Neuer Anlauf für Upload-Filter 204

5 years ago
Mal eine Frage, Tom. Warum sollte die MK noch das hochladen Deiner Bilder erlauben? Du könntest Urheber sein oder aber auch nicht. Im letzteren Fall haftet auch die MK und muss zahlen.
5 years ago
@Casa de Chrisso:
Und ja, Anmeldung hat damit nichts zu tun. Ich lade morgen ein Bild von Getty Images hoch und die Modelkartei haftet, fertig. Höhöhö

Das ist nur eben Unfug.

Haften tust in diesem Fall immer: DU.
Und wenn die MK in Regress genommen wird, weil sie Dein kriminelles Tun möglich gemacht hat, dann kriegst Du von der MK eine gesalzene Rechnung dafür. Für den ganzen Schaden.

Will die MK das Risiko nicht eingehen, daß sowas passiert, dann muss sie sich in Zukunft ggf. ihre User etwas genauer angucken, bevor sie ihnen erlaubt, Fotos hochzuladen.
Oder sie nutzt technische Möglichkeiten. Welche auch immer.

Wer dagegen so heftig polemisiert, der muss sich schon mal fragen lassen: was würde es Dir denn eigentlich wegnehmen? Wenn Du nur Deine eigenen Fotos hochlädst, kann Dir auch ein Upload-Filter völlig egal sein.

Das einzige, was der für Dich bewirkt: Du könntest verhindern, daß andere Leute Deine Fotos irgendwo hochladen.

Welches rechtmäßige Tun Deinerseits also wird denn durch den Regelungen nun eigentlich beschnitten?
5 years ago
Mal eine Frage, Tom. Warum sollte die MK noch das hochladen Deiner Bilder erlauben?

Weil sie mir vertraut? Weil sie davon ausgeht: die Zahl der Fälle, in denen uns da einer faule Eier ins Nest legt, die ist so unerheblich, das können wir handlen.

Du könntest Urheber sein oder aber auch nicht. Im letzteren Fall haftet auch die MK und muss zahlen.

Im letzteren Fall hafte ICH, und muss zahlen. Und die MK kassiert ggf. bei mir.

Ich habe übrigens noch nirgendwo ein Posting oder einen Thread von Hendrik gesehen, in dem der warnt: "Leute - wenn das kommt, dann ist die MK tot! Oder mindestens in ihrer Existenz bedroht!"

Hendrik kennt zweifellos seine Zahlen und weiß, wie selten das hier passiert.
5 years ago
Tom, Du bist genau das Problem das sich durch die ganze Diskussion um die Reform zieht - Du ignorierst aus ideologischen Gründen sämtliche Fakten. Der Kern der Reform liegt darin daß die Haftung nun nicht mehr beim Verursacher sondern bei der Plattform liegt. Wo bisher der Verursacher für den Schaden verantwortlich war ist es jetzt z.B. die MK, und ein Notice and Takedown wie bisher gibt es nicht mehr, weshalb Plattformen ab jetzt lediglich zwei Möglichkeiten bleiben. 1.) Lizenzen mit allen in Frage kommenden Rechteverwertern, 2.) Rigorose Kontrolle von Uploads VOR der Veröffentlichung, technisch auch schon für die MK nur durch automatisierte Filter machbar es sei denn Hendrik kann sich 500 Inder leisten die das live per Hand machen. Speaking of, Hendrik hat sich geäußert, ich dachte Du siehst sonst immer alles.
Sämtliche Ausnahmeregeln für kleine Plattformen wie Fotoforen wurden auf den letzten Metern gestrichen. Und ein Grund, warum sich gerade Youtuber so laut aufgeregt haben war nicht etwa daß sie als Bots von Google aufgehetzt wurden, sondern weil sie als einzige jetzt schon tagtäglich mit Youtubes vollkommen dysfunktionalen ContentID-Filter konfrontiert werden und ganz genau wissen wie wenig die technische Umsetzung funktioniert.
5 years ago
Wie weißt du denn gegenüber der Plattform nach, dass du der Urheber des Fotos bist? Geprüft werden muss laut diesem Entwurf erstmal Alles auch die rechtmäßigen Sachen. Was macht eine Plattform im Zweifelsfall? Du hast ein Bild heute geschossen und noch nicht in die "Urheberdatenbank" gespeist, entsprechend kann nicht geklärt werden ob du der Urheber bist und sicherheitshalber sperrt der Filter erstmal den Upload. So könnte es dann auch laufen in der schönen neuen Urheberwelt die sich hier einige wohl wünschen. Die Szenarien die ihr teilweise beschreibt war der Ist-Zustand vor dieser Reform. Momentan haftet der Benutzer der Plattform, nach diesem Entwurf aber eben dann nicht mehr sondern nun muss die Plattform die Lizenzierung übernehmen und das egal wie groß, Nutzerstark etc Sie ist. Die drei Jahre Schonfrist ist Augenwischerei, weil im Entwurf steht UND und nicht ODER, entsprechend ist es ab drei Jahren Laufzeit egal, ob du mit Werbung nur ein paar Euro verdienst, du bist dann voll in der Haftung mit drin
5 years ago
@Tom
"Im letzteren Fall hafte ICH, und muss zahlen. Und die MK kassiert ggf. bei mir. "

