Warum wird man angezickt ... 163

[gone] User_81538
02.05.2009
:-)

Nööö kein drittens ...
Gestallte das Shooting So das Model Ihre gewünschten Fotos bekommt
und der Fotograf seine gewünschte Fotos.

lg.

Original von Pete Mabuba²°³
...drei Gründe gibt es, denn viele Frauen sind in bestimmten Bereichen nur für Geld zu haben!

Ergo:

3. um gewisse Aufnahmebereiche dazuzukaufen

(Manche SCs lesen sich wirklich wie ne Preistafel in der Herbertstraße...)


[quote]Original von jaraga
:-)

2 Gründe gibt es nur für Pay.

1. Hinter dem Shooting steht ein Job.
2. Fotograf will was Testen und es sind keine brauchbaren Fotos garantiert.

Anfänger zahlen kein Honorar an das Model sondern Schmerzensgeld !

lg.

[quote]Original von Pete Mabuba²°³
...scheisse, jetzt steh ich noch mehr auf dem Schlauch...


[quote]Original von jaraga
Wer hat das "Muss ich, sonst bekomm ich gar kein Shooting" angegeben ?
Tipp: Anderes Hobby suchen.

lg.
[/quote][/quote][/quote]
02.05.2009
§ 22 KunstUrhG:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt..."

Da steht nix davon das es nicht gänzlich aufgegeben werden kann.

Im Gegensatz dazu aus dem UrhG:

"§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte."


Original von Pete Mabuba²°³
Aber das "Recht am eigenen Bild" ist doch ein Grundgesetz...
Das kann ich zwar übertragen, aber doch nicht gänzlich aufgeben...


[quote]Original von Dirk Lorenz
jou, kann man, im Gegensatz zum Urheberrecht, darauf kann der Fotograf -selbst wenn er wollte- nicht verzichten oder es abgeben...


[quote]Original von Pete Mabuba²°³
...okay, das mit dem Auftraggeber und dem Vorfeld verstehe ich, hört sich plausibel an.
Ach, das "Recht am eigenen Bild" kann man gänzlich abgeben? Na das ist mir ja mal ganz neu!
Das stelle ich mal ganz mutig in Frage!!!


[quote]Original von Dirk Lorenz
zum einen ne Prinzipsache, mit dem Honorar ist die Leistung des Modells abgegolten und fertig.
Andererseits ist es auch so, das selbst für die kleinste Werbegeschichte kein Auftraggeber möchte, das diese Bilder im Vorfeld oder in anderem Zusammenhang auftauchen.
Auf das "Recht am Bild" verzichtet das Modell, so wird es vertraglich geregelt.

Und ja: wenn der Schauspieler nicht zu Hause sitzt, wo er vom Verlag ne Kopie des Filmes stehen hat, wird er die Kinokarte wohl bezahlen müssen...

[quote]Original von Pete Mabuba²°³
Also ist das ne Prinzipsache, oder wie?
Also so, als würde ich nem Schauspieler sagen, dass wenn er seinen Film sehen will, muss er in Kino gehen, oder sich ne DVD kaufen, weil er wurde ja zur Genüge bezahlt...

Tztztz, ein Grund mehr für mich niemals Pay zu machen...

Wo bleibt bei dieser Art eigentlich "Das Recht am eigenen Bild"?
[/quote][/quote][/quote][/quote]
02.05.2009
wenn ich hier so mitlese, danke ich den göttern wirtschaftlich so unabhängig zu sein, dass ich models wirklich als reines hobby betrachten kann und mich durch nichts genötigt oder verführt fühlen kann .........für geld dinge zu tun, auf die ich nicht 100% abnicken wollen würde.
[gone] Pete Mabuba²°³
02.05.2009
So, jetzt überlegen wir nochmal und ändern gegebenenfalls alle nochmal unsere Verträge!

Wenn das Model das "Eigene Recht am Bild" gänzlich abgeben könnte und scheinbar im Glauben vieler Fotografen dies schon getan hat, warum endet nach diesem Satz der Vertrag nicht? Warum muss der Vertrag dann solche Sachen beinhalten, was man alles mit dem Bild machen darf und was nicht?

Nee, nee, das eigene Recht ist ein Persönlichkeitsrecht und bleibt IMMER erhalten!

Tztztz... wär ja noch schöner!


Original von Dirk Lorenz
§ 22 KunstUrhG:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt..."

