Empfehlung für Fachanwalt zum checken von tfp-Vertrag 416

tilo_in_space

"Ihr seid nicht allein :)"

Wir sind viele! :-D
#221Report
1 month ago
bevor ich Bilder z.B. in einer Zeitschrift veröffentliche, frage ich die Models vorher nochmal....

Das hat nichts mit ,,Vertrauen'' zu tun, sondern mit Anstand & Respekt. Auch wenn man sich komplett fremd ist.
Da muss das Model nicht vertrauen, das kann das Model von einem seriösen Fotografen erwarten!

Und außerdem, dies ist doch nichts Weiteres als eine Absicherung bei dem Model. Das kann man auch schriftlich machen. Noch mehr Vertrauen würde das Model also in deiner Person haben, wenn sie das schriftlich hätte.


Meist sind das eh die Bilder meiner Lieblingsmodels, zu denen ein tiefes Vertrauensverhältnis besteht.

Ein tiefes Vertrauensverhältnis? Naja, wenn es sowas bei dir gibt, dann muss es ja auch ein tiefstes Vertrauensverhätnis geben. Wo ist denn da der Unterschied?


...und die Gewissheit, nichts einklagen zu müssen.

Du hast die Gewissheit? Das ist ja noch mehr als die Floskel ,,mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit!''

Mann-O-Mann, bei dir geht das Vertraunesverhältnis ja tiefer, als so manche intime Beziehung!? Die kann man übrigens auch nicht einklagen, da kann das Vertrauensverhältnis noch so nah sein!


Versprechen, Vertrauens-Schwüre oder gar die Gewissheit haben?
Darauf kommt es nicht an.

Das Vertrauen muss rechtlich schutzwürdig sein.
#222Report
1 month ago
Ihr seid nicht allein...


Solidarität für einander zeigen, ist ganz wunderbar. ,,Man vertraut darauf das nichts passiert''...
U.a., genau mit diesen Satz, prüft man im Strafrecht, ob bewusste Fahrlässigkeit vorliegt.

Und fügt man diesen Satz noch mit ,,...und wenn was passiert, dann ist es auch egal.'' hinzu,
Ist man bums im bedingten Vorsatz.



Mündlich Vertrauen auszusprechen ist ganz nett, aber sein Vertrauen in andere schriftlich abzugeben, das ist die Krönung!

tilo_in_space du beteuerst wiederholt...
Ihr seid nicht allein :) !

Tilo, wenn Du soviel Vertrauen verschenken möchtest, dann kannst Du deinen Lieblings-Modellen doch auch eine schriftliche Erklärung abgeben, dass Du sie nicht verklagen wirst!? Wenn das jur. gar nicht geht, dann hätte es zumindest noch mehr Symbolkraft für ein tiefes Vertrauensverhältnis.

Und für deine Fotografen-Kollegen kannst Du mal so richtig auf Solidarität machen, indem Du dich für sie schriftlich verbürgst! Zeig, dass dein ,,ihr seid nicht allein'' keine bloße Floskel ist! Verteile Bürgschaften!

#Ihrseidnichtallein
#dubistnichtallein
https://www.youtube.com/watch?v=1vp64pbfFtY cha-cha-cha
#223Report
1 month ago
Nun ja, der Kollege Patrick Michael Weber erklärt ja selbst, dass er keine Shootings mehr macht. Daher macht er auch keine Verträge. Und tilo_in_space hat bisher ganz offensichtlich mit einer überschaubaren Anzahl von Pay-Modellen gearbeitet. Da geht es weniger um Vertrauen als ums Geld. Zumindest haben die meisten Pay-Modelle keine Absichten, die Fotos selbst zu nutzen - daher können die auf einen Vertrag verzichten. Und wenn sie keine Steuern zahlen (was ich natürlich nicht pauschal unterstelle), dann werden sie den Vertrag auch nicht benutzen, um ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Wozu auch?
#224Report
eckisfotos

"Daher macht er auch keine Verträge."

Habe ich auch die längste Zeit nicht gemacht, während ich noch aktiv war.

