Interessanter Beitrag vom Y-Kollektiv auf youtube 161
2 years ago
Ob eine einseitige Willenserklärung vorliegt oder ein Vertrag, ist ganz leicht erkennbar:
Eine einseitige Willenserklärung ist nur vom Model unterschrieben. Ein Vertrag (zwei übereinstimmende Willenserklärungen) ist vom Model und vom Fotografen unterschrieben.
Wie ich bereits gesagt habe, drängt sich der Verdacht eines rechtsmißbräuchlichen Verhaltens des Models auf, wenn kurz nach Erhalt des Honorars das Model-Release (Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen) widerrufen wird. Das Model sollte dann das erhaltene Honorar zurückzahlen, damit kein Verdacht auf sittenwidriges oder - im Wiederholungsfall - gar betrügerisches Verhalten entsteht.
Grundsätzlich sollte ein Model aber selbst Interesse daran haben, das Aufnahmen von ihr veröffentlicht werden, um präsent zu sein und weitere Fotografen auf sich aufmerksam zu machen.
Eine einseitige Willenserklärung ist nur vom Model unterschrieben. Ein Vertrag (zwei übereinstimmende Willenserklärungen) ist vom Model und vom Fotografen unterschrieben.
Wie ich bereits gesagt habe, drängt sich der Verdacht eines rechtsmißbräuchlichen Verhaltens des Models auf, wenn kurz nach Erhalt des Honorars das Model-Release (Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen) widerrufen wird. Das Model sollte dann das erhaltene Honorar zurückzahlen, damit kein Verdacht auf sittenwidriges oder - im Wiederholungsfall - gar betrügerisches Verhalten entsteht.
Grundsätzlich sollte ein Model aber selbst Interesse daran haben, das Aufnahmen von ihr veröffentlicht werden, um präsent zu sein und weitere Fotografen auf sich aufmerksam zu machen.
#62Report
2 years ago
Tom Rohwer Ich muss gestehen, dass ich deinen Beitrag #50 in Teilen extrem schwierig finde. Ein Model hat im Interview ja einen gewissen Einblick in ihre Gefühlswelt gegeben, als der Fotograf ihre Schamlippen spreizen wollte. Vielleicht rechnet man nicht mit soetwas und viele Frauen scheinen in solchen Situationen wirklich Angst zu haben. Grade wenn Frauen sich durch Shootings Selbstbewusstsein holen wollen, dann haben sie das wohl bei den ersten Shootins noch nicht. Sie sind vielleicht schüchtern und können sich nicht wehren. Schockstarre nennt man das und dieses Phänomen ist weit verbreitet. Davon auf das Wahlalter und später auf das Einkaufsverhalten von Teenagern abzuschwenken ist wirklich krass und absolut unangebracht! Es zeigt, dass du das Problem offensichtlich nicht verstanden hast!
Es ist auch vollkommen klar, das mündliche Verträge nichts wert sind, wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht. Dementsprechend sind auch juristisch-philosophische Ausführen dazu wirklich nicht zielführend.
Zum Schluss kokketierst du noch mit der Idee, die Vorwürfe kööönnnten ja auch falsch sein - damit vervollständigst du die klassischen Vorwürfe und Probleme mit denen Opfer sexualisierter Gewalt regelhaft zu kämpfen haben.
Mir wird bei deinen Ausführungen ehrlicherweise schlecht und als Intensivmediziner bin ich bestimmt keine "snow flake"!!
Es ist auch vollkommen klar, das mündliche Verträge nichts wert sind, wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht. Dementsprechend sind auch juristisch-philosophische Ausführen dazu wirklich nicht zielführend.
Zum Schluss kokketierst du noch mit der Idee, die Vorwürfe kööönnnten ja auch falsch sein - damit vervollständigst du die klassischen Vorwürfe und Probleme mit denen Opfer sexualisierter Gewalt regelhaft zu kämpfen haben.
Mir wird bei deinen Ausführungen ehrlicherweise schlecht und als Intensivmediziner bin ich bestimmt keine "snow flake"!!
#63Report
2 years ago
Tom Rohwer
Ja, es wäre schön wenn es denn so wäre und dementsprechend kommuniziert wird.
Da du zu gerne hinein interpretierst und wertest, ohne die konkreten Fälle überhaupt zu kennen, kann ich dir versichern, dass deine Mutmaßungen vollkommen daneben liegen.
Ich beantworte lediglich Fragen zu Honorar, Shooting-Bereichen und Shooting-Ort. Wenn meine Antworten/Angaben daraufhin positiv kommentiert werden und dennoch dann nichts mehr kommt mutet das schon seltsam an. Derartige Anfragen wandern dann bei mir nach einer gewissen Karenzzeit kommentarlos in den Papierkorb.
Hast Du Dir schon mal überlegt, daß das vielleicht auch daran liegen könnte, daß ein Fotograf im Verlauf der Kommunikation immer mehr zu der Einschätzung gelangt:
Ne. Nee. Danke, aber nee. ????
Ja, es wäre schön wenn es denn so wäre und dementsprechend kommuniziert wird.
Da du zu gerne hinein interpretierst und wertest, ohne die konkreten Fälle überhaupt zu kennen, kann ich dir versichern, dass deine Mutmaßungen vollkommen daneben liegen.
Ich beantworte lediglich Fragen zu Honorar, Shooting-Bereichen und Shooting-Ort. Wenn meine Antworten/Angaben daraufhin positiv kommentiert werden und dennoch dann nichts mehr kommt mutet das schon seltsam an. Derartige Anfragen wandern dann bei mir nach einer gewissen Karenzzeit kommentarlos in den Papierkorb.
#64Report
2 years ago
Ist ein Model-Vertrag ein Dauerschuldverhältnis ?
In einem Vertrag werden gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt. In einem Model-Vertrag werden Dinge wie beteiligte Personen, Tag, Ort, Art und Dauer des Shootings sowie ggf. ein einmaliges Honorar geregelt. Zahlt der Fotograf dem Model regelmäßig auf Grundlage des Vertrages ein Entgelt ? Verpflichtet sich der Fotograf das Model regelmäßig zu beschäftigen oder zu promoten ? Verpflichtet sich das Model dem Fotograf regelmäßig für Shootings zu Verfügung zu stehen ? Die Fragen sind wohl regelmäßig zu verneinen.
Worin liegt eine aus wichtigem Grund kündbare Dauerschuld ? Sofern in der fortwährenden Gewährung des Rechtes zur Veröffentlichung der Aufnahmen eine Dauerschuld des Models liegen soll, welche Dauerschuld steht dann auf Seiten des Fotografen dem gegenüber ? Kann ein Model überhaupt ein Recht zur Veröffentlichung der Aufnahmen gewähren, wenn es nicht der Urheber der Aufnahmen ist ?