Da steht nix davon das es nicht gänzlich aufgegeben werden kann.

Im Gegensatz dazu aus dem UrhG:

"§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte."


[quote]Original von Pete Mabuba²°³
Aber das "Recht am eigenen Bild" ist doch ein Grundgesetz...
Das kann ich zwar übertragen, aber doch nicht gänzlich aufgeben...


[quote]Original von Dirk Lorenz
jou, kann man, im Gegensatz zum Urheberrecht, darauf kann der Fotograf -selbst wenn er wollte- nicht verzichten oder es abgeben...


[quote]Original von Pete Mabuba²°³
...okay, das mit dem Auftraggeber und dem Vorfeld verstehe ich, hört sich plausibel an.
Ach, das "Recht am eigenen Bild" kann man gänzlich abgeben? Na das ist mir ja mal ganz neu!
Das stelle ich mal ganz mutig in Frage!!!


[quote]Original von Dirk Lorenz
zum einen ne Prinzipsache, mit dem Honorar ist die Leistung des Modells abgegolten und fertig.
Andererseits ist es auch so, das selbst für die kleinste Werbegeschichte kein Auftraggeber möchte, das diese Bilder im Vorfeld oder in anderem Zusammenhang auftauchen.
Auf das "Recht am Bild" verzichtet das Modell, so wird es vertraglich geregelt.

Und ja: wenn der Schauspieler nicht zu Hause sitzt, wo er vom Verlag ne Kopie des Filmes stehen hat, wird er die Kinokarte wohl bezahlen müssen...

[quote]Original von Pete Mabuba²°³
Also ist das ne Prinzipsache, oder wie?
Also so, als würde ich nem Schauspieler sagen, dass wenn er seinen Film sehen will, muss er in Kino gehen, oder sich ne DVD kaufen, weil er wurde ja zur Genüge bezahlt...

Tztztz, ein Grund mehr für mich niemals Pay zu machen...

Wo bleibt bei dieser Art eigentlich "Das Recht am eigenen Bild"?
[/quote][/quote][/quote][/quote][/quote]
02.05.2009
Was meinst Du, wieviele Werbekampagnen es noch geben würde, wenn das Model mal eben der Veröffentlichung wiedersprechen könnte?

Letztlich wird ja genau DAFÜR das Honorar gezahlt.
Original von Pete Mabuba²°³
Nee, nee, das eigene Recht ist ein Persönlichkeitsrecht und bleibt IMMER erhalten!

Tztztz... wär ja noch schöner!
Lieber Frank,

wenn ich bei nem pay-shoot danach frage - frage, ob ich bitte event. 2 bis 3 Bilder für meine sc bekommen könnte, dann finde ich es ok. Wenn das abgelehnt wird, ist das auch ok. Fragen kostet bekanntlich nichts und der TO scheint zu denen zu gehören, die ich hier zuerst beschrieb.

Original von Frank Westwood
[quote]Original von Monique. | Großes MK-Treffen am 6.6.
Frank, ich bezog mich auf den Eingangspost und schrieb MAX ... wir brauchen hier nicht anfangen, was pay oder tfp heißt.



Nö, stimmt, der Fall ist ja ziemlich klar. Wenn ich zahle, erwerbe ich die kommerziellen Nutzungsrechte an dem Material, das schliesst automatisch die Nutzung durch das Model aus. Alles andere wäre ja ziemlich sinnfrei...;-)

Dass es Models gibt, die das nicht rallern wollen, ist zu verschmerzen, das Angebot an Modellen ist ja ohnehin inflationär groß...

LG
Frank[/quote]
02.05.2009
theorie:

aktshooting: pay...............es passiert ein ungewollter pinkshot...............model hat gezuckt, weiss der geier wieso.

fotograf verkauft das bild an irgendein wixx-heftchen. (ich wähle mit absicht den ausdruck), weil war ein pay-shooting.


mh!!!

wie war das soeben mit den göttern, ihnen danken und wirtschaftlicher unabhängigkeit?

(dass der fotograf dann unseriös ist, wäre ein anderes thema)
#48
[gone] Pete Mabuba²°³
02.05.2009
Und trotzdem bleibt "Das Recht am eigenen Bild" bestehen!

Naja, ist ja nur ne rechtliche Formulierung!