So einfach ist das JETZT. Aber nicht mehr wenn der Mist umgesetzt wird. Dann kriegst Du Ärger vom Uhrheber und die MK Ärger vom Rechteverwalter (was meist beides der Anwalt sein dürfte). Beide müssen zahlen. Natürlich kann die MK dich das Geld DANACH von Dir holen aber sie kann die Forderung nicht abtreten. Weil die MK dafür bezahlt die Verwendung von Rechten möglich gemacht zu haben, die Du nicht hast.

Nun mal die Fantasie, das es 50 mal oder mehr pro Monat passiert. Anwälte werden sich freuen, die profitieren am meisten. Danach die nicht-Anwalt-Rechteverwalter und dann einen winzigen Teil die Urheber.
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Casa de Chrisso ...
Der Kern der Reform liegt darin daß die Haftung nun nicht mehr beim Verursacher sondern bei der Plattform liegt.

Die Haftung liegt nach wie vor beim Verursacher. Der Vorteil der EU Richtlinie besteht
eben darin, daß man in Zukunft auch die Plattform haftbar machen könnte, wenn sie
Verstöße zulässt.

Ein Gewinn für die Urheber, denn wenn man z.B. einen anonymen User nicht direkt
erwischt, lässt sich auch die Plattform in Haftung nehmen.
5 years ago
... die es dann garnicht mehr gibt, zumindest nicht mehr in der alten angreifbaren Form.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Urheberrechtsreform-Angriff-auf-den-gesunden-Programmiererverstand-4351558.html
5 years ago
Tschuldigung Peter aber das ist naiv. Der Urheber hat es dadurch eher schwerer seinen Kram noch irgendwo unterzubringen. Mehr hat er nicht davon.
Wenn nicht herausgefunden werden kann wer die Urheberechtsverletzung getan hat, kann auch jetzt schon die Plattform verantwortlich gemacht werden. Teils auch finanziell.
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Marcel Lutz ...
Wie weißt du denn gegenüber der Plattform nach, dass du der Urheber des Fotos bist?

Das kann jede Plattform von mir gern schriftlich bestätigt bekommen.

Hier in der MK habe ich das bereits bei der Anmeldung gemacht, denn
es war ein Kopie des Personalausweises erforderlich und ich musste
die AGB bestätigen.

Die MK weiß also an wen sie sich wenden und Klagen durchreichen kann,
falls es wegen meiner Fotos Ärger geben sollte.
5 years ago
Sicher hätte man eine Richtlinie machen können, dass die Plattform die Klagen durchreichen kann und dann freigestellt ist.

Es gibt Vor und Nachteile von solch einer Regelung, meiner Meinung auch mehr Nachteile.

Aber wo in der existierenden Richtlnie steht, dass eine Plattform sich freistellen kann, wenn sie die Klagen durchreicht ?

Solch eine Richttlinie wurde nicht erlassen
5 years ago
Eben. Wäre auch nicht sinnig, da die Plattform aus anderem Grund verklagt wird als der User.
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Sanguis ...
Der Urheber hat es dadurch eher schwerer seinen Kram noch irgendwo unterzubringen. Mehr hat er nicht davon.

