Model bucht und kommt nicht - zur Zahlung verurteilt. 224
[gone] Miss Dawn
01.09.2009
..ich finds richtig klasse...sollen sie zaheln die trullas...und wenn`s nachweisbar in der mk passsiert noch ne dreimonatige komplettsperre obendrauf.....
#61Report
01.09.2009
Geht mir ebenso!
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
Also ich möchte auch nicht in meiner Freizeit versetzt werden....
#62Report
01.09.2009
ne komplett für immer!
aber das würde hendrik leider nie machen
aber das würde hendrik leider nie machen
Original von Miss Dawn
..ich finds richtig klasse...sollen sie zaheln die trullas...und wenn`s nachweisbar in der mk passsiert noch ne dreimonatige komplettsperre obendrauf.....
#63Report
[gone] Miss Dawn
01.09.2009
...vierteljahr reicht,zweite chance ist ok,aber verfehlungen müssen wehtun,sonst tritt kein erzieherischer effekt ein......
#64Report
01.09.2009
ich wäre da eher für ein system hier das eine erkennbare zuverlässigkeit öffentlich zum ausdruck bringt die man sich mit der anzahl der geschäftsvorfälle erarbeiten kann und muss und die bei unentschuldigtem nichterscheinen o.ä. minuspunkte bringt - die bewertung in ebay wurde auch verfeinert und weiter aufgeschlüsselt
das würde wenigstens auch was für die allgemeinheit bringen
das würde wenigstens auch was für die allgemeinheit bringen
#65Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
01.09.2009
Original von Bernd Saller
ich hab kein problem damit weil ich mein geld nicht damit verdienen muss ... ich knipse auch nicht studio und visa und fahre auch keine großen strecken für die knipserei
ob die also zu mir kommen oder nicht is mir egal
mein einwand hier richtet sich in der hauptsache gegen den versuch etwas mit gerichtlicher hilfe durchzusetzen was schon lange aus dem ruder gelaufen ist - präjudizwirkung hat das urteil sowieso nicht
wenns auch ne wirkung im einzelfall hat (in beide richtungen) - auf die allgemeinheit und die zustände hier wird es keine spürbare auswirkung haben
Da hat jeder nun mal scheinbar andere Voraussetzungen, wenn du so viel Freizeit hast, dass sie dir unwichtig genug ist sie vollkommen unnütz zu verschwenden, dann ist das schön für dich, ich für meinen Teil z.B. arbeite manchmal gut und gerne 60, 70 oder 80 Stunden pro Woche, wenn mir dann jemand das bisschen Rest Freizeit "stiehlt" dann bin ich davon sicherlich weniger begeistert!
Ausserdem scheinst du persönlich ja keine Ausgaben zu haben, bei anderen Leuten hier sieht das eben anders aus und dann lass mal ein paar mal im Jahr ein Shooting ausfallen, da hast du ganz schnell genug Geld unnötig ausgegeben mit dem du auch ein paar Tage schönen Urlaub hättest machen können!
Bei mir z.B. wäre ein Model garantiert nicht so billig weg gekommen wie im aktuellen Urteil, mein Aufwand für ein Shooting liegt in der Regel wesentlich höher, allein das Studio würde schon mehr als diesen Betrag ausmachen!
#66Report
01.09.2009
Original von Bernd Saller
ich wäre da eher für ein system hier das eine erkennbare zuverlässigkeit öffentlich zum ausdruck bringt die man sich mit der anzahl der geschäftsvorfälle erarbeiten kann und muss und die bei unentschuldigtem nichterscheinen o.ä. minuspunkte bringt - die bewertung in ebay wurde auch verfeinert und weiter aufgeschlüsselt
das würde wenigstens auch was für die allgemeinheit bringen
Shootingbewertungen nutzen...
So wie deine aussehen kannst du über Unzuverlässigkeit seitens der Modelle eigentlich nicht klagen, oder?
#67Report
[gone] User_6863
01.09.2009
Original von Alex | Photodesign (2 tolle Jobs online!)...
Bei mir z.B. wäre ein Model garantiert nicht so billig weg gekommen wie im aktuellen Urteil, mein Aufwand für ein Shooting liegt in der Regel wesentlich höher, allein das Studio würde schon mehr als diesen Betrag ausmachen!
Kurzer Hinweis Alex:
Natürlich ist das nicht der Preis für das (ausgefallene) Shooting gewesen.
