pay Vertrag: Ausgenommen kommerzielle Veröffentlichung 127

22.09.2012
Original von Frank Westwood
[quote]Original von Polarlicht

Gibt es irgend eine Firma oder irgend einen Menschen, die/der für meine
Bilder einen müden Groschen bezahlt?

Und dann ganz locker unterschreiben. Es gibt zu viele Fotografen hier,
die meinen sie könnten einmal von der Arbeit mit der Kamera ein Teilauskommen
generieren. Genau gleiches gilt auch für die Modelle.


Das ist in dem Zusammenhang doch völlig egal, finde ich. Und wenn ein "Model" nicht möchte, dass das Material auch kommerziell genutzt wird (weiter Begriff mit vielen Stolperfallen für den Fotografen), dann soll sie es gleich ganz sein lassen oder Fotografen buchen, die ihrem Geschmack entsprechen. Oder eben bei MC-Doff für 7,- Euro/ Std Burger basteln...[/quote]
Oder das Model modelt für 100 Euro die Stunde und es gibt kein Recht zur gewerblichen Nutzung. Oder... oder... oder...

Für viele Fotografen, egal ob sie das Haupt-oder Nebenberuflich machen, ist eine non-commercial Klausel schon per Definition ein absolutes no go.

Ja. Zweifellos.

Aber das ist ja kein Grund, warum ein Model das nicht vorschlagen könnte. Oder zur Bedingung für ein Engagement macht.
22.09.2012
Original von jan wischnewski photography
Bis dato gibt es reichlich Beispiele, in denen Models vor Gericht mit diesem Ansinnen nicht durchgekommen sind. Die etwas vereinfachte Begründung der Gerichte: ein Honorar impliziert immer eine kommerzielle Nutzung.

Nenn mal ein einziges Aktenzeichen, wo ein Gericht gesagt hat, eine Honorarzahlung impliziere immer eine kommerzielle Nutzung...


Kein Fotograf zahlt für ein Shooting, um die Bilder auf der Festplatte verrotten zu lassen.

"Keine kommerzielle Nutzung" bedeutet nicht im geringsten "auf der Festplatte verrotten lassen".

[quote]Davon kann jedenfalls ein Model vor einem Shooting mit einem Berufsfotografen ausgehen. Ob das bei Hobbyfotografen als Begründung gelten würde, kann ich nicht beurteilen.[/quot€]
Es gilt das, was im Vertrag drin steht.
22.09.2012
Original von eckisfotos (Studioshootings bis Mitte September)
Es ist doch eigentlich wie immer: Es gibt Vertragsfreiheit!

Wie auch dieser Thread wieder einmal zeigt, sind damit 95 Prozent der MK-Forums-User heillos überfordert...

Wie schon erwähnt, wollen zumindest einige Fotomodelle etwas anderes erreichen. Als eine bei mir eine entsprechende Vertragsänderung haben wollte, stellte sich heraus, dass sie in Wirklichkeit eine Veröffentlichung in Männermagazinen verhindern wollte. Das war dann leicht, sich auf einen entsprechenden Passus zu einigen.

Auf die "leichte" Definition des "Männermagazins" bin ich ja mal gespannt... ;-)))))
22.09.2012
Original von TomRohwer
Auf die "leichte" Definition des "Männermagazins" bin ich ja mal gespannt... ;-)
Na ja, so schwer sollte das eigentlich nicht sein ...Ich würde folgenden Passus vorschlagen:
Eine Veröffentlichung der Bilder in den Magazinen Playboy, Penthous, FHH ist sowohl in der Printausgabe als auch in Online-Auftritten ausgeschlossen
Dass damit nur die aufgeführten Magazine ausgeschlossen werden ist natürlich eine andere Sache ...

[IMG]
22.09.2012
Original von Tobias Voss
[quote]Original von TomRohwer
Auf die "leichte" Definition des "Männermagazins" bin ich ja mal gespannt... ;-)
Na ja, so schwer sollte das eigentlich nicht sein ...Ich würde folgenden Passus vorschlagen:
Eine Veröffentlichung der Bilder in den Magazinen Playboy, Penthous, FHH ist sowohl in der Printausgabe als auch in Online-Auftritten ausgeschlossen
Dass damit nur die aufgeführten Magazine ausgeschlossen werden ist natürlich eine andere Sache ...

