgefährdend" ist.

Simples Beispiel: es gibt "Schummelratgeber" oder "Kiffer-Handbücher", die sind als "jugendgefährdend" indiziert. Selbstverständlich aber darf ein Sorgeberechtigter einem Minderjährigen so ein Ding in die Hand drücken, um ihm z.B. zu erklären, was er alles nicht tun soll.

Allein schon die altergemäße, kritische Erklärung dazu kann einem "jugendgefährdenden" Werk bereits die Eigenschaft "jugendgefährdend" nehmen.

Einem Minderjährigen einfach eine geladene scharfe Schusswaffe in die Hand zu drücken, ist zweifellos nicht nur nach StGB unzulässig, sondern auch eine "Gefährdung des Kindeswohles". Zu sagen: "Bei uns im Viertel liegen regelmäßig irgendwo weggeworfene (Gas/Schreckschuss-) Knarren auf den Spielplätzen rum. Kind, ich zeige Dir jetzt, wie Du notfalls so ein Ding sicher und ohne Gefahr für Dich und andere aufheben und sicherstellen kannst, bis die Polizei kommt, die Du natürlich auch rufst, woran Du erkennst, ob es sich um eine Spielzeug- oder echte Waffe handelt, usw." - das wäre nicht "jugendgefährdend", sondern sinnvolle Erziehung.

Das Kind weiß dann nämlich unter anderem auch, wann es in Deckung gehen sollte, wenn andere Blagen unsachgemäß mit einer gefundenen Pistole herumfummeln.
[gone] With Design In Mind
13.03.2009
Muss ich leider Widersprechen. Du hast zwar mit Deinem Statement Recht, aber ich sprach von Gewaltverbrechen. Nicht Einstufungen der FSK. Mord und Totschlag sind durchaus im Nachmittagsprogramm zu finden... Die Jugendfreigabe ich mir da erst mal egal.
Mit wäre lieber, wenn die heutige Jugend frühe Erfahrung mit Sex hat, als mit o.a. Gewalttaten...


Original von Nasty World Media
@With Design In Mind:

Falsch - Im Fernsehn ist es schon lange so, dass Filme ab 16 erst ab 22 Uhr gezeigt werden dürfen und Filme ab 18 (oder "Keine Jugendfreigabe" wie es korrekt heißt) erst ab 23 Uhr gezeigt werden dürfen.


Gruß
Nasty


[quote]Original von With Design In Mind
Finde ich sehr bezeichnend für unsere Regierung, dass Erotik und Sex erst ab 23:00 Uhr laufen soll, aber Gewaltverbrechen weiterhin im Nachmittagsprogramm zu finden sind...

Bin ich zu alt, oder hieß das füher mal "make love - not war"?
[/quote]
[gone] Nasty World Media
13.03.2009
@With Design In Mind:

Meinst Du jetzt die Berichterstatung über Verbrechen und Kriege oder harmlose Krimis nur weil da ein Mord vorkommt?


Gruß
Nasty
[gone] Nasty World Media
13.03.2009
@Tom:

Automatisch sicher nicht - hätte anstatt bestimmt besser sehr wahrscheinlich geschrieben. ;)


Gruß
Nasty


Original von TomRohwer
[quote]Original von Nasty World Media
@Pantee - Blende 08/15:

Stimmt so nicht ganz, denn es gibt noch den Zusatz:

"(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."


Aber wann beginnt die gröbliche Verletzung der Erziehungspflicht?

Wenn man 8 Jährigen Pornos zeigt? BESTIMMT

Nein. Nicht automatisch.

Der Sorgeberechtigte muß die individuelle pesönliche Reife des Minderjährigen berücksichtigen. Und wenn es so ist, daß der Sorgeberechtigte meint, er könne mit Hilfe eines Softpornos seinem 8jährigen Kind am besten erklären, wie der Papi denn nun den Schniedel in die Mama hineinpraktiziert...

Dann ist das erstmal sein gutes Recht.

Das kann man immer nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilen. Zumal ein Film oder ein Buch usw. ja auch immer nur in seiner Gesamtheit beurteilt werden darf, ob es "jugendgefährdend" ist.

Simples Beispiel: es gibt "Schummelratgeber" oder "Kiffer-Handbücher", die sind als "jugendgefährdend" indiziert. Selbstverständlich aber darf ein Sorgeberechtigter einem Minderjährigen so ein Ding in die Hand drücken, um ihm z.B. zu erklären, was er alles nicht tun soll.

