Model bucht und kommt nicht - zur Zahlung verurteilt. 224

[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
01.09.2009
Hallo Daniel,

Ich hoffe ein "du" ist so weit in Ordnung weil das hier der allgemeine Umgangston ist.
ich muss dir zunächst ein großes Lob für den Beitrag "Model bucht und kommt nicht - zur Zahlung verurteilt." aussprechen.
Erst kürzlich hatten meine Frau und ich auch so einen Fall wo das Model erst auf unsere Nachfrage hin den Termin abgesagt hatte mit der Begründung sie hätte sich die Rippen gebrochen.
Auf unsere Bitte hin - das Model möge uns eine ärztliche Bescheinigung vor legen weil wir dadurch einen Ausfall haben - ernteten wir nur Hohn und Spott mit frechen Bemerkungen wie: "wir können von ihr ohnehin kein Geld einfordern wegen Nichterscheinen weil Sie nichts unterschrieben habe."
Wir aber mussten für diesen Tag andere Shootinganfragen von "höherem Wert" abweisen weil der Termin bereits vor Wochen an das Model vergeben worden war.

Rechtsprechungen in dieser Hinsicht begrüße ich von daher weil auch Ich als Fotograf ebenfalls haftbar gemcht werde, sollte Ich einen Termien nicht wahrnehmen können oder ihn schlicht weg versäumen.
Auch Deinen Einsatz uns allen hier in der MK einen Leitfaden zum Thema Foto/Bild/Models/Fotografen zur Verfügung zu stellen begrüße ich obwohl DAS sicherlich nicht vollkommen uneigennützige Absichten sind ;-)

Beste Grüße aus Karlsruhe
Markus Hoffmann (Miquele Decosta)
by Art LaDouce Fotodesign
01.09.2009
Eine Frage vorweg: War das ein TfP-Shooting, und die Visa bekam 230 Euro, oder wie setzt sich der Betrag zusammen? Das habe ich nicht rauslesen können.

Ich bin Freiberufler und habe einen vollgestopften Terminkalender. Es gibt keinen Tag, den ich nicht verplant hätte, auch am Wochenende. Da ich auch bei TfP-Shootings zuverlässig bin, plane ich Aufträge um die Shootings herum.

Jetzt meine zweite Frage: Steht mir als Hobbyfotograf alleine für die schlecht genutzte Freizeit bei Nichterscheinen eine finanzielle Entschädigung zu?

Die dritte Frage lautet: Wie sieht es aus, wenn das Model in dem Fall dieses Threads kurz vorher absagt? Die Kosten für die Visa wären ja die gleichen gewesen, deshalb sehe ich die Relevanz der Absage nicht.
[gone] User_6863
01.09.2009
@ netAction

Deine erste Frage wurde hier beantwortet:

Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von Alex | Photodesign (2 tolle Jobs online!)...
Bei mir z.B. wäre ein Model garantiert nicht so billig weg gekommen wie im aktuellen Urteil, mein Aufwand für ein Shooting liegt in der Regel wesentlich höher, allein das Studio würde schon mehr als diesen Betrag ausmachen!


Kurzer Hinweis Alex:

Natürlich ist das nicht der Preis für das (ausgefallene) Shooting gewesen.
Problem war, dass aus den Konversationen nicht hervorging, wie viel wir vor hatten.
Daher diese Minimalberechnung (Aufbau des ersten Sets) und ein MakeUp.[/quote]
01.09.2009
Interessante Diskusion wenn ichmehr Zeit habe lese ich mir mal das Urteil durch
01.09.2009
> Aufbau des ersten Sets
Was ist das? Ist das eine Pauschale, die du als Fotograf im Studio für Privatkunden nimmst?
[gone] Beautypics Photography
01.09.2009
endlich mal was handfestes ..... yippie
Original von netActionJetzt meine zweite Frage: Steht mir als Hobbyfotograf alleine für die schlecht genutzte Freizeit bei Nichterscheinen eine finanzielle Entschädigung zu?


Nein, Du müsstest nachweisen, dass Du für den Termin extra einen Auftrag abgelehnt hast, der nicht auch zu einem anderen Zeitpunkt hätte stattfinden können. Wobei Du da aber mit der Gegenfrage rechnen musst, warum Du nicht den Freizeittermin für den Auftrag verschoben hast. Also eher nicht.

