Bilder nicht herunterladen zu dürfen ist... 721

Steve Bernard
01.09.2009
(Edit: Huch! Der zitierte Beitrag scheint schon wieder gelöscht worden zu sein. Dann lösche ich auch meine Antwort natürlich.)
#281Report
01.09.2009
Original von Steve Bernard
1. Der Fuxx argumentiert, die Weitergabe an Dritte sei grundsätzlich rechtswidrig. Es ist zu spät, als dass ich mich noch in die entsprechenden Texte einwühlen würde (bin aber versucht, ihm Glauben zu schenken). Das würde bedeuten, dass die übliche Arbeitsweise fast aller Agenturen und Photographen ungesetzlich ist und strafrechtlich verfolgt werden kann.
Das habe ich nie geschrieben.
Ich schrieb vielmehr, daß man die Weitergabe (sei es nun eine Verbreitung oder
Veröffentlichung) eigentlich gar nicht mehr betrachten muß, da schon die Vervielfältigung
rechtswidrig ist, wenn sie nicht privatem Gebrauch erfolgt, sondern unmittelbar oder mittelbar
Erwerbszwecken dient.
Das ist aber natürlich nur meine Meinung, im Zweifel solltest Du dich an einen Anwalt wenden.
(Edith hat was klargestellt ...)
#282Report
01.09.2009
Hey Fuxx!
Sei mir nicht böse, aber Du hast Dich, glaub', ein wenig zu sehr in die Paragraphen vergraben. Wenn nicht gespeichert (vervielfältigt) werden darf, dann ist auch die Weitergabe ungesetzlich ;-) (Edit: ...da unmöglich)
Das Problem der Vervielfältigung tauchte im Zusammenhang mit den Tauschbörsen auf. Das Urteil fiel - wenn ich mich recht erinnere - eindeutig dergestalt aus, dass vervielfältigt werden darf. Dabei ging es aber ausdrücklich um eine nicht gewerbliche Handlung. Sobald gewerblich - ungesetzlich. Insofern hättest Du Recht, auch wenn diesen Zusammenhang der Gesetzgeber und die damaligen Richter sicher nicht bedacht haben.
Ich kann langsam nicht mehr, deshalb wird der Stil abgehackter.
Viele Grüße
Sebastian
Das habe ich nie geschrieben.
Ich schrieb vielmehr, daß man die Weitergabe (sei es nun eine Verbreitung oder
Veröffentlichung) eigentlich gar nicht mehr betrachten muß, da schon die Vervielfältigung
rechtswidrig ist.
Das ist aber natürlich nur meine Meinung, im Zweifel solltest Du dich an einen Anwalt wenden.[/quote]
Sei mir nicht böse, aber Du hast Dich, glaub', ein wenig zu sehr in die Paragraphen vergraben. Wenn nicht gespeichert (vervielfältigt) werden darf, dann ist auch die Weitergabe ungesetzlich ;-) (Edit: ...da unmöglich)
Das Problem der Vervielfältigung tauchte im Zusammenhang mit den Tauschbörsen auf. Das Urteil fiel - wenn ich mich recht erinnere - eindeutig dergestalt aus, dass vervielfältigt werden darf. Dabei ging es aber ausdrücklich um eine nicht gewerbliche Handlung. Sobald gewerblich - ungesetzlich. Insofern hättest Du Recht, auch wenn diesen Zusammenhang der Gesetzgeber und die damaligen Richter sicher nicht bedacht haben.
Ich kann langsam nicht mehr, deshalb wird der Stil abgehackter.
Viele Grüße
Sebastian
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Steve Bernard
1. Der Fuxx argumentiert, die Weitergabe an Dritte sei grundsätzlich rechtswidrig. Es ist zu spät, als dass ich mich noch in die entsprechenden Texte einwühlen würde (bin aber versucht, ihm Glauben zu schenken). Das würde bedeuten, dass die übliche Arbeitsweise fast aller Agenturen und Photographen ungesetzlich ist und strafrechtlich verfolgt werden kann.
Das habe ich nie geschrieben.