Natürlich wird es schwerer für die Urheber, jedoch um ein vielfaches schwerer
für "nicht Urheber" Kram hochzuladen, für den sie nicht die entsprechenden
Rechte haben. Da nehme ich ein paar Umstände gern in Kauf ...

Wenn nicht herausgefunden werden kann wer die Urheberechtsverletzung getan hat, kann auch jetzt schon die Plattform verantwortlich gemacht werden. Teils auch finanziell.

Wenn das schon immer so war, hat es die EU nun noch mal extra bestätigt.
Um so besser ...
5 years ago
Die EU hat es nicht bestätig sondern massiv und völlig falsch verschlimmert.

Wenn es "ein paar" Umstände wären würde ich Dir zustimmen. Die "Umstände" liegen aber so das es deutlich erschwert wird neu zu gründen und kleine Plattformen zu führen, während die Großen sich untereinander Geld zuschieben.
5 years ago
"Verbesserungen für die Urheber", z.B. Autoren, die nun wieder (nach gerichtlicher Absage 2017) wieder in die Tantiementasche durch ihre Verlage gegriffen wird, angekündigt wurden schon 50% von der VG Wort
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Westhafen Images ...
Aber wo in der existierenden Richtlnie steht, dass eine Plattform sich freistellen kann, wenn sie die Klagen durchreicht ? Solch eine Richttlinie wurde nicht erlassen

Das steht in Artikel 17 (ex Artikel 13 des Vorschlags) der EU.

Wenn ich der Plattform eine Lizenz zur Veröffentlichung meiner Fotos
erteilt habe bin ich haftbar. Nicht mehr die Plattform, denn die hat
ihre Pflicht getan.

Lies Dir das mal genau durch, steht unter "Lizenzierungspflicht" ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsreform_der_Europ%C3%A4ischen_Union
5 years ago
Oben in #73 hat Casa de Chrisso einen vorgeblich guten Artikel von M. J. Hußmann (weshalb soll das ein Kollege sein, bist du ebenso Journalist?) verlinkt. Aber VORSICHT – bei genauem Hinschauen werden subtile Fehler und Unterstellungen offenbar.

So beschwert sich Hußmann wortgewaltig, dass ein totaler Verkauf aller Verwertungsrechte wieder gestrichen worden sei. Das mag sein, allerdings gab es so etwas schon zuvor nicht. Denn schließlich kann ein Urheber einmal vergebene Rechte auch wieder entziehen (das damit Konsequenzen einhergehen, ist klar, steht aber erst mal nicht zur Debatte). Hier widerspricht er nicht nur dem wenige Zeilen zuvor selbst geschriebenen, er streut auch unterschwellig Misstrauen.

Am Artikel 15 bemängelt Hußmann, dass wohl Verlage an den Einnahmen der Suchmaschinen beteiligt werden, Urheber allerdings nur im Nachsatz berücksichtigt würden. Schwer nachzuvollziehen, dass ein Journalist derartig wenig Sachkenntnis haben könnte, insofern muss hier eher von Bösartigkeit ausgegangen werden. Denn Verlage sind nicht irgendwelche imaginären Gebilde, sondern die Verwalter der ihnen von den Urhebern zugebilligten Verwertungsrechte. Und die Einnahmen werden anteilmäßig entsprechend der mit den Urhebern abgeschlossenen Verträge als Honorare oder Löhne weitergereicht. Das nun aber die EU entscheiden möge, was da angemessen wäre, ist wiederum nichts anderes, als eine Schuldzuweisung an eine vollkommen falsche Stelle.

Weniger Einnahmen für Urheber, weil Artikel 16 eine Möglichkeit schafft, höchstrichterliche Entscheidung auszuhebeln?! Nein, vielmehr ist es unzulässige Panikmache, weil es -a- die Entscheidungen noch gar nicht geben kann und -b- die Urheberrechtsabgaben keineswegs allein den Urhebern zustehen. Selbstverständlich gehört auch Verlagen ein Teil davon, denn schließlich würden Urheber ohne sie ein viel kleinere Reichweite haben.