Problem war, dass aus den Konversationen nicht hervorging, wie viel wir vor hatten.
Daher diese Minimalberechnung (Aufbau des ersten Sets) und ein MakeUp.
#68Report
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
01.09.2009
ich find's gut, dass du diesen Weg gegangen bist.
Ich denke mal sehr entscheidend für dieses Urteil war, dass dem Model 1) die Konditionen bekannt waren, 2) eine klare Vereinbahrung getroffen wurde ist und 3) das Model ohne Absage nicht erschienen ist ...
Als Hobbyfotograf werde ich wohl weiterhin das finanzielle Risiko (Studiokosten, Visakosten, etc.) selber tragen müssen, wenn mich das Model sitzen lässt. Aber das ist auch ok ...
Trotzdem ein Urteil das gut tut ...
PS: für Gerichts- und Anwaltskosten kann man übrigens Prozesskostenhilfe beantragen, falls man nicht flüssig ist ...
Ich denke mal sehr entscheidend für dieses Urteil war, dass dem Model 1) die Konditionen bekannt waren, 2) eine klare Vereinbahrung getroffen wurde ist und 3) das Model ohne Absage nicht erschienen ist ...
Als Hobbyfotograf werde ich wohl weiterhin das finanzielle Risiko (Studiokosten, Visakosten, etc.) selber tragen müssen, wenn mich das Model sitzen lässt. Aber das ist auch ok ...
Trotzdem ein Urteil das gut tut ...
PS: für Gerichts- und Anwaltskosten kann man übrigens Prozesskostenhilfe beantragen, falls man nicht flüssig ist ...
#69Report
01.09.2009
Original von Bernd Saller
ich hab kein problem damit weil ich mein geld nicht damit verdienen muss ... ich knipse auch nicht studio und visa und fahre auch keine großen strecken für die knipserei
ob die also zu mir kommen oder nicht is mir egal
mein einwand hier richtet sich in der hauptsache gegen den versuch etwas mit gerichtlicher hilfe durchzusetzen was schon lange aus dem ruder gelaufen ist - präjudizwirkung hat das urteil sowieso nicht
wenns auch ne wirkung im einzelfall hat (in beide richtungen) - auf die allgemeinheit und die zustände hier wird es keine spürbare auswirkung haben
Ihre Ansicht dürfen Sie natürlich gern behalten, aber in der Tat: Manch ein Fotograf, auch ein Hobbyfotograf, tätigt im Vertrauen auf die Zusage des Modesl Aufwendungen, zahlt zB. eine Visagistin. Wenn das Model dann nicht kommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern teuer, weil die Visa ihr Geld ja zu bekommen hat.
Ob das Urteil Auswirkungen hat oder nicht, werden wir ja sehen. Vielleicht ist es einigen ein Anstoß, Termine abzusagen, die man nicht einhalten kann. Wobei keine Kosten nur dann entstehen, wenn der Fotograf die Visa deshalb auch nicht bezahlen muß.
Gruß,
Daniel Kötz
#70Report
01.09.2009
ich sagte ja bereits weiter oben - ist für mich hobby und just4fun und ich bewege mich dabei hier im raum mittelhessen - von haher für mich z.zt. np ... sicher wäre es aber von vorteil ein besseres bewertungssystem zu haben wenn man mal weitere strecken oder größere sachen in angriff nehmen wollte
#71Report
[gone] User_81538
01.09.2009
***************** bookmark ************************
#72Report
01.09.2009
Original von Miss Dawn
..ich finds richtig klasse...sollen sie zaheln die trullas...und wenn`s nachweisbar in der mk passsiert noch ne dreimonatige komplettsperre obendrauf.....
Warum auch immer, besagtes Model scheint hier final verschwunden zu sein...
LG Thomas
#73Report
[gone] User_6863
01.09.2009
Original von Photowizard
[quote]Original von Miss Dawn
..ich finds richtig klasse...sollen sie zaheln die trullas...und wenn`s nachweisbar in der mk passsiert noch ne dreimonatige komplettsperre obendrauf.....
Warum auch immer, besagtes Model scheint hier final verschwunden zu sein...
LG Thomas[/quote]
Die hat sich schon einen Tag nach dem Vorfall (also vor Monaten) selbst gekickt....