Ich schrieb vielmehr, daß man die Weitergabe (sei es nun eine Verbreitung oder
Veröffentlichung) eigentlich gar nicht mehr betrachten muß, da schon die Vervielfältigung
rechtswidrig ist.
Das ist aber natürlich nur meine Meinung, im Zweifel solltest Du dich an einen Anwalt wenden.[/quote]
#283Report
01.09.2009
stimmt... ich habe es verstanden... du auch? . denn solche Urteile sind auch für andere Verfahren anwendbar,denn auch ein anderer Richter wird erfolgreiches Urteil wieder anwenden bzw. sich nicht wieder ein neues Urteil ,aus dem Kreuz leihern..dazu fehlt denen die Zeit und Lust.
lesen und verstehen ist besser als einfach alles zusammen zu kopieren
egal ob es passt oder nicht.
das könntest du mal üben[/quote]
Original von Volker Geissinger
[quote]Original von Hellfire , Sucht Modelle siehe Job
Drag + Drop = Abmahnung
...
lesen und verstehen ist besser als einfach alles zusammen zu kopieren
egal ob es passt oder nicht.
das könntest du mal üben[/quote]
#284Report
01.09.2009
Jetzt möchte ich den Richter sehen, der sagt, dass sei rechtswidrig, wenn man ihm zeigt, wie der Kunde auf anderem Wege an genau das gleiche Bild gelangt wäre. :)
#285Report
01.09.2009
Also bei mir setzt auch grad fortschreitende Phase der Verwirrung ein - ich versuche es mal mit einer Zusammenfassung aus meiner Sicht:
1. Die Sedcards / Fotos auf dieser Plattform dienen der Anbahnung von Shootings zwischen Fotografen & Models
2. Eine Weitergabe von Links zu Fotos / Sedcard an Dritte ist OK.
3. Abspeichern einzelner Fotos und Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung von Fotograf / Model ist rechtlich und auch moralisch mindestens sehr bedenklich (Kollision mit den Nutzungsbedingungen der MK und dem UrhG)
4. Ziff. 3 läßt sich durch Anfrage bei Model / Fotograf klären, wer darauf nicht in angemessener Zeit antwortet hat eh verloren ;)
5. Wo kein Kläger...... --- aber wenn's auffällt kanns Stress geben. Und das meiner Meinung nach zu Recht.
Habbsch was vergessen ?
VLG: Manni
1. Die Sedcards / Fotos auf dieser Plattform dienen der Anbahnung von Shootings zwischen Fotografen & Models
2. Eine Weitergabe von Links zu Fotos / Sedcard an Dritte ist OK.
3. Abspeichern einzelner Fotos und Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung von Fotograf / Model ist rechtlich und auch moralisch mindestens sehr bedenklich (Kollision mit den Nutzungsbedingungen der MK und dem UrhG)
4. Ziff. 3 läßt sich durch Anfrage bei Model / Fotograf klären, wer darauf nicht in angemessener Zeit antwortet hat eh verloren ;)
5. Wo kein Kläger...... --- aber wenn's auffällt kanns Stress geben. Und das meiner Meinung nach zu Recht.
Habbsch was vergessen ?
VLG: Manni
#286Report
01.09.2009
Die MK ist und bleibt der geilste Sozialporno im deutschen Netz. :o)
27 Seiten und jeder meint, er hat Recht...süss.
27 Seiten und jeder meint, er hat Recht...süss.
#287Report
01.09.2009
Original von BS
[quote]Original von Steve Bernard
BS, es scheint spät zu sein. Ich hab' auch schon Kopfschmerzen vom Stirnrunzeln.
Kein Problem....
...ich hör dann auch mal auf Nachzuhaken.
Eigentlich ist das Wichtigste von Pro und Contra der Meinungen ja auch gesagt.
Wäre echt interessant zu erfahren was die Anfrage von Hendrik bei seinem Rechtsbeistand ergibt.
Bis dahin (oder bis du anderweitig genaurres Wissen hast) wolltest du ja deinen üblichen Workaround zur Modelsuche sowieso erst mal auf Eis legen.