Allein schon die altergemäße, kritische Erklärung dazu kann einem "jugendgefährdenden" Werk bereits die Eigenschaft "jugendgefährdend" nehmen.

Einem Minderjährigen einfach eine geladene scharfe Schusswaffe in die Hand zu drücken, ist zweifellos nicht nur nach StGB unzulässig, sondern auch eine "Gefährdung des Kindeswohles". Zu sagen: "Bei uns im Viertel liegen regelmäßig irgendwo weggeworfene (Gas/Schreckschuss-) Knarren auf den Spielplätzen rum. Kind, ich zeige Dir jetzt, wie Du notfalls so ein Ding sicher und ohne Gefahr für Dich und andere aufheben und sicherstellen kannst, bis die Polizei kommt, die Du natürlich auch rufst, woran Du erkennst, ob es sich um eine Spielzeug- oder echte Waffe handelt, usw." - das wäre nicht "jugendgefährdend", sondern sinnvolle Erziehung.

Das Kind weiß dann nämlich unter anderem auch, wann es in Deckung gehen sollte, wenn andere Blagen unsachgemäß mit einer gefundenen Pistole herumfummeln.[/quote]
[gone] With Design In Mind
13.03.2009
Nee - Nachrichten und Berichterstattungen halte ich für wichtig und sollten auch explizit gezeigt werden.
Die harmlosen Krimis beinhalten allerdings schon Gewaltverbrechen - gerne auch mal Samstag und Sonntagnachmittag. Wie gesagt sähe ich lieber ein Verbot dieser (oder meinetwegen AUCH ein Verbot dieser - wenn schon Erotik etc. angeprangert wird), als sexuelle Handlungen.


Original von Nasty World Media
@With Design In Mind:

Meinst Du jetzt die Berichterstatung über Verbrechen und Kriege oder harmlose Krimis nur weil da ein Mord vorkommt?


Gruß
Nasty
[gone] Nasty World Media
13.03.2009
@bella brunetta:

Wenn Du mit meiner Sedcard aus inhaltlichen oder Qualitätsgründen nichts anfangen kannst dann ist das ja Dein gutes Recht.

Aber hier in der MK gibt es nunmal keine Geschmackszensur und die Screen-Shots verstossen auch nicht gegen den Jugendschutz.


Gruß
Nasty


Original von bella brunetta
Tom , warum ist dann hier noch soviel Müll online ? ( SC von Nasty World Media) ? Oder seh das nur ich weil ich über 18 bin un musst so an Augenweh leiden .
[gone] MISS BELLA
13.03.2009
auf jeden Fall geschmacklos, Qualitätslos ............................

Laut MK Bilder Regeln ist verboten:
Pornographie,
Gewaltverherrlichung ohne künstlerischen Aspekt.
Ob da jetzt deine drunter fallen hab ich nicht zu entscheiden is net meine Aufgabe.




Original von Nasty World Media
@bella brunetta:

Wenn Du mit meiner Sedcard aus inhaltlichen oder Qualitätsgründen nichts anfangen kannst dann ist das ja Dein gutes Recht.

Aber hier in der MK gibt es nunmal keine Geschmackszensur und die Screen-Shots verstossen auch nicht gegen den Jugendschutz.


Gruß
Nasty


[quote]Original von bella brunetta
Tom , warum ist dann hier noch soviel Müll online ? ( SC von Nasty World Media) ? Oder seh das nur ich weil ich über 18 bin un musst so an Augenweh leiden .
[/quote]
[gone] Nasty World Media
13.03.2009
@With Design In Mind:

Manchmal frage ich mich ob die Berichterstatung über irgendwelche Verbrechen oft nicht übler ist als die Fiction.

Erinnere mich noch gut als vor weit über 10 Jahren stundenlang live die Ausschreitungen vor einem Fussball-Spiel gezeigt wurden - man sah wie Leute unter den Absperr-Gitter begraben wurden - die Kameras waren voll dabei.

Als dann um Ruhe in das Stadion zu bringen das Spiel trotzdem angepfiffen wurde, haben die Sender die Übertragung abgebrochen mit der Begründung nach so einer Tragödie könnte man nicht guten Gewissens das Spiel übertragen.


