Veröffentlichung v. Aktfotos trotz Ausschluß im Vertrag 187

21.08.2009
Original von Dieter E. ~sinnliche Fashion und Portraits~
Und selbst wenn er nicht wasserdicht wäre, gebietet es der Anstand das zu unterlassen wenn es vom Model nicht gewünscht wird.
Ohne Wenn und Aber! Hier gehen Menschen mit Menschen um.

Gruß
Dieter

[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
...
Hatte sie wirklich schon einen eigenen "wasserdichten" Vertrag, wo genau das geregelt war?
Zweifel sind da schon angebracht, bevor man vorschnell Urteile fällt....
[/quote]

Außerdem wird nur andersherum ein Schuh daraus.
Der Fotograf muss einen wasserdichten Vertrag zur Veröffentlichung haben.
Nur in diesem Fall hätte er das dürfen.
Das Model braucht keinen. Sie hat das Recht am eigenen Bild von vornherein.
[gone] Beautypics Photography
21.08.2009
@ all Frauenversteher

wenn alles immer so wäre , wie ihr hier schreibt gäbe es diesen Thread nicht ... das Geschreibe erinnert mich oft an Weihnachtsmann und Osterhasi ....

Fakt ist ...
wenn Vertrag besteht , gehört der Typ wegrationalisiert und verklagt

Fakt ist aber auch ....
Gehirn einschalten hilft
Ende
[gone] User_6863
21.08.2009
Genau - und eben deshalb bezweifle ich, dass dieser Vertrag so existiert!
Sonst wäre der Photograph auch nicht gerade mit Hirn gesegnet....


Original von Fotocowboy
[quote]Original von Dieter E. ~sinnliche Fashion und Portraits~
Und selbst wenn er nicht wasserdicht wäre, gebietet es der Anstand das zu unterlassen wenn es vom Model nicht gewünscht wird.
Ohne Wenn und Aber! Hier gehen Menschen mit Menschen um.

Gruß
Dieter

[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
...
Hatte sie wirklich schon einen eigenen "wasserdichten" Vertrag, wo genau das geregelt war?
Zweifel sind da schon angebracht, bevor man vorschnell Urteile fällt....
[/quote]

Außerdem wird nur andersherum ein Schuh daraus.
Der Fotograf muss einen wasserdichten Vertrag zur Veröffentlichung haben.
Nur in diesem Fall hätte er das dürfen.
Das Model braucht keinen. Sie hat das Recht am eigenen Bild von vornherein.[/quote]
[gone] Madame-Butterfly
21.08.2009
Sehe ich auch so...egal wie man es dreht und wendet..es ist ein beschissener zug von dem Fotografen....Vertrag ist Vertrag,egal was sie für Aufnahmen gemacht hat !

Original von Dieter E. ~sinnliche Fashion und Portraits~
Und selbst wenn er nicht wasserdicht wäre, gebietet es der Anstand das zu unterlassen wenn es vom Model nicht gewünscht wird.
Ohne Wenn und Aber! Hier gehen Menschen mit Menschen um.

Gruß
Dieter

[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
...
Hatte sie wirklich schon einen eigenen "wasserdichten" Vertrag, wo genau das geregelt war?
Zweifel sind da schon angebracht, bevor man vorschnell Urteile fällt....
[/quote]
#45
[gone] User_6863
21.08.2009
Original von Madame-Butterfly
...Sehe ich auch so...egal wie man es dreht und wendet..es ist ein beschissener zug von dem Fotografen....
Da sind wir uns eh alle einig - endlich mal :-)

Original von Madame-Butterfly....Vertrag ist Vertrag,egal was sie für Aufnahmen gemacht hat !
Das stimmt natürlich nicht, in jedem Vertrag können Dinge anders geregelt sein. Vertrag ist natürlich nicht Vertrag.
Und da wir den Inhalt des Vertrages nicht kennen (auch nicht was mündlich vereinbart wurde, der TO war ja nicht dabei) sollten wir mit der rechtlichen Seite abwarten, bis wir den Vertragstext kennen.
21.08.2009
Original von CSM Mediendienst
[quote]Original von FVG


hätte, wäre, vielleicht, könnte ja, aber man, weiss ja auch nicht immer...