;)[/quote]
Sorry, klingt hart, aber bis dahin sollten alle professionell arbeitenden
Fotografen ebenfalls ihren "Workaround" auf Eis legen.
Bis dahin dürfen sie ja in der MK per "Ordre du Mufti" kein einziges Foto
eines Models den Kunden zeigen - und somit dem potentiellen Auftraggeber.
Etwas übertrieben: Es tut mir ja schon fast leid, dass ich den Models hier
mehrere tausend Euro Werbejobs verschafft hab, wobei ich fast zwangsweise
gegen die Statuten hier verstossen hab'. Wird nicht mehr passsieren!
Michael R.
#288Report
01.09.2009
Genau so sehe ich das auch. Aber ich bin ja nur ein Hobbyknipser und darf gegenüber den Pros keine eigene Meinung haben bzw sie vertreten. ;)
Original von photographic impressions
Also bei mir setzt auch grad fortschreitende Phase der Verwirrung ein - ich versuche es mal mit einer Zusammenfassung aus meiner Sicht:
1. Die Sedcards / Fotos auf dieser Plattform dienen der Anbahnung von Shootings zwischen Fotografen & Models
2. Eine Weitergabe von Links zu Fotos / Sedcard an Dritte ist OK.
3. Abspeichern einzelner Fotos und Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung von Fotograf / Model ist rechtlich und auch moralisch mindestens sehr bedenklich (Kollision mit den Nutzungsbedingungen der MK und dem UrhG)
4. Ziff. 3 läßt sich durch Anfrage bei Model / Fotograf klären, wer darauf nicht in angemessener Zeit antwortet hat eh verloren ;)
5. Wo kein Kläger...... --- aber wenn's auffällt kanns Stress geben. Und das meiner Meinung nach zu Recht.
Habbsch was vergessen ?
VLG: Manni
#289Report
01.09.2009
Original von Its a Gas !!!
Die MK ist und bleibt der geilste Sozialporno im deutschen Netz. :o)
27 Seiten und jeder meint, er hat Recht...süss.
Also wenn Du hier schon OT und seitenfüllend reinplatzt dann bitte numerisch korrekt: Wir sind auf Seite 29,
;)
VLG: Manni
#290Report
01.09.2009
Original von photographic impressions
Also wenn Du hier schon OT und seitenfüllend reinplatzt dann bitte numerisch korrekt: Wir sind auf Seite 29,
;)
VLG: Manni
Argh.. mea culpa, mea culpa.... :o)
Streiche 27, setze 29... :o)
Nachtrag:
Muss noch mal OT werden: Wer wirklich der Meinung ist, dass dieser Beitrag noch zu irgendeinem Ziel führt, der möge die Hand heben. *Handuntenlass*
#291Report
01.09.2009
Genau! Bei mir war's auch bisher eine vierstellige Summe allein durch diesen Job.
Aber Hendrik ist da nicht ganz so drauf wie einige andere hier. Er siehts entspannter und fragt erstmal Herrn Kötz...
Viele Grüße
Sebastian
Kein Problem....
...ich hör dann auch mal auf Nachzuhaken.
Eigentlich ist das Wichtigste von Pro und Contra der Meinungen ja auch gesagt.
Wäre echt interessant zu erfahren was die Anfrage von Hendrik bei seinem Rechtsbeistand ergibt.
Bis dahin (oder bis du anderweitig genaurres Wissen hast) wolltest du ja deinen üblichen Workaround zur Modelsuche sowieso erst mal auf Eis legen.
;)[/quote]
Sorry, klingt hart, aber bis dahin sollten alle professionell arbeitenden
Fotografen ebenfalls ihren "Workaround" auf Eis legen.
Bis dahin dürfen sie ja in der MK per "Ordre du Mufti" kein einziges Foto
eines Models den Kunden zeigen - und somit dem potentiellen Auftraggeber.
Etwas übertrieben: Es tut mir ja schon fast leid, dass ich den Models hier
mehrere tausend Euro Werbejobs verschafft hab, wobei ich fast zwangsweise
gegen die Statuten hier verstossen hab'. Wird nicht mehr passsieren!
