Model löscht ihre SC .... 140
04.09.2009
Original von Alex | Photodesign (2 tolle Jobs online!)
[quote]Original von shadowshooter
[quote]Original von Alex | Photodesign (2 tolle Jobs online!)
ich würde mal sagen, die Sache sieht ja eigentlich so aus:
Vom Model wurden Aufnahmen gemacht und als "Bezahlung" dafür wurde "mündlich) vereinbart, dass die Fotografin die Bilder für sich nutzen kann. Es wurde also eine Dienstleistung erbracht die mit dem Verwendungsrecht bezahlt wurde. Fällt nun dieses Verwendungsrecht weg, so muss diese Dienstleistung halt auf anderem Wege bezahlt werden, nämlich mit Geld!
Dann kann sich das Model ja aussuchen, ob sie entweder für die Fotos die sie ja weiterhin hat bezahlen will oder ob sie sich doch noch darauf zurückbesinnt, dass das ja eigentlich mal anders ausgemacht war...
erm... wenn ich mit meinem auto nen unverschuldeten unfall habe und es schrott ist, dann bekomm ich mein geld vom autohaus (verkäufer) zurück???? ist ne gesetzesänderung gekommen, die ich verpasst habe?[/quote]
hä??????
wie kommst denn auf den Schmarrn? ist doch völlig aus der Luft gegriffener Unsinn der mit meiner Aussage absolut nichts zu tun hatte!!![/quote]
nur weil der sinn einer dienstleistung nachträglich entfällt, gibt es doch kein anspassungsrecht der anderen partei?!
bei einem reinigungsunternehmen kann doch keine vertragsanspassung für geleistete arbeit verlangt werden, wenn das gebäude abgebrannt ist....
#102Report
04.09.2009
Noch bin ich damit nicht fertig, sie läuft nur intern zum Testen. Bildschirmcopy geht auch nicht, Du hast dann zwar die SC auf Deinem Rechner, aber da wo das Bild war ist ein großes schwarzes nix ;-)
Gib mir den Link und Deine Mailadresse und ich schick Dir das Bild zu, welches zu sehen ist ;) Auch ohne Bildschirmkopie[/quote]
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Martin Kühnel - kommentiert zurück -
Ja ist ja logisch, daß er sie runter läd, sonst könntest Du sie Dir nicht ansehen;-) Bei meiner SC, die ich grad bastele kannst Du Dir alles anschauen, auch in 1800*1200 aber wenn Du versuchst sie Runterzuladen, dann hast Du nachher Kermet den Frosch auf Deinem Rechner ;-)
Gib mir den Link und Deine Mailadresse und ich schick Dir das Bild zu, welches zu sehen ist ;) Auch ohne Bildschirmkopie[/quote]
#103Report
04.09.2009
Original von Martin Kühnel - kommentiert zurück -
Noch bin ich damit nicht fertig, sie läuft nur intern zum Testen. Bildschirmcopy geht auch nicht, Du hast dann zwar die SC auf Deinem Rechner, aber da wo das Bild war ist ein großes schwarzes nix ;-)
Glaub mir...ich bin Techniker und hab tagtäglich mit solchen Dingen zu tun. Du kannst es nicht verhindern.
Also steck nicht zu viel Arbeit rein. 99% aller Leute abhalten zu können sollte Dir reichen. Das restliche Prozent wirst Du niemals los.
Aber den Rest kannst Du mir gerne per PN schreiben
#104Report
[gone] wox
04.09.2009
Es gibt einen sehr schönen Spruch:
"mit Gescheiten kann man streiten, aber bei Dummen sollte man verstummen"
Ich gehe dann mal lieber Fotos machen als mir diesen geistigen Dünn.... weiter durchzulesen.
"mit Gescheiten kann man streiten, aber bei Dummen sollte man verstummen"
Ich gehe dann mal lieber Fotos machen als mir diesen geistigen Dünn.... weiter durchzulesen.