[IMG][/quote]

In der Tat ist die Definition nicht einfach - aber auch relativ irrelevant. Die Dame wollte nämlich nicht in Coupe oder Praline erscheinen. Bei Playboy würde sie wohl auch nachträglich JA sagen - aber auch wieder nicht relevant, da ich nicht davon ausgehe, dass der Playboy an mich wegen Verkauf eines Fotos herantreten würde - schon gar nicht, wenn es schon in view oder in der fotocommunity veröffentlicht war.

In der Zeitung view hatte ich schon Fotos, aber da ich kein Geld dafür bekommen habe, stellt sich auch wieder die Frage, was eigentlich gewerbliche Nutzung ist.
22.09.2012
Original von eckisfotos (Studioshootings bis Mitte September)
In der Tat ist die Definition nicht einfach
Die Definition ist immer so schwierig, wie man es sich letztlich selbst macht. Denn wenn für den Fotografen eh klar ist, seine Fotos in Zeitungen wie Coupé und Co zu veröffentlichen, dann könnte man die auch entsprechend in den Vertrag aufnehmen.

Will man aber wirklich alle heute und zukünftig vorhandenen Zeitungen von einer Veröffentlichung ausschließen, dann wird es in der Tat sehr umfangreich, und spätestens da stellt sich mir die Frage, ob man eine entsprechende Zusammenarbeit will ;-)
22.09.2012
Original von Tobias Voss
[quote]Original von eckisfotos (Studioshootings bis Mitte September)
In der Tat ist die Definition nicht einfach
Die Definition ist immer so schwierig, wie man es sich letztlich selbst macht. Denn wenn für den Fotografen eh klar ist, seine Fotos in Zeitungen wie Coupé und Co zu veröffentlichen, dann könnte man die auch entsprechend in den Vertrag aufnehmen.

Will man aber wirklich alle heute und zukünftig vorhandenen Zeitungen von einer Veröffentlichung ausschließen, dann wird es in der Tat sehr umfangreich, und spätestens da stellt sich mir die Frage, ob man eine entsprechende Zusammenarbeit will ;-)[/quote]

nur mal so: Habe kein Interesse daran, meine Fotos in Coupe oder Praline zu sehen - und auch hier gehe ich davon aus, dass das Desintresse gegenseitig ist.
22.09.2012
Original von eckisfotos (Studioshootings bis Mitte September)
nur mal so: Habe kein Interesse daran, meine Fotos in Coupe oder Praline zu sehen - und auch hier gehe ich davon aus, dass das Desintresse gegenseitig ist.
Sehe ich ja ebenso ... also sollte man auch (wenn gewünscht) einen entsprechenden Passus finden können.
22.09.2012
Original von Tobias Voss
[quote]Original von eckisfotos (Studioshootings bis Mitte September)
nur mal so: Habe kein Interesse daran, meine Fotos in Coupe oder Praline zu sehen - und auch hier gehe ich davon aus, dass das Desintresse gegenseitig ist.
Sehe ich ja ebenso ... also sollte man auch (wenn gewünscht) einen entsprechenden Passus finden können.[/quote]

hmm, also ich meine jetzt auch das Desinteresse der entsprechenden Zeitschrift an meinen Fotos
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
23.09.2012
Original von TomRohwer

Nenn mal ein einziges Aktenzeichen, wo ein Gericht gesagt hat, eine Honorarzahlung impliziere immer eine kommerzielle Nutzung...


Ich suche noch ein bisschen. ;)

Habe aber zum vorliegenden Thema das hier gefunden:

In diesem Thema geht es ja um Models, die in Ihrem Vertrag schreiben, kommerzielle Nutzung sei trotz Bezahlung ausgeschlossen. Dann dürfen sie selbst aber auch keinerlei Fotos ihrer Shootings hier auf ihrer SC einstellen. Jedenfalls nicht, wenn auf der SC "nur Pay" steht, bzw. sie Preise für Shootings auf ihrer SC nennen. Das wäre dann nämlich eine SC mit wirtschaftlicher Zielsetzung. Der o.g. Vertrag ist somit für das entsprechende Model ein Eigentor - alle Bilder, die unter einem solchen Vertrag entstanden sind, müssten von den entsprechenden SCs verschwinden.