Ich habe Zweifel daran, dass ein Model-Vertrag ein Dauerschuldverhältnis ist ...
In einem Vertrag werden gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt. In einem Model-Vertrag werden Dinge wie beteiligte Personen, Tag, Ort, Art und Dauer des Shootings sowie ggf. ein einmaliges Honorar geregelt. Zahlt der Fotograf dem Model regelmäßig auf Grundlage des Vertrages ein Entgelt ? Verpflichtet sich der Fotograf das Model regelmäßig zu beschäftigen oder zu promoten ? Verpflichtet sich das Model dem Fotograf regelmäßig für Shootings zu Verfügung zu stehen ? Die Fragen sind wohl regelmäßig zu verneinen.
Worin liegt eine aus wichtigem Grund kündbare Dauerschuld ? Sofern in der fortwährenden Gewährung des Rechtes zur Veröffentlichung der Aufnahmen eine Dauerschuld des Models liegen soll, welche Dauerschuld steht dann auf Seiten des Fotografen dem gegenüber ? Kann ein Model überhaupt ein Recht zur Veröffentlichung der Aufnahmen gewähren, wenn es nicht der Urheber der Aufnahmen ist ?
Ich habe Zweifel daran, dass ein Model-Vertrag ein Dauerschuldverhältnis ist ...
#65Report
2 years ago
Tom Rohwer
#57
Und wenn man ins Restaurant geht, wird es klar sein, dass man nach dem Essen, die Rechnung bekommt.
Bei Jura-Light ist es sicher ganz niedlich den ''Brötchenkauf'' als Beispiel zu nehmen. Ansonsten benutzt man den ''Brötchenkauf'' um das ''Abstraktionsprinzip'' zu verdeutlichen.
ALLEIN(!!) dadurch, dass der Fotograf das Model fotografiert und das Model für den Fotografen posiert, ist KEIN Vertrag zustande gekommen! Denn es ist völlig unklar, ob bei dem Shooting der Fotograf bezahlt wird, der Fotograf das Model bezahlt, oder ob es sich um ein TfP-Shooting handelt. Oder sonst was...
Model posiert und denkt der Fotograf fotografiert, der fotografiert aber nicht, sondern simuliert (durch Zunge-Schnalzen) nur die Klickgeräusche. :DD
#61
Was? Ein Modelvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis?
Was soll man dazu noch sagen?? Übertragen auf die People-Fotografie wäre das so, als würde man es nicht mal schaffen, die Kamera in die richtige Richtung zu halten. Nee, ich mach' da nicht mehr mit. Ich fühl mich vollkommen veralbert!
#57
''Da kommt dann immer das Beispiel mit dem Kauf eines Brötchens beim Bäcker.''
Und wenn man ins Restaurant geht, wird es klar sein, dass man nach dem Essen, die Rechnung bekommt.
Bei Jura-Light ist es sicher ganz niedlich den ''Brötchenkauf'' als Beispiel zu nehmen. Ansonsten benutzt man den ''Brötchenkauf'' um das ''Abstraktionsprinzip'' zu verdeutlichen.
ALLEIN(!!) dadurch, dass der Fotograf das Model fotografiert und das Model für den Fotografen posiert, ist KEIN Vertrag zustande gekommen! Denn es ist völlig unklar, ob bei dem Shooting der Fotograf bezahlt wird, der Fotograf das Model bezahlt, oder ob es sich um ein TfP-Shooting handelt. Oder sonst was...
Model posiert und denkt der Fotograf fotografiert, der fotografiert aber nicht, sondern simuliert (durch Zunge-Schnalzen) nur die Klickgeräusche. :DD
#61
Ein Modelvertrag und ein Modelrelease sind ein Dauerschuldverhältnis (§314 BGB
Was? Ein Modelvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis?
Was soll man dazu noch sagen?? Übertragen auf die People-Fotografie wäre das so, als würde man es nicht mal schaffen, die Kamera in die richtige Richtung zu halten. Nee, ich mach' da nicht mehr mit. Ich fühl mich vollkommen veralbert!
#66Report
2 years ago
@ Plentilux
Sich auf etwas Neues einlassen wollen, ausprobieren und erleben wollen, dabei vielleicht auch "die Sau rauslassen" wollen, sich hingeben und ausliefern wollen ... in einer Szene, bei der es (wie zitiert) z.B. zur Schamlippenspreizung kommt : Da fällt mir das Gerichtsurteil wieder ein, bei dem der Fotograf letztendlich zur Vernichtung des so entstandenen Bildmaterials verurteilt wurde, weil die Bereitschaft der Frau, so posierend vor der Kamera zu agieren, nicht auf einem Vertrag, sondern auf der zuvor eingegangenen intimen Beziehung basierte. Da wurde so argumentiert, daß das Einverständnis in die Erstellung und Nutzung der Aufnahmen aus Liebe geschah und auf Liebe beruhte - und mit dem Wegfall dieser Liebe, indem die Affäre endete und die Frau wieder zu ihrem Ehemann zurückkehrte, sei auch die Einwilligung in die Erstellung und Nutzung dieser Bilder eben rückwirkend entfallen. Somit also eben kein (konkludenter) Vertrag als Rechtsgrundlage, sondern Beginn, Bestehen und Wegfall einer Emotion ...
Ein Model hat im Interview ja einen gewissen Einblick in ihre Gefühlswelt gegeben, als der Fotograf ihre Schamlippen spreizen wollte. Vielleicht rechnet man nicht mit soetwas und viele Frauen scheinen in solchen Situationen wirklich Angst zu haben. Grade wenn Frauen sich durch Shootings Selbstbewusstsein holen wollen, dann haben sie das wohl bei den ersten Shootings noch nicht. Sie sind vielleicht schüchtern und können sich nicht wehren. Schockstarre nennt man das und dieses Phänomen ist weit verbreitet.