Einzig Schadenersatz bei angefallenen Kosten (Studiomiete z.B.) wäre einforderbar, was dann aber mit Deiner persönlichen Situation nichts zu tun hat. Den SE kann dann jeder einfordern.
01.09.2009
Was mich noch interessieren würde:

Ist die Beklagte (die Bezeichnung Model passt ja nun wirklich nicht) irgend wann mal aktiv geworden?
Oder hat sie es beim Rechtsverfahren genau wie bei Shooting gemacht und versucht die Sache auszusitzen. Nach dem Vorbild der berühmten drei Affen.
01.09.2009
das ergibt sich aus dem urteil selbst

sachstand = unstreitig

im schriftl verfahren ohne mündl. verhandlung

heißt - alles unstreitig

sie hat überhaupt nicht reagiert auf die gerichtl. aufforderung auf die klage zu erwidern

;-)
01.09.2009
Das sie bei Gericht nicht aktiv geworden ist war mir klar.
Aber für 250€ kann mal ja mal zu Telefon greifen oder einen Brief an Fotograf oder Anwalt schreiben.
01.09.2009
ehrlich gesagt sind mir solche hohlbirnen die sich um nix kümmern auch die liebsten ... is ne schnelle nummer und die sache schnell zu ende

die erfahrung zeigt aber dass gerade die, bei denen eh nix zu holen ist die gerichtlichen aufforderungen, sei es mahn- und vollstreckungsbescheide oder sonstige zustellungen, meist ungeöffnet in die tonne kloppen

von daher wäre ich skeptisch ob hier im ergebnis was zu holen ist = €€€
01.09.2009
naja ... ich drück mal die daumen ;-)

und auch dafür, dass sich hier z.b. nicht model a unter dem namen von model b, die gerade für längere zeit abwesend oder in urlaub ist, hier angemeldet und den termin unter falschem namen vereinbart hat

... was hab ich das schon häufig erlebt - sogar schon selbst mal den postmann wegschicken müssen der ein handy für ne mieterin von mir dabei hatte die schon lange ausgezogen war - unter falschem namen versteht sich - der sagte aber er sei mit anderem kram schon öfter da gewesen und keiner habe ihm geöffnet

sachen gibts ... tztztz
[gone] www.trash-pixel.de
01.09.2009
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber ich komm' aus dem Lachen und Gröhlen nicht raus ....!!!!!!!!!!
Ich hab das seit Jahren im Vertrag stehen, wer net' erscheint und wie vereinbart absagt, löhnt! Und was musste ich mir bisher alles anhören ... von Unseriös über Phantast bis Abzocker! So, nun ist's in Stein gemeiselt!

Noch ein Hinweis an 2 Damen, falls sie mitlesen sollten ... gebucht wird das Studio erst wenn der Vertrag wieder bei mir auf dem Tisch ist ... aber geschlossen ist der Vertrag ...
[gone] Andreas Jorns
01.09.2009
*sign*

Verbunden mit einem dicken Dankeschön!



Original von BS
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
Werde Euch darüber auch informieren - versprochen!


Bisher hast du deine Versprechungen gehalten....

Für deinen speziellen Fall: (Kosten angefallen - ohne Absage nicht erschienen) Respekt fürs durchziehen.…[/quote]
[gone] VisualPursuit
01.09.2009
Original von Bernd Saller
die erfahrung zeigt aber dass gerade die, bei denen eh nix zu holen ist die gerichtlichen aufforderungen, sei es mahn- und vollstreckungsbescheide oder sonstige zustellungen, meist ungeöffnet in die tonne kloppen

von daher wäre ich skeptisch ob hier im ergebnis was zu holen ist = €€€


Das habe ich sinngemäss ebenfalls gesagt:
"Wer zu Terminen nicht erscheint hat in den meisten Fällen nix in das man
vollstrecken könnte. Ich finde, das sollte erwähnt werden, wenn man an
einem ausgewogenen Bild interessiert ist."

Daraufhin hat Herr Dr. Koetz geschrieben:
"Nein, solchen Unfug schreibe ich nicht. Ich weiß auch nicht, woher Sie das haben.
Erfahrung kann es kaum sein."
[gone] VisualPursuit
02.09.2009
Herr Dr Koetz,

warum denn so dünnhäutig?

Original von Dr. Daniel Kötz
Sie zeigen sehr deutlich, daß SIE keinen anwaltlichen Rat benötigen oder
haben wollen.


Ich habe des öfteren schon anwaltlichen Rat in Anspruch genommen.
Darum geht es hier aber gar nicht.


Dann halten Sie sich sich hier einfach ein wenig zurück - vor allem, wenn
es darum geht wie ich (oder andere Anwälte) die Mandanten über Kostenrisiken
aufklären.


Das hätte ich - wenn sie klar gesagt hätten "Das Verfahren kostet XXX Euro
an Gerichtskosten und XXX Euro beträgt meine Kostennote".

Mir ist daran gelegen dass hier niemand zu Schaden kommt, und deshalb
finde ich es wichtig dass das gesamte Bild diskutiert wird. Meiner Meinung
nach ist das Urteil nämlich nur die halbe Wahrheit.


Vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen - das ist bedauerlich, hat aber
mit diesem Thread hier gar nichts zu tun.


Um mal Ihre eigenen Worte zu verwenden: Wie wollen Sie das so kurz nach
dem Urteil schon wissen? Ob diese Erfahrungen etwas damit zu tun haben
werden wir wissen wenn klar ist ob Mark Gross sein Geld bekommen hat, oder
ob er auf Ihrer Kostennote und den Gerichtskosten kleben bleibt. Denn dass
das sein Risiko ist dürfte unstreitig sein.


Es hat Sie doch wirklich niemand gebeten, hier mitzumachen.


Dies hier ist ein offenes Forum, und Foren haben es so an sich, dass man auch
einmal eine Antwort bekommt, die einem nicht so schmeckt.


Das ist totaler Unfug.


Es ist meine Meinung. Sie können Sie gerne als falsch bezeichnen,
und besonders souverän wäre eine schnelle Klarstellung der Fakten.
Meine Meinung als Unfug zu bezeichnen empfinde ich dagegen eher
als beleidigend.

[quote]
Wie hoch diese Kosten sind, die der Kläger zuerst ja vorstrecken muss
(und damit riskiert seinen Verlust um diesen Betrag zu erhöhen) ist sicher
für jedermann von Interesse, der sich mit dem Gedanken trägt eine solche
Klage anzustrengen.

Natürlich! Fragen Sie ggf. Ihren Anwalt, er wird es Ihnen sagen.
[/quote]
Sie als klageführender Anwalt der diesen exemplarischen Prozess betreut
hat wissen doch genau, wie hoch diese Kosten sind. Wo liegt das Problem
diese Kosten in einem einfachen Statement zu beziffern? Wenn es die
Schweigepflicht sein sollte: Mark Gross als Mandant ist bereits bekannt.
Darf er sagen, was es ihn bislang gekostet hat oder muss er schweigen?


Ich belehre - wie die meisten Kollegen - meine Mandanten umfassend,
und zwar vor allem über finanzielle Risiken.


Das ehrt sie. Ich verstehe dennoch nicht warum es so undenkbar ist für
diesen doch so exemplarischen Fall ganz exemplarisch auch die anfallenden
Kosten klar und offen zu nennen.

[quote]
Diese Darstellung ist mir deutlich zu verkürzt, und die Nachfrage zu den
Kosten die nur scheibchenweise beantwortet wird..... da mag sich jeder
selbst sein Urteil bilden.

Tut mir leid, Romane für Sie zu schreiben habe ich keine Zeit :-)
[/quote]
Sie schreiben jetzt schon mehr als jemals nötig gewesen wäre, und Sie
produzieren weit mehr Adrenalin als nötig gewesen wäre. Ein Satz hätte
genügt und diese ganze längliche Diskussion wäre unnötig. Ich hab's
oben schon vorgeschrieben, Sie müssten lediglich die XXX gegen den
tatsächlichen Betrag ersetzen.

[quote]
Fakt ist: Das Kostenrisiko trägt auf jeden Fall zuerst mal der Kläger, und
das wird mir hier zu sehr unter den Tisch gekehrt. Mir wird auch für meinen
Geschmack viel zu sehr unter den Tisch gekehrt wie hoch dieses Risiko ist.

Warum? Sie wissen das, andere wissen das auch oder werden informiert.
[/quote]
Dass das so ist, scheint also unstreitig. Wo liegt also das Problem schlicht
eine Summe zu nennen?

[quote]
Wer zu Terminen nicht erscheint hat in den meisten Fällen nix in das man
vollstrecken könnte. Ich finde, das sollte erwähnt werden, wenn man an
einem ausgewogenen Bild interessiert ist.

Nein, solchen Unfug schreibe ich nicht. Ich weiß auch nicht, woher Sie
das haben. Erfahrung kann es kaum sein.
[/quote]
Ich habe weiter oben sogar einen sehr konkreten Fall berichtet. Der Mandant
hat bis heute nicht so viel aus seinen Urteilen und Vergleichen eingenommen
dass auch nur die Kostennoten seines Anwalts und die Gerichtskosten wieder
gedeckt wären. Das ist keineswegs Unfug, und natürlich ist das echte Erfahrung.
Ich kenne darüber hinaus einige weitere Fälle dieser Art.

Also äussere ich jetzt eine ganz einfache Bitte: Nennen Sie uns doch bitte
exemplarisch für diesen Fall die Kosten, die der Kläger für diesen Fall vorlegen
musste.

Ersatzweise bitte ich Mark Gross, diese Zahl zu nennen. Sollte das an
irgendeiner Stelle irgendwelche Schweigepflichten berühren, bitte ich darum
diese gegenseitig für diese Information auszusetzen. Es geht doch um
konstruktive Diskussion, was mir persönlich auch weit lieber ist als das
was der Gegenüber schreibt als Unfug zu bezeichnen.

