Seltsame TfP-Verträge der Modelle 140

#21
1 year ago
Man suche einen Anwalt der sich auf "Vertragsrecht" spezialisiert hat und lässt sich von dem einen hieb und stichfesten Vertrag ausarbeiten.

Mit Sicherheit gut angelegtes Geld. Ist eben wie bei Models auch: was nichts kostet ist auch nichts wert.

Verträge von Dritten, egal von wem, gehen einem dann aber auch am Allerwertesten vorbei.
Wer so was überhaupt unterschreibt ist selbst schuld.

In welcher eventuellen "Vertragssituation" ein Model darüber hinaus mit eventuellen Dritten steht interessiert dann überhaupt nicht.
Es fehlt hier immer noch eine klare Aussage darüber, ob eine Vermittlungsleistung in Anspruch genommen wurde oder nicht. Da Passion Portrait lt. #14 für diese Shootingkontakte bezahlt hat, muß es aber wohl so sein. Dann wäre diese Shootinganbahnung eben auch außerhalb der MK erfolgt; und wenn man Agenturleistungen in Anspruch nimmt, dann muß man auch deren Bedingungen akzeptieren. Oder man frägt die Agentur nach einem buy-out (Anspruchsfreistellung), dann beträgt die Vermittlungsgebühr halt das Zehnfache ...

Wenn aber das tfp-Model zum MK-Shooting "ungefragt" diesen Text mitbringt, dann sollte dies bei einer Angabe "Agentur nein" auf der SC belanglos sein; und es wäre ggfs. ein Problem des Models, wenn sie sich ggü. ihrer Agentur vertragsbrüchig gemacht hätte.

Nur eben bei den ca. 10% der MK-Models, die ersichtlich agenturvertreten sind, müßte man eben damit rechnen, daß ein Shooting nur unter bestimmten Bedingungen abschließbar sei. Das ist eigentlich der einzige Fall, der als MK-Thema für MK-Fotografen relevant wäre.
SEE - Toxic Boomer
#14 War nicht so gemeint das ich dafür zahlte.
Ich wäre ja nicht "ich" wenn ich das getan hätte oder gar einen solchen Paragraphen für meine arbeiten unterschreiben würde.

Das aus #14 war so gemeint, das man trotz Agentur nie weis was das Model wirklich kann, gerade bei diesen Agenturen, die wie Pilze aus dem Boden gesprossen sind. ;-)

AT all
Das ganze Thema war eher für die Newcomer oder unwissenden gedacht. Ich habe und erlebe es immer wieder, das Hobbyfotografen die recht neu dabei sind, die TfP-Verträge von Modellen unterschreiben ohne richtig zu lesen / verstehen was sie da gerade unterschrieben haben.
Oft höre ich dann: "Ach komm, so schlimm wird´s schon nicht sein."
1 year ago
artist de identité inconnue
Zitat: "AT all
Das ganze Thema war eher für die Newcomer oder unwissenden gedacht. Ich habe und erlebe es immer wieder, das Hobbyfotografen die recht neu dabei sind, die TfP-Verträge von Modellen unterschreiben ohne richtig zu lesen / verstehen was sie da gerade unterschrieben haben."

Auch wenn es nicht für mich gedacht war und ich mich auf dem richtigen Weg wähne:
DANKE!
Es ist auch als jemand, der schon länge mit Modellverträgen hantiert, immer wieder interessant, über ggf. neue Aspekte solcher Themen informiert zu werden. Und auch wenn ich an meinen Vertägen in den letzten Jahren nichts mehr geändert habe, so bin ich zu vorsichtig für Sprüche wie diese:
"Ein Model kann mir vorlegen was sie will, unterschrieben wird nur mein eigener Vertrag ;-)"
Solche Forenbeiträge sind zwar oft witzig - helfen letztlich aber niemanden. Hochmut kommt vor dem Fall.
Der "eigene" Vertrag ist keine Gewähr, dass er auch gut ist. Eichtig sinnvoll wären solche Diaskussionsbeiträgen, wenn der jeweils "eigene Vertrag" mal zur Diskussion gestellt wird.