Sich auf etwas Neues einlassen wollen, ausprobieren und erleben wollen, dabei vielleicht auch "die Sau rauslassen" wollen, sich hingeben und ausliefern wollen ... in einer Szene, bei der es (wie zitiert) z.B. zur Schamlippenspreizung kommt : Da fällt mir das Gerichtsurteil wieder ein, bei dem der Fotograf letztendlich zur Vernichtung des so entstandenen Bildmaterials verurteilt wurde, weil die Bereitschaft der Frau, so posierend vor der Kamera zu agieren, nicht auf einem Vertrag, sondern auf der zuvor eingegangenen intimen Beziehung basierte. Da wurde so argumentiert, daß das Einverständnis in die Erstellung und Nutzung der Aufnahmen aus Liebe geschah und auf Liebe beruhte - und mit dem Wegfall dieser Liebe, indem die Affäre endete und die Frau wieder zu ihrem Ehemann zurückkehrte, sei auch die Einwilligung in die Erstellung und Nutzung dieser Bilder eben rückwirkend entfallen. Somit also eben kein (konkludenter) Vertrag als Rechtsgrundlage, sondern Beginn, Bestehen und Wegfall einer Emotion ...
#67Report
2 years ago
Tom Rohwer
Auf die Frage, ob eine Black-List das Model schützen könne
#43 ''Vor allem kann sie denjenigen, die eine solche Blacklist verbreitet oder veröffentlicht, strafrechtlich in Teufels Küche bringen. Im Raum stehen Üble Nachrede (§186 StGB) und Verleumdung (§187 StGB). Außerdem zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.''
Also soll das Model lieber die Klappe halten? Augen zu und sich begrapschen lassen??? Nee!! Aber klaro kann eine Black-List das Model schützen! Black-List nehmen und ab zur Polente! Und wenn man neben der Black-List noch einen 20-Seiten langen Vertrag hat, jeweils zusammenrollen und mit ner Kette und etwas handwerklichen Geschick bekommt das Model ein hübsches Nunchaku! :)
#50
Fine wollte mit ihm Halbakt und Akt fotografieren. Einen Vertrag hatte keine der Frauen.
Nun ja... spätestens an dem Punkt, wo beide sagen Wir wollen zusammen shooten, da haben sie einen Vertrag
Nein! Ganz einfach, weil die Essentialia negotii fehlen! (Huch, was ist das denn?) Kein Problem, Lehrbuch nehmen, subsumieren, nochmal nachdenken! Und dann in Zukunft nicht mehr ein so verquirltes Zeug schreiben! Es sei denn, es ist ironisch gemeint! Dann ist es okay!
#50
- warum werden Täter nicht zur Verantwortung gezogen?
Nun... weil es einen Täter erst nach einer Verurteilung in der ersten Gerichtsinstanz gibt? Und vorher nur mutmaßliche Täter? Und mutmaßliche Opfer?
Nur mal so eine Idee... Daß eine Beschuldigung erhoben wird, bedeutet bekanntlich in keiner Weise, daß der Vorwurf auch tatsächlich begründet ist. Dafür hat die Zivilisation übrigens Ermittlungsbehörden und Gerichte erfunden.
Mit ein bisschen Menschenkenntnis und Empathie für das Model, weiß ein in der Zivilisation aufgewachsener junger Herr wie du doch, dass allgemeinsprachlich ''Täter'' auch als jemand bezeichnet wird, der eine nur als Unrecht empfundene Handlung begangen hat.
#50
- Das ganze ist unreguliert und vertraglich häufig nicht geregelt.
Bullshit. Absoluter Bullshit. Unreguliert ist es tatsächlich, aber ein Fotoshooting zwischen Fotograf und Model gibt es nicht, das ist schlicht rechtlich unmöglich. Es gibt mindestens immer einen mündlichen Vertrag.
Wer noch nicht mal dieses Grundwissen hat,...
Wenn der Fotograf nicht geschäftsfähig ist und/oder das Model minderjährig, dann auch? Jetzt weiß ich nicht welchen Gesetzestext du nimmst? Oder war das auf der metaphysisch-ontologischen Ebene so gemeint? Oder gar ein Ding der Quanten-Physik? Die Antwort ist... http://www.youtube.com/watch?v=Vpqffgak7To Ach ja, ''Bullshit. Absoluter Bullshit...''
ich finde es sehr charmant, wie sehr du dich für deine Meinung einsetzt! Ehrlich! Kein Witz!
#51
@Fotogist schreibt:
''Die Alternative zum Vertrag ist eine Einverständniserklärung des Models für die Veröffentlichung von Bildern (Model-Release).''
Dazu Tom: ''Das I.S.T. ein Vertrag......................................
Oh mann, oh mann, oh mann...''
Ich machs mal kurz. :) Wenn die Einverständniserklärung ein Vertrag wäre, dann könnte man aus diesem Vertrag ja Ansprüche herleiten. Okay, machen wir das! Das Model hat aus seiner Einverständniserklärung, den Anspruch darauf, dass der Fotograf die Bilder verbreitet... und zwar als Titelbild in der Vogue, ''Playboy'', in der ''Brigitte'' und in ''Peter Moosleitners interessantes Magazin''! Ja, genau so wird es sein! Prima Tom, gut gesehen!
#52
''Ich meine: natürlich ist es die korrekte, hanseatische Kaufmanns-Methode, dann klipp und klar zu sagen Also, ich bin zu der Entscheidung gelangt, daß ich das nicht weiter verfolgen werden. Lassen wir es bleiben. ''
Mmh? Fast!! Die korrekte, hanseatische Kaufmanns-Methode ist seit bestehen der Hanse, eben KEINE vielen Worte zu machen. Noch Heute drückt sich der gewohnheitlich anerkannte und 1000 Jahre alte Handlungsbrauch im sog. ''kaufmännischen Bestätigungsschreiben'' wider. Unter Kaufmännern/-frauen und unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein Vertrag trotz Schweigens eines Handlungspartners zustande.
#53
''Okay... das gilt heute ja bei manchen als Grundvoraussetzung dafür, über Dinge öffentlich zu reden. Und das schöne Dieter Nuhr-Zitat kennt ja heute auch keiner mehr, der jünger als 40 ist...''
Zitat von Dieter Nuhr? Ich kenne auch ein Zitat, das ist von Heinz Erhardt:
''Manche Menschen wollen immer nur glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben.''
Auf die Frage, ob eine Black-List das Model schützen könne
#43 ''Vor allem kann sie denjenigen, die eine solche Blacklist verbreitet oder veröffentlicht, strafrechtlich in Teufels Küche bringen. Im Raum stehen Üble Nachrede (§186 StGB) und Verleumdung (§187 StGB). Außerdem zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.''
Also soll das Model lieber die Klappe halten? Augen zu und sich begrapschen lassen??? Nee!! Aber klaro kann eine Black-List das Model schützen! Black-List nehmen und ab zur Polente! Und wenn man neben der Black-List noch einen 20-Seiten langen Vertrag hat, jeweils zusammenrollen und mit ner Kette und etwas handwerklichen Geschick bekommt das Model ein hübsches Nunchaku! :)
#50
Fine wollte mit ihm Halbakt und Akt fotografieren. Einen Vertrag hatte keine der Frauen.