So eine Diskussion hat mitunter schon ihren Wert, unabhängig von der Frage, ob der gegenständliche Fall auch exakt so liegt.

Sofern nämlich Newcomer-Models solche Threads lesen, wissen sie zumindest, dass es vertragsrechtliche Aspekte und Probleme geben kann. Oder sollten es nach dem Lesen zumindest wissen und dann vielleicht - so wie ein Kollege geschrieben hat - das Hirn einschalten. Hilft vielleicht anderen Leuten, Ärger zu vermeiden.[/quote]

*ironie AN*

und was machen dann die leute hier ?

aufklärung ist nicht für alle gut ;-) *ironie aus*
[gone] Madame-Butterfly
21.08.2009
alles mutmaßung hier !

warum wird bezweifelt,dass der vertrag so existierte?

weil er ein fotograf ist und sie NUR ein Model?...das sich auch noch nackig gemacht hat...!

*kopfschüttelt
[gone] Madame-Butterfly
21.08.2009
Ich meinte den vertrag,der zwischen den beiden parteien geschlossen wurde...das muss man natürlich immer von fall zu fall sehen...wenn sie das ausdrücklich nicht wollte und es ist im vertrag festgehalten...issse vertragsbruch...PUNKT!!!

:-)))


Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von Madame-Butterfly
...Sehe ich auch so...egal wie man es dreht und wendet..es ist ein beschissener zug von dem Fotografen....
Da sind wir uns eh alle einig - endlich mal :-)

Original von Madame-Butterfly....Vertrag ist Vertrag,egal was sie für Aufnahmen gemacht hat !
Das stimmt natürlich nicht, in jedem Vertrag können Dinge anders geregelt sein. Vertrag ist natürlich nicht Vertrag.
Und da wir den Inhalt des Vertrages nicht kennen (auch nicht was mündlich vereinbart wurde, der TO war ja nicht dabei) sollten wir mit der rechtlichen Seite abwarten, bis wir den Vertragstext kennen.[/quote]
[gone] User_6863
21.08.2009
Weil sich hier weder Photograph noch Model zu Wort gemeldet haben.
Nur diese beiden kennen den Vertrag, haben ihn (hoffentlich) unterschrieben

Völlig richtig - alles Mutmassungen, alles!


Original von Madame-Butterfly
alles mutmaßung hier !

warum wird bezweifelt,dass der vertrag so existierte?

weil er ein fotograf ist und sie NUR ein Model?...das sich auch noch nackig gemacht hat...!

*kopfschüttelt
[gone] Madame-Butterfly
21.08.2009
Hast du natürlich Recht !

Die wenigstens werden sich wohl hier dazu äußern,die betroffen sind....:-)))

Warum wohl^^


Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
Weil sich hier weder Photograph noch Model zu Wort gemeldet haben.
Nur diese beiden kennen den Vertrag, haben ihn (hoffentlich) unterschrieben

Völlig richtig - alles Mutmassungen, alles!


[quote]Original von Madame-Butterfly
alles mutmaßung hier !

warum wird bezweifelt,dass der vertrag so existierte?

weil er ein fotograf ist und sie NUR ein Model?...das sich auch noch nackig gemacht hat...!

*kopfschüttelt
[/quote]
21.08.2009
Ich kenn ja den genauen Ablauf der Geschichte nicht, aber man sollte vielleicht nicht immer gleich schlechte Absichten unterstellen.

Ich glaube nicht, dass wenn jemand Aktfotos hochläd
(oft erst Monate nach dem Shooting)
jeder genau weiß mit wem er welchen Vertrag gemacht hat bzw. vorher nachsieht.
Gut das ist mangelnde Sorgfalt,
aber wennn das Modell den Fotografen darauf anspricht, wird derjenige sicher die Bilder sofort wieder aus dem Netz nehmen.
(Problem bleibt die zwischenzeitliche Verbreitung.)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fotograf sich dann noch weigert die Bilder zu löschen, er hätte ja rechtlich keine Chance.

Warum Modelle Akt machen obwohl sie keine Veröffentlichung wollen?