#105Report
#106
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.09.2009
Original von shadowshooter
[quote]Original von Alex | Photodesign (2 tolle Jobs online!)
[quote]Original von shadowshooter
[quote]Original von Alex | Photodesign (2 tolle Jobs online!)
ich würde mal sagen, die Sache sieht ja eigentlich so aus:
Vom Model wurden Aufnahmen gemacht und als "Bezahlung" dafür wurde "mündlich) vereinbart, dass die Fotografin die Bilder für sich nutzen kann. Es wurde also eine Dienstleistung erbracht die mit dem Verwendungsrecht bezahlt wurde. Fällt nun dieses Verwendungsrecht weg, so muss diese Dienstleistung halt auf anderem Wege bezahlt werden, nämlich mit Geld!
Dann kann sich das Model ja aussuchen, ob sie entweder für die Fotos die sie ja weiterhin hat bezahlen will oder ob sie sich doch noch darauf zurückbesinnt, dass das ja eigentlich mal anders ausgemacht war...
erm... wenn ich mit meinem auto nen unverschuldeten unfall habe und es schrott ist, dann bekomm ich mein geld vom autohaus (verkäufer) zurück???? ist ne gesetzesänderung gekommen, die ich verpasst habe?[/quote]
hä??????
wie kommst denn auf den Schmarrn? ist doch völlig aus der Luft gegriffener Unsinn der mit meiner Aussage absolut nichts zu tun hatte!!![/quote]
nur weil der sinn einer dienstleistung nachträglich entfällt, gibt es doch kein anspassungsrecht der anderen partei?!
bei einem reinigungsunternehmen kann doch keine vertragsanspassung für geleistete arbeit verlangt werden, wenn das gebäude abgebrannt ist....[/quote]
wer sagt denn dass der Sinn der Dienstleistung weggefallen ist? das ist doch nicht der Fall, die Dienstleistung ist ja nach wie vor aktuell, das Model hat seine Bilder bekommen, nur die Bezahlung der Dienstleistung ist nicht erbracht!
oder um es mit deinen Worten zu sagen: nur weil das Haus abgebrannt ist heisst das noch nicht, dass der Eigentümer die Reinigung am Tag davor nicht bezahlen muss...
#107Report
04.09.2009
bezahlung war die nutzung/verwendung?
verwendungsrecht ist weggefallen?
neue gegenleistung?
->vertragsanpassung....
war das nich die aussage?
mal ganz abgesehen warum das verweundungsrecht (also die bezahlung) weggefallen sein soll?
verwendungsrecht ist weggefallen?
neue gegenleistung?
->vertragsanpassung....
war das nich die aussage?
mal ganz abgesehen warum das verweundungsrecht (also die bezahlung) weggefallen sein soll?
#108Report
[gone] Nasty World Media
04.09.2009
Theorie:
Ihr habt ein TFP-Shooting gemacht und mündlich vereinbart das die Fotos zumindestens hier in der MK genutzt werden dürfen.
Der Vertrag ist genau so wie ein schriftlicher Vertrag bindend = Model kann nicht mit ihrem Persönlichkeitsrecht kommen um die Bilder löschen zu lassen.
Praxis:
Vor Gericht müsstest Du dem Richter glaubhaft darlegen, dass das Model mit der Veröffentlichung einverstanden war.
Anhaltspunkte dafür die Du dem Richter vorlegen könntest:
- Veröffentlichung der Fotos auf ihrer MK Sedcard
- Mailverkehr (gerade die von Dir genannte Mail wo sie Dich darum bittet die Fotos zu löschen deutet ja auf eine vorangegangene Erlaubnis von ihr hin)
Fazit:
Grundsätzlich hast Du einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Model, den sie nicht einfach widerrufen kann.
Ob Du dem Model entgegen kommen willst ist eine Entscheidung, die Du unanhängig davon treffen muss wer im "Recht" ist.