Nun ja... spätestens an dem Punkt, wo beide sagen Wir wollen zusammen shooten, da haben sie einen Vertrag
Nein! Ganz einfach, weil die Essentialia negotii fehlen! (Huch, was ist das denn?) Kein Problem, Lehrbuch nehmen, subsumieren, nochmal nachdenken! Und dann in Zukunft nicht mehr ein so verquirltes Zeug schreiben! Es sei denn, es ist ironisch gemeint! Dann ist es okay!
#50
- warum werden Täter nicht zur Verantwortung gezogen?
Nun... weil es einen Täter erst nach einer Verurteilung in der ersten Gerichtsinstanz gibt? Und vorher nur mutmaßliche Täter? Und mutmaßliche Opfer?
Nur mal so eine Idee... Daß eine Beschuldigung erhoben wird, bedeutet bekanntlich in keiner Weise, daß der Vorwurf auch tatsächlich begründet ist. Dafür hat die Zivilisation übrigens Ermittlungsbehörden und Gerichte erfunden.
Mit ein bisschen Menschenkenntnis und Empathie für das Model, weiß ein in der Zivilisation aufgewachsener junger Herr wie du doch, dass allgemeinsprachlich ''Täter'' auch als jemand bezeichnet wird, der eine nur als Unrecht empfundene Handlung begangen hat.
#50
- Das ganze ist unreguliert und vertraglich häufig nicht geregelt.
Bullshit. Absoluter Bullshit. Unreguliert ist es tatsächlich, aber ein Fotoshooting zwischen Fotograf und Model gibt es nicht, das ist schlicht rechtlich unmöglich. Es gibt mindestens immer einen mündlichen Vertrag.
Wer noch nicht mal dieses Grundwissen hat,...
Wenn der Fotograf nicht geschäftsfähig ist und/oder das Model minderjährig, dann auch? Jetzt weiß ich nicht welchen Gesetzestext du nimmst? Oder war das auf der metaphysisch-ontologischen Ebene so gemeint? Oder gar ein Ding der Quanten-Physik? Die Antwort ist... http://www.youtube.com/watch?v=Vpqffgak7To Ach ja, ''Bullshit. Absoluter Bullshit...''
ich finde es sehr charmant, wie sehr du dich für deine Meinung einsetzt! Ehrlich! Kein Witz!
#51
@Fotogist schreibt:
''Die Alternative zum Vertrag ist eine Einverständniserklärung des Models für die Veröffentlichung von Bildern (Model-Release).''
Dazu Tom: ''Das I.S.T. ein Vertrag......................................
Oh mann, oh mann, oh mann...''
Ich machs mal kurz. :) Wenn die Einverständniserklärung ein Vertrag wäre, dann könnte man aus diesem Vertrag ja Ansprüche herleiten. Okay, machen wir das! Das Model hat aus seiner Einverständniserklärung, den Anspruch darauf, dass der Fotograf die Bilder verbreitet... und zwar als Titelbild in der Vogue, ''Playboy'', in der ''Brigitte'' und in ''Peter Moosleitners interessantes Magazin''! Ja, genau so wird es sein! Prima Tom, gut gesehen!
#52
''Ich meine: natürlich ist es die korrekte, hanseatische Kaufmanns-Methode, dann klipp und klar zu sagen Also, ich bin zu der Entscheidung gelangt, daß ich das nicht weiter verfolgen werden. Lassen wir es bleiben. ''
Mmh? Fast!! Die korrekte, hanseatische Kaufmanns-Methode ist seit bestehen der Hanse, eben KEINE vielen Worte zu machen. Noch Heute drückt sich der gewohnheitlich anerkannte und 1000 Jahre alte Handlungsbrauch im sog. ''kaufmännischen Bestätigungsschreiben'' wider. Unter Kaufmännern/-frauen und unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein Vertrag trotz Schweigens eines Handlungspartners zustande.
#53
''Okay... das gilt heute ja bei manchen als Grundvoraussetzung dafür, über Dinge öffentlich zu reden. Und das schöne Dieter Nuhr-Zitat kennt ja heute auch keiner mehr, der jünger als 40 ist...''
Zitat von Dieter Nuhr? Ich kenne auch ein Zitat, das ist von Heinz Erhardt:
''Manche Menschen wollen immer nur glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben.''
#68Report
2 years ago
@ Marcus Sawyer
@ Tom Rohwer
Zu den essentialia negotii, also der Bestimmtheit des Vertragsinhalts : Ist da vereinbart "wir machen die Aufnahmebereiche A, B, C, und szenisch gestaltet in 1, 2, 3, wobei das Model die Accessoires xi, xii und xii benutzt - dann ist das ein festgelegter, bestimmter Vertragsinhalt, klar.
Aber wenn es heißt "wir treffen uns, gehen spazieren, trinken Kaffee und machen Fotos" ... das findet doch eher im Rahmen von Freundschaft, Beziehung und einer emotional geprägten Einschätzung statt, also wenn man einander schon kennt. Da steht dann das Vertrauen zueinander, ggfs. auch eine Liebesbeziehung - jedenfalls eine gefühlsmäßige Einschätzung und Erwartungshaltung.
Natürlich kann es sein, daß dabei auch Elemente vorhanden sind, die ansonsten explizit bestimmter Vertragsbestandteil wären, also z.B. sie stylt ihre Frisur und lackiert ihre Fingernägel, weil sie weiß, daß ihm das gefällt. Sich die Haare zu stylen und die Fingernägel zu lackieren, könnte aber ebensogut vertraglich unter 2.1.2. und 2.1.4. bedingungshaft geregelt sein, mit Leistungsminderung durch Gagenabzug oder gar Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Ob sie wissen muß, warum die gestylten und lackierten Fingernägel wichtig sind, weil sie a) beim Anzünden und Rauchen einer Zigarette oder b) beim Trinken eines Glases Wein oder c) beim Vollführen einer "Entspannungsmassage" portraitiert werden soll ? Das ergibt sich entweder aus den vertraglich festgelegten Aufnahmebereichen - oder aus dem Emotionalen : Denn vielleicht hat sie Lust, ein Glas Wein zu trinken, auch eine zu rauchen ... und vielleicht ist sie schon selber scharf auf sein "bestes Stück" !?