Allerdings zeigt mir das, dass zumindest DU gar nicht wirklich weisst, was "Das Recht am eigenen Bild" eigentlich ist...

Oh man, ich hoffe, du fliegst damit nicht mal kräftig hin...
Genauso wie die ganzen Fotografen, die Schwarzarbeit unterstützen!!!


Original von Tobias Voss
Was meinst Du, wieviele Werbekampagnen es noch geben würde, wenn das Model mal eben der Veröffentlichung wiedersprechen könnte?

Letztlich wird ja genau DAFÜR das Honorar gezahlt.[quote]Original von Pete Mabuba²°³
Nee, nee, das eigene Recht ist ein Persönlichkeitsrecht und bleibt IMMER erhalten!

Tztztz... wär ja noch schöner!
[/quote]
#50
[gone] Pete Mabuba²°³
02.05.2009
...achso, na wenn das da steht...


Original von CSM Mediendienst
Eine zweite Variante, die ich in Model Releases verwende, kommt von der Bildagentur Getty Images:

GENEHMIGUNG DES FOTOMODELLS UND GEWÄHRTE RECHTE:
Gegen angemessene Gegenleistung, die ich erhalten habe und dies hiermit bestätige, gestatte ich hiermit dem Fotografen/Filmemacher und seinen Rechtsnachfolgern, Lizenzen für die Bilder zu vergeben und sie in allen Medien für jeden Zweck zu verwenden (außer in pornografischer oder diffamierender Weise), u.a. zum Zwecke der Werbung, Verkaufsförderung, des Marketings und der Verpackung für alle Produkte oder Dienstleistungen. Ich bin einverstanden damit, dass die Bilder mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken kombiniert, beschnitten, verändert oder modifiziert werden. Ich bestätige, dass ich der Veröffentlichung meiner ethnischen Abstammung/en wie unten angegeben zugestimmt habe und bin mir bewusst, dass der Fotograf/Filmemacher und/oder seine Rechtsnachfolger meinen Bildern andere ethnische Bezeichnungen für beschreibende Zwecke zuordnen können.
Ich erkenne an, dass ich keine Rechte an den Bildern habe und dass alle Rechte an diesen dem Fotografen/Filmemacher und seinen Rechtsnachfolgern gehören. Ich bestätige, dass ich keine weiteren Rechte auf zusätzliche Entschädigung oder Abrechnung habe und dass ich keine weiteren Ansprüche aus diesem Grund gegen den Fotografen/Filmemacher und/oder seine Rechtsnachfolger geltend machen werde. Ich erkenne an, dass diese Freigabeerklärung für meine Erben und Rechtsnachfolger verbindlich ist. Ich stimme zu, dass diese Freigabeerklärung unwiderruflich ist und auf Dauer und weltweit gilt, sie unterliegt unter Ausschluss des Kollisionsrechts dem Recht in Deutschland.
Ich erkläre und versichere, dass ich mindestens 18 Jahre alt und voll rechtsfähig zur Abgabe dieser Erklärung bin.
02.05.2009
und was machen wenn fotoknipser besagte unfreiwillige freizügige bilder an wixx-heftchen verhökert?

ich weiss, wieso ich NIE das recht am eigenen bild abtrete...............grins
02.05.2009
Pete, ich habe hier mal einen interessanten Artikel für Dich rausgesucht: klick

Original von Pete Mabuba²°³
Und trotzdem bleibt "Das Recht am eigenen Bild" bestehen!

Naja, ist ja nur ne rechtliche Formulierung!

Allerdings zeigt mir das, dass zumindest DU gar nicht wirklich weisst, was "Das Recht am eigenen Bild" eigentlich ist...

Oh man, ich hoffe, du fliegst damit nicht mal kräftig hin...
Genauso wie die ganzen Fotografen, die Schwarzarbeit unterstützen!!!


[quote]Original von Tobias Voss
Was meinst Du, wieviele Werbekampagnen es noch geben würde, wenn das Model mal eben der Veröffentlichung wiedersprechen könnte?

Letztlich wird ja genau DAFÜR das Honorar gezahlt.[quote]Original von Pete Mabuba²°³
Nee, nee, das eigene Recht ist ein Persönlichkeitsrecht und bleibt IMMER erhalten!

Tztztz... wär ja noch schöner!
[/quote][/quote]
02.05.2009
Komisch nur, dass dieses Recht am eigenen Bild selbst in den Verträgen, die ein Rechtsanwalt verfasst hat, endgültig und unwiderruflich an den Fotografen übertragen wird.

