Model löscht ihre SC .... 140

[gone] With Design In Mind
04.09.2009
Original von Martin Kühnel - kommentiert zurück -
...

Ein größeres Problem sehe ich darin, daß man die Aufnahmen einfach per Klick zu sich auf den PC holen kann. Ist zwar Urheberrechtsverletzung, wenn wenn man sie woanders reinstellt, aber viele kümmert das nicht. Ev. Sollte man mal Handrick fragen, ob man den Download nicht individuell unterbinden kann.

...


Bitte nicht schon wieder. Ein Browser selbst lädt die Bilder schon herunter... Damit ist alles gesagt. Unterbinden oder nicht ist da völlig irrelevant. Habe keine Lust ein MK voller roter Kreuze zu sehen...
04.09.2009
Kleine Info, das ist durchaus ohne Einschränkungen und Qualitätseinbußen zu machen


Original von With Design In Mind
[quote]Original von Martin Kühnel - kommentiert zurück -
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Ein größeres Problem sehe ich darin, daß man die Aufnahmen einfach per Klick zu sich auf den PC holen kann. Ist zwar Urheberrechtsverletzung, wenn wenn man sie woanders reinstellt, aber viele kümmert das nicht. Ev. Sollte man mal Handrick fragen, ob man den Download nicht individuell unterbinden kann.

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Bitte nicht schon wieder. Ein Browser selbst lädt die Bilder schon herunter... Damit ist alles gesagt. Unterbinden oder nicht ist da völlig irrelevant. Habe keine Lust ein MK voller roter Kreuze zu sehen...[/quote]
04.09.2009
Original von Lyllian Rose
Hab ich mir doch gedacht! Die haben gezeigt, wie er Bilder gelöscht hat und Profile.
Ich habe auch schon oft gehört, das es mit dem verschwinden so einfach nicht ist, das Bilder sogar Jahre nach Löschung noch zu finden sind- frage mich nur, wie diese Spezialist das gemacht hat?


Da zeigt sich mal wieder, was man auf solche Berichterstattung geben kann ;)

Eine Firma kann im Internet sowieso nichts löschen. Sie kann höchstens löschen lassen. Und dafür mußt Du Dich mit jeder Seite rechtlich auseinandersetzen, die etwas bereits gespeichert hat.....weltweit

Aber Luftblasen wurden im Internet schon öfters verkauft. Solange sich genug Dumme dafür finden, kann man Kohle damit machen ;)
04.09.2009
Original von Martin Kühnel - kommentiert zurück -
Kleine Info, das ist durchaus ohne Einschränkungen und Qualitätseinbußen zu machen


Speichern von Bildern lässt sich erschweren aber niemals verhindern.
In letzter Instanz kann das immer noch jemand mit der Kamera vom Bildschirm abfotografieren. Voila...eine Kopie
Was bei mir sichtbar ist, ist auch da und kopierbar

Die Filmindustrie versucht schon seit Jahren zu verhindern, daß etwas kopiert wird. Und selbst ausgeklügelste Verschlülsselungsmethoden konnten nicht verhindern, daß BlueRays heute gerippt werden können
[gone] With Design In Mind
04.09.2009
Original von Martin Kühnel - kommentiert zurück -
Kleine Info, das ist durchaus ohne Einschränkungen und Qualitätseinbußen zu machen


Ist mir bekannt, aber ein Brwoser lädt die Dateien bereits auf den lokalen Rechner. Die sind also da. Wozu noch extra absichern, dass man sie einfach speichern kann. Sie sind es schon... Aber da gibt es einen eigenen Thread zu...
04.09.2009
Original von wox *kommentiert zurück*
Aber hier steht urprünglich, und darauf weise ich noch mal hin, die Frage im Raum, ob sie die Löschung der Bilder verlangen kann. Die Antwort lautet hier in diesem Fall eindeutig "JA". Da spielt der Grund für ihr Verlangen überhaupt keine Rolle.


gibt es für dieses eindeutige ja auch eine eindeutige begründung?
[gone] -Erlkoenigin-
04.09.2009
Siehste- da hat wieder einer ne Marktlücke entdeckt!!!!:-)
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.09.2009
ich würde mal sagen, die Sache sieht ja eigentlich so aus:
Vom Model wurden Aufnahmen gemacht und als "Bezahlung" dafür wurde "mündlich) vereinbart, dass die Fotografin die Bilder für sich nutzen kann. Es wurde also eine Dienstleistung erbracht die mit dem Verwendungsrecht bezahlt wurde. Fällt nun dieses Verwendungsrecht weg, so muss diese Dienstleistung halt auf anderem Wege bezahlt werden, nämlich mit Geld!