#74Report
[gone] VisualPursuit
01.09.2009
Original von Dr. Daniel Kötz
Was interessiertr Sie das für DIESEN Fall? Das Urteil ist exemplarisch für vergleichbare
rechtliche Fallgestaltungen (Zusagen, nicht kommen usw.), tatsächlich (Solvenz des
Fotografen, des Models usw.) sind die Situationen immer anders. Was bringt es Ihnen
zu wissen, ob dieses Model zahlen kann? Falls Sie in ähnlicher Position sind, hilft Ihnen
das doch gar nicht.
Ich sehe das ganz ähnlich wie Sie: Der Fall *ist* exemplarisch.
Meiner Meinung nach aber auch in allen Punkten.
Und ich kann mir nicht helfen, ich habe den Eindruck verschaukelt zu werden.
230 Euro Streitwert. Dazu nach Prozesskostenrechner.de noch rund 164 Euro
an Anwalts- und Gerichtskosten. Ich nehme an, dass vorher bereits einige
anwaltliche Schreiben hin und her gegangen sind, und so weit ich weiss
werden diese zusätzlich berechnet. Damit ist bei den 164 Euro nämlich auch
noch kein Ende. Sie können mich gerne korrigieren, ich bin kein Jurist.
€ 230,00 sind für den Fotografen und die Visa. Gerichtskosten, Anwaltskosten usw. werden im separaten Kostenfestsetzungsverfahren zugesprochen.
Wie hoch diese Kosten sind, die der Kläger zuerst ja vorstrecken muss
(und damit riskiert seinen Verlust um diesen Betrag zu erhöhen) ist sicher
für jedermann von Interesse, der sich mit dem Gedanken trägt eine solche
Klage anzustrengen.
Mir ist klar dass keinem Anwalt lieb ist wenn seine potentiellen Kunden ihr
Risiko voll einschätzen können - könnte ja sein, dass sie dann vor einer Klage
zurückschrecken.
Die Botschaft der heutigen Pressemitteilung könnte man wie folgt
interpretieren: "Verklagt alle die ohne Absage nicht erscheinen, hier ist
ein Anwalt der das gut kann".
Diese Darstellung ist mir deutlich zu verkürzt, und die Nachfrage zu den
Kosten die nur scheibchenweise beantwortet wird..... da mag sich jeder
selbst sein Urteil bilden.
Fakt ist: Das Kostenrisiko trägt auf jeden Fall zuerst mal der Kläger, und
das wird mir hier zu sehr unter den Tisch gekehrt. Mir wird auch für meinen
Geschmack viel zu sehr unter den Tisch gekehrt wie hoch dieses Risiko ist.
Wenn ich mir anhöre dass Leute dieses Urteil auf ihre Sedcard schreiben
wollen wird mir ganz anders.
Stelle ich mir vor dass jemand nun ganz naiv mit Klage droht und vielleicht
nicht alles ganz gerichtsfest dokumentiert ist, kann man sich schnell eine
negative Feststellungsklage vorab einfangen.
Wer zu Terminen nicht erscheint hat in den meisten Fällen nix in das man
vollstrecken könnte. Ich finde, das sollte erwähnt werden, wenn man an
einem ausgewogenen Bild interessiert ist.
Edit/Addendum: IANAL, dies ist keine Rechtsberatung. Nur die Meinung
eines alten Hasen der schon viel Pferdekotze gesehen hat.
#75Report
01.09.2009
Hallo nochmal,
Sie zeigen sehr deutlich, daß SIE keinen anwaltlichen Rat benötigen oder haben wollen. Dann halten Sie sich sich hier einfach ein wenig zurück - vor allem, wenn es darum geht wie ich (oder andere Anwälte) die Mandanten über Kostenrisiken aufklären. Vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen - das ist bedauerlich, hat aber mit diesem Thread hier gar nichts zu tun.
Und ich kann mir nicht helfen, ich habe den Eindruck verschaukelt zu werden.
Das nennt man Paranoia :-)
Es hat Sie doch wirklich niemand gebeten, hier mitzumachen.
230 Euro Streitwert. Dazu nach Prozesskostenrechner.de noch rund 164 Euro
an Anwalts- und Gerichtskosten. Ich nehme an, dass vorher bereits einige
anwaltliche Schreiben hin und her gegangen sind,
Wie kommen Sie denn darauf? Das ist totaler Unfug.
und so weit ich weiss
werden diese zusätzlich berechnet. Damit ist bei den 164 Euro nämlich auch
Das merkt man an jedem Satz. Soweit Sie wissen? Ist alles falsch, sorry.