Michael R.[/quote]
Aber Hendrik ist da nicht ganz so drauf wie einige andere hier. Er siehts entspannter und fragt erstmal Herrn Kötz...
Viele Grüße
Sebastian
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
[quote]Original von BS
[quote]Original von Steve Bernard
BS, es scheint spät zu sein. Ich hab' auch schon Kopfschmerzen vom Stirnrunzeln.
Kein Problem....
...ich hör dann auch mal auf Nachzuhaken.
Eigentlich ist das Wichtigste von Pro und Contra der Meinungen ja auch gesagt.
Wäre echt interessant zu erfahren was die Anfrage von Hendrik bei seinem Rechtsbeistand ergibt.
Bis dahin (oder bis du anderweitig genaurres Wissen hast) wolltest du ja deinen üblichen Workaround zur Modelsuche sowieso erst mal auf Eis legen.
;)[/quote]
Sorry, klingt hart, aber bis dahin sollten alle professionell arbeitenden
Fotografen ebenfalls ihren "Workaround" auf Eis legen.
Bis dahin dürfen sie ja in der MK per "Ordre du Mufti" kein einziges Foto
eines Models den Kunden zeigen - und somit dem potentiellen Auftraggeber.
Etwas übertrieben: Es tut mir ja schon fast leid, dass ich den Models hier
mehrere tausend Euro Werbejobs verschafft hab, wobei ich fast zwangsweise
gegen die Statuten hier verstossen hab'. Wird nicht mehr passsieren!
Michael R.[/quote]
#292Report
01.09.2009
Original von BS
[quote]Original von Steve Bernard
BS, es scheint spät zu sein. Ich hab' auch schon Kopfschmerzen vom Stirnrunzeln.
Kein Problem....
...ich hör dann auch mal auf Nachzuhaken.
Eigentlich ist das Wichtigste von Pro und Contra der Meinungen ja auch gesagt.
Wäre echt interessant zu erfahren was die Anfrage von Hendrik bei seinem Rechtsbeistand ergibt.
Bis dahin (oder bis du anderweitig genaurres Wissen hast) wolltest du ja deinen üblichen Workaround zur Modelsuche sowieso erst mal auf Eis legen.
;)[/quote]
Sorry, klingt hart, aber bis dahin sollten alle professionell arbeitenden
Fotografen ebenfalls ihren "Workaround" auf Eis legen.
Bis dahin dürfen sie ja in der MK per "Ordre du Mufti" kein einziges Foto
eines Models den Kunden zeigen - und somit dem potentiellen Auftraggeber.
Etwas übertrieben: Es tut mir ja schon fast leid, dass ich den Models hier
mehrere tausend Euro Werbejobs verschafft hab, wobei ich fast zwangsweise
gegen die Statuten hier verstossen hab'. Wird nicht mehr passsieren!
Michael R.
#293Report
01.09.2009
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
Sorry, klingt hart, aber bis dahin sollten alle professionell arbeitenden
Fotografen ebenfalls ihren "Workaround" auf Eis legen.
Bis dahin dürfen sie ja in der MK per "Ordre du Mufti" kein einziges Foto
eines Models den Kunden zeigen - und somit dem potentiellen Auftraggeber.
Nö. Siehe meine Zusammenfassunh auf der Vorseite.
@Gas:
;)
VLG: Manni
#294Report
01.09.2009
Ja, Du hast was vergessen:
Ziffer 4. ist nicht praktikabel. Wenn die Akt-Agenturen nicht ebenso unzuverlässig wären (oder man es dort zu oft mit Zuhältertypen zu tun hätte) wäre die MK gestorben, wenn man Ziffer 4. anwenden müsste. Zumindest für mich und scheinbar auch für einige andere, welche mit Photographieren ihr Geld verdienen möchten.
Viele Grüße
Sebastian
Ziffer 4. ist nicht praktikabel. Wenn die Akt-Agenturen nicht ebenso unzuverlässig wären (oder man es dort zu oft mit Zuhältertypen zu tun hätte) wäre die MK gestorben, wenn man Ziffer 4. anwenden müsste. Zumindest für mich und scheinbar auch für einige andere, welche mit Photographieren ihr Geld verdienen möchten.