Gewerbliche Nutzung ist auch gegeben, wenn der Abgebildete mit seinem Bildnis mit wirtschaftlicher Zielsetzung wirbt.

LG Köln, Aktenzeichen: 28 O 690/07, Verkündet am: 09.04.2008
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
23.09.2012
Bei Zahlung eines Honorars und sämtlicher Produktionskosten hat der Auftraggeber (Zeitschrift) das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Fotos erworben.
OLG Hamburg, 30.8.90, Gz: 3 U 50/90

Warum sollte das nicht auch für einen Fotografen gelten???
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
23.09.2012
Original von TomRohwer
Nenn mal ein einziges Aktenzeichen, wo ein Gericht gesagt hat, eine Honorarzahlung impliziere immer eine kommerzielle Nutzung...



Das Gesetz setzt in der gleichen Norm bereits fest, dass eine Einwilligung der abgelichteten Person vermutet wird, wenn diese für das Abbilden eine Entlohnung erhält. Dies bedeutet, dass das Model bei Bezahlung explizit einer Verwendung widersprechen muss, da ansonsten die gesetzliche Vermutung greift, sie habe zugestimmt.

Zitat: Recht am Bild Seite des Rechtswissenschaftlers Denis Tölle, derzeit tätig am Kölner Langericht. Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Der weiß, was er schreibt. ;)

Fazit: Finger weg, von den Models, die im Vertrag einer gewerblichen Nutzung widersprechen...außer, sie werben selbst mit den Bildern für Ihre Pay-Jobs. *lach*
23.09.2012
Original von jan wischnewski photography
Bei Zahlung eines Honorars und sämtlicher Produktionskosten hat der Auftraggeber (Zeitschrift) das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Fotos erworben.
OLG Hamburg, 30.8.90, Gz: 3 U 50/90

Warum sollte das nicht auch für einen Fotografen gelten???


Dazu müsste ein Model zunächst mal Nutzungsrechte haben, die sie dann einräumen könnte.

Hat sie aber nicht, da sie ja nicht die Urheberin der Bilder ist.

Sie verzichtet lediglich auf ihr Recht am eigenen Bild, gegen Entgelt und nur zu den jeweils vertraglich festgelegten Bedingungen.
23.09.2012
Original von Viktor Vieth
[quote]Original von jan wischnewski photography
Bei Zahlung eines Honorars und sämtlicher Produktionskosten hat der Auftraggeber (Zeitschrift) das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Fotos erworben.
OLG Hamburg, 30.8.90, Gz: 3 U 50/90

Warum sollte das nicht auch für einen Fotografen gelten???


Dazu müsste ein Model zunächst mal Nutzungsrechte haben, die sie dann einräumen könnte.

Hat sie aber nicht, da sie ja nicht die Urheberin der Bilder ist.

Sie verzichtet lediglich auf ihr Recht am eigenen Bild, gegen Entgelt und nur zu den jeweils vertraglich festgelegten Bedingungen.[/quote]

So ist es!
23.09.2012
Original von jan wischnewski photography
Bei Zahlung eines Honorars und sämtlicher Produktionskosten hat der Auftraggeber (Zeitschrift) das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Fotos erworben.
OLG Hamburg, 30.8.90, Gz: 3 U 50/90

Warum sollte das nicht auch für einen Fotografen gelten???


Das gilt durchaus. Aber ein ausschließliches Nutzungsrecht sagt ja noch nichts darüber aus, wie weit das Nutzungsrecht geht.
23.09.2012
Original von jan wischnewski photography
[quote]Original von TomRohwer
Nenn mal ein einziges Aktenzeichen, wo ein Gericht gesagt hat, eine Honorarzahlung impliziere immer eine kommerzielle Nutzung...



Das Gesetz setzt in der gleichen Norm bereits fest, dass eine Einwilligung der abgelichteten Person vermutet wird, wenn diese für das Abbilden eine Entlohnung erhält. Dies bedeutet, dass das Model bei Bezahlung explizit einer Verwendung widersprechen muss, da ansonsten die gesetzliche Vermutung greift, sie habe zugestimmt.

