Veröffentlichung v. Aktfotos trotz Ausschluß im Vertrag 187

[gone] Madame-Butterfly
21.08.2009
ja,ist ja richtig...darf ich daher keine antworten geben?

egal..bin raus !


Original von Beautypics Photography
DIES war die Antwort auf Maxi .... und das ist auch gut so
[gone] John Doe II
21.08.2009
Original von Fotocowboy
Außerdem wird nur andersherum ein Schuh daraus.
Der Fotograf muss einen wasserdichten Vertrag zur Veröffentlichung haben.
Nur in diesem Fall hätte er das dürfen.
Das Model braucht keinen. Sie hat das Recht am eigenen Bild von vornherein.


Das macht sie aber irgendwie noch lange nicht zur Urheberin.
21.08.2009
Original von Markus Fischer
[quote]Original von Fotocowboy
Außerdem wird nur andersherum ein Schuh daraus.
Der Fotograf muss einen wasserdichten Vertrag zur Veröffentlichung haben.
Nur in diesem Fall hätte er das dürfen.
Das Model braucht keinen. Sie hat das Recht am eigenen Bild von vornherein.


Das macht sie aber irgendwie noch lange nicht zur Urheberin.[/quote]

Nein, aber zur Verhinderin einer Veröffentlichung und nur daraug kam es hier an.
[gone] John Doe II
21.08.2009
Ok, klang so als ob sie zur VÖ keinen Vertrag braucht...
Original von Markus Fischer
[quote]Original von Fotocowboy
Außerdem wird nur andersherum ein Schuh daraus.
Der Fotograf muss einen wasserdichten Vertrag zur Veröffentlichung haben.
Nur in diesem Fall hätte er das dürfen.
Das Model braucht keinen. Sie hat das Recht am eigenen Bild von vornherein.


Das macht sie aber irgendwie noch lange nicht zur Urheberin.[/quote]

Ist doch (sorry) Sch**** egal. SIE als Model hat auf alle Fälle das Recht am eigenen Bild und SIE alleine bestimmt, was damit geschehen darf und was nicht.
21.08.2009
Original von FotoFascination - W. Arnold


Ist doch (sorry) Sch**** egal. SIE als Model hat auf alle Fälle das Recht am eigenen Bild und SIE alleine bestimmt, was damit geschehen darf und was nicht.


und trotzdem bleibt für mich sie die Dumme ... alles was ich an Bildern einmal aus der Hand gebe, kann mich eines Tages einholen. Wenn ich eine Veröffentlichung nicht will - dann mache ich derartige Bilder erst gar nicht oder bringe meinen Speicher selbst mit und achte darauf, dass die Bilder nur auf diesem einen Speicher landen, den ich dann auch wieder mitnehme.
Was hilft ihr denn das nachträglich Prozessieren - ihre Arbeitskollegen haben sich längst an ihrem Anblick erfreut und der zukünftige Chef sie längst aus dem Kreis der möglichen Neueinstellungen herausgenommen (oder unter Nebengedanken gerade deswegen aufgenommen LOL)
WIRKLICH erstaunlich (!!!), was hier im Laufe der Diskussion alles so in meinen Anfangsbeitrag hineininterpretiert worden ist ... hätte ... wäre ... wenn.... eventuell ... vielleicht... oder auch nicht....

Fakt ist, sie hatte einen schriftlichen Vertrag mit Ausschluß der Veröffentlichung von Dessous- und Aktbildern, auf denen Sie erkennbar ist. Vertrag ist Vertrag und an den hat sich auch ein MK-Fotograf zu halten.

Wenn es ihm nicht gepaßt hätte, daß er die Fotos nicht veröffentlichen darf, hätte er ja das Shooting auch ablehnen können, völlig egal, ob er Hobby- oder Berufsfotograf ist oder des deutschen nicht mächtig oder ob er glaubt, mehr Rechte zu haben als andere ...

Klar ist sie im Moment die Dumme. Aber wer zuletzt lacht, lacht am besten !
Zur Zeit ist sie beruflich im Ausland, wenn sie zurück ist, geht es danach rund.
Und dann wird es teuer. Und zwar für den "Fotografen" !


SCHÖN, daß es aber trotzdem noch einige hier gibt, die das Problem erkannt haben und nicht nur dummes bla-bla schreiben, um sich zu profilieren. Dazu ist das Thema zu ernst.

Gruß
Thorsten
21.08.2009
Original von TK-Fotodesign ... Danke für 25.000 Clicks !
...

Klar ist sie im Moment die Dumme. Aber wer zuletzt lacht, lacht am besten !
Zur Zeit ist sie beruflich im Ausland, wenn sie zurück ist, geht es danach rund.
Und dann wird es teuer. Und zwar für den "Fotografen" !
...