Viele Grüße
Sebastian
Original von photographic impressions
Also bei mir setzt auch grad fortschreitende Phase der Verwirrung ein - ich versuche es mal mit einer Zusammenfassung aus meiner Sicht:
1. Die Sedcards / Fotos auf dieser Plattform dienen der Anbahnung von Shootings zwischen Fotografen & Models
2. Eine Weitergabe von Links zu Fotos / Sedcard an Dritte ist OK.
3. Abspeichern einzelner Fotos und Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung von Fotograf / Model ist rechtlich und auch moralisch mindestens sehr bedenklich (Kollision mit den Nutzungsbedingungen der MK und dem UrhG)
4. Ziff. 3 läßt sich durch Anfrage bei Model / Fotograf klären, wer darauf nicht in angemessener Zeit antwortet hat eh verloren ;)
5. Wo kein Kläger...... --- aber wenn's auffällt kanns Stress geben. Und das meiner Meinung nach zu Recht.
Habbsch was vergessen ?
VLG: Manni
#295Report
01.09.2009
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
Sorry, klingt hart, aber bis dahin sollten alle professionell arbeitenden
Fotografen ebenfalls ihren "Workaround" auf Eis legen.
Wie ein gängiger Workaround hierzu aussieht weiß ich nicht...
Alleine deswegen wie man das in der Praxis so handhabt kann man allerdings keinen Rechtsanspruch ableiten.
Und nur darum geht es...um nichts anderes.
#296Report
01.09.2009
Original von Steve Bernard
Sei mir nicht böse, aber Du hast Dich, glaub', ein wenig zu sehr in die Paragraphen vergraben. Wenn nicht gespeichert (vervielfältigt) werden darf, dann ist auch die Weitergabe ungesetzlich ;-) (Edit: ...da unmöglich)
Dagegen ist auch nichts zu sagen. Ich schrieb nur, daß man das nicht diskutieren muß,
weil schon die erste Handlung (Vervielfältigung) gegen das UrhG verstösst. Der Rest
macht es dann nicht besser.
Original von Steve Bernard
Das Problem der Vervielfältigung tauchte im Zusammenhang mit den Tauschbörsen auf. Das Urteil fiel - wenn ich mich recht erinnere - eindeutig dergestalt aus, dass vervielfältigt werden darf. Dabei ging es aber ausdrücklich um eine nicht gewerbliche Handlung. Sobald gewerblich - ungesetzlich. Insofern hättest Du Recht, auch wenn diesen Zusammenhang der Gesetzgeber und die damaligen Richter sicher nicht bedacht haben.
Früher (vor der lezten(?) Urheberrechtsnovelle) war das "Recht auf Privatkopie" (§53) noch
etwas anders ausgestaltet als heute. Von wann ist das von Dir erinnerte Urteil ?
Früher war die Kopie ok, solange es für den privaten Gebrauch war. Punkt.
Mittlerweile reicht das nicht. Ist die Quelle eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" dann kann man sich nicht mehr auf den
§53 berufen.
Die meisten in Tauschbörsen angebotenen Vorlagen sind dort rechtswidrig eingestellt -
damit ist Schluß mit lustig.
Damit jeder noch etwas fürs Leben lernt, hier die Anleitung, wie man legal zu
beliebig vielen MP3s bei geringen Kosten kommt ohne das Urheberrecht zu verletzen:
1. CD kaufen (muß aber eine ohne Kopierschutz sein)
2. CD rippen (aber nur zum eigenen Gebrauch)
3. CD wieder verkaufen
Entgegen zu beliebten Klauseln in Softwarelizenzverträgen muß man die gerippten
MP3s nicht löschen, wenn man die CD verkauft - alles legal.
Verfügt man über einen Freundeskreis mit ähnlichem Musikgeschmack, dann kann
mann das noch ausweiten bevor man die CD wieder verkauft.
#297Report
01.09.2009
Ja, es geht um die rechtliche Frage. Und es geht darum, ob die rechtliche Frage nicht vielmehr mit der gängigen Praxis (nicht nur bei mir) kollidiert und somit absurd ist.