Wenn das Model es wirklich auf einen Prozess ankommen lassen sollte hättest Du durchaus Chancen zu gewinnen aber es könnte genauso gut sein, dass der Richter die Erklärung des Models, die Du ja nicht kennst, für überzeugender hält - dann nützt Dir auch nicht das Du eigentlich im Recht bist.
Ich persönlich sehe den Wunsch des Models eher als Torschlusspanik an - hochwertige Fashion Bilder sind was anders als zum Beispiel Saufbilder auf StudiVZ oder änlichen Portalen.
@all:
Dem TO vorzuwerfen er wäre unseriös oder für ihn würden keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte zählen ist völliger Blödsinn.
Das Einzigste was wann ihm vorwerfen kann ist etwas zu naiv an die Sache rangegangen zu sein.
Gruß
Nasty
Ihr habt ein TFP-Shooting gemacht und mündlich vereinbart das die Fotos zumindestens hier in der MK genutzt werden dürfen.
Der Vertrag ist genau so wie ein schriftlicher Vertrag bindend = Model kann nicht mit ihrem Persönlichkeitsrecht kommen um die Bilder löschen zu lassen.
Praxis:
Vor Gericht müsstest Du dem Richter glaubhaft darlegen, dass das Model mit der Veröffentlichung einverstanden war.
Anhaltspunkte dafür die Du dem Richter vorlegen könntest:
- Veröffentlichung der Fotos auf ihrer MK Sedcard
- Mailverkehr (gerade die von Dir genannte Mail wo sie Dich darum bittet die Fotos zu löschen deutet ja auf eine vorangegangene Erlaubnis von ihr hin)
Fazit:
Grundsätzlich hast Du einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Model, den sie nicht einfach widerrufen kann.
Ob Du dem Model entgegen kommen willst ist eine Entscheidung, die Du unanhängig davon treffen muss wer im "Recht" ist.
Wenn das Model es wirklich auf einen Prozess ankommen lassen sollte hättest Du durchaus Chancen zu gewinnen aber es könnte genauso gut sein, dass der Richter die Erklärung des Models, die Du ja nicht kennst, für überzeugender hält - dann nützt Dir auch nicht das Du eigentlich im Recht bist.
Ich persönlich sehe den Wunsch des Models eher als Torschlusspanik an - hochwertige Fashion Bilder sind was anders als zum Beispiel Saufbilder auf StudiVZ oder änlichen Portalen.
@all:
Dem TO vorzuwerfen er wäre unseriös oder für ihn würden keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte zählen ist völliger Blödsinn.
Das Einzigste was wann ihm vorwerfen kann ist etwas zu naiv an die Sache rangegangen zu sein.
Gruß
Nasty
#109Report
04.09.2009
endlich jemand der sagt wie es ist...ich halte es nicht für gerecht einfach dem fotografen immer ans bein zu pinkeln..wenn man selbst unüberlegte dinge macht...( erst machen ...dann jammern)
ausserdem hätte mich interessiert ob die anderen auch aufgefordert gewessen waren oder sind ihr bilder zu löschen.
ausserdem hätte mich interessiert ob die anderen auch aufgefordert gewessen waren oder sind ihr bilder zu löschen.
#110Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.09.2009
Original von shadowshooter
bezahlung war die nutzung/verwendung?
verwendungsrecht ist weggefallen?
neue gegenleistung?
->vertragsanpassung....
war das nich die aussage?
mal ganz abgesehen warum das verweundungsrecht (also die bezahlung) weggefallen sein soll?
sag mal, kappierst du's wirklich nicht oder tust du nur so oder willst du einfach nichts kappieren???
#111Report
[gone] Nasty World Media
04.09.2009
Aber wichtiger als der Beweis an sich, dass es einen münlichen Vertrag gegeben hat, ist die Documentation in welchem Umfang die Rechte übertragen werden sollen.