Ich muss auch immer wieder an ein Modell denken, welches mir den Vertrag ihres Stammfotografen vorgelegt hat. Den fand die Dame (BWL-Studentin) toll. Drin stand sinngemäß: "Der Fotograf darf alles, das Modell nichts." Meine Versuche, ihr das zu erklären, scheiterten - am Ende ist des Menschen Wille eben sein Himmelreich. Später hat mir dann ein anderes Modell (Jura-Studentin) erklärt, dass wohl alle Modellverträge ungültig seien, weil alle "überraschende Klauseln" enthalten würden. Ich konnte ihrer Argumentation bezüglich meines Vertrages nicht ganz folgen, aber Verträge, die recht "einseitig" sind, könnten davon durchaus betroffen sein.
@ Passion Portrait :
Also berichtest Du von Erfahrungen, die völlig außerhalb der MK geschahen !
Genau diese Zusatzinfo hätte Newcomern und Unwissenden fundamental weitergeholfen, und eben auch min. 90% der MK-Models schon vorweg von derartigem Verdacht befreit.
Gelandet bist Du also bei einer Agentur, die statt Provision an der Bildausbeute nutznießend beteiligt sein will ... so what !?
Würde ich dann jetzt auch so nehmen wie Ivanhoe (#13) !
1 year ago
Was Dir die Agentur erklärt, ist völlig Schnuppe. Was im Vertrag steht, ist entscheidend. Einen Vertrag erklären geht garnicht. Man könnte es ja genau so reinschreiben, wie man es erklärt hat.

Oder man macht eine Nebenabrede und dokumentiert die entsprechend, so daß sie bei Bedarf gerichtsfest nachweisbar ist.
(Die meisten Standard-Verträge enthalten sowieso eine Klausel, daß Nebenabreden der Schriftform bedürfen.)
1 year ago

@annelie seifert:
Ein TFP-Vertrag besteht aus Parteien die am TFP-Vertrag beteiligt sind, also z.B. Fotograf-Model, Fotograf-Visa-Model usw. Alle beteiligten Parteien unterschreiben diesen und erhalten die gleichen Rechte und Pflichten, oder?

Die Vertragsparteien haben exakt die Rechte und Pflichten, die im Vertrag festgelegt wurden. Die können "gleich" sein, müssen es aber nicht.

Wenn ich aber einen Vertrag mit einer Agentur mache ist dieser immer gewerblich.

Ein Vertrag ist weder "gewerblich" noch "privat".
Die Vertragsparteien sind entweder "Unternehmer" oder "Verbraucher". Gewerbetreibende sind Unternehmer, Freiberufler sind Unternehmer.

Ein Model, das Geld für's modeln kassiert, ist immer "Unternehmer". Ein Model, das TfP modelt, kann Verbraucher sein. Oder Unternehmer. Dasselbe gilt für den Fotografen, die Visagistin usw.


TFP schließt das schon alleine im Namen und Verständniss "Time for Print" aus.

Nein. Überhaupt nicht. Selbstverständlich können auch zwei Unternehmer oder ein Unternehmer und ein Verbraucher einen Vertrag über ein "TfP-Shooting" abschließen. Das ist übrigens zwischen Fotografen und Models bzw. Model-Agenturen gar nicht so selten, gute Model-Agenturen vermitteln Newcomer-Models an gute Fotografen z.B. für deren freie Projekte, damit die Models Erfahrung sammeln und Renommee bekommen. Und das beinhaltet nicht selten auch die Vereinbarung, daß der Fotograf die dabei entstehenden Fotos wirtschaftlich verwerten darf...

Die Agentur bringt in diesen TFP-Vertrag keinerlei Leistung ein und hat damit nach meiner Meinung auch keinen Anspruch auf Leistung.

Ihre Leistung ist dieselbe wie auch sonst immer: die Vermittlung.

Eine Model-Agentur könnte selbstverständlich auch sagen: "Wir vermitteln Models für TfP-Shootings." Dann muss sich die Agentur überlegen, ob sie das kostenlos machen will (unwahrscheinlich, warum sollte sie?), oder aber von wem sie dafür Geld kassieren möchte.