Ob das Nailstyling ihr selber gefällt, ob es ihn besonders scharf macht, oder ob es dann eben auf den Bildern gut aussieht - das ist von der Vertragsfestlegung her belanglos, für den Vertragsinhalt ist das pure Vorhandensein maßgeblich, also eben daß die Fingernägel gestylt und lackiert sind.
Worum es sonst noch ginge, also "einen tollen Abend verbringen" oder dann auch "richtig mit ihm schlafen" ... ob er dann nach der Massageszene die Kamera doch weglegt, oder weiterfotografiert ? Genau ein Weiterfotografieren würde dann auch das Gerichtsurteil plausibel machen, wenn sie eigentlich nur solange fotografiert werden wollte, wie sie ihr Abendkleid noch trägt, also bekleidet ist. Daß sie dann auch in Dessous zu sehen ist, genehmigt sie quasi im Nachhinein ... und wenn sie sich an den Rest der Fotos nicht mehr erinnern kann, weil es doch 3 Gläser Sekt, 5 Gläser Wein und dann noch 2 Doppelte waren ..? Oder sie eben auch die Bilder der intimsten Momente kennt, diese aber gemäß ihrem Willen quasi "außerhalb vertraglicher Nutzungszwecke" stünden ..
@ Tom Rohwer
Zu den essentialia negotii, also der Bestimmtheit des Vertragsinhalts : Ist da vereinbart "wir machen die Aufnahmebereiche A, B, C, und szenisch gestaltet in 1, 2, 3, wobei das Model die Accessoires xi, xii und xii benutzt - dann ist das ein festgelegter, bestimmter Vertragsinhalt, klar.
Aber wenn es heißt "wir treffen uns, gehen spazieren, trinken Kaffee und machen Fotos" ... das findet doch eher im Rahmen von Freundschaft, Beziehung und einer emotional geprägten Einschätzung statt, also wenn man einander schon kennt. Da steht dann das Vertrauen zueinander, ggfs. auch eine Liebesbeziehung - jedenfalls eine gefühlsmäßige Einschätzung und Erwartungshaltung.
Natürlich kann es sein, daß dabei auch Elemente vorhanden sind, die ansonsten explizit bestimmter Vertragsbestandteil wären, also z.B. sie stylt ihre Frisur und lackiert ihre Fingernägel, weil sie weiß, daß ihm das gefällt. Sich die Haare zu stylen und die Fingernägel zu lackieren, könnte aber ebensogut vertraglich unter 2.1.2. und 2.1.4. bedingungshaft geregelt sein, mit Leistungsminderung durch Gagenabzug oder gar Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Ob sie wissen muß, warum die gestylten und lackierten Fingernägel wichtig sind, weil sie a) beim Anzünden und Rauchen einer Zigarette oder b) beim Trinken eines Glases Wein oder c) beim Vollführen einer "Entspannungsmassage" portraitiert werden soll ? Das ergibt sich entweder aus den vertraglich festgelegten Aufnahmebereichen - oder aus dem Emotionalen : Denn vielleicht hat sie Lust, ein Glas Wein zu trinken, auch eine zu rauchen ... und vielleicht ist sie schon selber scharf auf sein "bestes Stück" !?
Ob das Nailstyling ihr selber gefällt, ob es ihn besonders scharf macht, oder ob es dann eben auf den Bildern gut aussieht - das ist von der Vertragsfestlegung her belanglos, für den Vertragsinhalt ist das pure Vorhandensein maßgeblich, also eben daß die Fingernägel gestylt und lackiert sind.
Worum es sonst noch ginge, also "einen tollen Abend verbringen" oder dann auch "richtig mit ihm schlafen" ... ob er dann nach der Massageszene die Kamera doch weglegt, oder weiterfotografiert ? Genau ein Weiterfotografieren würde dann auch das Gerichtsurteil plausibel machen, wenn sie eigentlich nur solange fotografiert werden wollte, wie sie ihr Abendkleid noch trägt, also bekleidet ist. Daß sie dann auch in Dessous zu sehen ist, genehmigt sie quasi im Nachhinein ... und wenn sie sich an den Rest der Fotos nicht mehr erinnern kann, weil es doch 3 Gläser Sekt, 5 Gläser Wein und dann noch 2 Doppelte waren ..? Oder sie eben auch die Bilder der intimsten Momente kennt, diese aber gemäß ihrem Willen quasi "außerhalb vertraglicher Nutzungszwecke" stünden ..
#69Report
2 years ago
Ein Vertrag ist dazu da, sich rechtlich binden zu wollen. Es ist mir fast peinlich so was Selbstverständliches zu erwähnen. Du schreibst wir treffen uns, gehen spazieren, trinken Kaffee und machen Fotos Das kann vertraglicher Inhalt sein, aber auch ''einfach nur so''. Beides geht natürlich.
Als ich noch studiert habe, war es ''einfach nur so''. Im Juridicum, zwischen ''Medicus'' und ''Tröndle/Fischer'' waren meine Kommilitoninnen, meine Models. Wunderschön und selbstbewusst, bei den kleinen ''Shooting'' Einlagen. Voller Wissen bei der Besprechung von Fällen, Subsumtion oder knapper Urteilsstil, wunderbare Technik und das mündlich ohne zu googlen. Was hatten ''wir'' für einen Spaß!
Und jetzt lese ich ''Ein Modelvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis''. Verdammte Sch**ße, wo bin ich hier gelandet???
SEE - heute an Land, morgen auf See ! Was du danach geschrieben hast, ist vollkommen okay, geht mir persönlich aber viel zu weit. ''Liebesbeziehung''? ''Entspannungsmassage''? Und in eine Richtung, die selbst mir sehr unangenehm ist. Wie bei einem Porno-Dreh kann man auch bei einem Foto-Termin kleinste Details vertraglich regeln oder sie sogar zu Bedingungen machen.
Wenn Du dich fragen würdest, warum nach Montag nicht mal der Mittwoch kommt? Und man den Dienstag nicht durch den Samstag ersetzen könnte, dann kann man das natürlich machen. Aber welchen Sinn macht das?
Bei Jura? ''Es kommt drauf an'', ''Jeder Fall ist anders'', ''grundsätzlich heißt nicht ausgeschlossen'', kann man durchaus kreativ sein, aber dazu braucht es Wissen und Technik.
