Was nervt euch? 27,425
16.10.2011
Original von Tobias Voss
[...]
Irgendwo in den Tiefen des Forums hatte mal Hendrik (?) geschrieben, dass der Anteil an Aktfotos in der MK recht gering war. Eine genaue Zahl hab ich nicht mehr im Kopf, aber ich glaube, die lag bei unter 20 % aller Bilder.
*klickklack*
#12522Report
16.10.2011
Original von Henning Zachow *ein Portrait :)*Ich wusste doch, dass irgendwer sowas als Lesezeichen sich gesetzt hat :-)
*klickklack*
Ich glaube damit lassen sich so manche Argumentationen ganz gut entkräften ...
#12523Report
16.10.2011
Es ist ähnlich, wie bei mir in der Schwangerschaft...als ich drauf geachtet hab, hab ich ständig Kinderwagen und andere Schwangere gesehen.
Kommt halt immer drauf an, worauf man sein Augenmerk legt. *hust*
Kommt halt immer drauf an, worauf man sein Augenmerk legt. *hust*
#12524Report
16.10.2011
Original von *KathaStrophe* | SC-Texte lesen hilft! Im Ernst!
Es ist ähnlich, wie bei mir in der Schwangerschaft...als ich drauf geachtet hab, hab ich ständig Kinderwagen und andere Schwangere gesehen.
Kommt halt immer drauf an, worauf man sein Augenmerk legt. *hust*
Ups
kann ich dann überhaupt jemals Schwangere sehen?
#12525Report
[gone] User_6962
16.10.2011
Ích möchte endlich mal Aufnahmebereichsangaben auf Model-SC´s sehen, die für mich gelten! Immer heißt es, dass gilt nicht für Dich, nur bei Pay oder bei Fotograf XX, menno ich spiel bald nicht mehr mit! Immer diese bösen Männerspielverderbermodelle.
#12526Report
16.10.2011
Mich nervt, dass unser Vermieter bei nem kleinen Hund sein Okay gegeben hat. Unsere Vermieterin nach der Anschaffung der Kleinen nun aber ihr Veto eingelegt hat, da sie es den andern beiden Parteien verboten hätte... Und obwohls ein kleiner Krümel ist wir jetzt ausziehen müssen und bis spätestens Februar ne neue Wohnung brauchen...
Noch mehr als das nervt mich aber, dass uns jeder beim Anruf für ne Wohnung abwimmelt, weil keiner nen kleinen Hund mit in der Wohnung haben möchte :(((
Noch mehr als das nervt mich aber, dass uns jeder beim Anruf für ne Wohnung abwimmelt, weil keiner nen kleinen Hund mit in der Wohnung haben möchte :(((
#12527Report
[gone] User_30919
16.10.2011
Ich würde euch nehmen; gibt auch tierliebe Vermieter ;)
Original von [Revolution]derzeit leider keine Shootings möglich
Mich nervt, dass unser Vermieter bei nem kleinen Hund sein Okay gegeben hat. Unsere Vermieterin nach der Anschaffung der Kleinen nun aber ihr Veto eingelegt hat, da sie es den andern beiden Parteien verboten hätte... Und obwohls ein kleiner Krümel ist wir jetzt ausziehen müssen und bis spätestens Februar ne neue Wohnung brauchen...
Noch mehr als das nervt mich aber, dass uns jeder beim Anruf für ne Wohnung abwimmelt, weil keiner nen kleinen Hund mit in der Wohnung haben möchte :(((
#12528Report
16.10.2011
Original von [Revolution]derzeit leider keine Shootings möglich
Mich nervt, dass unser Vermieter bei nem kleinen Hund sein Okay gegeben hat. Unsere Vermieterin nach der Anschaffung der Kleinen nun aber ihr Veto eingelegt hat, da sie es den andern beiden Parteien verboten hätte... Und obwohls ein kleiner Krümel ist wir jetzt ausziehen müssen und bis spätestens Februar ne neue Wohnung brauchen...
Noch mehr als das nervt mich aber, dass uns jeder beim Anruf für ne Wohnung abwimmelt, weil keiner nen kleinen Hund mit in der Wohnung haben möchte :(((
ihr habt zwei vermieter?