Auf das Beispiel übertragen:
Der Richter wird keine grossen Probleme haben dem Fotografen eine Veröffentlichung auf der MK zu zugestehen.
Aber wie ist es mit einer Nutzung der Fotos auf der Website des Fotografen oder gar in einem nicht kommerzielem Fotoband?
Wenn hier keine konkreten Anhaltspunke vorliegen, dass das Model damit einverstanden war wird mit grosser Sicherheit kein Richter dem Fotografen diese Rechte gegen den Willen des Models zugestehen.
Und das ist der eigentliche Vorteil von guten schriftlichen Verträgen = genau und unzweideutig festzuhalten wer was mit den Fotos machen darf und was nicht gemacht werden darf.
Gerade auch bei TFP-Verträgen wo die Rechte ja meistens deutlich eingeschränkt sind ist ein schriftlicher Vertrag oder zumindestens eine bestätigt Mail mit diesen Infos sehr sinnvoll.
Aber selbst eine unterschriebene Serviette mit laienhafter Formulierung wer was mit den Fotos machen darf ist besser als Nichts - hier hat ein Richter wenigstens einen Anhaltspunkt wie umfangreich die Rechteübertragung gemeint war.
Gruß
Nasty
Auf das Beispiel übertragen:
Der Richter wird keine grossen Probleme haben dem Fotografen eine Veröffentlichung auf der MK zu zugestehen.
Aber wie ist es mit einer Nutzung der Fotos auf der Website des Fotografen oder gar in einem nicht kommerzielem Fotoband?
Wenn hier keine konkreten Anhaltspunke vorliegen, dass das Model damit einverstanden war wird mit grosser Sicherheit kein Richter dem Fotografen diese Rechte gegen den Willen des Models zugestehen.
Und das ist der eigentliche Vorteil von guten schriftlichen Verträgen = genau und unzweideutig festzuhalten wer was mit den Fotos machen darf und was nicht gemacht werden darf.
Gerade auch bei TFP-Verträgen wo die Rechte ja meistens deutlich eingeschränkt sind ist ein schriftlicher Vertrag oder zumindestens eine bestätigt Mail mit diesen Infos sehr sinnvoll.
Aber selbst eine unterschriebene Serviette mit laienhafter Formulierung wer was mit den Fotos machen darf ist besser als Nichts - hier hat ein Richter wenigstens einen Anhaltspunkt wie umfangreich die Rechteübertragung gemeint war.
Gruß
Nasty
#112Report
04.09.2009
Habe auf der 5. Seite aufgehört zu lesen ;-).
Aber wurde schon der einfachste Tipp gegeben? Den Namen des Models von den Fotos auf der Fotografen-SC entfernen.
Wie könnten sie dann von potentiellen Arbeitgebern gefunden werden?
BTW finde ich die Angst des Models ein wenig überzogen.
Sie beginnt gerade ein Studium und lässt sich von einem Einzelfall verrückt machen. Oh je. Da muss sie noch viel lernen...
VlG
Dieter
Aber wurde schon der einfachste Tipp gegeben? Den Namen des Models von den Fotos auf der Fotografen-SC entfernen.
Wie könnten sie dann von potentiellen Arbeitgebern gefunden werden?
BTW finde ich die Angst des Models ein wenig überzogen.
Sie beginnt gerade ein Studium und lässt sich von einem Einzelfall verrückt machen. Oh je. Da muss sie noch viel lernen...
VlG
Dieter
#113Report
04.09.2009
Hi!
Frag doch Dein Model nach der rechtlichen Seite, Du hast doch geschrieben, sie studiert Jura ;-)
Nein, Spaß beiseite..... ich meine man sollte darüber reden.(Also nicht hier im Thread, sondern Du und das besagte Model) Entweder Du darfst die Bilder für Dich nutzen (was ja der Sinn bei TFP ist, oder?), oder sie muß die Aufnahmen bezahlen, wenn sie die Bilder nur privat nutzen möchte.....