Man kann sich aber auch - wie du geschätzer See - es immer wieder gern machst frivole Sachverhalte ausdenken. Aber da bin ich raus! (Kleines Offtopic, ich habe ca. 80 bis 100 Examsklausuren geschrieben. Aber nie gab es einen Sachverhalt, der auch nur in die Nähe von Sees ''Schwerpunkten'' käme ;)
Als ich noch studiert habe, war es ''einfach nur so''. Im Juridicum, zwischen ''Medicus'' und ''Tröndle/Fischer'' waren meine Kommilitoninnen, meine Models. Wunderschön und selbstbewusst, bei den kleinen ''Shooting'' Einlagen. Voller Wissen bei der Besprechung von Fällen, Subsumtion oder knapper Urteilsstil, wunderbare Technik und das mündlich ohne zu googlen. Was hatten ''wir'' für einen Spaß!
Und jetzt lese ich ''Ein Modelvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis''. Verdammte Sch**ße, wo bin ich hier gelandet???
SEE - heute an Land, morgen auf See ! Was du danach geschrieben hast, ist vollkommen okay, geht mir persönlich aber viel zu weit. ''Liebesbeziehung''? ''Entspannungsmassage''? Und in eine Richtung, die selbst mir sehr unangenehm ist. Wie bei einem Porno-Dreh kann man auch bei einem Foto-Termin kleinste Details vertraglich regeln oder sie sogar zu Bedingungen machen.
Wenn Du dich fragen würdest, warum nach Montag nicht mal der Mittwoch kommt? Und man den Dienstag nicht durch den Samstag ersetzen könnte, dann kann man das natürlich machen. Aber welchen Sinn macht das?
Bei Jura? ''Es kommt drauf an'', ''Jeder Fall ist anders'', ''grundsätzlich heißt nicht ausgeschlossen'', kann man durchaus kreativ sein, aber dazu braucht es Wissen und Technik.
Man kann sich aber auch - wie du geschätzer See - es immer wieder gern machst frivole Sachverhalte ausdenken. Aber da bin ich raus! (Kleines Offtopic, ich habe ca. 80 bis 100 Examsklausuren geschrieben. Aber nie gab es einen Sachverhalt, der auch nur in die Nähe von Sees ''Schwerpunkten'' käme ;)
#70Report
2 years ago
Plentilux
Und das Ätzende an dem ganzen Thema... wieder einmal sind es die Frauen, die irgendwas kompensieren dürfen:
''Lauf im Dunkeln besser nicht alleine durch den Park.''
''Nimm um die Uhrzeit lieber ein Taxi statt die Öffis.''
''Trag bei dem Job lieber weite, geschlossene Kleidung.''
''Beib beim Shooten lieber im öffentlichen Raum oder nimm ne Begleitung mit.''
Oder anders formuliert:
''Schränke dich ein... damit ein Teil der männlichen Gesellschaft weiterhin wie hormongesteuerte Teanager durchs Leben gehen kann.''
Zum Schluss kokketierst du noch mit der Idee, die Vorwürfe kööönnnten ja auch falsch sein - damit vervollständigst du die klassischen Vorwürfe und Probleme mit denen Opfer sexualisierter Gewalt regelhaft zu kämpfen haben.
Und das Ätzende an dem ganzen Thema... wieder einmal sind es die Frauen, die irgendwas kompensieren dürfen:
''Lauf im Dunkeln besser nicht alleine durch den Park.''
''Nimm um die Uhrzeit lieber ein Taxi statt die Öffis.''
''Trag bei dem Job lieber weite, geschlossene Kleidung.''
''Beib beim Shooten lieber im öffentlichen Raum oder nimm ne Begleitung mit.''
Oder anders formuliert:
''Schränke dich ein... damit ein Teil der männlichen Gesellschaft weiterhin wie hormongesteuerte Teanager durchs Leben gehen kann.''
#71Report
2 years ago
Un schon besteht die Hälfte dieses Threads wieder mal über Diskussionen zum Thema Verträge. Wieso ist das so schwer mal beim Thema zu bleiben oder einfach einen eigenen Thread zum anderen Thema aufzumachen.
Tom Rohwer Ein Triggerwarnung wird nicht für die Generation "Snowflakes" ausgesprochen, sondern für Personen die z.B. mit so etwas wie PTBS zu kämpfen zu haben. Also traumatisiert oder psychisch vorbelastet sind. Ich find deine Aussage hierzu völlig unverschämt und verachtend. Vlt. überlegst du dir nochmal ob das nicht doch am Ziel vorbei war.
Tom Rohwer Ein Triggerwarnung wird nicht für die Generation "Snowflakes" ausgesprochen, sondern für Personen die z.B. mit so etwas wie PTBS zu kämpfen zu haben. Also traumatisiert oder psychisch vorbelastet sind. Ich find deine Aussage hierzu völlig unverschämt und verachtend. Vlt. überlegst du dir nochmal ob das nicht doch am Ziel vorbei war.
#72Report
2 years ago
@ Marcus Sawyer
Zunächst bitte ich meine ins deftig Frivole fortgesponnenen Beispiele zu entschuldigen, wozu ich aber hier auch durch die in #63 erwähnte Schamlippenspreizung animiert wurde. Du hast ja zurecht den Bestimmtheitsgrundsatz (essentialia negotii) benannt, und speziell dürften somit der offene und der versteckte Dissens gemäß §§ 154, 155 BGB relevant sein. Wenn der Fotograf ihre Lockenfrisur auf einem 3 Jahre alten Bild per Kommentar gelobt hat, und dann aber nicht die Markierungen mit den neuen Bildern sah, die ihre aktuelle Pagenschnittfrisur zeigen ... ist es nun gleichgültig, mit welcher Frisur sie zum Shooting kommt - dann gehört die Frisur nicht zu den essentialia.
Oder meint sie, daß es egal sei - er aber schrieb ihr, daß diese 3 Jahre alte Szene doch so toll sei, ohne aber genau zu benennen, daß es ihre Lockenfrisur ist, was ihn so begeisterte. Sie denkt an das semitransparente Top, weil das auch sonst die meisten Fotografen lobten, packt es ein und fühlt sich sicher, daß ihre dabei durchschimmernde Oberweite ihn genauso begeistern wird wie die bisherigen Fotografen. Daß es ihm viel mehr auf ihre Frisur ankam, hat sie nicht erahnt. Das wäre anders, wenn er auch noch 3 ihrer Portraits gelobt hätte, die sie hochgeschlossen bekleidet zeigen - dann wäre es naheliegender, ihre Frisur, ihren Lidschatten und Lippenstift einzubeziehen in diese essentialia ..
https://www.juraindividuell.de/artikel/der-vertragsschluss/
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=&find=Dissens__Scheinkonsens
https://www.lecturio.de/magazin/§§-154-155-bgb/
Wobei Tom Rohwer es wohl ganz minimalistisch fixierte : Egal, wie gestylt, egal mit welchen Klamotten oder eben nackt - Hauptsache, sie erscheint und posiert ...
