Corona 2,734

5 years ago
@Lichtsieb

Auf dein Wohl! ;-D
#1421Report
5 years ago
@1416
...die bunte Zentrale für politisches Denken ;-)
Grundgesetz ? Bürgerrechte? ...stimmt, da war mal sowas ..., was so ein "Killer-Virus" alles bewirken kann..., und eine "Normalität" wird uns erst mit dem Impfstoff beschert werden....
Die Zeiten ändern sich, was vor drei Jahren noch als Verstoss gegen das Vermummungsverbot geahndet wurde, wird heute zur Bürgerpflicht, dann darf ja der Helm beim Betreten einer Bankfiliale getrost auf dem Kopf bleiben, ein ganz neues Gefühl der Freiheit ;-)
#1422Report
5 years ago
"Die Leute haben mehr Angst um ihr Überleben, als um das Überleben der Menschheit."

Herr Precht (https://www.youtube.com/watch?v=dbYfVuifHic) sieht das Ganze auch ziemlich gelassen und meiner Meinung nach genau richtig. Wir sollten uns wieder mehr um die wirklich wichtigen Probleme kümmern. Denn die betreffen die nächsten Generationen.
#1423Report
5 years ago
@1423
...das ist wohl wahr!
Es droht uns tatsächlich der Verlust der Menschlichkeit...
Möchte gar nicht wissen, wieviele alte Menschen in den letzten Wochen nach einem fürsorglichen Leben einsam gestorben sind ohne dass sich ihre Liebsten von ihnen verabschieden konnten.
Das Besuchsverbot konnten viele nicht mal mehr verstehen....
Und die abgeriegelten Spielplätze werden sich auch noch als überzogene Maassnahme erweisen.
Intetessant, dass nicht wenige Mütter in der momentanen Situation überfordert sind, vielleicht lernen wir aber nun auch wieder zu schätzen , was unsere Mütter und Grossmütter als "Nur"-Hausfrauen und Mütter geleistet haben...
#1424Report
5 years ago
... werden sich auch noch als überzogene Maassnahme erweisen.
Also ich würde mir im Rückblick lieber die vorwerfen lassen als zu lockeres Laissez-faire. Und wer sich anmaßt, er hätte alles richtig gewusst und gemacht, der findet sich dann hier im Forum wieder.
#1425Report
5 years ago
Nachfolgend steuere ich einen Link zum Positionspapier der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin zur Diskussion bei:

https://pneumologie.de/fileadmin/user_upload/COVID-19/20200417_DGP__app._Differenzialtherapie_ARI_bei_COVID-19.pdf

Auf Seite 9 findet sich eine gute Zusammenfassung der wichtigsten bisherigen Erkenntnisse::

"Die COVID-19-Erkrankung, ausgelöst durch die Infektion mit dem humanpathogenen Corona-Virus SARS-CoV2 und erstmals Ende Dezember in China beschrieben, hat sich zu einer weltweiten Pandemie entwickelt. Dabei verläuft die Erkrankung nach den aktuellen Studien bei ca. 80 % der positiv getesteten Personen mild, bei 20% schwerer mit Zeichen einer hypoxischen respiratorischen Insuffizienz und macht bei ca. 5% ist eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. Die berichtete Letalität beträgt zwischen 1 und 10% (https://coronavirus.jhu.edu/map.html). Alle diese Zahlen beziehen sich allerdings auf die Anzahl der positiv getesteten Personen und stellen aufgrund der deutlich höher angenommenen Dunkelziffer der Infizierten eine Überschätzung dar.

SARS-CoV-2 wird primär durch eine Tröpcheninfektion übertragen (droplet transmission); inwieweit auch Tröpfchenkerne (airborne transmission) oder Übertragungen durch Kontakte (sogenannte Schmierinfektionen) eine zusätzliche Rolle spielen, ist nicht abschließend geklärt."