#12529Report
[gone] User_30919
16.10.2011
Wenn beide im Grundbuch stehen schon!
ihr habt zwei vermieter?[/quote]
Original von Herwig
[quote]Original von [Revolution]derzeit leider keine Shootings möglich
Mich nervt, dass unser Vermieter bei nem kleinen Hund sein Okay gegeben hat. Unsere Vermieterin nach der Anschaffung der Kleinen nun aber ihr Veto eingelegt hat, da sie es den andern beiden Parteien verboten hätte... Und obwohls ein kleiner Krümel ist wir jetzt ausziehen müssen und bis spätestens Februar ne neue Wohnung brauchen...
Noch mehr als das nervt mich aber, dass uns jeder beim Anruf für ne Wohnung abwimmelt, weil keiner nen kleinen Hund mit in der Wohnung haben möchte :(((
ihr habt zwei vermieter?[/quote]
#12530Report
16.10.2011
Original von Brunototti Photography
Wenn beide im Grundbuch stehen schon!
glaub ich nich/würd mich wundern. massgeblich ist doch, was im mietvertrag steht...
(davon abgesehen ist das gar nicht mal so einfach mit dem verbot von hunden/katzen etc. ... da gibts soweit mir bekannt keine einheitliche rechtssprechung, sondern wurde bisher auf allen möglichen gerichtsebenen höchst individuell und unterschiedlich entschieden. wenn - wie in eurem fall - einer der vermieter bereits eine zusage erteilt hat denk ich wirds bereits höchst eng für andere, die lt. mietvertrag im mietvertrag als vermieter auftauchen. ich würd fast drauf wetten, dass in diesem fall derjenige der gearschte im zweifelsfall ist, der euch die zusage zur anschaffung des hundes gegeben hat. die andere partei, die im grundbuch steht, kann aus meiner sicht maximal schadensersatz (wobei der schaden erstmal zu benennen wäre...) von dem verlangen, der euch zugesagt hat... soooo einfach tät ich jedenfalls nicht ausziehen...)
#12531Report
[gone] User_30919
16.10.2011
Ohhh Mann... warum machen andere meinen gelernten Job immer besser?!?!
Wir haben ca. 400 Wohnungen!
glaub ich nich/würd mich wundern. massgeblich ist doch, was im mietvertrag steht...
(davon abgesehen ist das gar nicht mal so einfach mit dem verbot von hunden/katzen etc. ... da gibts soweit mir bekannt keine einheitliche rechtssprechung, sondern wurde bisher auf allen möglichen gerichtsebenen höchst individuell und unterschiedlich entschieden. wenn - wie in eurem fall - einer der vermieter bereits eine zusage erteilt hat denk ich wirds bereits höchst eng für andere, die lt. mietvertrag im mietvertrag als vermieter auftauchen. ich würd fast drauf wetten, dass in diesem fall derjenige der gearschte im zweifelsfall ist, der euch die zusage zur anschaffung des hundes gegeben hat. die andere partei, die im grundbuch steht, kann aus meiner sicht maximal schadensersatz (wobei der schaden erstmal zu benennen wäre...) von dem verlangen, der euch zugesagt hat... soooo einfach tät ich jedenfalls nicht ausziehen...)[/quote]
Wir haben ca. 400 Wohnungen!
Original von Herwig
[quote]Original von Brunototti Photography
Wenn beide im Grundbuch stehen schon!
glaub ich nich/würd mich wundern. massgeblich ist doch, was im mietvertrag steht...
(davon abgesehen ist das gar nicht mal so einfach mit dem verbot von hunden/katzen etc. ... da gibts soweit mir bekannt keine einheitliche rechtssprechung, sondern wurde bisher auf allen möglichen gerichtsebenen höchst individuell und unterschiedlich entschieden. wenn - wie in eurem fall - einer der vermieter bereits eine zusage erteilt hat denk ich wirds bereits höchst eng für andere, die lt. mietvertrag im mietvertrag als vermieter auftauchen. ich würd fast drauf wetten, dass in diesem fall derjenige der gearschte im zweifelsfall ist, der euch die zusage zur anschaffung des hundes gegeben hat. die andere partei, die im grundbuch steht, kann aus meiner sicht maximal schadensersatz (wobei der schaden erstmal zu benennen wäre...) von dem verlangen, der euch zugesagt hat... soooo einfach tät ich jedenfalls nicht ausziehen...)[/quote]
#12532Report
16.10.2011
Original von Brunototti Photography
Ohhh Mann... warum machen andere meinen gelernten Job immer besser?!?!
Wir haben ca. 400 Wohnungen!