Wenn man ihr das so erklärt sollte das doch ok sein, oder nicht....???!!
Wenn es um ein bestimmtes Bild geht sehe ich das auch so, dass es besser ist es zu löschen, wenn es dem Model überhaupt nicht gefällt, egal wie die Rechtslage ist, man kann ja miteinander reden, aber in diesem Fall soll ja die ganze Arbeit (Aufnahmen und Bearbeitung) umsonst gewesen sein, das finde ich nicht ok....
LG Claudia
Frag doch Dein Model nach der rechtlichen Seite, Du hast doch geschrieben, sie studiert Jura ;-)
Nein, Spaß beiseite..... ich meine man sollte darüber reden.(Also nicht hier im Thread, sondern Du und das besagte Model) Entweder Du darfst die Bilder für Dich nutzen (was ja der Sinn bei TFP ist, oder?), oder sie muß die Aufnahmen bezahlen, wenn sie die Bilder nur privat nutzen möchte.....
Wenn man ihr das so erklärt sollte das doch ok sein, oder nicht....???!!
Wenn es um ein bestimmtes Bild geht sehe ich das auch so, dass es besser ist es zu löschen, wenn es dem Model überhaupt nicht gefällt, egal wie die Rechtslage ist, man kann ja miteinander reden, aber in diesem Fall soll ja die ganze Arbeit (Aufnahmen und Bearbeitung) umsonst gewesen sein, das finde ich nicht ok....
LG Claudia
#114Report
04.09.2009
Hab nicht alles gelesen, deswegen Sorry, wenn ich etwas wiederhole.
A: Lösungsorientiertes Vorgehen – mit dem Modell reden und gütliche Einigung erzielen. Dürfte das einfachste und Nerven- sowie Imageschonendste Vorgehen sein.
B: Wenn nicht möglich, greift der Vertrag (auch wenn es nichts schriftliches gibt, ist dennoch ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Es gilt das, was Ihr besprochen habt. Dazu dürfte – nach normalem Gebrauch auch die Übertragung der Veröffentlichungsrechte gehören und zwar auf Dauer. Es sei denn, Ihr hattet etwas anderes vereinbart.
C: Wenn das Modell sich querlegt, muss sie Dich anzeigen bzw. auf Unterlassung klagen. Sollte es tatsächlich vor Gericht kommen, hat sie eher schlechte Karten, da sie eine gewisse Zeit als Modell aufgetreten ist. Dementsprechend braucht sie schon eine ganz schön stichhaltige Begründung, warum Sie die übertragenen Veröffentlichungsrechte zurückziehen möchte. Wenn Sie behauptet, dass Ihr etwas anderes ausgemacht habt, ist sie in der Beweislast. Insofern: wenn es Dir das wert ist: zurücklehnen und aussitzen. Andererseits: man hat ja einen Ruf zu verlieren...
A: Lösungsorientiertes Vorgehen – mit dem Modell reden und gütliche Einigung erzielen. Dürfte das einfachste und Nerven- sowie Imageschonendste Vorgehen sein.
B: Wenn nicht möglich, greift der Vertrag (auch wenn es nichts schriftliches gibt, ist dennoch ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Es gilt das, was Ihr besprochen habt. Dazu dürfte – nach normalem Gebrauch auch die Übertragung der Veröffentlichungsrechte gehören und zwar auf Dauer. Es sei denn, Ihr hattet etwas anderes vereinbart.
C: Wenn das Modell sich querlegt, muss sie Dich anzeigen bzw. auf Unterlassung klagen. Sollte es tatsächlich vor Gericht kommen, hat sie eher schlechte Karten, da sie eine gewisse Zeit als Modell aufgetreten ist. Dementsprechend braucht sie schon eine ganz schön stichhaltige Begründung, warum Sie die übertragenen Veröffentlichungsrechte zurückziehen möchte. Wenn Sie behauptet, dass Ihr etwas anderes ausgemacht habt, ist sie in der Beweislast. Insofern: wenn es Dir das wert ist: zurücklehnen und aussitzen. Andererseits: man hat ja einen Ruf zu verlieren...