Viele Grüße
Sebastian
Wie ein gängiger Workaround hierzu aussieht weiß ich nicht...
Alleine deswegen wie man das in der Praxis so handhabt kann man allerdings keinen Rechtsanspruch ableiten.
Und nur darum geht es...um nichts anderes.[/quote]
Viele Grüße
Sebastian
Original von BS
[quote]Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
Sorry, klingt hart, aber bis dahin sollten alle professionell arbeitenden
Fotografen ebenfalls ihren "Workaround" auf Eis legen.
Wie ein gängiger Workaround hierzu aussieht weiß ich nicht...
Alleine deswegen wie man das in der Praxis so handhabt kann man allerdings keinen Rechtsanspruch ableiten.
Und nur darum geht es...um nichts anderes.[/quote]
#298Report
01.09.2009
Original von Steve Bernard
...
2. Die Mehrheit insbesondere auch der Moderatoren scheint diese Praxis ebenfalls als ungesetzlich und darüber hinaus als gegen die AGB verstoßend einzustufen. Damit wäre ein professioneller Gebrauch der MK aus meiner Sicht nur noch eingeschränkt möglich, was wohl kaum im Sinne des Betreibers zu sein scheint.
Was du hierbei übersiehst ist das die MK eine "Selbstvermarktungs-Platform" ist und nicht etwa einen Agentur wo das Agent im Auftrag das Model agiert. In der regel bekommt eine Model die Nutzungsrechte zugewiesen für Eigenwerbungszwecke.
Wenn das Model oder eine von ihr beauftragte Agent eigenwerbung in ihrer Sinne (in Rahmen der Vertraglichen zugesicherten Nutzungsrecht) betreibt (an anderen weiterreicht zwecks Aufträge), ist das in der Regel kein Problem.
Wenn aber eine unbeteiligte Fotograf, ohne ihrer wissen ihrer Bewerbung hier umgeht, Bilder Kopieren und 3. ohne ihrer Kenntnis und ohne ihrer Auftrag weiterreichen dann ist das bestenfalls bedenklich - oder?
(Ironie on)
Da kenne ich eine Bildersammler, der steht auf geile Titten und würde eventuell-vielleicht-irgendwann eine Model von mir gebucht haben. Ich kopiere Bilder von Models mit geile Titten die er ohne zugang zum MK nie sehen würde und schicke ihm zu so dass er mir mitteilen kann welche Model er eventuell-vielleicht-irgendwan fotografiert haben möchte.
Nicht gerade im Sinne des Erfinders - oder?
(ironie off)
Robert
#299Report
01.09.2009
Aaaaah, alles klaaaaar!
Das kann natürlich sein. Das von mir erinnerte Urteil ist mit Sicherheit drei bis vier Jahre her. Ich glaube, damals hatten wir noch einen Kanzler und nicht... eh... okay, wäre OT.
Das Stichwort "öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" klärt dann auch den Sachverhalt.
Also, wie geschrieben: Wir können nicht mehr so arbeiten, wie es in jeder Agentur, Redaktion und jedem Studio üblich ist. Speicherung von Bildern nur nach Genehmigung, was nicht praktikabel ist, so lange sich die Models nicht professionalisieren. Dazu müsste mehr bezahlt werden, was nicht wird, weil's der Markt nicht hergibt. Oh man... ich mag gar nicht weiterdenken...
Viele Grüße
Sebastian
Dagegen ist auch nichts zu sagen. Ich schrieb nur, daß man das nicht diskutieren muß,
weil schon die erste Handlung (Vervielfältigung) gegen das UrhG verstösst. Der Rest
macht es dann nicht besser.
Früher (vor der lezten(?) Urheberrechtsnovelle) war das "Recht auf Privatkopie" (§53) noch
etwas anders ausgestaltet als heute. Von wann ist das von Dir erinnerte Urteil ?
Früher war die Kopie ok, solange es für den privaten Gebrauch war. Punkt.