------------------------------------------------------ weil sie entweder Geld dafür bekommen, oder beim Berufsfotografen Geld dafür bezahlen müssen.

Warum Fotografen sich auf solche Verträge einlassen?

____________________weil gute Aktmodelle schwer zu finden sind.
21.08.2009
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
Aber ja, ist mein Ernst - wenn sich ein Model mehrfach vor irgendwelchen Hobby-Photographen auf Tfp auszieht, muss sie (leider) damit rechnen. Es wäre vermessen, zu denken, alle würden das mit dem Vertrag so genau nehmen, viele kennen sich da gar nicht wirklich aus, oder es ist ihnen egal, sie machen das ja nicht beruflich.
....
Bei solchen Angelegenheiten zahlt es sich manchmal aus, zu einem "richtigen" Photographen zu gehen, der sich so etwas nie leisten könnte oder würde (naja, sagen wir mal, es ist deutlich unwahrscheinlicher).


Also da muss ich jetzt nochmal drauf eingehen. Denn das klingt ja so, als wäre ein Fotograf, der "nur" sein Hobby betreibt, von vornherein eher unseriöser als ein Berufsfotograf!

Warum sollte per se die Gefahr bei einem Hobbyfotografen höher sein als beim Berufsfotografen, dass er gegen einen Vertrag verstößt?

Also diese Unterstellung finde ich schon ziemlich heftig :-(. Verbessere mich bitte, wenn ich das falsch verstanden haben sollte.

Ansonsten sehe ich es wohl wie die Mehrheit: Der Fehler liegt (bei Annahme der geschilderten Situation) nicht beim Modell.

Und es gibt völlig seriöse Gründe, auch im Rahmen eines normalen tfp-shootings für ein Modell (Akt-)Bilder zu machen, die man nicht veröffentlichen darf, wenn auf der anderen Seite auch für die Veröffentlichung vorgesehe Bilder nach dem Wunsch des Fotografen entstehen.

Beste Grüße
Rupert
21.08.2009
Original von TK-Fotodesign ... Danke für 25.000 Clicks !


was für ein Brett müssen Fotografen eigentlich vor dem Kopf haben, wenn sie mit einem Model bis Akt shooten und per schriftlichen Vertrag ausgeschlossen ist, diese Bilder zu veröffentlichen - sowohl hier in der MK als auch auf anderen Seiten ???

...
Sie hat sich inzwischen jedenfalls abgemeldet.



Gut, das sie sich abgemeldet hat. Wer sowas nicht will, gehört in keine einzige Internetcommunity!!!

Ich sags mal so:
was für ein Brett müssen Modelle eigentlich vor dem Kopf haben, wenn sie mit einem Fotografen bis Akt shooten aber keine dieser Bilder veröffentlicht haben wollen.

Das wie aus dem Fenster springen und hoffen, das es nicht weh tut. Vertrag hin oder her. Papier ist geduldig.
Wenn der Fotograf schlau war, hat er keine salvatorische Klausel im Vertrag und dazu einen einzigen Punkt, der gegen geltendes Recht verstösst. In diesem Fall ist dann nämlich der gesamte Vertrag hinfällig und er kann theoretisch mit den Bildern machen was er will.
[gone] Hermann Klecker
21.08.2009
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
Aber ja, ist mein Ernst - wenn sich ein Model mehrfach vor irgendwelchen Hobby-Photographen auf Tfp auszieht, muss sie (leider) damit rechnen. Es wäre vermessen, zu denken, alle würden das mit dem Vertrag so genau nehmen, viele kennen sich da gar nicht wirklich aus, oder es ist ihnen egal, sie machen das ja nicht beruflich.


"sie muß damit rechnen". Ja. Das muß sie.

Ähnlich so, wie man z.B. auch im Straßenverkehr mit den Fehlern anderer rechnen muß um mit den damit verbundenen Risiken sinnvoll umzugehen.


Aber sie muß es nicht hinnehmen und sich schon mal garnicht dafür entschuldigen.

Wenn Dir ein anderer ins Auto fährt, um beim Beispiel zu bleiben, dann konntest Du vielleicht den Schaden verringern, weil Du damit gerechnet hast, aber dennoch hat es der andere verschuldet und muß für den Schaden aufkommen.