Zweifelhaft ist die Vermutung, Google würde bereitwillig grobschlächtige Uploadfilter laufen lassen. Denn um so weniger Google in seinen Suchergebnissen anzeigt, um so weniger kann beworben werden. Weg ist weg, und für nix zahlt auch ein DAU nix. Dass Konzerne wie Google keine Lizenzen zahlen würden, unterstellt denen fehlendes Unternehmensbewusstsein. Da aber strafen die Erfahrungen den Journalisten mühelos der Lüge.

Das Uploadfilter kleine Foren in Bedrängnis bringen können, erscheint nachvollziehbar. Was aber ist klein? Ist ein Forum mit 100000 angemeldeten Usern, davon ein gerüttelt Teil zahlende Mitglieder, noch klein? Weshalb muss man über Filter spekulieren, die zum einen weder vorgeschrieben noch deren Kosten bekannt sind? Die Antwort ist einfach – weil man damit Angst verbreiten kann. Weil man von dem eigentlichen Problem, dem Schutz der Rechte von Urhebern, ablenken kann.

Was aber will uns der Autor Hußmann mit »Während Musiker früher auf Tournee gingen, um ihr neuestes Album zu bewerben, von dessen Verkauf sie lebten, sind heute Konzerte und der Verkauf von Merchandising-Artikeln zur wichtigsten Einnahmequelle geworden.« sagen? Soll dass heißen, früher wurden zum Lebenserhalt Konzert-Tourneen durchgeführt, heute werden Konzert-Tourneen zum Lebensunterhalt mit vielfachem Gewinn durchgeführt? Früher haben sich die Fans der Musiker Platten und CDs gekauft, heute geben selbige den fünffachen Preis für Eintrittskarten aus? Mir scheint, es handelt sich um den untauglichen Versuch zu erklären, wie Künstler weniger verdienen könnten.

Man kann es drehen und wenden wie man will – das JA zum EU-Urheberecht ist vernünftig. Es beschränkt die Möglichkeiten unberechtigter Nutzung und stärkt dadurch die Rechte der Urheber. Auch wenn man nicht sofort einen Zuverdienst für die Urheber erkennen kann.
5 years ago
Sprechen wir alle uns in 2 Wochen + 2 Jahren wieder. Spätestens dann wurde es in nationales Gesetz gegossen und wir sehen weiter. Bis dahin ist es alles spekulation über die subjektive Interpretation.
Manche mögen es klasse finden, ich finde es dreist und übergriffig. Wessen Interpretation es wird, werden wir sehen.
5 years ago
Sicher hätte man eine Richtlinie machen können, dass die Plattform die Klagen durchreichen kann und dann freigestellt ist. … Solch eine Richttlinie wurde nicht erlassen

Auch wenn es jetzt überrascht – die Antwort ist bereits seit 1740 bekannt. Siehe: http://www.volksliedsammlung.de/wenndert.html Oder etwas freundlicher: es gibt auch keine Richtlinie, die es dir verbietet.
5 years ago
Herhold schrieb: Das steht in Artikel 17 (ex Artikel 13 des Vorschlags) der EU.
Wenn ich der Plattform eine Lizenz zur Veröffentlichung meiner Fotos
erteilt habe bin ich haftbar. Nicht mehr die Plattform, denn die hat
ihre Pflicht getan.

@Herhold:
Die Provider... ich zitiere aus W´pedia

außer sie (a) unternehmen alle Anstrengungen mit den betroffenen Rechteinhabern Lizenzen auszuhandeln

Also wenn Lieschen Müller behauptet, sie wäre Rechteinhaber, dann muss das ja nicht stimmen. Dann würde ja eine Checkbox bei Youtube-Upload ausreichen, die besagt "ich (Lieschen Müller) bestätige hiermit, dass ich alle Rechte habe". Und schon könnte Youtube weitermachen wie bisher. Die Erlasser der Richtlinie sind zwar wahlweise bösartig oder dumm, aber so blöde sind sie auch nicht dass sie die Richtlinie mit ner Checkbox ausser Kraft setzbar machen.
#100Report

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