Wie immer: IANAL, dies ist keine Rechtsberatung. Nur die Meinung
eines alten Hasen der schon viel Pferdekotze gesehen hat.
02.09.2009
Original von VisualPursuit
Also äussere ich jetzt eine ganz einfache Bitte: Nennen Sie uns doch bitte
exemplarisch für diesen Fall die Kosten, die der Kläger für diesen Fall vorlegen
musste.
Ersatzweise bitte ich Mark Gross, diese Zahl zu nennen. Sollte das an
irgendeiner Stelle irgendwelche Schweigepflichten berühren, bitte ich darum
diese gegenseitig für diese Information auszusetzen. Es geht doch um
konstruktive Diskussion, was mir persönlich auch weit lieber ist als das
was der Gegenüber schreibt als Unfug zu bezeichnen.


Ich verstehe nicht, wieso Du Dich so an diesen Kosten aufhängst. Das ist überhaupt nicht Bestandteil dieser Diskussion. Es geht hier nur darum, wie der vorliegende Fall von einem Gericht entschieden wurde.

Jeder der selbst so ein Urteil anstrebt wird auch für sich selbst entscheiden müssen, inwiefern er finanzielle Risiken eingehen wird, was z.B. die Zahlungsfähigkeit des Beklagten angeht. Das ist sowieso eine Fallentscheidung und lässt sich nicht pauschalisieren.

Daß Gerichtsurteile Kosten verursachen dürften sowieso jedem klar sein. Da braucht man kein Anwalt dafür sein.
02.09.2009
Visual:
Das hätte ich - wenn sie klar gesagt hätten "Das Verfahren kostet XXX Euro
an Gerichtskosten und XXX Euro beträgt meine Kostennote".

-> Das habe ich natürlich. Aber ich gebe hier ein URTEIL wieder und keine vertraulichen Mandantengesprächte - was denken Sie denn!

Visual:
Mir ist daran gelegen dass hier niemand zu Schaden kommt, und deshalb
finde ich es wichtig dass das gesamte Bild diskutiert wird. Meiner Meinung
nach ist das Urteil nämlich nur die halbe Wahrheit.

-> Dann diskutieren Sie - aber machen es mir nicht zum Vorwurf, wenn ich ein interessantes Urteil wiedergebe.

Visual:
...ob Mark Gross sein Geld bekommen hat, oder
ob er auf Ihrer Kostennote und den Gerichtskosten kleben bleibt. Denn dass
das sein Risiko ist dürfte unstreitig sein.

-> Genau! Und weil es unstreitig ist, wollte ich nicht stundenlang mit Ihnen (oder anderen) darüber diskutieren.

Visual:
Meine Meinung als Unfug zu bezeichnen empfinde ich dagegen eher
als beleidigend.

-> Warum denn so dünnhäutig?

Visual:
Sie als klageführender Anwalt der diesen exemplarischen Prozess betreut
hat wissen doch genau, wie hoch diese Kosten sind. Wo liegt das Problem
diese Kosten in einem einfachen Statement zu beziffern?

-> Warum? Das haben einerseits andere bereits übernommen und jeder kann einen Gebührenrechner nutzen - gibt's kostenlos im Netz. Es gibt übrigens in Deutschland ca. 150 juristische Zeitschriften, die alle nur Urteile wiedergeben - über Kostenrisiken und Vollstreckungschancen wird nicht berichtet, weil es nicht im Urteil steht. IHR Anwalt wird Sie stets belehren.

Visual:
Das ehrt sie. Ich verstehe dennoch nicht warum es so undenkbar ist für
diesen doch so exemplarischen Fall ganz exemplarisch auch die anfallenden
Kosten klar und offen zu nennen.

-> Wie erwähnt, was ich in einem Thread schreibe, müssen Sie schon mir überlassen.

Visual:
Dass das so ist, scheint also unstreitig. Wo liegt also das Problem schlicht
eine Summe zu nennen?
Nennen Sie uns doch bitte
exemplarisch für diesen Fall die Kosten, die der Kläger für diesen Fall vorlegen
musste.

-> Sie wurde bereits genannt - ggf. rechnen Sie selber. Das können Sie doch. Der Streitwert betrug € 230,00.
02.09.2009
...wäre ein guter abschließender beitrag um diesen thread zu schließen ;-)
02.09.2009
ich klinke mich mal hier aus leute

mit sowas kann man als anwalt kein geld verdienen, wenn man die zeit für die die "nachbereitung" hier noch drauf rechnet muss man noch geld mitbringen ...

schönen tach noch

;-)
#100Report

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