Aus meiner Sicht ist es daher wünschenswert, die einfachen FFP1-Masken (auch Tücher, Schals usw.) in der breiten Bevölkerung baldmöglichst durch FFP2- Masken zu ersetzen. Das setzt voraus, dass ausreichend Masken dieser Art verfügbar sind und die primäre Versorgung von Personen im medizinischen Bereich mit diesen Masken sichergestellt ist.
#1426Report
5 years ago
....die Herzinfarkt -und Schlaganfall-Patienten bleiben den Kliniken fern, aus Angst, sich zu infizieren....
Aber man könnte auch jubeln und behaupten, Corona -Hysterie hätte einen positiven Effekt auf die Infarkt-Rate .
@1425 was "Corona-Hysterie-Schäden" mit diesem Forum zu tun haben soll, entzieht sich vollends meiner Erkenntnis..., was bitteschön ist "lockeres" Laissez-faire ?
Und nebenbei: "Wer nichts weiss, wird alles glauben"(M.v.E.-E.)
#1427Report
5 years ago
#1428Report
5 years ago
Der Verwaltungsgerichtshof München hat vorgestern die Regelung mit der Beschränkung auf 800m² Verkaufsfläche für verfassungswidrig erklärt, weil sie das Gleichheitsgebot aus Artikel 3 Grundgesetz verletzt.

Das ist, nur am Rande angemerkt, so daß niemand auf die Idee kommt, es handele sich dabei um lästigen und eigentlich überflüssigen juristischen Formalkram, ein Grundrecht. Und es steht nicht zufällig ganz weit vorne im Grundrechtskatalog, und der ist nicht ganz zufällig so sortiert wie er sortiert ist.

Soweit, so gut. Die Justiz funktioniert anscheinend noch.

Nun wird's aber gleich doppelt skurril.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Verordnung nicht aufgehoben - was er eigentlich hätte tun müssen - und stattdessen gesagt, sie könne noch bis zum 3.Mai weiter angewendet werden, "ausnahmsweise aufgrund der herrschenden Pandemie-Notlage, (...) und weil die Verordnung ohnehin bis zum kommenden Sonntag befristet sei."

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte in einer ersten Reaktion kurz nach der Entscheidung, es gebe laut Gericht "für diese Woche keinen Änderungsbedarf". Er fügte aber hinzu: "Wr überlegen uns, das wollten wir ohnehin tun, wie wir mit nächster Woche damit umgehen." Söder kündigte zugleich an, die Staatsregierung werde sich an der Gerichtsentscheidung orientieren.

Das muß man sich jetzt mal kurz auf der Zunge zergehen lassen. Und dann muß man sich mal folgenden Fall vorstellen:

Eine Landesbehörde erlässt eine Verordnung, nach der die Polizei Personen ohne richterlichen Haftbefehl für 30 Tage inhaftieren darf. Daraufhin wird munter inhaftiert.

Einige Inhaftierte ziehen vor Gericht. Und das Gericht sagt: "Nee, das darf die Behörde nicht. Denn das verstößt gegen Artikel 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 104 Grundgesetz. Aber die Verordnung kann mal ausnahmsweise trotzdem angewendet werden, weil's ja eine Krise gibt, und sie eh in acht Tagen ausläuft."

Und die ohne richterlichen Beschluss Inhaftierten sitzen dann eben noch acht Tage länger im Knast, obwohl das ihre Grundrechte verletzt und rechtlich schlicht unzulässig ist... Und die Behörde sagt gnädig: "Ja, wir gucken mal, ob wir in acht Tagen unser verfassungswidriges Handeln vielleicht beenden werden..."

Wenn man das verdaut hat, dann sollte man sich mal ganz kurz vorstellen, es ginge nicht um eine verfassungswidrige Einschränkung der Freiheit der Person, sondern um eine verfassungswidrige Einschränkung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

"Na ja, man kann ja in einer Krise wohl man für ein paar Tage damit leben, daß einem staatlicherseits ein Fuß amputiert wird, obwohl das verfassungswidrig ist. In einer Woche ist die Verordnung ja sowieso ausgelaufen..."

Wie zur Zeit von Regierungen und Behörden mit Grundrechten umgegangen wird, ist einfach nur noch abenteuerlich. Ein Crashkurs, wie es sich anfühlen muß, wenn man abends in einer Demokratie ins Bett geht und morgens in einer Diktatur wieder aufwacht.