Wie hoch diese Kosten sind, die der Kläger zuerst ja vorstrecken muss
(und damit riskiert seinen Verlust um diesen Betrag zu erhöhen) ist sicher
für jedermann von Interesse, der sich mit dem Gedanken trägt eine solche
Klage anzustrengen.
Natürlich! Fragen Sie ggf. Ihren Anwalt, er wird es Ihnen sagen.
Mir ist klar dass keinem Anwalt lieb ist wenn seine potentiellen Kunden ihr
Risiko voll einschätzen können - könnte ja sein, dass sie dann vor einer Klage
zurückschrecken.
Ja, klar ist Ihnen das klar. Ich belehre - wie die meisten Kollegen - meine Mandanten umfassend, und zwar vor allem über finanzielle Risiken.
Die Botschaft der heutigen Pressemitteilung könnte man wie folgt
interpretieren: "Verklagt alle die ohne Absage nicht erscheinen, hier ist
ein Anwalt der das gut kann".
Komisch - viele fanden den Beitrag gut. Nur Sie nicht.
Diese Darstellung ist mir deutlich zu verkürzt, und die Nachfrage zu den
Kosten die nur scheibchenweise beantwortet wird..... da mag sich jeder
selbst sein Urteil bilden.
Tut mir leid, Romane für Sie zu schreiben habe ich keine Zeit :-)
Fakt ist: Das Kostenrisiko trägt auf jeden Fall zuerst mal der Kläger, und
das wird mir hier zu sehr unter den Tisch gekehrt. Mir wird auch für meinen
Geschmack viel zu sehr unter den Tisch gekehrt wie hoch dieses Risiko ist.
Warum? Sie wissen das, andere wissen das auch oder werden informiert.
Wer zu Terminen nicht erscheint hat in den meisten Fällen nix in das man
vollstrecken könnte. Ich finde, das sollte erwähnt werden, wenn man an
einem ausgewogenen Bild interessiert ist.
Nein, solchen Unfug schreibe ich nicht. Ich weiß auch nicht, woher Sie das haben. Erfahrung kann es kaum sein.
Edit/Addendum: IANAL, dies ist keine Rechtsberatung. Nur die Meinung
eines alten Hasen der schon viel Pferdekotze gesehen hat.[/quote]
Alter Hase?
Nundenn.
Sie zeigen sehr deutlich, daß SIE keinen anwaltlichen Rat benötigen oder haben wollen. Dann halten Sie sich sich hier einfach ein wenig zurück - vor allem, wenn es darum geht wie ich (oder andere Anwälte) die Mandanten über Kostenrisiken aufklären. Vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen - das ist bedauerlich, hat aber mit diesem Thread hier gar nichts zu tun.
Und ich kann mir nicht helfen, ich habe den Eindruck verschaukelt zu werden.
Das nennt man Paranoia :-)
Es hat Sie doch wirklich niemand gebeten, hier mitzumachen.
230 Euro Streitwert. Dazu nach Prozesskostenrechner.de noch rund 164 Euro
an Anwalts- und Gerichtskosten. Ich nehme an, dass vorher bereits einige
anwaltliche Schreiben hin und her gegangen sind,
Wie kommen Sie denn darauf? Das ist totaler Unfug.
und so weit ich weiss
werden diese zusätzlich berechnet. Damit ist bei den 164 Euro nämlich auch
Das merkt man an jedem Satz. Soweit Sie wissen? Ist alles falsch, sorry.
Wie hoch diese Kosten sind, die der Kläger zuerst ja vorstrecken muss
(und damit riskiert seinen Verlust um diesen Betrag zu erhöhen) ist sicher
für jedermann von Interesse, der sich mit dem Gedanken trägt eine solche
Klage anzustrengen.
Natürlich! Fragen Sie ggf. Ihren Anwalt, er wird es Ihnen sagen.
Mir ist klar dass keinem Anwalt lieb ist wenn seine potentiellen Kunden ihr
Risiko voll einschätzen können - könnte ja sein, dass sie dann vor einer Klage
zurückschrecken.
Ja, klar ist Ihnen das klar. Ich belehre - wie die meisten Kollegen - meine Mandanten umfassend, und zwar vor allem über finanzielle Risiken.
Die Botschaft der heutigen Pressemitteilung könnte man wie folgt
interpretieren: "Verklagt alle die ohne Absage nicht erscheinen, hier ist
ein Anwalt der das gut kann".