Dann kann sich das Model ja aussuchen, ob sie entweder für die Fotos die sie ja weiterhin hat bezahlen will oder ob sie sich doch noch darauf zurückbesinnt, dass das ja eigentlich mal anders ausgemacht war...
[gone] wox
04.09.2009
@ Shadowshooter

Ja, die gibt es und die habe ich hier schon mehrfach genannt. aber ich weise gerne noch einmal auf die Persönlichkeitsrechte hin, denn es scheint ja mehreren schwer zu fallen, alle Texte zu lesen und auch noch zu verstehen.
04.09.2009
Original von Alex | Photodesign (2 tolle Jobs online!)
ich würde mal sagen, die Sache sieht ja eigentlich so aus:
Vom Model wurden Aufnahmen gemacht und als "Bezahlung" dafür wurde "mündlich) vereinbart, dass die Fotografin die Bilder für sich nutzen kann. Es wurde also eine Dienstleistung erbracht die mit dem Verwendungsrecht bezahlt wurde. Fällt nun dieses Verwendungsrecht weg, so muss diese Dienstleistung halt auf anderem Wege bezahlt werden, nämlich mit Geld!

Dann kann sich das Model ja aussuchen, ob sie entweder für die Fotos die sie ja weiterhin hat bezahlen will oder ob sie sich doch noch darauf zurückbesinnt, dass das ja eigentlich mal anders ausgemacht war...


erm... wenn ich mit meinem auto nen unverschuldeten unfall habe und es schrott ist, dann bekomm ich mein geld vom autohaus (verkäufer) zurück???? ist ne gesetzesänderung gekommen, die ich verpasst habe?
04.09.2009
ja das einzige recht was hier der grund für löschung wäre...

warum es dann verträge wohl gibt....*G*
[gone] wox
04.09.2009
Donna, auch Du hast nicht wirklich gelesen, oder? In diesem Fall gibt es keinen Vertrag und damit keinen Nachweis über eine ursprüngliche Vereinbarung.
04.09.2009
Ja ist ja logisch, daß er sie runter läd, sonst könntest Du sie Dir nicht ansehen;-) Bei meiner SC, die ich grad bastele kannst Du Dir alles anschauen, auch in 1800*1200 aber wenn Du versuchst sie Runterzuladen, dann hast Du nachher Kermet den Frosch auf Deinem Rechner ;-)

Ich bezweifele einfach mal, daß sich jemand den kriminellen Aufwand macht um ein Bild auf seinen PC zu bekommen, es sei denn es kommt die Mona-Lisa im Original aus dem Laufwerk...

Grüße

Martin


Original von Pixelspalter
[quote]Original von Martin Kühnel - kommentiert zurück -
Kleine Info, das ist durchaus ohne Einschränkungen und Qualitätseinbußen zu machen


Speichern von Bildern lässt sich erschweren aber niemals verhindern.
In letzter Instanz kann das immer noch jemand mit der Kamera vom Bildschirm abfotografieren. Voila...eine Kopie
Was bei mir sichtbar ist, ist auch da und kopierbar

Die Filmindustrie versucht schon seit Jahren zu verhindern, daß etwas kopiert wird. Und selbst ausgeklügelste Verschlülsselungsmethoden konnten nicht verhindern, daß BlueRays heute gerippt werden können[/quote]
#94
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.09.2009
Original von shadowshooter
[quote]Original von Alex | Photodesign (2 tolle Jobs online!)
ich würde mal sagen, die Sache sieht ja eigentlich so aus:
Vom Model wurden Aufnahmen gemacht und als "Bezahlung" dafür wurde "mündlich) vereinbart, dass die Fotografin die Bilder für sich nutzen kann. Es wurde also eine Dienstleistung erbracht die mit dem Verwendungsrecht bezahlt wurde. Fällt nun dieses Verwendungsrecht weg, so muss diese Dienstleistung halt auf anderem Wege bezahlt werden, nämlich mit Geld!