Und ich rede jetzt von den Verträgen, die die MK als Musterverträge anbietet.
Original von Pete Mabuba²°³
Und trotzdem bleibt "Das Recht am eigenen Bild" bestehen!

Naja, ist ja nur ne rechtliche Formulierung!

Allerdings zeigt mir das, dass zumindest DU gar nicht wirklich weisst, was "Das Recht am eigenen Bild" eigentlich ist...
Und damit scheint ja Deiner Meinung nach auch ein Annwalt nicht zu wissen, was das Recht am eigenen Bild ist ... wie genial ;-)
Original von Pete Mabuba²°³
Oh man, ich hoffe, du fliegst damit nicht mal kräftig hin...
Genauso wie die ganzen Fotografen, die Schwarzarbeit unterstützen!!!
Bis jetzt war es mir immer möglich, mich mit meinen Models zu einigen.

Und keines meiner Bilder ist mir soviel wert, als dass ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde.

Und was das Thema Schwarzarbeit mit dem recht am eigenen Bild angeht begreife ich auch nicht.
02.05.2009
... stellt sich die Frage, wie dann Deine Fotografen Bilder von Dir veröffentlichen können...

Original von Ironshadow
und was machen wenn fotoknipser besagte unfreiwillige freizügige bilder an wixx-heftchen verhökert?

ich weiss, wieso ich NIE das recht am eigenen bild abtrete...............grins
02.05.2009
Ist doch ganz einfach ...
Original von Dirk Lorenz
... stellt sich die Frage, wie dann Deine Fotografen Bilder von Dir veröffentlichen können...[quote]Original von Ironshadow
ich weiss, wieso ich NIE das recht am eigenen bild abtrete...............grins
[/quote]Gar nicht ... :-)
[gone] Pete Mabuba²°³
02.05.2009
Erstmal Danke für deine Mühe, aber du wirst lachen, den hab ich mir grade schon durchgelesen! ;-)


Original von Dirk Lorenz
Pete, ich habe hier mal einen interessanten Artikel für Dich rausgesucht: klick

[quote]Original von Pete Mabuba²°³
Und trotzdem bleibt "Das Recht am eigenen Bild" bestehen!

Naja, ist ja nur ne rechtliche Formulierung!

Allerdings zeigt mir das, dass zumindest DU gar nicht wirklich weisst, was "Das Recht am eigenen Bild" eigentlich ist...

Oh man, ich hoffe, du fliegst damit nicht mal kräftig hin...
Genauso wie die ganzen Fotografen, die Schwarzarbeit unterstützen!!!


[quote]Original von Tobias Voss
Was meinst Du, wieviele Werbekampagnen es noch geben würde, wenn das Model mal eben der Veröffentlichung wiedersprechen könnte?

Letztlich wird ja genau DAFÜR das Honorar gezahlt.[quote]Original von Pete Mabuba²°³
Nee, nee, das eigene Recht ist ein Persönlichkeitsrecht und bleibt IMMER erhalten!

Tztztz... wär ja noch schöner!
[/quote][/quote][/quote]
02.05.2009
sie könne, wie man sieht, lach

aber ich behalte mir das recht vor, bilder als nogo zu erklären und von veröffentlichungen auszuschliessen.

solche dinge bespreche ich jedoch im vorfeld.........wer das nicht will, möge frisch-dromm-fröhlich-frei seiner wege ziehen
[gone] User_22694
02.05.2009
Original von akigrafie fotodesign
Ganz einfach: weil sie's nicht wissen.
Dieses Unwissen streckt sich manchmal vom Amateur bis zum Profi.
Und wer's net kapieren will, den ignoriert man.


[quote]Original von trash-pixel.de Einstellung ist KEIN Freispruch!
... wenn man einem Model höflich aber bestimmt klar macht, dass es bei einem Payshoot entwerder Geld ODER Bilder bekommt aber nicht automatisch beides!
[/quote]

Ich glaube, viele wissen es schon; aber sie denken sich: wer nicht fragt (fordert), bleibt ewig dumm.

Wenn das nicht hilft, kann man noch immer den fiktiven Luxusfotografen "Klaus Canonikonus" ins Feld führen, der "das auch immer so macht in seinem tollen Luxusstudio in Berlin-Mitte."
#60

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