Eine Agentur muss für Bilder einen Fotograf buchen und bezahlen!

In der Regel: ja.

Niemand würde aber eine Model-Agentur daran hindern, Fotografen anzubieten, daß die kostenlos Profi-Models für die Agentur fotografieren können. Weil die Agentur sich sagt: "Hey - der Fotograf ist ja gar nicht so schlecht. Und wir brauchen Fotos vom Model. Entweder das wird was, dann haben wir die Fotos für lau, oder es wird nix, dann hat's wenigstens nichts gekostet."

Für den Fotografen wäre der Nutzen, daß er kostenlos mit Profi-Models arbeiten - sprich "üben - darf.

Ob Agenturen und/oder Fotografen sich darauf einlassen - das können sie nur selbst beantworten. Für das Model ist es wurscht. Die Agentur des Models braucht Fotos von dem Model. Und schickt es dafür zu einem Fotografen. Wie Agentur und Fotograf das untereinander abrechnen, braucht das Model nicht interessieren.

Die Agenturen sollen gefälligst für ihre Bilder die sie gewerblich nutzen einen Fotografen beauftragen und diesen ordentlich bezahlen.

Warum sollten sie das müssen? Wenn eine Agentur einen guten Fotografen hat, der honorarfrei die Fotos für die Agentur macht - weil es ihm Spaß macht, weil es seinem Renommee nutzt, weil er irgendeinen anderen Nutzen davon hat - dann macht die Agentur etwas richtig, weil sie nämlich Kosten reduziert.
1 year ago
Ich möchte noch zusätzlich anmerken, dass Verträge immer eine salvatorische Klausel beinhalten sollten, die es erlauben, Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, Paragraphen zu streichen und mit einer Unterschrift entgegenzuzeichnen. Dafür ist es notwendig, entsprechen zu kommunizieren und sich mit den Verträgen auseinanderzusetzen. Es gibt nun einmal keine feste Regel, wie so ein Vertrag auszusehen hat, demnach ist es so oder so unumgänglich, sich Verträge vorher anzuschauen.

Im übrigen finde ich Aussagen wie "Das Model unterschreibt nur meinen Vertrag" als Model eher fragwürdig - das hinterlässt bei mir den Eindruck, dass da erst recht irgendwas komisches drin steht, wenn der Fotograf so sehr darauf besteht - bestimmt ist es in Wahrheit nicht so, aber macht eben den Eindruck. Insbesondere bei Tfp ist der Sinn und Zweck doch der, dass sich beiderlei Parteien einigen. Zudem ist es auch erlaubt, dass die eine Partei den einen Vertrag unterschreibt und die andere Partei den anderen, so lange die Inhalte übereinstimmen.
1 year ago

@SEE:
Auf der Model-SC ist u.a. Agentur ja/nein anzugeben, und bei ca. 10% der Models ist das bejaht. Für Shootings mit diesen 10% wäre es nun die Frage, inwieweit eine Agentur Vorgaben mit Bindungswirkung für sämtliche Shootingkontakte der dort unter Vertrag stehenden Models machen kann.

Die Frage wurde bereits vor Jahren vom Gesetzgeber beantwortet... ;-)

Die Vermittlung von Model-Jobs an Foto-Modelle gilt in Deutschland als "Arbeitsvermittlung" im Sinne des SGB. (Daran hat sich m.W. bis heute nichts geändert, RA Dr.Kötz möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.)

Das mag etwas widersinnig erscheinen, da Pay-Models ja Gewerbetreibende und also Selbständige sind, aber es ist nun mal tatsächlich so.

Und weil das so ist, sind Veträge über "Exklusiv-Vertretung" von Models durch eine Model-Agentur unzulässig und unwirksam.

§ 297 SGB III Unwirksamkeit von Vereinbarungen

Unwirksam sind
(...)
4. Vereinbarungen, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitgeber oder eine Person, die eine Ausbildung oder Arbeit sucht, sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bedient.