Mittlerweile reicht das nicht. Ist die Quelle eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" dann kann man sich nicht mehr auf den
§53 berufen.
Die meisten in Tauschbörsen angebotenen Vorlagen sind dort rechtswidrig eingestellt -
damit ist Schluß mit lustig.
Damit jeder noch etwas fürs Leben lernt, hier die Anleitung, wie man legal zu
beliebig vielen MP3s bei geringen Kosten kommt ohne das Urheberrecht zu verletzen:
1. CD kaufen (muß aber eine ohne Kopierschutz sein)
2. CD rippen (aber nur zum eigenen Gebrauch)
3. CD wieder verkaufen
Entgegen zu beliebten Klauseln in Softwarelizenzverträgen muß man die gerippten
MP3s nicht löschen, wenn man die CD verkauft - alles legal.
Verfügt man über einen Freundeskreis mit ähnlichem Musikgeschmack, dann kann
mann das noch ausweiten bevor man die CD wieder verkauft.[/quote]
Das kann natürlich sein. Das von mir erinnerte Urteil ist mit Sicherheit drei bis vier Jahre her. Ich glaube, damals hatten wir noch einen Kanzler und nicht... eh... okay, wäre OT.
Das Stichwort "öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" klärt dann auch den Sachverhalt.
Also, wie geschrieben: Wir können nicht mehr so arbeiten, wie es in jeder Agentur, Redaktion und jedem Studio üblich ist. Speicherung von Bildern nur nach Genehmigung, was nicht praktikabel ist, so lange sich die Models nicht professionalisieren. Dazu müsste mehr bezahlt werden, was nicht wird, weil's der Markt nicht hergibt. Oh man... ich mag gar nicht weiterdenken...
Viele Grüße
Sebastian
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Steve Bernard
Sei mir nicht böse, aber Du hast Dich, glaub', ein wenig zu sehr in die Paragraphen vergraben. Wenn nicht gespeichert (vervielfältigt) werden darf, dann ist auch die Weitergabe ungesetzlich ;-) (Edit: ...da unmöglich)
Dagegen ist auch nichts zu sagen. Ich schrieb nur, daß man das nicht diskutieren muß,
weil schon die erste Handlung (Vervielfältigung) gegen das UrhG verstösst. Der Rest
macht es dann nicht besser.
Original von Steve Bernard
Das Problem der Vervielfältigung tauchte im Zusammenhang mit den Tauschbörsen auf. Das Urteil fiel - wenn ich mich recht erinnere - eindeutig dergestalt aus, dass vervielfältigt werden darf. Dabei ging es aber ausdrücklich um eine nicht gewerbliche Handlung. Sobald gewerblich - ungesetzlich. Insofern hättest Du Recht, auch wenn diesen Zusammenhang der Gesetzgeber und die damaligen Richter sicher nicht bedacht haben.
Früher (vor der lezten(?) Urheberrechtsnovelle) war das "Recht auf Privatkopie" (§53) noch
etwas anders ausgestaltet als heute. Von wann ist das von Dir erinnerte Urteil ?
Früher war die Kopie ok, solange es für den privaten Gebrauch war. Punkt.
Mittlerweile reicht das nicht. Ist die Quelle eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" dann kann man sich nicht mehr auf den
§53 berufen.
Die meisten in Tauschbörsen angebotenen Vorlagen sind dort rechtswidrig eingestellt -
damit ist Schluß mit lustig.
Damit jeder noch etwas fürs Leben lernt, hier die Anleitung, wie man legal zu
beliebig vielen MP3s bei geringen Kosten kommt ohne das Urheberrecht zu verletzen:
1. CD kaufen (muß aber eine ohne Kopierschutz sein)
2. CD rippen (aber nur zum eigenen Gebrauch)
3. CD wieder verkaufen
Entgegen zu beliebten Klauseln in Softwarelizenzverträgen muß man die gerippten
MP3s nicht löschen, wenn man die CD verkauft - alles legal.
Verfügt man über einen Freundeskreis mit ähnlichem Musikgeschmack, dann kann
mann das noch ausweiten bevor man die CD wieder verkauft.[/quote]
#300Report
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