Komisch - viele fanden den Beitrag gut. Nur Sie nicht.
Diese Darstellung ist mir deutlich zu verkürzt, und die Nachfrage zu den
Kosten die nur scheibchenweise beantwortet wird..... da mag sich jeder
selbst sein Urteil bilden.
Tut mir leid, Romane für Sie zu schreiben habe ich keine Zeit :-)
Fakt ist: Das Kostenrisiko trägt auf jeden Fall zuerst mal der Kläger, und
das wird mir hier zu sehr unter den Tisch gekehrt. Mir wird auch für meinen
Geschmack viel zu sehr unter den Tisch gekehrt wie hoch dieses Risiko ist.
Warum? Sie wissen das, andere wissen das auch oder werden informiert.
Wer zu Terminen nicht erscheint hat in den meisten Fällen nix in das man
vollstrecken könnte. Ich finde, das sollte erwähnt werden, wenn man an
einem ausgewogenen Bild interessiert ist.
Nein, solchen Unfug schreibe ich nicht. Ich weiß auch nicht, woher Sie das haben. Erfahrung kann es kaum sein.
Edit/Addendum: IANAL, dies ist keine Rechtsberatung. Nur die Meinung
eines alten Hasen der schon viel Pferdekotze gesehen hat.[/quote]
Alter Hase?
Nundenn.
#76Report
[gone] User_151835
01.09.2009
Original von VisualPursuit
[quote]Original von Dr. Daniel Kötz
Was interessiertr Sie das für DIESEN Fall? Das Urteil ist exemplarisch für vergleichbare
rechtliche Fallgestaltungen (Zusagen, nicht kommen usw.), tatsächlich (Solvenz des
Fotografen, des Models usw.) sind die Situationen immer anders. Was bringt es Ihnen
zu wissen, ob dieses Model zahlen kann? Falls Sie in ähnlicher Position sind, hilft Ihnen
das doch gar nicht.
Ich sehe das ganz ähnlich wie Sie: Der Fall *ist* exemplarisch.
Meiner Meinung nach aber auch in allen Punkten.
Und ich kann mir nicht helfen, ich habe den Eindruck verschaukelt zu werden.
230 Euro Streitwert. Dazu nach Prozesskostenrechner.de noch rund 164 Euro
an Anwalts- und Gerichtskosten. Ich nehme an, dass vorher bereits einige
anwaltliche Schreiben hin und her gegangen sind, und so weit ich weiss
werden diese zusätzlich berechnet. Damit ist bei den 164 Euro nämlich auch
noch kein Ende. Sie können mich gerne korrigieren, ich bin kein Jurist.
€ 230,00 sind für den Fotografen und die Visa. Gerichtskosten, Anwaltskosten usw. werden im separaten Kostenfestsetzungsverfahren zugesprochen.
Wie hoch diese Kosten sind, die der Kläger zuerst ja vorstrecken muss
(und damit riskiert seinen Verlust um diesen Betrag zu erhöhen) ist sicher
für jedermann von Interesse, der sich mit dem Gedanken trägt eine solche
Klage anzustrengen.
Mir ist klar dass keinem Anwalt lieb ist wenn seine potentiellen Kunden ihr
Risiko voll einschätzen können - könnte ja sein, dass sie dann vor einer Klage
zurückschrecken.
Die Botschaft der heutigen Pressemitteilung könnte man wie folgt
interpretieren: "Verklagt alle die ohne Absage nicht erscheinen, hier ist
ein Anwalt der das gut kann".
Diese Darstellung ist mir deutlich zu verkürzt, und die Nachfrage zu den
Kosten die nur scheibchenweise beantwortet wird..... da mag sich jeder
selbst sein Urteil bilden.
Fakt ist: Das Kostenrisiko trägt auf jeden Fall zuerst mal der Kläger, und
das wird mir hier zu sehr unter den Tisch gekehrt. Mir wird auch für meinen
Geschmack viel zu sehr unter den Tisch gekehrt wie hoch dieses Risiko ist.
Wenn ich mir anhöre dass Leute dieses Urteil auf ihre Sedcard schreiben
wollen wird mir ganz anders.
Stelle ich mir vor dass jemand nun ganz naiv mit Klage droht und vielleicht
nicht alles ganz gerichtsfest dokumentiert ist, kann man sich schnell eine
negative Feststellungsklage vorab einfangen.