Für den 1.Mai haben Berliner Linksradikale und Autonome eine Großdemonstration angekündigt.

Ich bin ja nun politisch alles andere als auch nur ansatzweise ein Freund der Autonomen und Linksradikalen, und normalerweise ärgere ich mich jeden 1.Mai über das, was dort abläuft. Und mein Ärger richtet sich nicht in erster Linie gegen die Polizei.

Aber dieses Jahr sage ich: "Bravo! Geht auf die Straße! Erkämpft sie Euch! Verteidigt das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit! Denn das darf auch nicht unter Berufung auf irgendwelche Infektionsschutzvorschriften in seinem Wesensgehalt angetastet werden!" (Artikel 19 Abs.2 Grundgesetz, falls es jemand nachlesen möchte.)

Und wenn eine Behörde gnädig erlaubt, daß 10 oder 20 Leute demonstrieren dürfen, aber alle, die vorbeikommen und mitdemonstrieren möchten, dies nicht dürfen, und es bestraft wird, dann zerlegt diese Behörde das Grundgesetz. Denn es braucht heute genau wie gestern überhaupt keine Erlaubnis, um zu demonstrieren. Der freie Bürger der Bundesrepublik Deutschland darf das, ohne irgendjemand um Erlaubnis fragen zu müssen.

(Und ja, das ist wirklich so. Demonstrationen unter freiem Himmel müssen angemeldet werden - aber auch nur sofern das zeitlich möglich ist. Spontandemonstrationen sind auch ohne Anmeldung uneingeschränkt zulässig. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Für Versammlungen nicht unter freiem Himmel kann dieses Recht gar nicht beschränkt werden... Sagt jedenfalls das Grundgesetz. Und schon gar nicht im Wesentlichen... Es ist zu hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht die zahlreichen grundrechtswidrigen Handlungen von deutschen Behörden, die im Moment ablaufen, wenigstens im Nachhinein aufarbeiten wird, und da wette ich, daß so einige Maßnahmen zumindest nachträglich als grundgesetzwidrig gerügt werden.)
#1429Report
5 years ago
zitat runa vera
"Glaube eher, dass hierzulande etwas ins Trinkwasser gemischt wurde"
das perfide ist: das geschieht weltweit
und noch perfider: es muss gar nicht getrunken werden, das trinkwasser, hände waschen damit reicht
(deshalb versuchen ja auch politiker uns mit gesang das händewaschen mit trinkwasser näher zu bringen
fazit:
alle die noch den durchblick haben, trinken das trinkwasser nicht und waschen sich damit auch nicht
#1430Report
5 years ago
#1431Report
sorry, ich habe vergessen zu schreiben
"satire an"
und
"satire aus"
#1432Report
5 years ago
@1430
...habe mich beinahe totgelacht! LOL, zahlreiche "Witzbolde " hier unterwegs ...
...jedoch werde ich momentan nicht freiwillig ableben, da das Risiko, als Covid -19-"Opfer" die Statistik zu heben, ist einfach zu hoch , bin jetzt auch noch vorsichtiger als Radfahrer im Strassenverkehr, zumal ich zusätzlich zur "Risikogruppe" gehöre und das Verhalten im Strassenverkehr, trotz verminderten Aufkommens nach meiner Beobachtung wesentlich aggressiver geworden ist...
#1433Report
5 years ago
Das Rechtsstaats-Bewußtsein der saarländischen Verfassungsrichter ist offenkundig besser entwickelt als daß der Richter am Verwaltungsgerichtshof München:

"Verfassungsgericht: Ausgangsbeschränkungen müssen sofort gelockert werden!"
#1434Report
5 years ago
@Tom Rohwer
Wenn Herr Söder sagt, er orientiert sich an dieser Entscheidung, heißt das v.a. dass er auf eine Berufung verzichtet, oder? Das wäre nämlich die Alternative.
In anderen Bereichen wird gesetzlich durchaus zwischen großen und kleinen Läden oder großen und kleinen Unternehmen unterschieden. Der Gleichheitsgrundsatz scheint da nicht grade durchgehend zu gelten. Vielleicht machst du dir auch Sorgen um die Beeinflussbarkeit von Gerichten durch Großkonzerne?
#1435Report
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: Tom Rohwer | Fakten fordernder Verleugner