Zunächst bitte ich meine ins deftig Frivole fortgesponnenen Beispiele zu entschuldigen, wozu ich aber hier auch durch die in #63 erwähnte Schamlippenspreizung animiert wurde. Du hast ja zurecht den Bestimmtheitsgrundsatz (essentialia negotii) benannt, und speziell dürften somit der offene und der versteckte Dissens gemäß §§ 154, 155 BGB relevant sein. Wenn der Fotograf ihre Lockenfrisur auf einem 3 Jahre alten Bild per Kommentar gelobt hat, und dann aber nicht die Markierungen mit den neuen Bildern sah, die ihre aktuelle Pagenschnittfrisur zeigen ... ist es nun gleichgültig, mit welcher Frisur sie zum Shooting kommt - dann gehört die Frisur nicht zu den essentialia.
Oder meint sie, daß es egal sei - er aber schrieb ihr, daß diese 3 Jahre alte Szene doch so toll sei, ohne aber genau zu benennen, daß es ihre Lockenfrisur ist, was ihn so begeisterte. Sie denkt an das semitransparente Top, weil das auch sonst die meisten Fotografen lobten, packt es ein und fühlt sich sicher, daß ihre dabei durchschimmernde Oberweite ihn genauso begeistern wird wie die bisherigen Fotografen. Daß es ihm viel mehr auf ihre Frisur ankam, hat sie nicht erahnt. Das wäre anders, wenn er auch noch 3 ihrer Portraits gelobt hätte, die sie hochgeschlossen bekleidet zeigen - dann wäre es naheliegender, ihre Frisur, ihren Lidschatten und Lippenstift einzubeziehen in diese essentialia ..
https://www.juraindividuell.de/artikel/der-vertragsschluss/
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=&find=Dissens__Scheinkonsens
https://www.lecturio.de/magazin/§§-154-155-bgb/
Wobei Tom Rohwer es wohl ganz minimalistisch fixierte : Egal, wie gestylt, egal mit welchen Klamotten oder eben nackt - Hauptsache, sie erscheint und posiert ...
#73Report
2 years ago
Marcus Hartwig (Primepix) Ich bin in beiden Punkten bei dir.
Die Diskussion spiegelt gut den allgemeinen Stand der MK wider. Altgediente Fotografen, oft aber ohne erkennbare fotografische Aktivität, verbeißen sich wieder in juristischer Haarspalterei (essentialia negotii) und verkennen das eigentliche Problem. Tatsache ist, dass die MK heute keine Rolle mehr spielt, sie wird auch im Video nur mit einem Satz über den Fußfetischen abgespeist. Die Realität heißt heute Telegram, IG oder sind selbstorganisierte "Agenturen", gerade jetzt aus der Ukraine.
Ich finde das schade, denn die MK würde durchaus vieles bieten, um Shootings auf einer sicheren Basis zu organisieren: Umfangreiche SC, Shootinganfrage und Bewertung, Jobausschreibungen bezogen auf Regionen, Meldefunktion für Models, Moderation, rechtlich durchdachte Modelverträge.
Nur die MK steht heute im Abseits.
Die Diskussion spiegelt gut den allgemeinen Stand der MK wider. Altgediente Fotografen, oft aber ohne erkennbare fotografische Aktivität, verbeißen sich wieder in juristischer Haarspalterei (essentialia negotii) und verkennen das eigentliche Problem. Tatsache ist, dass die MK heute keine Rolle mehr spielt, sie wird auch im Video nur mit einem Satz über den Fußfetischen abgespeist. Die Realität heißt heute Telegram, IG oder sind selbstorganisierte "Agenturen", gerade jetzt aus der Ukraine.
Ich finde das schade, denn die MK würde durchaus vieles bieten, um Shootings auf einer sicheren Basis zu organisieren: Umfangreiche SC, Shootinganfrage und Bewertung, Jobausschreibungen bezogen auf Regionen, Meldefunktion für Models, Moderation, rechtlich durchdachte Modelverträge.
Nur die MK steht heute im Abseits.
#74Report
2 years ago
@ Marcus Hartwig
@ Christ W. Braunschweiger
Genau der Flirt-Kontakt auf tinder, insta, telegram führt doch ggfs. zu dem emotionsgesteuerten oder emotionsbedingten Shooting. Bei einem MK-Payshooting wird es quasi immer eine Mindestregelung geben, und sei dies die Höhe der Gage. Überschreitungen des Aufnahmebereichs oder sonstige Vertragswidrigkeiten sind da natürlich auch denkbar und vorkommend, aber es macht doch wohl einen Unterschied, ob ein Shooting auf vereinbarter Absprache basiert oder auf Hoffnungen, Erwartungen, Vermutungen ...
@ Christ W. Braunschweiger
Genau der Flirt-Kontakt auf tinder, insta, telegram führt doch ggfs. zu dem emotionsgesteuerten oder emotionsbedingten Shooting. Bei einem MK-Payshooting wird es quasi immer eine Mindestregelung geben, und sei dies die Höhe der Gage. Überschreitungen des Aufnahmebereichs oder sonstige Vertragswidrigkeiten sind da natürlich auch denkbar und vorkommend, aber es macht doch wohl einen Unterschied, ob ein Shooting auf vereinbarter Absprache basiert oder auf Hoffnungen, Erwartungen, Vermutungen ...
#75Report
2 years ago
Danke für den youtube Beitrag.
Schade, das einige TFP Fotografen Arschkrampen nicht wissen wie man sich benimmt und damit die ganze Zunft beschmutzen. Da kann man selber immer nur für eines sorgen: Transparenz, Transparenz und noch mal Transparenz.
Was mich aber noch viel mehr wundert in dem Video – wie Halsabschneiderisch sich diese Agentur aus Hamburg verhält – das MODEL-WERK! Das hat schon beinahe etwas von schon organisierter Kriminalität.
Schade, das einige TFP Fotografen Arschkrampen nicht wissen wie man sich benimmt und damit die ganze Zunft beschmutzen. Da kann man selber immer nur für eines sorgen: Transparenz, Transparenz und noch mal Transparenz.
Was mich aber noch viel mehr wundert in dem Video – wie Halsabschneiderisch sich diese Agentur aus Hamburg verhält – das MODEL-WERK! Das hat schon beinahe etwas von schon organisierter Kriminalität.