Wie gesagt, ich legitimiere das nicht (bitte mir nichts unterstellen oder durcheinanderbringen), aber man darf sich da nichts vormachen.
Ist nur eine Frage der Zeit, dass bei dieser Vorgehensweise ein Bild "durchsickert"

...
[gone] Lichtstreif
21.08.2009
Bitte keine solchen hobbyjuristischen Exkurse...

Wenn dem so sein sollte, hat der Pixer überhaupt keine Rechte...

Dann wäre kein Vertrag zu stande gekommen und das bedeutet allein das Model übt seine "Rechte am eigenen Bild" aus...

Also bitte nicht so einen Nonsense...


Original von cash - just ask for ...

Wenn der Fotograf schlau war, hat er keine salvatorische Klausel im Vertrag und dazu einen einzigen Punkt, der gegen geltendes Recht verstösst. In diesem Fall ist dann nämlich der gesamte Vertrag hinfällig und er kann theoretisch mit den Bildern machen was er will.
21.08.2009
Original von cash - just ask for ...

Wenn der Fotograf schlau war, hat er keine salvatorische Klausel im Vertrag und dazu einen einzigen Punkt, der gegen geltendes Recht verstösst. In diesem Fall ist dann nämlich der gesamte Vertrag hinfällig und er kann theoretisch mit den Bildern machen was er will.


Nö, wenn der Vertrag hinfällig ist, hat der Fotograf KEINE Rechteübertragung seitens des Modells und darf KEINE Bilder veröffentlichen.

Beste Grüße
Rupert

P.S.: Zweiter! :-)))
21.08.2009
Wenn der Fotograf schlau war, hat er keine salvatorische Klausel im Vertrag und dazu einen einzigen Punkt, der gegen geltendes Recht verstösst. In diesem Fall ist dann nämlich der gesamte Vertrag hinfällig und er kann theoretisch mit den Bildern machen was er will.


Schmarrn,

wenn kein gültiger Vertrag besteht darf der Fotograf gar nichts veröffentlichen.

P.S.: Zweiter! :-)))

Ich schreib halt zu langsam.
[gone] User_6863
21.08.2009
Original von RupertT
Warum sollte per se die Gefahr bei einem Hobbyfotografen höher sein als beim Berufsfotografen, dass er gegen einen Vertrag verstößt?


Nicht immer, ist aber wahrscheinlicher....

Es gibt eben immer wieder schwarze Schafe gibt, die plötzlich untertauchen, falsche Angaben gemacht haben, keine Internetpräsenz haben und plötzlich nicht mehr aufzufinden sind.
Als Berufsphotograph ist so was schon deutlich schwieriger und risikoreicher - wenn sich das Model da vorher gut informiert, ist sie da schon "relativ" sicher. Würde so was publik, könnte man seinen Beruf an den Nagel hängen.

Viele Hobby-Photographen haben sich mit dem Thema auch noch auseinandergesetzt, wissen gar nichts über rechtliche Belange (wir reden jetzt NICHT über den menschlichen Aspekt).

Zudem ist es so, dass durch eine Bezahlung, die Nutzungsrechte besser geregelt sind - wie Gerichte auf Tfp reagieren, ist immer etwas umstritten.

Aber keine Frage - ganz sicher ist das alles nicht.
Der einzige Schutz wäre, solche Photos nicht zu machen....
21.08.2009
Original von RupertT
[quote]Original von cash - just ask for ...

Wenn der Fotograf schlau war, hat er keine salvatorische Klausel im Vertrag und dazu einen einzigen Punkt, der gegen geltendes Recht verstösst. In diesem Fall ist dann nämlich der gesamte Vertrag hinfällig und er kann theoretisch mit den Bildern machen was er will.


Nö, wenn der Vertrag hinfällig ist, hat der Fotograf KEINE Rechteübertragung seitens des Modells und darf KEINE Bilder veröffentlichen.

Beste Grüße
Rupert

P.S.: Zweiter! :-)))[/quote]

Ich wusste, das das kommt. Sehe ich eigentlich auch so.
Habe aber letzten iwo von einem Urteil gelesen, wo das genau gegenteilig entschieden wurde.

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