[quote]Original von Herwig
[quote]Original von Brunototti Photography
Wenn beide im Grundbuch stehen schon!
glaub ich nich/würd mich wundern. massgeblich ist doch, was im mietvertrag steht...
(davon abgesehen ist das gar nicht mal so einfach mit dem verbot von hunden/katzen etc. ... da gibts soweit mir bekannt keine einheitliche rechtssprechung, sondern wurde bisher auf allen möglichen gerichtsebenen höchst individuell und unterschiedlich entschieden. wenn - wie in eurem fall - einer der vermieter bereits eine zusage erteilt hat denk ich wirds bereits höchst eng für andere, die lt. mietvertrag im mietvertrag als vermieter auftauchen. ich würd fast drauf wetten, dass in diesem fall derjenige der gearschte im zweifelsfall ist, der euch die zusage zur anschaffung des hundes gegeben hat. die andere partei, die im grundbuch steht, kann aus meiner sicht maximal schadensersatz (wobei der schaden erstmal zu benennen wäre...) von dem verlangen, der euch zugesagt hat... soooo einfach tät ich jedenfalls nicht ausziehen...)[/quote][/quote]
sorry. hier stand was dämliches von mir. hab was durcheinandergebracht.
my mistake.
h
#12533Report
[gone] User_30919
16.10.2011
Ich bin weder Anwalt noch will ich Eigenbedarf anmelden etc. Hast du was getrunken? Ich habe nur Antworten auf Fragen gegeben! Was schreibst du hier denn?
glaub ich nich/würd mich wundern. massgeblich ist doch, was im mietvertrag steht...
(davon abgesehen ist das gar nicht mal so einfach mit dem verbot von hunden/katzen etc. ... da gibts soweit mir bekannt keine einheitliche rechtssprechung, sondern wurde bisher auf allen möglichen gerichtsebenen höchst individuell und unterschiedlich entschieden. wenn - wie in eurem fall - einer der vermieter bereits eine zusage erteilt hat denk ich wirds bereits höchst eng für andere, die lt. mietvertrag im mietvertrag als vermieter auftauchen. ich würd fast drauf wetten, dass in diesem fall derjenige der gearschte im zweifelsfall ist, der euch die zusage zur anschaffung des hundes gegeben hat. die andere partei, die im grundbuch steht, kann aus meiner sicht maximal schadensersatz (wobei der schaden erstmal zu benennen wäre...) von dem verlangen, der euch zugesagt hat... soooo einfach tät ich jedenfalls nicht ausziehen...)[/quote][/quote]
na, wenn ihr 400 wohnungen habt, dann ist doch alles gut. eine davon wird schon wegen eigenbedarf denn kündbar sein.
und schön, dass du anwalt bist. dann ist dir die offene rechtslage ja bekannt.
oder auch nicht.
oder...
*selbstzensiert*
schönen abend noch und einen angenehmen umzug.
h[/quote]
Original von Herwig
[quote]Original von Brunototti Photography
Ohhh Mann... warum machen andere meinen gelernten Job immer besser?!?!
Wir haben ca. 400 Wohnungen!
[quote]Original von Herwig
[quote]Original von Brunototti Photography
Wenn beide im Grundbuch stehen schon!
glaub ich nich/würd mich wundern. massgeblich ist doch, was im mietvertrag steht...
(davon abgesehen ist das gar nicht mal so einfach mit dem verbot von hunden/katzen etc. ... da gibts soweit mir bekannt keine einheitliche rechtssprechung, sondern wurde bisher auf allen möglichen gerichtsebenen höchst individuell und unterschiedlich entschieden. wenn - wie in eurem fall - einer der vermieter bereits eine zusage erteilt hat denk ich wirds bereits höchst eng für andere, die lt. mietvertrag im mietvertrag als vermieter auftauchen. ich würd fast drauf wetten, dass in diesem fall derjenige der gearschte im zweifelsfall ist, der euch die zusage zur anschaffung des hundes gegeben hat. die andere partei, die im grundbuch steht, kann aus meiner sicht maximal schadensersatz (wobei der schaden erstmal zu benennen wäre...) von dem verlangen, der euch zugesagt hat... soooo einfach tät ich jedenfalls nicht ausziehen...)[/quote][/quote]
na, wenn ihr 400 wohnungen habt, dann ist doch alles gut. eine davon wird schon wegen eigenbedarf denn kündbar sein.
und schön, dass du anwalt bist. dann ist dir die offene rechtslage ja bekannt.
oder auch nicht.
oder...