Dann kann sich das Model ja aussuchen, ob sie entweder für die Fotos die sie ja weiterhin hat bezahlen will oder ob sie sich doch noch darauf zurückbesinnt, dass das ja eigentlich mal anders ausgemacht war...


erm... wenn ich mit meinem auto nen unverschuldeten unfall habe und es schrott ist, dann bekomm ich mein geld vom autohaus (verkäufer) zurück???? ist ne gesetzesänderung gekommen, die ich verpasst habe?[/quote]

hä??????
wie kommst denn auf den Schmarrn? ist doch völlig aus der Luft gegriffener Unsinn der mit meiner Aussage absolut nichts zu tun hatte!!!
04.09.2009
Original von wox *kommentiert zurück*
Donna, auch Du hast nicht wirklich gelesen, oder? In diesem Fall gibt es keinen Vertrag und damit keinen Nachweis über eine ursprüngliche Vereinbarung.



eben..also arbeiten wir alle ab jetzt ohne vertrag...ist einfacher...lol

nein mal ehrlich...sie hat kein gemacht,fotografen nicht bezahlt also war es ihr vorher klar das die bilder hier hochgeladen werden...
sind keine akt bilder also vozu die aufregung..


verscheinlich hat sie nicht daran gedacht hier entdeckt zu werden??? na dann...
04.09.2009
Original von wox *kommentiert zurück*
Donna, auch Du hast nicht wirklich gelesen, oder? In diesem Fall gibt es keinen Vertrag und damit keinen Nachweis über eine ursprüngliche Vereinbarung.


es gibt keinen schriftlichen vertrag, das ist das einzige problem.

sicher gibt es eine mündliche vereinbarung oder konkludentes handeln, wodurch das model eindeutig auf ihr recht am eigenen bild zugunsten einer veröffentlichung durch die fotografin verzichtet hat.

das einzige problem ist der nachweis. hierfür würde aber ein zeuge reichen vor dem model und fotografin über das gemeinsame fotoprojekt gesprochen hätten.
04.09.2009
Original von Lyllian Rose

.............. Heute muss man echt aufpassen, wo man was hochläd, obwohl es ja niemanden etwas angehet was man in seiner Freizeit macht....trotzdem geht der Trend dahin, seine künftigen Arbeitnehmer zu durchleuchten.


Junge Frau ich glaube Sie leben noch "hinter dem Mond".

Seit Jahren ist bekannt, dass sich Personalfachleute und Arbeitgeber ohne Wissen der Stellenbewerber aus dem Internet allgemein zugängliche Informationen über die Bewerberinnen / Bewerber besorgen und diese Informationen wesentlicher Bestandteil des Entscheidungsprozesses über Annahme oder Ablehnung einer Bewerbung sind.

Kaum bringt das ein privater Fernsehsender - publikumswirksam aufgemacht und zur richtigen Sendezeit - in die Öffentlichkeit, wachen einige plötzlich auf.

Genau deshalb rate ich meinen Models schon seit Jahren:

1) nichts ins Netz zu stellen, was sie in irgendeiner Form kompromittieren könnte!
2) Vorsicht vor jeder Art von "social Networks"
3) Vorsicht auf welcher Site man was ins Netz stellt.
04.09.2009
Original von wox *kommentiert zurück*
Donna, auch Du hast nicht wirklich gelesen, oder? In diesem Fall gibt es keinen Vertrag und damit keinen Nachweis über eine ursprüngliche Vereinbarung.


erstmal sind die papparazifälle anders gelagert und auf den vorliegenden fall nicht übertragbar und zum zweiten wäre schon interessant, wem genau die beweislast und die substantiierungslast obliegt.

für mein verständnis wirkt hier für jeden fotografen die vermutungswirkung, dass ein model welches ein shooting in der mk vereinbart hat, seine zustimmung erteil hat, sodass sie die beweislast des gegenteils trifft. und der teilverzicht auf persönlichkeitsrechte ist möglich.
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
04.09.2009
Original von Henning Zachow *sind sie süß? :)*
[quote]Original von wox *kommentiert zurück*
Donna, auch Du hast nicht wirklich gelesen, oder? In diesem Fall gibt es keinen Vertrag und damit keinen Nachweis über eine ursprüngliche Vereinbarung.


es gibt keinen schriftlichen vertrag, das ist das einzige problem.

sicher gibt es eine mündliche vereinbarung oder konkludentes handeln, wodurch das model eindeutig auf ihr recht am eigenen bild zugunsten einer veröffentlichung durch die fotografin verzichtet hat.

das einzige problem ist der nachweis. hierfür würde aber ein zeuge reichen vor dem model und fotografin über das gemeinsame fotoprojekt gesprochen hätten.[/quote]
oder aber es würden auch PNs oder eMails die hier oder ausserhalb der MK verschickt wurden völlig ausreichen...
#100Report

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