Zitat: Recht am Bild Seite des Rechtswissenschaftlers Denis Tölle, derzeit tätig am Kölner Langericht. Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Der weiß, was er schreibt. ;)

Fazit: Finger weg, von den Models, die im Vertrag einer gewerblichen Nutzung widersprechen...außer, sie werben selbst mit den Bildern für Ihre Pay-Jobs. *lach*[/quote]

Die Ausführungen sind sicher richtig, aber hier völlig irrelevant. Wenn ein Vertrag geschlossen wird, wo kommerzielle Nutzung ausgeschlossen wird, dann ....

1) ... ist das auch so

2) ... ist ja der geforderte explizite Widerpruch einer entsprechenden Verwendung vorhanden
23.09.2012
Original von eckisfotos


1) ... ist das auch so

2) ... ist ja der geforderte explizite Widerpruch einer entsprechenden Verwendung vorhanden


Der Denkfehler besteht darin, dass "kommerzielle Nutzungsrechte" nicht ausschliesslich den Verkauf von Bildern bedeuten.

Alle Haupt-und nebenberuflichen Fotografen haben mit einer solchen Regelung schlicht und ergreifend die A-Karte. Denn alles, was sie irgendwo zeigen oder präsentieren ist(!) schon per Definition kommerziell, ergo ist das auch eine kommerzielle Nutzung.

Es ist wirklich manchmal ganz witzig, was die Models so wollen.

Professionelles Bildmaterial auf TFP Basis, aber bitte ohne kommerziellen Nutzungsrechte.
Lesen, begreifen und erkennen, wie dämlich un widersprüchlich das eigentlich ist.

Dasselbe gilt für workshops oder coachings. "Enthalten ist das Modelhonorar und die nichtkommerziellen Nutzungsrechte". Supi, Haupt-und nebenberufliche Fotografen dürfen daran ja schon mal nicht teilnehmen, wenn sie die Bilder irgendwo auch zeigen wollen. Tolle Wurst ;-(). Bei meinen Coachings lasse ich mir vom Model die kompletten Nutzungsrechte freigeben, diese Rechte darf ich auch an Dritte weitergeben, in dem Fall dann halt an die Teilnehmer. In der Beziehung bin ich dann schonmal alle Sorgen los. Alles andere ist Eiertanz auf ganz dünnem Seil....
23.09.2012
Original von Frank Westwood

Professionelles Bildmaterial auf TFP Basis, aber bitte ohne kommerziellen Nutzungsrechte.
Lesen, begreifen und erkennen, wie dämlich un widersprüchlich das eigentlich ist.



Das ist leider ein bisschen viel verlangt. Die meisten sind hier doch mit dem "Wissen" das ihnen Heidi und Bruce vermittelt haben angemeldet.

Und die wenigsten "Models" und Hobbyfotografen können begreifen was Produktion und Nutzungsrechte bei einem professionellem Fotografen ohne Privatkundenmischkalkulation eigentlich kosten würden.

Ich geh noch weiter und sage das 99% der hier angemeldeten Mädels den Begriff "Model" in Bezug auf Tätigkeit, Funktion und Auswirkung nicht mal ansatzweise durchdrungen haben.

Hier ist Hobby trifft Hobby.
Und manchmal ein bisschen Künstler trifft Teilzeitmuse.
Noch seltener ist hier Fotograf trifft Model für nennenswerte Auftragsproduktion - weit abgeschlagen hinter Fotograf trifft Privatkundin.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
23.09.2012
Auf jeden Fall ist es nicht in Ordnung, wenn Model x einen Vertrag mit Fotograf y abschließt, der die kommerziellen Nutzungsrechte (es heißt übrigens "gewerblich" und nicht kommerziell) aus diesem Shooting ausschließt, selbst aber die Bilder benutzt, um weitere gewerbliche Shootings zu bewerben. Womit die per se gegen ihren eigenen Vertrag verstoosen hat.
23.09.2012
Original von jan wischnewski photography
Bei Zahlung eines Honorars und sämtlicher Produktionskosten hat der Auftraggeber (Zeitschrift) das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Fotos erworben.
OLG Hamburg, 30.8.90, Gz: 3 U 50/90

Warum sollte das nicht auch für einen Fotografen gelten???

Weil es im UrhG das Prinzip der "Zweckbestimmungs-Regel" des §31 UrhG gibt, die es in anderen Bereichen nun mal nicht gibt:

"Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt."

Für den Verzicht auf das Recht am eigenen Bild und im KunstUrhG gibt es eine solche Bestimmung nicht.

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