Insofern: eine solche Vereinbarung wäre unwirksam. (Unterschreiben sollte man sie trotzdem nicht, denn sowas im Vertragsentwurf zu haben zeigt deutlich, daß da jemand sich zu Ungunsten des Vertragspartners nicht an gesetzliche Vorschriften halten möchte...)
1 year ago
@Elsie Spring:
Ich möchte noch zusätzlich anmerken, dass Verträge immer eine salvatorische Klausel beinhalten sollten, die es erlauben, Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, Paragraphen zu streichen und mit einer Unterschrift entgegenzuzeichnen.

Die berühmte "Salvatorische Klausel" hat aber nichts damit zu tun, daß man oder ob man Änderungen oder Ergänzungen in einem vorformulierten Vertrag machen kann oder nicht.

Die salvatorischen Klausel bedeutet, daß wenn einzelne Teile eines Vertrages unwirksam sind (weil ein Gericht sie für unwirksam erklärt) oder "undurchführbar" sind, dann trotzdem die übrigen Bestandteile des Vertrages weiter wirksam sein sollen.

Das muss man sich ganz genau überlegen - gerade bei irgendwelchen Model-Verträgen.

Sonst bekommt man mit viel Pech folgende absurde Situation hingezimmert: der Vertragspassus, der die Rechte des Models (oder des Fotografen) regelt, stellt sich als unwirksam heraus. Der Vertragspassus, der die Rechte des Fotografen (oder des Models) regelt, bleibt wirksam.

Schöne Sch..... Da wäre es dann nämlich meistens wohl im Interesse desjenigen Vertragspartners, der da gerade baden geht, daß der ganze Vertrag nicht mehr wirksam ist...

In der Regel steht dazu in einem Vertrag:

- "Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden."
- "Nebenabreden gelten als nicht vereinbart."
- Gar nichts.

Variante 1 und 3 sind brauchbar. Bei 3 muss man halt aufpassen, daß man keine nicht-schriftlichen Nebenabreden macht, über deren Wirksamkeit dann eventuell vor Gericht gestritten werden muss, gar unter Aufmarschieren von Zeugen.

Sinnvollerweise lesen alle Vertragsparteien rechtzeitig vorher den Vertragstext, der unterschrieben werden soll. Und diskutieren das ggf. nicht "ad hoc", sondern rechtzeitig vorher.

(Variante 2 ist natürlich auch brauchbar. Immer dann, wenn man keine Nebenabreden will. Ich persönlich wüsste nicht, warum ich welche brauchen sollte.)
SEE - Toxic Boomer

Also berichtest Du von Erfahrungen, die völlig außerhalb der MK geschahen !

Nein auch hier auf der MK tummeln sich solche Modelle herum.

So langsam gerät das hier wieder aus den Fugen.
@ Tom Rohwer
Danke für Deinen aufklärenden und präzisen Hinweis in #30 !

@ Passion Portrait

Nein auch hier auf der MK tummeln sich solche Modelle herum.


Das klingt jetzt wieder so, als würden heimtückische Models plötzlich und unerwartet dieses gemeine Vertragswerk aus dem Ärmel schütteln ...
Tom Rohwer hat gerade erklärt, daß die Exklusiv-Vertretung unzulässig ist. Somit kann die Agentur nur mit Bindungswirkung für die eigens generierten Shootings solche Vorgaben statuieren.

Dirk Lorenz hat das somit auch schon richtig gefolgert - egal, welchen Wisch die Agentur dem Model sonst aufdrückt; für ein innerhalb der MK vereinbartes Shooting gilt die freie Vertragswahl, zu der ein Fotograf eben den eigenen Vertrag nutzen kann. Mag sein, daß Model und Fotograf sich nicht auf einen Text einigen - dann kommt eben kein Shooting zustande.
Aber weder das Model noch der Fotograf müssen einen Vertrag akzeptieren, den eine am Zustandekommen des Shootingkontakts unbeteiligte (!!) Agentur vorhält. Was anderes gilt natürlich dann, wenn die Agenturvermittlung in Anspruch genommen wurde.

"Seltsame tfp-Verträge besonderer Agenturen" wäre ein präziserer Titel gewesen ...
1 year ago
Zitat: "So langsam gerät das hier wieder aus den Fugen."