Gruß
Nasty


Original von With Design In Mind
Nee - Nachrichten und Berichterstattungen halte ich für wichtig und sollten auch explizit gezeigt werden.
Die harmlosen Krimis beinhalten allerdings schon Gewaltverbrechen - gerne auch mal Samstag und Sonntagnachmittag. Wie gesagt sähe ich lieber ein Verbot dieser (oder meinetwegen AUCH ein Verbot dieser - wenn schon Erotik etc. angeprangert wird), als sexuelle Handlungen.


[quote]Original von Nasty World Media
@With Design In Mind:

Meinst Du jetzt die Berichterstatung über Verbrechen und Kriege oder harmlose Krimis nur weil da ein Mord vorkommt?


Gruß
Nasty
[/quote]
[gone] Nasty World Media
13.03.2009
@bella brunetta:

auf jeden Fall geschmacklos, Qualitätslos

Wenn Du in die Bilddiskussionen schaust wirst Du sehen, dass es darüber unterschiedliche Meinungen gibt - gerade auch der Punkt geschmacklos ist mehr als subjektiv.

Bezüglich Qualität sollte eigentlich jedem klar sein, das man einen Screen-Shoot aus einem SM-Film im Reality- / Docu-Stil qualitätsmässig nicht mit den Fetisch-Fotos der Top MK-Fotografen vergleichen kann.


Laut MK Bilder Regeln ist verboten:
Pornographie


Hendrik duldet nun mal auch Adult-Fotografen / Filmer solange die gezeigten Bilder keine Pornografie beinhalten.

Und bei meinen gezeigen Bilder handelt es sich definitiv nicht um Pornografie.


Gewaltverherrlichung ohne künstlerischen Aspekt.

Für manche ist schon ein Bild das einen Knebel vor dem geöffneten Mund einer Frau zeigt Gewaltverherrlichung - siehe Bilddiskussion:

http://www.model-kartei.de/bilder/bild/197780/



Gruß
Nasty
[gone] With Design In Mind
13.03.2009
@Nasty:
Genau das halte ich für zeigenswert. Natürlich ist die Wahrheit übler als die Fiction. Habe einiges da in Afghanistan sehen "dürfen". Ich finde so etwas müsste im Fernsehen (natürlich nur in den Nachrichten) mehr gezeigt werden.

Es ist eben nicht wie bei James Bond oder dem A-Team, dass die Leute ohne einen Kratzer davon kommen. Wenn ich mit einem Baseballschläger auf einen menschlichen Kopf eindresche, dann platzt der gerne mal. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern endet oft auch tödlich für den Kopfträger.

Ein anderes Beispiel: Bei mir in der Stadt ist unweit eine größere Disco - ebenso eine S-Bahn Station. Die Jugentlichen (und auch Erwachsene) nehmen daher Nacht nach dem Discobesuch gerne die S-Bahn statt Taxi oder eigenes Auto. Eines morgens um vier steigen ein paar Jugendliche in eben jene S-Bahn ein, angetrunken und "locker" drauf. Bedrängen in der S-Bahn ein Mädel. Ein 44 Jahre alter Mann schaltet sich ein, die Jugendlichen mögen doch aufhören. Es kommt zum Gerangel. Der Jugendliche (17 Jahre alt) landet einen Schlag an den Kopf des Mannes. Eine Station weiter bricht der Mann zusammen und ist tot.
Soviel zu einem "Lucky-Punch".

Dies war sicher nicht so beabsichtigt, aber alles im Leben hat seine Konsquenzen - mal mehr, mal weniger. Die Leute sollten in Nachrichten ruhig mal sehen, was angerichtet werden kann...

Nee - dann liebe Brüste, Penisse und nackte Menschen 24 Stunden am Tag...
___________________
Edit: Rechtschreibung/Grammatik
[gone] Norbert K
13.03.2009
Unabhängig von diesem konkreten Thema geht es mir tierisch auf den Sender, dass hier in Deutschland immer nach neuen Gesetzen verlangt wird, die zum einen die persönliche Freiheit einschränken (z.B. ob und wann ich Erotik sehen darf, wie oft ich pro Jahr im Garten grillen darf etc.), zum anderen völlig unsinnig sind, weil sie ohnehin ignoriert werden (siehe Grillen im Garten).
Auf der anderen Seite werden sinnvolle bestehende Regelung nicht wirklich durchgesetzt - siehe den letzten Amoklauf. Warum war die Waffe nicht wie gesetzlich vorgeschrieben im Tresor verwahrt? Wir brauchen keine strengeren Gesetze, wir müssen die bestehenden nur durchsetzen.

Gruß Norbert.

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