Zudem bitte ich wie üblich zu beachten, dass dies keine Entscheidung ist, die ich allein zu fällen hätte, sondern dass die übrigen Vertragspartnern ebenfalls mitentscheiden.
#225Report
1 month ago
tilo_in_space

"Bevor ich Bilder z.B. in einer Zeitschrift veröffentliche, frage ich die Models vorher nochmal..."

Du glaubst doch wohl nicht allen Ernstes, dass sich heute noch ein Verlag mit solchem Wischi Waschi zufrieden geben würde. Die prüfen vor Vertragsabschluss mit dir ganz genau, wie das schriftliche Vertragsverhältnis zwischen Fotograf und Model geregelt wurde.
#226Report
1 month ago
Norbert Hess
Ich kann Deinen Beitrag #226 bestätigen.
#227Report
1 month ago
Ja, ich auch (s. #182)
#228Report
1 month ago
Marcus Sawyer schrieb:
„Das Vertrauen muss rechtlich schutzwürdig sein.“

Wenn ich eine rechtliche Absicherung brauche, ist es kein Vertrauen.
Aber das unterscheidet uns: ich kann vertrauen, Du brauchst einen Vertrag.
#229Report
1 month ago
eckisfotos schrieb:
„Und tilo_in_space hat bisher ganz offensichtlich mit einer überschaubaren Anzahl von Pay-Modellen gearbeitet.“

Also mit vielen Models ich bisher gearbeitet habe, kannst Du nicht wissen. Aber ja, Paymodels hatte ich nur zu Beginn gebucht, als ich noch kein vorzeigbares Portfolio hatte. TFP-Models sind inzwischen einige zusammen gekommen, aber am Ende arbeitet man vor allem mit den Lieblingsmodels zusammen.
#230Report
tilo_in_space #229 Das war auch sogleich mein Gedanke, als ich das las. Ich hatte es nur nicht geschrieben, weil MS dann wieder vermutet, dass ich etwas erfunden hätte.

Aber ja, ein Vertrauen muss nicht, es darf gar nicht „rechtlich schutzwürdig“ sein. Rechtliche Klärung impliziert Misstrauen, sonst wäre längst alles im Vorfeld (im Vertrauen) geklärt. Jemand, der die halbe Welt blockiert, weiß wohl kaum, was Vertrauen ist.
#231Report
1 month ago
Jeder so wie er will. Wenn Du das meinst...

Für mich ist die Einstellung zu naiv, zu viel Gefühlsduselei, Pathos und ,,Wir-Gefühl''

Ich (wie die meisten anderen) bin beim Foto-Termin meist mit dem Model allein. Ich glaube höfliche Zurückhaltung und die Kust des Small-Talks sind professioneller, als alle 5min mündliche Vertrauens-Bekundungen rauszuhauen und mit Vertrauens-Danksagungen das Model zu nerven.

Als Model wäre das mir too much! Warum erzählt mir der Onkel ständig was über Vertrauen? Das sollte doch selbstverständlich sein? Okay, er will keinen Vertrag. Ich will auch keinen Vertrag. Aber das hat nichts mit Vertrauen zu tun, sondern mit Bequemlichkeit. Und dann will er auch privates über mich wissen? Warum? Und warum labert der mich die ganze Zeit voll, dass ich ihm vertrauen soll? Ich das jetzt ein Befehl?



Mir kann das Model vertrauen, dass ich es nicht vollsülze und sie nicht durch ,,Andeutungen'' in Verlegenheit bringe. Vertrauen heißt sich sicher vertragen. Und solange in ihrem Vertrag nicht steht, dass ich mich von einer meiner Nieren trennen soll, können wir auch ihren Vertrag nehmen.... :))

Ansonsten halte ich es wie Westernhagen: ,,Die Verträge sind gemacht, und es wurde viel gelacht!''
#232Report
1 month ago
Wieder volle Zustimmung für Marcus Sawyer - ich hätte es sogar noch drastischer ausgedrückt.

Und für alle, die die Beiträge des TOs aus den Augen verloren haben: Bei ihm hat der Vertrag geholfen.
#233Report
1 month ago
Ich habe den Eindruck, dass die Aussage ich/wir/viele shooten ohne Vertrag, für den einen oder anderen den Untergang des Abendlandes bedeutet.