Das Rechtsstaats-Bewußtsein der saarländischen Verfassungsrichter ist offenkundig
besser entwickelt als daß der Richter am Verwaltungsgerichtshof München:

"Verfassungsgericht: Ausgangsbeschränkungen müssen sofort gelockert werden!"

Richter können viel verlangen, wenn der Tag lang ist. Genau so, wie Wissenschaftler
und Ärzte anderer Meinung sein dürfen als Entscheidungsträger wie die Politiker.

Ob das Grundgesetz das Infektionsschutzgesetz aushebeln könnte, kannst Du dann
irgendwann später diskutieren und dagegen klagen, denn das dauert viele Jahre ...
#1436Report
5 years ago
@Peter Herold
Im Infektionsschutzgesetz (z.B. §§28-32) wird genau festgelegt, welche Grundrechte im Falle einer Epi-/Pandemie eingeschränkt werden dürfen. Dazu gehören z.B. die Freizügigkeit, die Berufsausübung und die Versammlungsfreiheit. Der Gleichheitsgrundsatz zählt (meiner Meinung nach sinnvollerweise) wohl nicht dazu. Wenn die Richter sich darauf beziehen, wäre das prinzipiell glaube ich rechtens, soweit ich die Rechtsprechung verstehe.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

Die Frage wäre vielleicht vielmehr, ob es sinnvoll ist, Großmärkte mit kleinen Geschäften gleichsetzen zu wollen. Die Entscheidung für die verspätete Wiedereröffnung großer Geschäfte wurde ja mit der Vermeidung von Menschenansammlungen und vollen Innenstädten durchaus begründet, genauso wie die Grenze von 800qm.
Aber auch diese Klärung würde wohl sicher langwierig werden...
#1437Report
[gone] User_6449
5 years ago
@ Plentilux

Alles ist relativ. Supermärkte durften immer offen bleiben,
obwohl sie nicht nur Lebensmittel und täglichen Bedarf
führen. Weshalb also nicht auch andere Läden, egal welcher
Größe?

Meckern kann man gegen alles, immer und auch überall.
Selbst gegen vernünftige und erforderliche Maßnahmen ...
#1438Report
5 years ago
@moments

zitat: "Genial wär doch eigentlich, wenn man sich immer nur mit den Aussagen beschäftigen würde, die einem gefallen. Und worauf man keinen Bock hat - einfach links liegen lassen. "

is genau wie mit bildern ;)

(sorry, war ironisch und nicht auf deine person bezogen! *aber ne steilvorlage;)
#1439Report
5 years ago
@plentilux in #1437 erkläre oder versuche es bitte wenigstens, denn ich lege auf deine meinung sehr viel wert

wieso darf ich in meinem laden 5 wochen nach kontaktverbot ohne probleme jeden kunden bedienen und seit montag muss ich und meine kunden zwingen zum mundschutz, obwohl wir in unserer region seit ca. 14 tagen keinen neuen fall hatten?
wieso muss ein mensch der an asthma erkrankt ist und so schon keine luft bekommt eine maske tragen obwohl er hinter einer scheibe steht (zum kassieren) ?
wie bitte soll ich mit mundschutz 10 paletten getränke mit hand abladen und verteilen, wenn ich keine luft bekomme ... ich bin kein leistungssportler mehr! (des sind ca. 8 tonnen die ich bewegen muss)
wieso darf ich auf jede baustelle in deutschland fahren ohne mundschutz und mit ca. 20 personen auf dem haufen eine bauberatung abhalten?

also abstand waren und nicht zu viele auf einem haufen verstehe ich ja noch, aber dieses jetzt?

geht nicht gegen dich, mich interessiert nur deine meinung, du kannst ja nix dafür!
#1440Report

Topic has been closed