Ja, das liegt einerseits daran, dass viele hier ihre Ahnungslosigkeit hinter markigen Sprüchen verstecken und andererseits auch daran, dass der Eingangsbeitrag bzw. dessen Überfschrift zu merkwürdigen Interpretationen einladen. Letzteres liegt aber nicht nur am Beitrag, sondern auch an zu viel Phantasie.

Man hätte natürlich auch "Ross und Reiter" genauer bezeichnen können.

Zitat 2: "Das klingt jetzt wieder so, als würden heimtückische Models plötzlich und unerwartet dieses gemeine Vertragswerk aus dem Ärmel schütteln ..."

Äh, ja, genau so habe ich es verstanden - auch wenn die Wortwahl vielleicht etwas übertreibend ist. Es handelt sich um den Versuch, Fotografen "über den Tisch zu ziehen". Dass die Heimtücke nicht von den Modellen, sondern der Agentur ausgeht, die vermutlich ahnungslose Modelle dazu "missbraucht", ist dabei sehr wahrscheinlich. Dass Tom Rohwer das für unzulässig erklärt ist richtig - hilft aber nicht, wenn man so einen Vertrag unterschreibt.

Ich appelliere - aus gegebenen Anlass - an die Modelle, dass sie sich etwas mehr Grundkenntnisse über Modellverträge aneignen, denn wo wir hier über Rechte von Agenturen und Fotzografen diskutieren, beschleicht mich doch der starke Verdacht, dass die Modelle bei den hier beschriebenen Verträgen womöglich gänzlich leer ausgehen.
Um das ganzer Thema einmal abzuschließen.

Fotografen und Modells:
Lest genau und fragt ggf nach bevor ihr etwas unterschreibt.
Ein Tfp,- oder Pay-Vertrag im HOBBYBEREICH sollte so kurz und einfach verständlich wie möglich gehalten sein. Dazu braucht es keine 3,4,5 DIN-A4-Seiten und 90% in Juristensprache!

Models:
Lasst euch vernünftig beraten wenn Agenturen ( oder auch Fotografen ) euch mit Verträgen "fesseln" wollen.
Seit ihr bei einer Agentur gelistet, dann macht es auf Eurer Setcard / Portfolio auch SICHTBAR und deutlich was Ihr dürft und was nicht. Viele haben leider das Agentur auf "nein" und dann stellt sich heraus...

Fotografen und Modelle:
Trennt Bitte genau das, was "professionell" ( damit verdiene ich mein Lebensunterhalt ) und was Hobbybereich ist.

Wie SEE - Toxic Boomer in #34 schrieb, befasst euch selber einmal damit welche Rechte wer bei einem TfP-Shooting hat. Egal ob hier über die MK oder Insta oder ....
Wobei das gleiche gilt auch für viele Fotografen! Viele meinen nämlich Sie hätten alle Rechte und das Model keine.

Eigentlich sollte im Hobbybereich KEIN Dritter irgendwelche Rechte an den entstandenen Fotos haben oder einfordern ( können )
Und meiner Meinung ist es schlimm genug, das man im HOBBYBEREICH überhaupt solche Verträge abschließen muss.

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Vielleicht noch etwas an die Programmierer der MK. Könnte man den Schriftzug "Agentur JA" nicht in einem knalligen ROT darstellen, dann fiele der besser in Auge.
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Von meiner Seite ist das Thema durch. Ich bin raus.
1 year ago
Ein Tfp,- oder Pay-Vertrag im HOBBYBEREICH sollte so kurz und einfach verständlich wie möglich gehalten sein.

Das gilt für alle Verträge. Und es sind doch genau immer wieder diese abstrusen Versuche, auch noch den letzten Furz explizit durch Vertragsklauseln regeln zu wollen, die viele Probleme erst schaffen. (Wenn ich nicht eine halbe Seite dazu im Vertrag habe, welche Arten von Nutzungen und Veröffentlichungen nicht erlaubt sein sollen - "rassistisch, menschenverachtend, pornographisch, bla, bla, bla" * - dann kann es auch keinen Streit darüber geben.)