*selbstzensiert*
schönen abend noch und einen angenehmen umzug.
h[/quote]
#12534Report
16.10.2011
Original von Brunototti Photography
Ich bin weder Anwalt noch will ich Eigenbedarf anmelden etc. Hast du was getrunken? Ich habe nur Antworten auf Fragen gegeben! Was schreibst du hier denn?
nein. ich bin nicht betrunken.ich habe was durcheinanderbekommen. den fehler aber bereits gemerkt und mein posting davor editiert.
ist dir offenbar entgangen. macht nix.
#12535Report
[gone] User_30919
16.10.2011
Um dir das mal besser zu erklären... Stell dir einmal vor, dass du deine Wohnung vor 10 Jahren bezogen hast bei Vermieter Meyer. Zwischenzeitlich wurde deine Wohnung an Herrn Schmidt verkauft, der dann auch im Grundbuch steht. Wer ist also dein Vermieter?
Na verstanden?
Na verstanden?
#12536Report
[gone] User_30919
16.10.2011
Ok... gelesen! ;)
nein. ich bin nicht betrunken.ich habe was durcheinanderbekommen. den fehler aber bereits gemerkt und mein posting davor editiert.
ist dir offenbar entgangen. macht nix.[/quote]
Original von Herwig
[quote]Original von Brunototti Photography
Ich bin weder Anwalt noch will ich Eigenbedarf anmelden etc. Hast du was getrunken? Ich habe nur Antworten auf Fragen gegeben! Was schreibst du hier denn?
nein. ich bin nicht betrunken.ich habe was durcheinanderbekommen. den fehler aber bereits gemerkt und mein posting davor editiert.
ist dir offenbar entgangen. macht nix.[/quote]
#12537Report
16.10.2011
Original von Brunototti Photography
Um dir das mal besser zu erklären... Stell dir einmal vor, dass du deine Wohnung vor 10 Jahren bezogen hast bei Vermieter Meyer. Zwischenzeitlich wurde deine Wohnung an Herrn Schmidt verkauft, der dann auch im Grundbuch steht. Wer ist also dein Vermieter?
Na verstanden?
du brauchst mir nichts zu erklären.
schmidt hat gegenüber dem mieter, wie du ja sicher weisst, eine änderungsanzeige abzugeben über die änderung der eigentumsverhältnisse. wie du sicher auch weisst, ist diese an bestimmte formalismen gebunden (beginn der änderung etc. ...).
diese änderungsanzeige ist massgeblich für den mietvertrag.
der mietvertrag wird dann von schmidt übernommen, der damit vermieter wird.
meyer hat damit keine vermieteransprüche mehr (unberührt hiervon sind restforderungen z.b. aus nebenkostennachzahlungen o.ä.).
wenn die wohnung verkauft ist (schlechtes beispiel übrigens) wird schmidt zudem tunlichst im grundbuch eine löschung von meyer DRINGEND veranlassen wollen/müssen und auch meyer wird das tun...
in den seltenen fällen, wo meyer und schmidt im grundbuchamt gemeinsam stehen ist das massgeblich, was dem vermieter bekanntgemacht worden ist.
ist keine änderungsanzeige erfolgt, ist weiterhin meyer weiterhin vermieter und damit einzig weisungsberechtigt.
ist eine erfolgt ist schmidt vermieter und damit einzig weisungsberechtigt.
und das ist meine meinung (!) und damit endet hier die diskussion für mich und ich wünsche einen schönen abend und einen angenehmen wochenstart.
h
#12538Report
[gone] User_30919
16.10.2011
Sorry, aber was ist mit dir los? Was schreibst du alles!
Bitte sei mir nicht böse, aber vom Grundbuchrecht hast du keine Ahnung.
Und das musst du auch nicht! Ich kann deinen Job wahrscheinlich auch nicht machen.
Aber muss ich gefährliches Halbwissen propagantieren? Nein!