#76Report
2 years ago
Zitat Tom Rohwer
"Wenn man die Honorarfrage davon "entkoppelt", bekommt man maximal zwei Verträge, meines Erachtens aber wohl eher eine Nebenabrede zum Vertrag."
Ja, "zwei Verträge", die dann womöglich voneinander unabhängig sind!
Das bedeutet, man kann einen kündigen - und den anderen nicht!
Also jetzt mal ganz abstrakt: Zwei Personen A und B vereinbaren vertraglich, dass A eine Handlung X vornimmt und dafür B eine Handlung Y. Wenn der Vertrag gekündigt wird, dann ist logisch, dass X und Y nicht durchgeführt werden. Hat man aber zwei Verträge, dann kann man theoretisch einen kündigen - und den anderen nicht. Dann steht einer der Vertragspartner evtl. dumm da. Und einzeln sehen die Verträge so aus, als ob jeweils einer "über den Tisch gezogen wurde".
"Wenn man die Honorarfrage davon "entkoppelt", bekommt man maximal zwei Verträge, meines Erachtens aber wohl eher eine Nebenabrede zum Vertrag."
Ja, "zwei Verträge", die dann womöglich voneinander unabhängig sind!
Das bedeutet, man kann einen kündigen - und den anderen nicht!
Also jetzt mal ganz abstrakt: Zwei Personen A und B vereinbaren vertraglich, dass A eine Handlung X vornimmt und dafür B eine Handlung Y. Wenn der Vertrag gekündigt wird, dann ist logisch, dass X und Y nicht durchgeführt werden. Hat man aber zwei Verträge, dann kann man theoretisch einen kündigen - und den anderen nicht. Dann steht einer der Vertragspartner evtl. dumm da. Und einzeln sehen die Verträge so aus, als ob jeweils einer "über den Tisch gezogen wurde".
#77Report
2 years ago
Zitat Moments & Emotions:
'Und das Ätzende an dem ganzen Thema... wieder einmal sind es die Frauen, die irgendwas kompensieren dürfen:
''Lauf im Dunkeln besser nicht alleine durch den Park.''
''Nimm um die Uhrzeit lieber ein Taxi statt die Öffis.''
''Trag bei dem Job lieber weite, geschlossene Kleidung.''
''Beib beim Shooten lieber im öffentlichen Raum oder nimm ne Begleitung mit.''
Oder anders formuliert:
''Schränke dich ein... damit ein Teil der männlichen Gesellschaft weiterhin wie hormongesteuerte Teanager durchs Leben gehen kann.'''
Das, was Du schreibst, ist nicht zuende gedacht. Bis auf den Rat mit der Kleidung gelten diese Dinge für alle Menschen, die sich nicht gerade im Schutz der eigenen "Gang" durch die Straßen bewegen. Bei einem Besuch in Berlin, gab mir eine Polizistin (aber nicht im Dienst) den Rat, abends nicht mit einer bestimmten S-Bahn-Linie zu fahren.
'Und das Ätzende an dem ganzen Thema... wieder einmal sind es die Frauen, die irgendwas kompensieren dürfen:
''Lauf im Dunkeln besser nicht alleine durch den Park.''
''Nimm um die Uhrzeit lieber ein Taxi statt die Öffis.''
''Trag bei dem Job lieber weite, geschlossene Kleidung.''
''Beib beim Shooten lieber im öffentlichen Raum oder nimm ne Begleitung mit.''
Oder anders formuliert:
''Schränke dich ein... damit ein Teil der männlichen Gesellschaft weiterhin wie hormongesteuerte Teanager durchs Leben gehen kann.'''
Das, was Du schreibst, ist nicht zuende gedacht. Bis auf den Rat mit der Kleidung gelten diese Dinge für alle Menschen, die sich nicht gerade im Schutz der eigenen "Gang" durch die Straßen bewegen. Bei einem Besuch in Berlin, gab mir eine Polizistin (aber nicht im Dienst) den Rat, abends nicht mit einer bestimmten S-Bahn-Linie zu fahren.
#78Report
2 years ago
Chris W. Braunschweiger Danke!
SEE - heute an Land, morgen auf See ! Ich selber kenne einige MK-Paymodelle, die bei Shootings in ganz unangenehme Situationen gebracht wurden. Arschlöcher, Psychopathen und Missbraucher gibt es leider überall und es gibt keine "saubere" Community. Man kann Menschen immer nur vor den Kopf schauen und im Internet ist e nochmal schwieriger, weil man den Kopf hinter der Tastatur einfach nicht sieht.....
SEE - heute an Land, morgen auf See ! Ich selber kenne einige MK-Paymodelle, die bei Shootings in ganz unangenehme Situationen gebracht wurden. Arschlöcher, Psychopathen und Missbraucher gibt es leider überall und es gibt keine "saubere" Community. Man kann Menschen immer nur vor den Kopf schauen und im Internet ist e nochmal schwieriger, weil man den Kopf hinter der Tastatur einfach nicht sieht.....
#79Report
2 years ago
#74 sehe ich ganz genauso. Man darf auch nicht vergessen, dass hier keine renommierte oder seriöse Agentur im Fokus war. Der Fokus lag ausschließlich auf privaten Fototreffen. Das pseudoprofessionelle Geschwafel von Bookern, Portfolios, Agentur etc sollte dem gewählten Format eine größere Bedeutung beimessen.
Umso mehr finde ich die Punkte und Vorschläge von Chris W. Braunschweiger relevant. Den privaten Nutzern mehr Sicherheit und Transparenz bei ihrem Hobby zu verschaffen. Vielleicht sollte die MK zudem was Chris erwähnte auch noch Vertrauenspersonen/Sponsoren etc installieren? Gerade wenn Modelle diese auskleiden, könnte das bei Anfängerinnen Vertrauen erzeugen.
Umso mehr finde ich die Punkte und Vorschläge von Chris W. Braunschweiger relevant. Den privaten Nutzern mehr Sicherheit und Transparenz bei ihrem Hobby zu verschaffen. Vielleicht sollte die MK zudem was Chris erwähnte auch noch Vertrauenspersonen/Sponsoren etc installieren? Gerade wenn Modelle diese auskleiden, könnte das bei Anfängerinnen Vertrauen erzeugen.
#80Report
Topic has been closed
Ein Modelvertrag und ein Modelrelease sind ein Dauerschuldverhältnis (§314 BGB), und Dauerschuldverhältnisse können "aus wichtigem Grund" von jedem Vertragspartner gekündigt werden, dieses Kündigungsrecht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
99,9999 Prozent alle gängigen Model-Releases sind keine einseitigen Willenserklärungen, siehe oben.