Wer zu Terminen nicht erscheint hat in den meisten Fällen nix in das man
vollstrecken könnte. Ich finde, das sollte erwähnt werden, wenn man an
einem ausgewogenen Bild interessiert ist.
Edit/Addendum: IANAL, dies ist keine Rechtsberatung. Nur die Meinung
eines alten Hasen der schon viel Pferdekotze gesehen hat.[/quote]
hm ich verstehe nicht warum du hier auf den thread so rumhacken tust.
a) fotograf soll eine dienstleistung erbringen was dieser schriftlich hat, sei es per pn was übrigens ja auch zählt, aber der auftraggeber, in diesem fall das model erscheint nicht
ergo hat der fotograf jetzt einen ausfall welcher er nachweisen muss und auch nachgewiesen hat.
andersrum wäre es auch nicht anders, würde ich als model vom fotografen gebucht werden, fahre z.b. 100km und der fotograf ist nicht da so kann ich, wenn ich mir es bestätigen lassen habe ebenfalls schadenersatz fordern
was ist daran nun nicht zu verstehen?
wenn ich zu meinem anwalt gehe zahle ich übrigens ersteinmal nichts, nur im falle des klageweges zahle ich die gerichtskosten, den rest zahle ich nach dem verfahren egal wie es ausgeht oder halt meine rechtschutzversicherung :-)
ich glaube du bist einer der sich ärgert da er schon 100x versetzt wurde aber den weg nicht zu einen anwalt gehen wollte da du denkst das vereinbarungen per email nicht gelten oder aber weil dir das kostenrisiko zu hoch ist, nun hat sich einer das getraut und es wird darauf rumgehackt
#77Report
01.09.2009
.........Lesezeichen..................
#78Report
01.09.2009
ich gehe davon aus, daß der kläger von seinem anwalt über die finanzielle seite, wirtschaftlichkeit und die risiken einer klage und vollstreckung aufgeklärt wurde
aber das geld war bestimmt nicht alleine der grund für die klage
der kläger hat sich doch hier dazu geäußert und sinngemäß erklärt er habe es satt gehabt, ständig versetzt zu werden und habe mit seiner klage ein zeichen setzen bzw. in gewisser weise ein exempel statuieren wollen
er darf sich natürlich auch darüber freuen, dass er gewonnen hat und ihm der anspruch von einem gericht zuerkannt wurde
genauso darf sich sein anwalt über den gewonnenen prozeß freuen und das urteil hier zur diskussion stellen zumal es ein leidiges problem betrifft, das viele hier kennen und/oder am eigenen leib erfahren haben
was jeder einzelne für sich draus macht ist seine sache ... es schreibt ihm ja hier auch keiner vor welche art von bildern er kknipsen soll/darf
amen!
aber das geld war bestimmt nicht alleine der grund für die klage
der kläger hat sich doch hier dazu geäußert und sinngemäß erklärt er habe es satt gehabt, ständig versetzt zu werden und habe mit seiner klage ein zeichen setzen bzw. in gewisser weise ein exempel statuieren wollen
er darf sich natürlich auch darüber freuen, dass er gewonnen hat und ihm der anspruch von einem gericht zuerkannt wurde
genauso darf sich sein anwalt über den gewonnenen prozeß freuen und das urteil hier zur diskussion stellen zumal es ein leidiges problem betrifft, das viele hier kennen und/oder am eigenen leib erfahren haben
was jeder einzelne für sich draus macht ist seine sache ... es schreibt ihm ja hier auch keiner vor welche art von bildern er kknipsen soll/darf
amen!
#79Report
[gone] -Erlkoenigin-
01.09.2009
Ich hatte in einem TfP Vertrag ausdrücklich stehen, das im Falle einer Absage, die nicht mindestens 1 Woche vorher gemacht wurde bzw nicht Erscheinen (ausgenommen Krankheit=Attest, was am We schwierig ist, oder ab ins KH) ich in diesen Fällen 50 Euro Ausfallentschädigung zahlen muss. Hab diese runtegehandelt auf 30 Euro (war Outdoor) und gut wars. Das Shooting ist Zustande gekommen, also musste ich es nicht bezahlen:-)
Finde es aber Ok, dies vertraglich zu regeln.
Finde es aber Ok, dies vertraglich zu regeln.
#80Report
Topic has been closed