P.S. Es können nie gleichzeitig Verkäufer und Käufer im Grundbuch Abteilung 1 stehen.
du brauchst mir nichts zu erklären.
schmidt hat gegenüber dem mieter, wie du ja sicher weisst, eine änderungsanzeige abzugeben über die änderung der eigentumsverhältnisse. wie du sicher auch weisst, ist diese an bestimmte formalismen gebunden (beginn der änderung etc. ...).
diese änderungsanzeige ist massgeblich für den mietvertrag.
der mietvertrag wird dann von schmidt übernommen, der damit vermieter wird.
meyer hat damit keine vermieteransprüche mehr (unberührt hiervon sind restforderungen z.b. aus nebenkostennachzahlungen o.ä.).
wenn die wohnung verkauft ist (schlechtes beispiel übrigens) wird schmidt zudem tunlichst im grundbuch eine löschung von meyer DRINGEND veranlassen wollen/müssen und auch meyer wird das tun...
in den seltenen fällen, wo meyer und schmidt im grundbuchamt gemeinsam stehen ist das massgeblich, was dem vermieter bekanntgemacht worden ist.
ist keine änderungsanzeige erfolgt, ist weiterhin meyer weiterhin vermieter und damit einzig weisungsberechtigt.
ist eine erfolgt ist schmidt vermieter und damit einzig weisungsberechtigt.
und das ist meine meinung (!) und damit endet hier die diskussion für mich und ich wünsche einen schönen abend und einen angenehmen wochenstart.
h[/quote]
Bitte sei mir nicht böse, aber vom Grundbuchrecht hast du keine Ahnung.
Und das musst du auch nicht! Ich kann deinen Job wahrscheinlich auch nicht machen.
Aber muss ich gefährliches Halbwissen propagantieren? Nein!
P.S. Es können nie gleichzeitig Verkäufer und Käufer im Grundbuch Abteilung 1 stehen.
Original von Herwig
[quote]Original von Brunototti Photography
Um dir das mal besser zu erklären... Stell dir einmal vor, dass du deine Wohnung vor 10 Jahren bezogen hast bei Vermieter Meyer. Zwischenzeitlich wurde deine Wohnung an Herrn Schmidt verkauft, der dann auch im Grundbuch steht. Wer ist also dein Vermieter?
Na verstanden?
du brauchst mir nichts zu erklären.
schmidt hat gegenüber dem mieter, wie du ja sicher weisst, eine änderungsanzeige abzugeben über die änderung der eigentumsverhältnisse. wie du sicher auch weisst, ist diese an bestimmte formalismen gebunden (beginn der änderung etc. ...).
diese änderungsanzeige ist massgeblich für den mietvertrag.
der mietvertrag wird dann von schmidt übernommen, der damit vermieter wird.
meyer hat damit keine vermieteransprüche mehr (unberührt hiervon sind restforderungen z.b. aus nebenkostennachzahlungen o.ä.).
wenn die wohnung verkauft ist (schlechtes beispiel übrigens) wird schmidt zudem tunlichst im grundbuch eine löschung von meyer DRINGEND veranlassen wollen/müssen und auch meyer wird das tun...
in den seltenen fällen, wo meyer und schmidt im grundbuchamt gemeinsam stehen ist das massgeblich, was dem vermieter bekanntgemacht worden ist.
ist keine änderungsanzeige erfolgt, ist weiterhin meyer weiterhin vermieter und damit einzig weisungsberechtigt.
ist eine erfolgt ist schmidt vermieter und damit einzig weisungsberechtigt.
und das ist meine meinung (!) und damit endet hier die diskussion für mich und ich wünsche einen schönen abend und einen angenehmen wochenstart.
h[/quote]
#12539Report
16.10.2011
Original von Brunototti Photography
Sorry, aber was ist mit dir los? Was schreibst du alles!
Bitte sei mir nicht böse, aber vom Grundbuchrecht hast du keine Ahnung.
Und das musst du auch nicht! Ich kann deinen Job wahrscheinlich auch nicht machen.
Aber muss ich gefährliches Halbwissen propagantieren? Nein!
P.S. Es können nie gleichzeitig Verkäufer und Käufer im Grundbuch Abteilung 1 stehen.
sorry.
ich propagantier das jetzt auch nicht weiter. nachher werd ich noch zu gefährlich:)
(als ob das jetzt auch nur irgendwie vom ansatz hier wichtig wäre, wo was in den entsprechenden abteilungen des grundbuchs steht und für den vorliegenden fall auch nur den hauch von wichtigkeit hätte...komm mir nur noch damit, dass nichts gelöscht, sondern nur gerötet wird... usw. usw. usw.)
over and out.
lg
h
#12540Report
Topic has been closed








Dat nervt nämlich....
Weiterer Privatzweist wird von nun an ohne Vorwarnung gelöscht.
Spart euch also die Tipparbeit ^^