Keiner hat gefordert, dass alle ohne Vertrag shooten sollen oder gar müssen. Weder bei TFP noch bei Pay. Es ist auch nirgendwo von den „Unvertraglichen“ allgemein gültig erklärt worden, dass mit Vertrag kein Shooting stattfindet. Ich bin mir auch sicher, dass es keinen Gesetzestext und keine EU-Verordnung gibt, die besagt, dass ein TFP-Shooting mit Vertrag zu erfolgen hätte. Bezahlte Shootings übrigens auch nicht, ist aber ein anderer Schuh.

Und auch „Bequemlichkeit“ wäre ein valider Grund für ein vertragsloses Shooting. Mit anderen Worten, einfach mal locker durch die Hose atmen und, falls Ihr überhaupt (TFP-)Shootings habt, einfach knipsen und genießen, ob mit oder ohne Vertrag.

BTW: Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass ich ein Model nicht vollsülzen darf. Könnte sonst sein, dass ein paar übliche Verdächtige ^^ nur rechtswidrig zum Schuss kämen.
#234Report
Für mich ist neben Respekt und Ehrlichkeit auch Vertrauen ein ganz wichtiger Bestandteil in Modelfotografie.
Vertrauen kann aber nicht bedeuten, dass man einem ausländischem Model mit Anfänger-Englisch einen ausgefeilten Modelvertrag vorlegt mit den Worten: "Du kannst mir schon vertrauen, der ist auch in deinem Sinn."

Schon die Modelverträge der MK, die ich sonst lobe, sind da grenzwertig. Welches Model kann mit einem Satz wie "Die Fotografien dienen der zeitlich und räumlich unbefristeten Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO)" wirklich was anfangen und überblickt dessen Reichweite. Oder ähnlich der hier besprochene Hinweis auf KUG §22 und die damit implizierte Einwilligung bei Entlohnung.
In der Regel nutze ich die Fotos nicht kommerziell. Daher macht es für mich auch keinen Sinn, wenn ich den Vertrag gleich für den diesen Zweck entworfen habe.

Vertrauen bedeutet für mich, zeig dem Model rechtzeitig vor dem Shooting deinen Vertrag, sag den Model ehrlich was du mit dem Fotos machst, wo du sie verwenden willst und wie du das Model ggf. in den Auswahlprozess einbindest.
#235Report
Bei einem Fototreffen ohne Vertrag macht man Fotos, man quatscht wie auch bei einem Fototreffen mit Vertrag, wer Leute vollalbern will, macht das mit oder ohne Vertrag.

Hat jemand Angst, das Model beschubst ihn später (und DARUM geht es hier zu 100%) sollte man sich absichern, der mögliche Wunsch, Fotos später aus dem Netz zu löschen ist im Normalfalle aber kaum ein Grund, sich mit Zettelkram zu beschäftigen (Ausnahme natürlich im Falle der kommerziellen Nutzung).

Übrigens auch für den TO nicht, den störte der Ton, was nachvollziehbar ist.

Werner_R ja, das ist für einige ein völlig unverständliches Konstrukt aber das war es auch vor langer Zeit schon.
#236Report
transparenzvariationen

"Bei einem Fototreffen ohne Vertrag macht man Fotos, man quatscht wie auch bei einem Fototreffen mit Vertrag, wer Leute vollalbern will, macht das mit oder ohne Vertrag."

Halt ganz normale Unterhaltungen über Gott und Welt führen, so wie man es beispielsweise bei einem Kneipentreffen oder einem Minigolftreffen ebenfalls machen würde. Gemeinsame Freizeitgestaltung mit Mitmenschen halt.