Eigentlich sollte im Hobbybereich KEIN Dritter irgendwelche Rechte an den entstandenen Fotos haben oder einfordern ( können )

Nun sind aber die Urheberrechte des Fotografen durch das Gesetz gegeben und festgelegt. Die hat auch im Hobbybereich jeder Fotograf ganz automatisch. Auch ohne Vertrag.
So wie das Model auch im Hobbybereich ein Recht am eigenen Bild hat.

Da hilft das "eigentlich" nicht weiter - Fotografen und Models haben nun mal bestimmte Rechte und können die jederzeit einfordern. Sofern sie nicht ausdrücklich in einem Vertrag darauf verzichten (soweit der jeweilige Verzicht vorab denn wirksam ist...). Da beißt sich die Katze dann beim "eigentlich" in den Schwanz.

Und meiner Meinung ist es schlimm genug, das man im HOBBYBEREICH überhaupt solche Verträge abschließen muss.

Die schließt man automatisch ab, das kann man gar nicht vermeiden. Wenn nicht schriftlich, dann mündlich, wenn nicht mündlich, dann konkludent (mit stillschweigender Übereinkunft). Sobald ein MK-User ein bei einem TfP-Shooting entstandenes Foto hier in der MK zeigen will, braucht es einen Vertrag, ohne ist das gar nicht möglich.

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*) Wenn man sowas unbedingt haben will, dann gehört in den Vertrag auch eine klare Definition, was darunter verstanden werden soll. Viel Spaß damit...
Also berichtest Du von Erfahrungen, die völlig außerhalb der MK geschahen !

Gibt es denn eine Welt ausserhalb der MK?
Wenn ja, seit wann?
@ Bazi
Natürlich kann man hier auch Shootingfragen ohne direkten MK-Bezug diskutieren. Nur sollte es dann hinreichend so geschrieben und erläutert sein, daß die Gesamtumstände vollständig und plausibel dargelegt sind.
Was wäre denn nun eigentlich, falls die Agentur nach dem Shooting leer ausginge und nichts geliefert bekäme ? Gäbe es dann Briefe wie diese ? :

"Sehr geehrtes Model,
als Ihre Agentur möchten wir uns gerne weiterhin um Ihre Karriere kümmern. Sie hatten vor 3 Wochen das tfp-Shooting mit dem Fotografen F, aus dem uns jedoch noch keine Bildresultate vorliegen. Bitte bringen Sie alsbald die erhaltenen Bilddateien vorbei oder laden diese in unsere cloud, damit wir Ihre neuesten Bilder auch wirkungsvoll für Sie präsentieren können. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, daß bei Nichteinreichung bis zum 1.7. gemäß § 4 I Zf.2b,c,d i.V.m. § 9 II,III unseres Agenturvertrags die Sondervergütung von 3000 € fällig wird, und wir von weiteren Leistungen befreit sind."

"Sehr geehrter Fotograf F,
am 10.6. war das Model M. bei Ihnen zum tfp-Shooting. Da M. in ihrem Terminplaner die belegte Zeit markiert belassen hat, gehen wir davon aus, daß das Shooting erfolgreich abgeschlossen wurde. Jedoch wurden uns bisher keinerlei Bildresultate hieraus übermittelt. Wir fordern Sie hiermit auf, diese unverzüglich an M. zu übermitteln oder direkt auf unsere cloud hochzuladen."

Ggü. dem Fotografen würde der Papiertiger doch hier schon zahnlos, denn besondere Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung wurden gar nicht genannt. Sonst hätte es doch etwa folgendes gegeben :
"Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, daß Sie bei Nichteinreichung bis zum 1.7. gemäß § 4 I Zf. 2b, Zf.3a i.V.m. § 9 I,VI,VII unseres Agenturvertrags einen Wertersatz von 25.000 €, min. jedoch 5000 € für entgangene Nutzungen zu leisten haben, und wir künftige Kontaktaufnahmen Ihrerseits auch zu allen anderen von uns vertretenen Modellen unterbinden werden."
1 year ago
Gäbe es dann Briefe wie diese ?

Briefe wie diese wären rechtlich belangloses Geplapper, wer Spaß daran hat, würde der Agentur helfen, sich vor Gericht eine gebührenpflichtige blutige Nase zu holen.

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