#115Report
04.09.2009
Ohne Modelrelease kein Verzicht auf die Persönlichkeitsrechte.
Dementsprechend keine Veröffentlichung.
Wenn ich Richter wäre und das Model zu mir sagt:
Der Fotograf wollte mich fotografieren, weil es ihm Spaß macht
und er sagte auch, dass ich nichts bezahlen muss, wäre die Sache klar.
Würde dann noch den verweis darauf bringen, wenn der Fotograf Interesse an der Veröffentlichung hat, muss er sich darum kümmern
und nicht das Model, wenn sie diese verhindern möchte.
So ist das Gesetz.
Dementsprechend keine Veröffentlichung.
Wenn ich Richter wäre und das Model zu mir sagt:
Der Fotograf wollte mich fotografieren, weil es ihm Spaß macht
und er sagte auch, dass ich nichts bezahlen muss, wäre die Sache klar.
Würde dann noch den verweis darauf bringen, wenn der Fotograf Interesse an der Veröffentlichung hat, muss er sich darum kümmern
und nicht das Model, wenn sie diese verhindern möchte.
So ist das Gesetz.
#116Report
04.09.2009
§22 KUG: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.[...]"
wenn die dame die bilder hier selbst zur schau gestellt hat (screenshot machen), und kein bargeld für die bilder bezahlt hat, wird sie selbige wohl als "entlohnung" von der fotografin erhalten haben. ein weiteres schriftliches modelrelease ist dann nach dem wortlaut und im sinne des gesetzes gar nicht erforderlich...
#117Report
04.09.2009
Sorry, aber das stimmt so nicht. Es sei denn, für Dich ist auch ein mündlich geschlossener Vertrag ein Modelrelease. Außerden Verzichtet das Modell nicht auf seine Persönlichkeitsrechte, es überträgt nur die Veröffentlichungs- und/oder Vermarktungsrechte.
wmkahemdkh :)
wmkahemdkh :)
Original von Fotocowboy
Ohne Modelrelease kein Verzicht auf die Persönlichkeitsrechte.
Dementsprechend keine Veröffentlichung.
#118Report
04.09.2009
Original von Georg Banek (Mainz)[/quote]
Sorry, aber das stimmt so nicht. Es sei denn, für Dich ist auch ein mündlich geschlossener Vertrag ein Modelrelease. Außerden Verzichtet das Modell nicht auf seine Persönlichkeitsrechte, es überträgt nur die Veröffentlichungs- und/oder Vermarktungsrechte.
wmkahemdkh :)
[quote]Original von Fotocowboy
Ohne Modelrelease kein Verzicht auf die Persönlichkeitsrechte.
Dementsprechend keine Veröffentlichung.
Na fein.
Das sehe ich aber anders. (Mein Pech ?)
Veröffentlichungs- und Vermarktungsrechte kann nur der Urheber übertragen.
Das ist der Fotograf und zwar nur der.
Sie (das Model) kann nur auf Ihre Persönlichkeitsrechte verzichten. (Auch teilweise)
Mehr hat sie nicht, aber dafür sind dieser gut durch das Gesetz
geschützt.l
Ist nur meine Meinung.
#119Report
04.09.2009
Ok, ich sehe, da ist ein echter Experte am Werk. Ich lass Dir Deinen Glauben. Auch wenn er falsch ist. :)
Na fein.
Das sehe ich aber anders. (Mein Pech ?)
Veröffentlichungs- und Vermarktungsrechte kann nur der Urheber übertragen.
Das ist der Fotograf und zwar nur der.
Ist nur meine Meinung.
#120Report
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