Sicher wird das für den Fotografen unter Umständen teuer ... und trotzdem ist sie es, deren Bilder jetzt durchs Internet geistern und jederzeit zum unpassensten Augenblick wieder auftauchen können. Der Knipser zahlt ein paar mehr oder weniger große Scheine - sie versaut sich u.U. durch eine solche "Dummheit" ihre berufliche Zukunft. Wer ist da mehr bestraft?
21.08.2009
Original von Micaschi
....... Wer ist da mehr bestraft?


Natürlich ist das Model die Leidtragende. Ganz klar.
Aber:

Es werden auch alle Fotografen bestraft.
Nämlich mit fehlendem Vertrauen der Models.
Und zwar nicht nur von dem einen Model,
sondern von ALLEN, die davon Wind bekommen haben.

Das ist das, was mich am meisten ankotzt.
Neben der zivilrechtlichen Strafe sollte der wirklich
so eine Art "Berufsverbot" bekommen.

Oder kurz gefasst: Ohne Vertrauen geht dieses ganze Ding den Bach runter.
[gone] User_6863
21.08.2009
Original von FotoFascination - W. Arnold...Ist doch (sorry) Sch**** egal. SIE als Model hat auf alle Fälle das Recht am eigenen Bild und SIE alleine bestimmt, was damit geschehen darf und was nicht.


Oh nein, Trugschluss, eben nicht sie alleine!
Wenn der Photograph keine Einwilligung gibt, darf es genauso wenig veröffentlicht werden, denn bei ihm liegt das Urheberrecht.
Für eine Veröffentlichung müssen BEIDE zustimmen.
21.08.2009
aber in diesem fall den er beschrieben hat hat sie nicht zugestimmt!
[gone] User_6863
21.08.2009
Wäre es möglich, dass man den Vetragstext mal zu lesen bekommt?
Fände ich sehr interessant - der TO MUSS ihn ja kennen.
Original von Micaschi

und trotzdem bleibt für mich sie die Dumme ... alles was ich an Bildern einmal aus der Hand gebe, kann mich eines Tages einholen. Wenn ich eine Veröffentlichung nicht will - dann mache ich derartige Bilder erst gar nicht oder bringe meinen Speicher selbst mit und achte darauf, dass die Bilder nur auf diesem einen Speicher landen, den ich dann auch wieder mitnehme.
Was hilft ihr denn das nachträglich Prozessieren - ihre Arbeitskollegen haben sich längst an ihrem Anblick erfreut und der zukünftige Chef sie längst aus dem Kreis der möglichen Neueinstellungen herausgenommen (oder unter Nebengedanken gerade deswegen aufgenommen LOL)


Genau, egal, wie der Vertrag die Bildnutzung versichert, hundertprozentig soll man nicht vertrauen. Der Fotograf könnte die Bilder doch irgendwie veröffentlichen oder außerhalb des Internets den Leuten zeigen, ohne dass das Model es mitbekommt und somit ihn auch nicht anzeigen kann.
Mir hat z.B. ein Fotograf Bilder von seinen anderen Modellen gezeigt, wo auch Akt-Bilder dabei waren, die aber nicht veröffentlicht werden durften. Den Modellen würde es bestimmt nicht gefallen, dass ich (wahrscheinlich noch viele andere) ihre Bilder zu sehen bekomme/n. Also ganz verheimlichen kann man so oder so die Akt-Bilder nicht, daher erst garkeine machen lassen oder machen und dahinter stehen.
21.08.2009
Original von Cloudy (jetzt blauhaarig)


und trotzdem bleibt für mich sie die Dumme ... alles was ich an Bildern einmal aus der Hand gebe, kann mich eines Tages einholen. ..........
Also ganz verheimlichen kann man so oder so die Akt-Bilder nicht, daher erst garkeine machen lassen oder machen und dahinter stehen.


Nur mal die Konsequenz:
Dir ist klar, dass heute sehr viele in der Lage sind
Dein Portrait annähernd echt so auf einen fremden,
nackten Körper zu kopieren und dann zu veröffentlichen.
Gehst Du ab heute abend nur noch verschleiert in die Öffentlichkeit?

Das eine ist genauso verboten wie das andere.
Nicht alle eigenen Möglichkeiten müssen begrenzt und eingeschränkt werden,
sondern der Täter muss bestraft werden.
[gone] User_6863
21.08.2009
Original von Fotocowboy... sondern der Täter muss bestraft werden.


So weit ich das überblicken kann, hat das doch NIEMAND in diesem Thread bestritten.

Solche Parolen und hinkenden Vergleiche bringen uns doch bei der Diskussion nicht weiter....