Sowas kann hervorragend klappen. :-)
#237Report
1 month ago
Marcus Sawyer schrieb in #232:
„ Als Model wäre das mir too much! Warum erzählt mir der Onkel ständig was über Vertrauen? Das sollte doch selbstverständlich sein?“

Ich bezweifle, dass Du überhaupt irgendeinem Menschen vertraust. Sonst kämst Du nicht auf so komische Ideen. Mit meinen Models unterhalte ich mich über sehr vieles, ganz gewiss aber nicht permanent über Vertrauen. Dass wir uns vertrauen können, wissen wir längst. Weil wir vertrauensvoll handeln und nicht nur labern.
#238Report
Patrick Michael Weber Natürlich, nur nicht, wenn man ein Model als Feind sieht, dann wird es schwierig :)
#239Report
1 month ago
@ Werner R

Ich bin mir auch sicher, dass es keinen Gesetzestext und keine EU-Verordnung gibt, die besagt, dass ein TFP-Shooting mit Vertrag zu erfolgen hätte. Bezahlte Shootings übrigens auch nicht, ist aber ein anderer Schuh.

@ Chris W. Braunschweiger

In der Regel nutze ich die Fotos nicht kommerziell. Daher macht es für mich auch keinen Sinn, wenn ich den Vertrag gleich für diesen Zweck entworfen habe.

Wenn ich keinen Verlag und keine Galerie involviere, also niemand einbezogen ist in die Nutzung und Verwertung, dann brauche ich auch keinen (vertraglichen) Beweis für mein Urheberrecht zu erbringen. Genau da setzt § 22 Satz 2 KUG ein und verschafft quasi eine Beweiserleichterung für Payshootings, bei denen das Model (wie eine Schauspielerin) Gage bekam.
Ob komplizierte Vertragsformulierungen in einer Sprache, die für keinen der Shootingbeteiligten Muttersprache ist, mißverständlich oder gar unwirksam sein könnten (etwa weil beim Begriff Teilakt unklar blieb, ob statt "oben ohne" auch "unten ohne" gemeint sein könnte), spielt dann keine Rolle, wenn man die Chronologie in 2 Zeitzonen unterteilt, nämlich einerseits vor/während dem Shooting und dann danach : Was sich ggü. dem Model vorab oder während des Shootings regelt und daher u.U. vom ursprünglich Geplanten abweicht (z.B. indoor statt outdoor wegen Blitz und Hagel, oder der "explizite NiP-Bodypart-Teilakt" läßt sich durch Wetterumschwung gar nicht bewerkstelligen), läßt sich für das Buch, den Kalender oder die Ausstellung doch erst im Nachhinein regeln, wenn genau die zur Präsentation verwendbaren Bilder fertigerstellt und ausgewählt sind.
Dazu wird man eben eine Einwilligungserklärung brauchen, wenn eine Veröffentlichung oder Verwertung unter Einbeziehung Dritter geplant ist, was optimal durch Benennung der vorgesehenen und somit bereits vorhandenen, ausgewählten Aufnahmen geschieht. Aber dann ist der "explizite NiP-Bodypart" eben schon da und benennt ihn konkret mit dem Dateinamen zur Zustimmung durch das Model - und dann käme es auch nicht mehr auf die Definition des Teilakts an, weil das Model sieht und weiß dann, daß ihr öffentlich gezeigter Bodypart "unten ohne" so abgebildet zu sehen ist.
Das ist nämlich der entscheidende Zeitpunkt - denn zum Beweis ihrer Einwilligung, dann eben auch die genehmigende Zustimmung zu erteilen, würde wegen § 22 Satz 2 KUG auch schon die PN oder die Quittung genügen, daß sie als Paymodel eine Gage des genannten Betrags erhalten hat.
Während bei tfp eine Verpflichtung zur Abgabe einer Zustimmung zur Veröffentlichung ausschließlich vom Vertrag abhinge, wäre beim Payshooting der plausibel belegte Gelderhalt ausreichend.
Wenn also 2 Monate später das Model zu Bild 15, 19 und 31 "nein" sagt, dann müßte bei tfp geprüft werden, ob diese 3 Aufnahmen vertragskonform sind oder ob sie deren Publikation erfolgreich widersprechen könnte.
Beim Payshooting entscheidet der Gelderhalt und das Paymodel muß auch den Abdruck der Bilder 15, 19 und 31 akzeptieren und kann sich der Veröffentlichung nicht widersetzen.
#240Report

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