Klar gehört der Typ angezeigt und ausser Gefecht gesetzt - und eben deshalb würde mich der Vertragstext interessieren, aber ich habe so die leise Ahnung, dass der nicht kommt, weil er gar nicht genau bekannt ist :-)
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von FotoFascination - W. Arnold...Ist doch (sorry) Sch**** egal. SIE als Model hat auf alle Fälle das Recht am eigenen Bild und SIE alleine bestimmt, was damit geschehen darf und was nicht.


Oh nein, Trugschluss, eben nicht sie alleine!
Wenn der Photograph keine Einwilligung gibt, darf es genauso wenig veröffentlicht werden, denn bei ihm liegt das Urheberrecht.
Für eine Veröffentlichung müssen BEIDE zustimmen.[/quote]

EBEN !!! Aber sie hat ABGELEHNT !!!!
Das was Du beschreibst, Mark, das ist eine Ausgangssituation, nur hat im vorliegenden Fall eine der beiden Parteien seine Zustimmung schon verweigert ...... und die andere partei hat sich gefälligst daran zu halten
[gone] User_6962
21.08.2009
Für ein paar Scheinchen daß Risiko eingehen, nackt im Netz herumzuhüpfen, wer es eingehen mag, bitteschön! Vertraun und Seriösität kann man nicht kaufen, daß muß man sich als Fotograf hart erarbeiten. Aus Erfahrung wird das Model sicher lernen!
21.08.2009
Nun, um das genaue Vergehen, wenn es eines war, müsste man wissen,
wie der Vertrag genau lautet, in welchem Land er abgeschlossen wurde.

Aber ohne Recht und Gesetz. Ich finde, unter Kollegen, und das sind aus meiner
Sicht Fotografen und Models sollte das Wort gelten. Immer bevor irgendwelche
Richter was in die Finger nehmen, wovon sie nichts verstehen können, aber in
Namen des Volkes richten müssen.

Aus meiner Sicht völlig unakzeptabel ist das Verhalten des Fotografen, weil es ein
Vertrauensmissbrauch des Models ist, so denn diese Vereinbarung war.
Solange man sich einigt, kann man alles vereinbaren, was nicht per se gegen
Gesetz und Ordnung ist und vom Staat immer verfolgt werden muss.

Abe ein Model das meint: Fashion und Portrait für die nicht kommezielle
Veröffentlichung- Akt und Dessous nur fürs stille Kämmerchen.
Ich habe einige Aktaufnahmen in meiner Schatztruhe, die nicht an die
Öffentlichkeit dürfen. Da finde ich nichts störendes dran.

Heiner
22.08.2009
Das unterschreibe ich rückhaltlos! Ich hab selber schon ein paar mal Aktbilder für Modelle gemacht, die keinen Akt machen - einfach um gute Bilder zu machen. Auf meiner SC hab ich dann die Bilder die das Model als Gegenleistung für MICH gemacht hat. Wo ist das Problem?
"Fotografen", die sich an solche Abmachungen nicht halten sind doch für den schlechten Ruf hier verantwortlich *kotz*

LG, Frank


Original von Fotocowboy
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart

Wer sich aber bei mehreren (!) Photographen auszieht, nichts für die Photos bezahlt, und dann auch noch hofft, dass die die Photos nur an die Toilettenwand hängen ... tja dann passiert eben das, was passiert ist.

Auch wenn das rechtlich natürlich nicht in Ordnung ist (sofern das vertraglich wirklich so geregelt wurde).


Nur weil sich ein Model für Bilder auszieht, weil sie privat Aktbilder für sich und ihren Mann haben möchte, muss sie damit rechnen, dass sie trotz anderslautendem Vertrag doch veröffentlicht werden?
Das kannst Du nicht ernst meinen Mark!
Dann haben die Models doch vollkommen recht,
wenn sie keinem Pixer mehr vertrauen!

Der Unterschied zwischen "Bilder machen" und "Bilder veröffentlichen" ist ein ganz gewaltiger!
Wer den als Fotograf nicht versteht oder akzeptieren kann, sollte keine Menschen fotografieren dürfen.[/quote]
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
22.08.2009
ich hab mir hier jetzt nicht alles durchgelesen aber ...

... wenn ich Aktbilder von mir haben möchte, dann nehm ich lieber ein wenig Geld in die Hand und suche mir einen professionellen Fotografen, der mir auch eine Rechnung ausstellen kann. Wenn man natürlich zum Hobbyfotografen um die Ecke geht, dann kann sowas passieren.

Warum sollte ich für jemanden eine kostenlose Dienstleistung erbringen? Was hab ich davon, wenn ich ein Model nackig vor der Kamera habe und nichts mit den Bildern machen darf?

Natürlich ist es im diesem Falle nicht fair vom Fotografen, aber dem Model muss man auch ein wenig Naivität unterstellen ...
#100Report

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